Informationsblatt zur Mietkautionsversicherung (Stand 10/2015) Bei einer Neuvermietung leistet der Mieter „klassischerweise“ eine Mietkaution in bar an den Eigentümer oder dessen bestellten Hausverwalter. Diese wird auf einem Kautionskonto oder Kautionssparbuch eingezahlt und bis zum Ende des Mietverhältnisses treuhänderisch verwahrt. Im Schadenfall greift der Eigentümer auf die Kaution zum Ausgleich seiner Forderung zurück. Was ist eine Mietkautionsversicherung? Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft. Sie ersetzt die Mietkaution in bar durch eine vom Versicherer übernommene Bürgschaft in Höhe der vereinbarten Kautionssumme. Über diese Summe wird durch den Versicherer eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt, aus der der Eigentümer seine gegenüber dem Mieter berechtigten Ansprüche befriedigen kann. Welche Voraussetzungen müssen für einen Abschluss vorliegen? Zunächst muss der Eigentümer gegenüber dem Mieter sein Einverständnis abgeben, die mietvertraglich vereinbarte „klassische“ Mietkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzen zu lassen. Eine Pflicht des Eigentümers hierzu besteht nicht. Die Mietkautionsversicherung kann abgeschlossen werden durch Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland und wenn der Mieter Verbraucher ist (§13 BGB), der Wohnraum vom Mieter also weder im Rahmen einer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit angemietet wird. (Für gewerbliche Mieter gibt es alternative Kautionsmodelle.) Weiterhin muss sich der Mieter mit der Einholung einer Bonitätsauskunft zu seiner Person einverstanden erklären und diese Auskunft muss positiv ausfallen. Die Abfrage der Bonität erfolgt automatisch durch den Versicherer im Rahmen des späteren Antragsverfahrens. Wie funktioniert versicherung? die Mietkautions- Der Mieter beantragt vor Abschluss des Mietvertrages über Remy & Nauen den Abschluss einer Mietkautionsversicherung anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Remy & Nauen prüft die eingereichten Unterlagen und erstellt einen entsprechenden Antrag, den der Mieter per Email erhält, vervollständigt und bestätigt. Im Folgenden stellt der Versicherer dem Mieter die Bürgschaftsurkunde aus, und der Mieter übergibt die Bürgschaftsurkunde an den Vermieter. Ist das Mietverhältnisses beendet und alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt, gibt der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an den Mieter zurück, und der Mieter gibt die Bürgschaftsurkunde an den Versicherer zurück. Der Vertrag ist mit Rückgabe an den Versicherer beendet. Der Beitrag wird auf den Tag genau abgerechnet. Was ist im Schadenfall? Der Vermieter meldet den Schaden anhand des Schadenformulars bei der Versicherung. Der Versicherer prüft den Anspruch und leistet aus der Bürgschaft direkt an den Vermieter. Im Anschluss nimmt die Versicherung beim Mieter Regress für die geleistete Zahlung. Für welche Summen kann die Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden? Die Mietkautionsversicherung kann über maximal 3 Monatskaltmieten abgeschlossen werden, für Kautionssummen von 400€ bis 15.000€. Die Kosten betragen 4,7% der Kautionssumme, mindestens 50€. Versicherungssteuer und sonstige Gebühren fallen nicht an. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit – der Vertrag kann jederzeit durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde gekündigt werden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt tag genau. Wo liegen die Vorteile einer Mietkautionsversicherung für die Beteiligten? Der Vermieter erhält eine kostenlose Bonitätsprüfung des Mieters vor Abschluss des Mietvertrages, hat keinen Verwaltungsaufwand für die Erstellung / Abrechnung der Mietkaution, zahlt keine Gebühren für die Führung der Kautionskonten, hat eine erhöhte Sicherheit, da die Bürgschaft ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung steht, Teilzahlungen der Kaution sind nicht möglich. Der Mieter hat einen geringen finanziellen Aufwand, da die Kaution nicht in bar gestellt werden muss, hat keine finanzielle Doppelbelastung bei Umzug, wenn die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden ist, hat eine objektive Prüfung im Schadensfall durch den Versicherer, ob die geltend gemachten Ansprüche des Vermieters auch berechtigt sind. Berechnungsbeispiele für eine Mietkautionsversicherung Höhe der Mietkaution 1.000,00 € 1.500,00 € 2.000,00 € 2.500,00 € 3.000,00 € Beitragssatz 4,7% 4,7% 4,7% 4,7% 4,7% Jahresbeitrag 50,00 € * 70,50 € 94,00 € 117,50 € 141,00 € Monatsbeitrag 4,17 € 5,88 € 7,83 € 9,79 € 11,75 € * Mindestbeitrag Die hier dargestellten Konditionen basieren auf dem Produkt R+V-MietkautionsBürgschaft der R+V Versicherungsgruppe, einem der größten Kautionsversicherer Deutschlands. Dieses Informationsblatt ist lediglich eine zusammenfassende Darstellung. Die vollständigen Vertragsunterlagen, Bedingungen und Muster lassen wir Ihnen gerne vorab zukommen. Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen gerne. Herr Christopher Kempkes Telefon +49 2131 66466-17 Telefax +49 2131 66466-24 E-Mail [email protected]
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