Antwort - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/10170
09.11.2015
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3950 vom 12. Oktober 2015
der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP
Drucksache 16/9959
525 Euro oder 670 Euro – welche Summe pro Flüchtling und Monat will die
Landesregierung den Kommunen zukommen lassen?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3950 mit Schreiben vom
9. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister
beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Zuweisung von Flüchtlingen stellt für die Kommunen unter anderem auch eine
erhebliche finanzielle beziehungsweise haushalterische Herausforderung dar. Beim
„Flüchtlingsgipfel“ in Berlin war Medienberichten zu Folge vereinbart worden, dass
mindestens 670 Euro pro Flüchtling und Monat den Kommunen zufließen soll. Der Präsident
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Eckhard Rutemeyer, wird in einem
Interview mit der Westfalen Post wörtlich wie folgt zitiert:
„Ministerpräsidentin Hannelore Kraft will den Kommunen von diesem Betrag nur 525 Euro
geben.“ Unstreitig dürfte sein, dass auch die nach den Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels
ab Januar 2016 zu zahlende Summe in einer Größenordnung von 670 Euro monatlich für die
Kommunen nicht kostendeckend ist. Sollte diese Messlatte sogar noch unterschritten
werden, würde die finanzielle Dramatik der Städte und Gemeinden vor Ort noch zunehmen.
Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 12.11.2015
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10170
1.
Ist es zutreffend, dass es seitens der Landesregierung Überlegungen gibt,
weniger als die beim Flüchtlingsgipfel in Berlin vereinbarten Zahlungen den
Kommunen in NRW zukommen zu lassen?
2.
Inwieweit kann die Landesregierung erklären, dass der Präsident des Städte- und
Gemeindebundes NRW – wie aus dem in der Vorbemerkung genannten Interview
hervorgeht – davon ausgeht, dass den Kommunen lediglich 525 Euro pro
Flüchtling und Monat zufließen sollen?
3.
Welche konkrete Summe hält die Landesregierung unabhängig von den
Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels in Berlin für kostendeckend?
4.
Wann können die Kommunen in NRW konkret mit einer gesicherten
Planungsgröße, die für die Finanzierung vor Ort unerlässlich ist, rechnen?
5.
Sofern die Landesregierung beabsichtigt, weniger als die beim Flüchtlingsgipfel
in Berlin vereinbarten 670 Euro pro Flüchtling und Monat den Kommunen
zuweisen zu wollen: Welche konkreten Kriterien legt die Landesregierung bei
ihrer Bemessung zu Grunde?
Das Land ist sich darüber bewusst, dass die Kommunen eine große Last bei der
Unterbringung der Flüchtlinge und ihrer Integration tragen. Das Land will die Kommunen bei
den Kosten nachhaltig entlasten. In den Gesprächen mit den Kommunalen
Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunale Spitzenverbände über eine
auskömmliche Pauschale für das Jahr 2016 in Höhe von 10.000 Euro pro Flüchtling
einschließlich Geduldeter verständigen können, dies aber einvernehmlich unter den
Vorbehalt der weiteren Verhandlungen zu einer grundsätzlichen Systemumstellung des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes ab dem Jahr 2017 gestellt.
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