Die Neue Schweizer Regional- politik (NRP)

Die Neue Schweizer Regionalpolitik (NRP)
Faktenblatt
Faktenblatt
Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP), die am 1. Januar 2008 in Kraft
getreten ist, unterstützen Bund und Kantone das Berggebiet, den weiteren
ländlichen Raum und die Grenzregionen der Schweiz bei der Bewältigung
des Strukturwandels. Die Standortvoraussetzungen für unternehmerische
Aktivitäten sollen verbessert, Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gefördert werden. Damit leistet die NRP
einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den
Zielregionen. Indirekt trägt die NRP dazu bei, die dezentrale Besiedlung in
der Schweiz zu erhalten und regionale Disparitäten abzubauen.
Die NRP unterstützt die Regionen dabei, ihre Potenziale auszuschöpfen.
Sie fördert verschiedene Formen der Zusammenarbeit – zwischen
Regionen und Kantonen, zwischen öffentlichen und privaten Institutionen,
aber auch zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren und Branchen.
MASSNAHMEN IM RAHMEN
DER NRP
Die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Programmen, welche
die Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen
stärken, steht im Zentrum der NRP. Sie fördert aber auch die territoriale
Zusammenarbeit in Europa im Rahmen der Programme Interreg, ESPON,
URBACT und INTERACT und ermöglicht Steuererleichterungen.
Mit flankierenden Massnahmen sorgt der Bund für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination der Regionalpolitik mit den raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes. Um die Akteurinnen und Akteure der Regionalentwicklung bei der Umsetzung der NRP zu unterstützen, schafft die NRP über die
Netzwerkstelle Regionalentwicklung – regiosuisse – Angebote zur Vernetzung
und zum Wissensaustausch.
FINANZHILFEN IM RAHMEN
DER NRP
Regionen, Unternehmen und weitere initiative Personen oder Gruppierungen
können im Rahmen der NRP bei den Kantonen folgende Finanzhilfen
beantragen:
 A-fonds-perdu-Beiträge für die Vorbereitung, die Durchführung und die
Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten. Die Projektförderung
der NRP hat den Charakter einer Anschubfinanzierung. Unterstützt werden
mit der NRP Projekte, die sich auf Aktivitäten im vorwettbewerblichen oder
überbetrieblichen Bereich beziehen – beispielsweise Forschungs- und
Entwicklungsprojekte oder Initiativen des Wissenstransfers zwischen
Bildungs-/Forschungsstätten und Unternehmen. Finanziert werden zudem
Projekte, die die (institutionellen) Voraussetzungen für mehr Unternehmertum
Juni 2015
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und Wettbewerbskraft verbessern. Ebenso können regionale Entwicklungsträger und Geschäftsstellen sowie regionale Akteurinnen und Akteure für
ihre Aufwendungen NRP-Unterstützung erhalten.
 Zinsgünstige oder zinslose Darlehen für Vorhaben im Bereich der wertschöpfungsorientierten Entwicklungsinfrastrukturen, die die Standortattraktivität steigern.
 Steuererleichterungen für Privatunternehmen: Die Steuererleichterungen bei
der direkten Bundessteuer sind pro Projekt auf maximal zehn Jahre
beschränkt. Das Anwendungsgebiet für die Gewährung von Steuererleichterungen wird in einer separaten Verordnung geregelt.
Die im Rahmen der NRP gewährten Finanzhilfen werden je zur Hälfte vom
Bund und von den Kantonen getragen. Es besteht keine Begrenzung für den
Anteil öffentlicher Gelder am Gesamtprojektvolumen. Um Unterstützung zu
erhalten, müssen die Vorhaben ihre Wirkung im Berggebiet, im weiteren
ländlichen Raum oder in den Grenzregionen entfalten. Eine Ausnahme bilden
Projekte im Rahmen der Förderung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ). Diese können in der gesamten Schweiz lanciert werden.
UMSETZUNGSPROZESS
DER NRP
Gemäss dem Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 bestimmt die Bundesversammlung in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm
die thematischen und räumlichen Förderschwerpunkte, -inhalte und -mittel.
Zuständig für die Umsetzung ist auf Bundesebene das Ressort Regional- und
Raumordnungspolitik des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).
Den Kantonen kommt im Rahmen der NRP eine zentrale Rolle bei der Konzeption, Finanzierung und Umsetzung der Regionalpolitik zu. Gestützt auf das
Mehrjahresprogramm 2008–2015 des Bundes haben die Kantone kantonale
oder überkantonale Umsetzungsprogramme mit einer jeweils vierjährigen Laufzeit für die Periode 2008–2011 bzw. 2012–2015 erarbeitet. In ihnen werden die
kantonsspezifischen Ziele und Strategien festgelegt. Auf der Basis der
kantonalen Umsetzungsprogramme werden durch die Kantone, die Regionen
und/oder weitere regionale Entwicklungsträgerinnen und -träger eigene
Projekte, Programme und Initiativen lanciert, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Wertschöpfung beitragen. Deren Finanzierung mit NRP-Geldern beantragen sie beim Kanton.
Die Kantone geben jeweils nach vier Jahren dem Bund Rechenschaft über die
realisierten Projekte und Entwicklungsschwerpunkte. Nach acht Jahren endet
der Zyklus nach erfolgter Schlussevaluation und startet mit einem weiteren
Mehrjahresprogramm des Bundes von neuem.
FÖRDERSCHWERPUNKTE
UND -INHALTE DER NRP
Die Förderschwerpunkte und -inhalte sind in der Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik
(NRP) und dessen Finanzierung sowie in den kantonalen Umsetzungsprogrammen festgehalten.
Für die Periode 2008–2015 stehen diejenigen – aus regionaler Sicht exportorientierten – Wertschöpfungssysteme im Zentrum, die eine volkswirtschaftliche
Motorfunktion haben. In erster Priorität sollen wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die regionale Exportwirtschaft in den Bereichen Industrie
und Tourismus geschaffen werden. In zweiter Priorität – subsidiär zu den
entsprechenden Sektoralpolitiken – sind Produktions- und Dienstleistungsstrukturen von Interesse, die sich auf spezifische Ressourcen der Berggebiete und
ländlichen Räume abstützen: Energie, Agrarwirtschaft, natürliche Ressourcen,
Bildung und Gesundheit.
Die Förderschwerpunkte der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ)
sind in den europäischen Programmen definiert. Sie sind im Zusammenhang
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mit den kantonalen Umsetzungsprogrammen zu betrachten. Projekte im
Rahmen der ETZ gelangen nur dann in den Genuss einer Finanzhilfe des
Bundes, wenn sie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des beteiligten
Gebietes beitragen. Den Kantonen sowie privaten Projektträgerinnen und
-trägern steht es jedoch frei, sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb der
NRP mit eigenen Mitteln an Programmen der ETZ zu beteiligen.
Die Verantwortung für die Beurteilung der NRP-Konformität und die Auswahl
von NRP-Projekten obliegt den Kantonen.
FINANZIERUNG DER NRP
Mit dem Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung ist für die Programmperiode 2008–2015 der NRP ein Zahlungsrahmen von 230 Millionen Franken bewilligt. Diese Neueinlagen bilden zusammen mit den Amortisationen aus den IHG-Darlehen die Grundlage, damit die
finanziellen Leistungen des Bundes im Rahmen der Regionalpolitik erfüllt
werden können und gleichzeitig eine längerfristige Werterhaltung des Fonds
möglich ist.
STAND DER UMSETZUNG
In der ersten Umsetzungsphase 2008–2011 förderten Bund und Kantone im
Rahmen der NRP mehr als 1200 Projekte mit A-fonds-perdu-Beiträgen
(241 Mio. CHF) und Darlehen (182 Mio. CHF). Diese öffentlichen Impulse
lösten bei Dritten (Regionen, Gemeinden, Unternehmen, Projektträgerschaften
etc.) finanzielle Engagements von weit mehr als einer halben Milliarde Franken
aus. Im Rahmen der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen wurden
zudem über 60 vorgezogene Infrastrukturmassnahmen durch zinslose oder günstige Darlehen mit 55 Mio. Franken unterstützt. In der zweiten
Umsetzungsphase 2012–2015 unterstützten Bund und Kantonen bisher über
900 weitere Projekte mit A-fonds-perdu-Beiträgen und Darlehen.
Inhaltlich konzentrierten sich die geförderten Projekte auf die Themenbereiche
«Tourismus» (36%) und «Exportorientierte Wertschöpfungssysteme» (27%).
Den Förderschwerpunkten zweiter Priorität kam eine untergeordnete Rolle zu:
«Bildung und Gesundheit» (7%), «natürliche Ressourcen» (3%), «Energie»
(5%), «Agrarwirtschaft» (2%). Interreg-spezifische Projekte machten einen
Anteil von gut 5% aus, Vorhaben der «technischen Hilfe» 14%. Auch finanziell
überwiegen die beiden Förderschwerpunkte erster Priorität: Auf den
Themenbereich «Tourismus» entfielen 70% der Darlehen und auf
«Exportorientierte Wertschöpfungssysteme» 45% der A-fonds-perdu-Beiträge.
AUSBLICK: NRP 2016−2023
Das Bundesgesetz über Regionalpolitik (2006) ist unbefristet gültig.
Im Februar 2015 hat der Bundesrat die Botschaft über die Standortförderung
2016–2019 zuhanden der parlamentarischen Beratung verabschiedet und
damit auch das Mehrjahresprogramm zur Umsetzung der NRP 2016–2023,
das Teil der Botschaft ist. Mit dem neuen Mehrjahresprogramm liegt die
zentrale Grundlage für die nächsten beiden NRP-Förderperioden vor. Im
Zentrum sollen die Unterstützung Regionaler Innovationssysteme (RIS) sowie
die Tourismusförderung stehen.
Die Botschaft über die Standortförderung wird in der Sommer- und
Herbstsession von National- und Ständerat beraten und soll spätestens in der
Wintersession 2015 definitiv verabschiedet werden.
regiosuisse – Netzwerkstelle Regionalentwicklung
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