Informationsblatt zur Mietkautionsversicherung

Informationsblatt zur Mietkautionsversicherung
(Stand 10/2015)
Bei einer Neuvermietung leistet der Mieter „klassischerweise“ eine Mietkaution in bar an den Eigentümer oder dessen bestellten Hausverwalter. Diese wird auf einem Kautionskonto oder Kautionssparbuch eingezahlt und bis zum Ende des Mietverhältnisses treuhänderisch verwahrt. Im
Schadenfall greift der Eigentümer auf die Kaution zum Ausgleich seiner Forderung zurück.
Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft. Sie ersetzt die Mietkaution in bar durch
eine vom Versicherer übernommene Bürgschaft in Höhe der vereinbarten Kautionssumme. Über diese Summe wird durch den
Versicherer eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt, aus der der Eigentümer seine gegenüber dem Mieter berechtigten Ansprüche befriedigen kann.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Abschluss vorliegen?
Zunächst muss der Eigentümer gegenüber
dem Mieter sein Einverständnis abgeben, die
mietvertraglich vereinbarte „klassische“ Mietkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft
ersetzen zu lassen. Eine Pflicht des Eigentümers hierzu besteht nicht.
Die Mietkautionsversicherung kann abgeschlossen werden
 durch Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland
 und wenn der Mieter Verbraucher ist (§13
BGB), der Wohnraum vom Mieter also
weder im Rahmen einer gewerblichen
noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit
angemietet wird.
(Für gewerbliche Mieter gibt es alternative
Kautionsmodelle.)
Weiterhin muss sich der Mieter
 mit der Einholung einer Bonitätsauskunft
zu seiner Person einverstanden erklären
 und diese Auskunft muss positiv ausfallen.
Die Abfrage der Bonität erfolgt automatisch
durch den Versicherer im Rahmen des späteren Antragsverfahrens.
Wie
funktioniert
versicherung?
die
Mietkautions-
Der Mieter beantragt vor Abschluss des Mietvertrages über Remy & Nauen den Abschluss
einer Mietkautionsversicherung anhand der
zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Remy & Nauen prüft die eingereichten Unterlagen und erstellt einen entsprechenden Antrag, den der Mieter per Email erhält, vervollständigt und bestätigt.
Im Folgenden
 stellt der Versicherer dem Mieter die Bürgschaftsurkunde aus,
 und der Mieter übergibt die Bürgschaftsurkunde an den Vermieter.
Ist das Mietverhältnisses beendet und alle
Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt,
 gibt der Vermieter die Bürgschaftsurkunde
an den Mieter zurück,
 und der Mieter gibt die Bürgschaftsurkunde an den Versicherer zurück.
Der Vertrag ist mit Rückgabe an den Versicherer beendet. Der Beitrag wird auf den Tag
genau abgerechnet.
Was ist im Schadenfall?
Der Vermieter meldet den Schaden anhand
des Schadenformulars bei der Versicherung.
Der Versicherer prüft den Anspruch und leistet
aus der Bürgschaft direkt an den Vermieter.
Im Anschluss nimmt die Versicherung beim
Mieter Regress für die geleistete Zahlung.
Für welche Summen kann die Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden?
Die Mietkautionsversicherung kann über
 maximal 3 Monatskaltmieten abgeschlossen werden,

für Kautionssummen von 400€ bis
15.000€.
Die Kosten betragen
 4,7% der Kautionssumme,
 mindestens 50€.
Versicherungssteuer und sonstige Gebühren
fallen nicht an.
Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen.
Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit – der
Vertrag kann jederzeit durch Rückgabe der
Bürgschaftsurkunde gekündigt werden. Die
Abrechnung der Kosten erfolgt tag genau.
Wo liegen die Vorteile einer Mietkautionsversicherung für die Beteiligten?
Der Vermieter
 erhält eine kostenlose Bonitätsprüfung des
Mieters vor Abschluss des Mietvertrages,



hat keinen Verwaltungsaufwand für die
Erstellung / Abrechnung der Mietkaution,
zahlt keine Gebühren für die Führung der
Kautionskonten,
hat eine erhöhte Sicherheit, da die Bürgschaft ab dem ersten Tag in voller Höhe
zur Verfügung steht, Teilzahlungen der
Kaution sind nicht möglich.
Der Mieter
 hat einen geringen finanziellen Aufwand,
da die Kaution nicht in bar gestellt werden
muss,
 hat keine finanzielle Doppelbelastung bei
Umzug, wenn die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden ist,
 hat eine objektive Prüfung im Schadensfall
durch den Versicherer, ob die geltend gemachten Ansprüche des Vermieters auch
berechtigt sind.
Berechnungsbeispiele für eine Mietkautionsversicherung
Höhe der Mietkaution
1.000,00 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
3.000,00 €
Beitragssatz
4,7%
4,7%
4,7%
4,7%
4,7%
Jahresbeitrag
50,00 € *
70,50 €
94,00 €
117,50 €
141,00 €
Monatsbeitrag
4,17 €
5,88 €
7,83 €
9,79 €
11,75 €
* Mindestbeitrag
Die hier dargestellten Konditionen basieren auf dem Produkt R+V-MietkautionsBürgschaft der
R+V Versicherungsgruppe, einem der größten Kautionsversicherer Deutschlands.
Dieses Informationsblatt ist lediglich eine zusammenfassende Darstellung. Die vollständigen Vertragsunterlagen, Bedingungen und Muster lassen wir Ihnen gerne vorab zukommen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen gerne.
Herr Christopher Kempkes
Telefon +49 2131 66466-17
Telefax +49 2131 66466-24
E-Mail
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