Tödliche Entenjagd in Geisenfeld beschäftigt die Justiz weiter

Tödliche Entenjagd in Geisenfeld beschäftigt die Justiz weiter
19.08.2015 (DK)
Ingolstadt
20:33Die
Uhrjuristische Aufarbeitung der verhängnisvollen Entenjagd bei Geisenfeld (Landkreis
Pfaffenhofen) am Silvesternachmittag 2013, die zwei Menschenleben forderte, geht in die nächste Instanz: Denn
sowohl der Verteidiger des Weiher- und Bootsbesitzers als auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt haben
Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen eingelegt.
Vor Gericht gibt es zwei Erklärungsversuche für tödliche Silvester-Bootsfahrt.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt beginnt laut Leitendem Oberstaatsanwalt Helmut Walter am 21. Januar
2016.
Zu einer Geldstrafe von insgesamt 19 600 Euro hatte das Amtsgericht Pfaffenhofen den heute 70-jährigen
Weiherbesitzer aus dem Geisenfelder Ortsteil Einberg im Dezember 2014 verurteilt, und zwar wegen fahrlässiger Tötung
in zwei Fällen sowie wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr. Vorsitzender Richter Jochen Metz
sagte zur Begründung, der Geisenfelder habe das Bootsunglück, das zwei Menschenleben kostete, wegen gravierender
Sorgfaltspflichtverletzungen zu verantworten. Das Boot sei mit fünf Menschen deutlich überladen und der Bootsführer
unerfahren gewesen. Ganz zu schweigen davon, dass keiner der Bootsinsassen Schwimmwesten trug. Nur weil die
beiden Opfer, ein 33 und ein 70 Jahre alter Jäger, erhebliche Mitschuld an dem Bootsunglück traf, sah das Gericht von
einer Haftstrafe ab.
Die Verteidigung hingegen forderte Freispruch und kündigte schon damals an, in Berufung zu gehen. Sie betrachtet den
Jagdunfall als tragisches Unglück. Der Staatsanwaltschaft Ingolstadt hingegen hatte eine höhere Geldstrafe gefordert.
Nun also muss sich das Landgericht Ingolstadt mit dem Fall beschäftigen.
Zu fünft waren die Jäger am Silvestertag 2013 zur Entenjagd aufgebrochen und in das kleine Aluminiumboot gestiegen,
um zu einer Insel in dem Weiher in Einberg überzusetzen. Doch der Kahn kenterte, und alle Insassen stürzten ins
Wasser. Der Bootsführer und zwei Jägerinnen konnten sich trotz voller Montur ans Ufer retten.
Das havarierte Boot an der Unglücksstelle im Hausweiher bei Einberg in der
Nähe von Geisenfeld.
Der 33-jährige Geisenfelder hingegen ging unter und wurde erst zwei Tage
später tot aus dem Weiher geborgen. Der fünfte Bootsinsasse aus der
Gemeinde Schweitenkirchen verlor beim Überlebenskampf im eiskalten Wasser
das Bewusstsein. Der 70-Jährige wurde zwar ans Ufer gebracht und reanimiert,
starb jedoch zwei Tage später im Krankenhaus.
Dass der Jagdunfall ein juristisches Nachspiel haben würde, stand schon kurz danach fest. Die Staatsanwaltschaft
Ingolstadt ermittelte wegen fahrlässiger Tötung gegen den Besitzer des Weihers und den Bootsführer. Nach einer
Prüfung der Aktenlage hielt der zuständige Richter am Amtsgericht Pfaffenhofen damals die geforderte Geldstrafe von
120 Tagessätzen zu je 40 Euro für angemessen. Doch die Beschuldigten legten Einspruch ein. Der Bootsführer hatte in
der Hauptverhandlung seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen und ist nun als Zeuge geladen. Für die
Berufungsverhandlung unter Leitung des Vorsitzenden Richters Konrad Riedl sind vier Tage angesetzt.
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Von Suzanne Schattenhofer
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