§1 Gültigkeit Diese Liefer‐ und Leistungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Verträge über Lieferungen und Leistungen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten gelten sie auch für zukünftige, auch (fern‐)mündlich geschlossene Verträge. Mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen, gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Liefer‐ und Leistungsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. §2 Angebote Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Angebotspreise verstehen sich in Euro frei Firma Hampel + Eckstein GmbH zuzüglich des zum Zeitpunkt der Leistungsvollendung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Fracht, Verpackung und alle übrigen Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Angebotene Leistungen und Zusatzleistungen werden von uns erst nach Erhalt eines schriftlichen Auftrags ausgeführt. Wird auf eine unserer Leistungen ein Nachlass gewährt, so gilt dieser Nachlass grundsätzlich nicht für Regieleistungen (Stunden und Material). Diese sind stets in voller Höhe zu bezahlen. §3 Lieferfristen Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd, es sei denn, sie werden von uns schriftlich als verbindlich zugesagt. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor der endgültigen Klarstellung aller Ausführungsbestimmungen. Für Lieferverzug und Unmöglichkeit beim Vorlieferanten haben wir nicht einzustehen. Die Berechtigung des Käufers, Schadenersatz wegen Lieferverzug geltend zu machen, ist auf Vorsatz oder grobes Verschulden sowie auf höchstens 30% des Wertes der Ware beschränkt, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden. §4 Pläne, Muster und Entwürfe Bei Auftragsfertigung nach Plänen und anderen Angaben des Kunden übernimmt dieser die Gewähr für deren Richtigkeit und Brauchbarkeit. Muster, Prospekte und Beschreibungen von Waren jeder Art dienen lediglich als Anschauungsmaterial und verpflichten uns nicht, wenn die Bestellung aufgrund oder mit Bezug auf diese erfolgt. Angegebene Maße, Gewichte, Farbtöne oder sonstigen Eigenschaften sind nur ungefähr und nicht verbindlich. Das Urheberrecht an Plänen, Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen, die von uns erstellt wurden, verbleibt bei der Firma Hampel + Eckstein GmbH. §5 Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind ‐ falls einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist ‐ sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, unsere Lieferungen bei Zahlungsrückstand einzustellen und bei Zahlungsverzug unbeschadet weiterer Ansprüche Zinsen in Höhe von 5% (Verbraucher) bzw. 8% (Geschäftsleute) über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen des Käufers, die diesem ‐ gleich aus welchem Rechtsgrund ‐ gegen uns zustehen. §6 Mängelrügen und Gewährleistung Mängelrügen des Käufers müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Montage unter Angabe des Mangels bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Wir übernehmen die Gewähr innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Frist derart, dass alle Teile, die nachweislich infolge schlechten Materials, mangelhafter Ausführung oder fehlerhafter Konstruktion schadhaft oder unbrauchbar werden, nach unserer Wahl entweder auf unsere Kosten durch Beseitigung der Mängel in einen brauchbaren Zustand gebracht werden oder wir leisten dafür Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Werden ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs‐ oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so sind wir von jeglicher Gewährleistung entbunden. Gibt uns der Käufer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises. §7 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an allen Warenlieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren oder der Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das anteilige Eigentum an der neuen Sache zu. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. §8 Sonstiges Erfüllungsort ist 85567 Grafing b. München. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Käufer ist Ebersberg. Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages ungültig sei, so berührt das die Geltung der restlichen Bestimmungen nicht.
© Copyright 2024 ExpyDoc