Die Neue Schweizer Regionalpolitik (NRP) Faktenblatt Faktenblatt Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP), die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, unterstützen Bund und Kantone das Berggebiet, den weiteren ländlichen Raum und die Grenzregionen der Schweiz bei der Bewältigung des Strukturwandels. Die Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten sollen verbessert, Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gefördert werden. Damit leistet die NRP einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Zielregionen. Indirekt trägt die NRP dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und regionale Disparitäten abzubauen. Die NRP unterstützt die Regionen dabei, ihre Potenziale auszuschöpfen. Sie fördert verschiedene Formen der Zusammenarbeit – zwischen Regionen und Kantonen, zwischen öffentlichen und privaten Institutionen, aber auch zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren und Branchen. MASSNAHMEN IM RAHMEN DER NRP Die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Programmen, welche die Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen stärken, steht im Zentrum der NRP. Sie fördert aber auch die territoriale Zusammenarbeit in Europa im Rahmen der Programme Interreg, ESPON, URBACT und INTERACT und ermöglicht Steuererleichterungen. Mit flankierenden Massnahmen sorgt der Bund für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination der Regionalpolitik mit den raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes. Um die Akteurinnen und Akteure der Regionalentwicklung bei der Umsetzung der NRP zu unterstützen, schafft die NRP über die Netzwerkstelle Regionalentwicklung – regiosuisse – Angebote zur Vernetzung und zum Wissensaustausch. FINANZHILFEN IM RAHMEN DER NRP Regionen, Unternehmen und weitere initiative Personen oder Gruppierungen können im Rahmen der NRP bei den Kantonen folgende Finanzhilfen beantragen: A-fonds-perdu-Beiträge für die Vorbereitung, die Durchführung und die Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten. Die Projektförderung der NRP hat den Charakter einer Anschubfinanzierung. Unterstützt werden mit der NRP Projekte, die sich auf Aktivitäten im vorwettbewerblichen oder überbetrieblichen Bereich beziehen – beispielsweise Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder Initiativen des Wissenstransfers zwischen Bildungs-/Forschungsstätten und Unternehmen. Finanziert werden zudem Projekte, die die (institutionellen) Voraussetzungen für mehr Unternehmertum Juni 2015 Faktenblatt // Die Neue Schweizer Regionalpolitik (NRP) und Wettbewerbskraft verbessern. Ebenso können regionale Entwicklungsträger und Geschäftsstellen sowie regionale Akteurinnen und Akteure für ihre Aufwendungen NRP-Unterstützung erhalten. Zinsgünstige oder zinslose Darlehen für Vorhaben im Bereich der wertschöpfungsorientierten Entwicklungsinfrastrukturen, die die Standortattraktivität steigern. Steuererleichterungen für Privatunternehmen: Die Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer sind pro Projekt auf maximal zehn Jahre beschränkt. Das Anwendungsgebiet für die Gewährung von Steuererleichterungen wird in einer separaten Verordnung geregelt. Die im Rahmen der NRP gewährten Finanzhilfen werden je zur Hälfte vom Bund und von den Kantonen getragen. Es besteht keine Begrenzung für den Anteil öffentlicher Gelder am Gesamtprojektvolumen. Um Unterstützung zu erhalten, müssen die Vorhaben ihre Wirkung im Berggebiet, im weiteren ländlichen Raum oder in den Grenzregionen entfalten. Eine Ausnahme bilden Projekte im Rahmen der Förderung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ). Diese können in der gesamten Schweiz lanciert werden. UMSETZUNGSPROZESS DER NRP Gemäss dem Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 bestimmt die Bundesversammlung in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm die thematischen und räumlichen Förderschwerpunkte, -inhalte und -mittel. Zuständig für die Umsetzung ist auf Bundesebene das Ressort Regional- und Raumordnungspolitik des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Den Kantonen kommt im Rahmen der NRP eine zentrale Rolle bei der Konzeption, Finanzierung und Umsetzung der Regionalpolitik zu. Gestützt auf das Mehrjahresprogramm 2008–2015 des Bundes haben die Kantone kantonale oder überkantonale Umsetzungsprogramme mit einer jeweils vierjährigen Laufzeit für die Periode 2008–2011 bzw. 2012–2015 erarbeitet. In ihnen werden die kantonsspezifischen Ziele und Strategien festgelegt. Auf der Basis der kantonalen Umsetzungsprogramme werden durch die Kantone, die Regionen und/oder weitere regionale Entwicklungsträgerinnen und -träger eigene Projekte, Programme und Initiativen lanciert, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Wertschöpfung beitragen. Deren Finanzierung mit NRP-Geldern beantragen sie beim Kanton. Die Kantone geben jeweils nach vier Jahren dem Bund Rechenschaft über die realisierten Projekte und Entwicklungsschwerpunkte. Nach acht Jahren endet der Zyklus nach erfolgter Schlussevaluation und startet mit einem weiteren Mehrjahresprogramm des Bundes von neuem. FÖRDERSCHWERPUNKTE UND -INHALTE DER NRP Die Förderschwerpunkte und -inhalte sind in der Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung sowie in den kantonalen Umsetzungsprogrammen festgehalten. Für die Periode 2008–2015 stehen diejenigen – aus regionaler Sicht exportorientierten – Wertschöpfungssysteme im Zentrum, die eine volkswirtschaftliche Motorfunktion haben. In erster Priorität sollen wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die regionale Exportwirtschaft in den Bereichen Industrie und Tourismus geschaffen werden. In zweiter Priorität – subsidiär zu den entsprechenden Sektoralpolitiken – sind Produktions- und Dienstleistungsstrukturen von Interesse, die sich auf spezifische Ressourcen der Berggebiete und ländlichen Räume abstützen: Energie, Agrarwirtschaft, natürliche Ressourcen, Bildung und Gesundheit. Die Förderschwerpunkte der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) sind in den europäischen Programmen definiert. Sie sind im Zusammenhang Faktenblatt // Die Neue Schweizer Regionalpolitik (NRP) mit den kantonalen Umsetzungsprogrammen zu betrachten. Projekte im Rahmen der ETZ gelangen nur dann in den Genuss einer Finanzhilfe des Bundes, wenn sie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des beteiligten Gebietes beitragen. Den Kantonen sowie privaten Projektträgerinnen und -trägern steht es jedoch frei, sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb der NRP mit eigenen Mitteln an Programmen der ETZ zu beteiligen. Die Verantwortung für die Beurteilung der NRP-Konformität und die Auswahl von NRP-Projekten obliegt den Kantonen. FINANZIERUNG DER NRP Mit dem Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung ist für die Programmperiode 2008–2015 der NRP ein Zahlungsrahmen von 230 Millionen Franken bewilligt. Diese Neueinlagen bilden zusammen mit den Amortisationen aus den IHG-Darlehen die Grundlage, damit die finanziellen Leistungen des Bundes im Rahmen der Regionalpolitik erfüllt werden können und gleichzeitig eine längerfristige Werterhaltung des Fonds möglich ist. STAND DER UMSETZUNG In der ersten Umsetzungsphase 2008–2011 förderten Bund und Kantone im Rahmen der NRP mehr als 1200 Projekte mit A-fonds-perdu-Beiträgen (241 Mio. CHF) und Darlehen (182 Mio. CHF). Diese öffentlichen Impulse lösten bei Dritten (Regionen, Gemeinden, Unternehmen, Projektträgerschaften etc.) finanzielle Engagements von weit mehr als einer halben Milliarde Franken aus. Im Rahmen der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen wurden zudem über 60 vorgezogene Infrastrukturmassnahmen durch zinslose oder günstige Darlehen mit 55 Mio. Franken unterstützt. In der zweiten Umsetzungsphase 2012–2015 unterstützten Bund und Kantonen bisher über 900 weitere Projekte mit A-fonds-perdu-Beiträgen und Darlehen. Inhaltlich konzentrierten sich die geförderten Projekte auf die Themenbereiche «Tourismus» (36%) und «Exportorientierte Wertschöpfungssysteme» (27%). Den Förderschwerpunkten zweiter Priorität kam eine untergeordnete Rolle zu: «Bildung und Gesundheit» (7%), «natürliche Ressourcen» (3%), «Energie» (5%), «Agrarwirtschaft» (2%). Interreg-spezifische Projekte machten einen Anteil von gut 5% aus, Vorhaben der «technischen Hilfe» 14%. Auch finanziell überwiegen die beiden Förderschwerpunkte erster Priorität: Auf den Themenbereich «Tourismus» entfielen 70% der Darlehen und auf «Exportorientierte Wertschöpfungssysteme» 45% der A-fonds-perdu-Beiträge. AUSBLICK: NRP 2016−2023 Das Bundesgesetz über Regionalpolitik (2006) ist unbefristet gültig. Im Februar 2015 hat der Bundesrat die Botschaft über die Standortförderung 2016–2019 zuhanden der parlamentarischen Beratung verabschiedet und damit auch das Mehrjahresprogramm zur Umsetzung der NRP 2016–2023, das Teil der Botschaft ist. Mit dem neuen Mehrjahresprogramm liegt die zentrale Grundlage für die nächsten beiden NRP-Förderperioden vor. Im Zentrum sollen die Unterstützung Regionaler Innovationssysteme (RIS) sowie die Tourismusförderung stehen. Die Botschaft über die Standortförderung wird in der Sommer- und Herbstsession von National- und Ständerat beraten und soll spätestens in der Wintersession 2015 definitiv verabschiedet werden. regiosuisse – Netzwerkstelle Regionalentwicklung Postfach 75 Hofjistrasse 5 CH-3900 Brig T: +41 27 922 40 88 F: +41 27 922 40 89 [email protected] www.regiosuisse.ch
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