AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.
Die Rechnungen sind zahlbar
a) innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto
b) innerhalb 30 Tagen rein netto
Bei Zielüberschreitung werden die gesetzlichen Verzugszinsen mit 8% über Basiszins
sowie die entstehenden Mahn- und Einzugskosten berechnet.
Ungünstige Auskünfte oder Nachrichten über die Vermögenslage des Kunden berechtigen
uns, unsere Eigentumsrechte an der gelieferten Ware geltend zu machen und sofortige
Barzahlung zu verlangen.
2.
Die Lieferung der Ware erfolgt unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Sie bleibt bis zur vollen Bezahlung aller (auch künftiger) Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis unser Eigentum. Das Lieferscheindatum entspricht dem Leistungsdatum! Im Falle
der Verarbeitung der Ware ist der Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB
ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns. Bei
Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den
anderen verarbeiteten Waren zu. Eine Demontage und die daraus entstehenden Kosten gehen
zu Lasten des Käufers. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, gleichgültig, ob der Weiterverkauf ohne
oder nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt.
3.
Warenrückgaben sind nur nach unserer vorherigen Zustimmung möglich. Rücknahmekosten in Höhe von 15% des Netto-Warenwertes werden erhoben. Extra bestellte und extra
angefertigte Ware, sowie auf Maß geschnittene Ware kann nicht zurückgenommen werden.
4.
Mängelrügen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware anerkannt. Sonderanfertigungen wie Schließanlagen sind ebenfalls sofort zu überprüfen. Falls irgendwelche
Unstimmigkeiten erst nach der Montage festgestellt werden, gehen die Kosten der Demontage
und deren Folgen zu Lasten des Bestellers. Der Käufer hat bei Lieferung den einwandfreien
Zustand der gelieferten Ware zu prüfen. Später reklamierte offene Mängel werden nicht
anerkannt.
Für die Gewährleistung gilt, dass wir vor Wandelung des Kaufvertrages oder Minderung des
Kaufpreises eine Nachbesserung bzw. nach Wahl eine Nachlieferung vornehmen können.
Farbabweichungen oder geringfügige Beschädigungen an der Oberfläche, die die Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigen, bleiben von Wandelung, Nachlieferung bzw. Nachbesserung
ausgeschlossen.
Es gelten grundsätzlich nur die beim Verkauf vereinbarten Eigenschaften der Ware. Ist beim
Verkauf nichts vereinbart, so gelten die Produktbeschreibungen, die der Ware beiliegen.
Werbeaussagen der Hersteller sowie eigene Werbeaussagen sind nur circa – Beschreibungen.
Sie schließen Abweichungen innerhalb einer gewissen Toleranzbreite nicht aus und werden
nur mit Toleranzbreite Gegenstand des Vertrages.
Bei einem Verkauf von gebrauchten Waren an Privatpersonen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Beim Verkauf von Neuwaren an Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Beim Verkauf von gebrauchten Waren an Unternehmer wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Sachbedingter normaler Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung begründen keine
Mängelansprüche im Sinne des Gesetzes.
5.
Lieferfristen werden wir nach Möglichkeit immer einhalten. Für evtl. Verzögerungen, die
durch verspätete Auslieferung der Hersteller, durch Fehlen einer sofortigen Versandmöglichkeit, durch höhere Gewalt etc. entstehen, können wir nicht verantwortlich gemacht werden.
Die Lieferzeit der Aufträge beginnt erst an dem Tag, an dem sämtliche offenstehenden Fragen
geklärt sind.
6.
Als Preise gelten unsere jeweiligen Tagespreise. Preisvereinbarungen bedürfen jeweils der
Schriftform. Erhöhungen, die auf Materialverteuerungen zurückzuführen sind, behalten wir
uns vor. Die Preise unserer Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
7.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Dülmen.
8.
Als Bedingungen gelten nur die oben beschriebenen. Alle bisherigen sind ungültig.
Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur bindend, wenn wir diese schriftlich
anerkannt haben.