LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13401 08.11.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5229 vom 6. Oktober 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/13152 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus einer Antwort der Landesregierung (16/6161) auf eine Kleine Anfrage (16/6001) zum Thema „Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW“ vom 26.06.2014 geht hervor, dass das Land die Kommunen bei der Verbesserung der Rückgriffsquoten unterstützt und seit dem Jahr 2013 den Unterhaltsvorschussstellen Musterverfügungen, Musterschreiben, Merkblätter und Übersichten zum UVG zur Verfügung stellt. Medienberichten zufolge (WDR, Sendung Westpol vom 02.10.2016) unterstützt das Land Bayern die Kommunen bei der Verbesserung der Rückgriffquote durch die Einbeziehung der Finanzverwaltung. Aus einer weiteren Antwort der Landesregierung (16/9707) auf eine weitere Kleine Anfrage (16/9483) zum Thema „Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW“ vom 08.09.2015 geht hervor, dass das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport die großen Spannbreiten zwischen den jeweils höchsten und niedrigsten Rückgriffsquoten in den Regierungsbezirken zum Anlass nehmen wird, die Unterhaltsvorschussstellen mit auffallend niedrigen Rückgriffsquoten anzuschreiben und um eine Überprüfung der dortigen Rückgriffspraxis bitten. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5229 mit Schreiben vom 8. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Vollzug des Unterhaltsvorschusses erfolgt – anders als der Titel der Kleinen Anfrage vermuten lässt – nicht „durch“ das Land NRW. Vielmehr obliegt in Nordrhein-Westfalen die Datum des Originals: 08.11.2016/Ausgegeben: 11.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13401 Durchführung des Unterhaltsvor-schussgesetzes den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt. Hierzu gehört auch der Rückgriff gegen die Barunterhaltsverpflichteten, den die Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbst organisieren und verantworten. 1. Hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bereits Maßnahmen zur Überprüfung der Rückgriffspraxis in Kommunen mit einer niedrigen Rückgriffsquote ergriffen? Am 3. Dezember 2015 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport die kommunalen Jugendämter mit unterdurchschnittlichen Rückgriffsquoten angeschrieben und gebeten zu prüfen, wie der Rückgriff in der jeweiligen Kommune verbessert werden kann. Das Schreiben gab konkrete Anregungen für eine effizientere Durchführung des Rückgriffs. Aktuell bereitet das Ministerium die Vergabe eines Gutachtens vor, in dessen Rahmen geprüft werden soll, ob und wie der Rückgriff durch die Kommunen weiter verbessert werden kann. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Rückgriffspraxis aus der erfolgten Überprüfung vor? Verbesserungen der Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat zu dem Anschreiben an die Jugendamtsleitungen unterschiedliche Rückmeldungen erhalten. Ein Teil der Kommunen hat darauf hingewiesen, dass auf Grund der Arbeitsmarktsituation vor Ort ein großer Teil der Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig ist und trotz aller Bemühungen keine höheren Rückgriffsquoten erzielt werden können. Andererseits wurden Anregungen aus dem Anschreiben aufgenommen: So wurden Mitarbeiter/innen geschult, Arbeitshilfen erprobt und der Austausch mit Kommunen gesucht, die den Rückgriff erfolgreich durchführen. 3. Wie hoch ist die Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen? (Bitte angeben für das Jahr 2015 und dabei nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt differenzieren). Hinsichtlich der Rückgriffsquoten für das Jahr 2015 wird auf die Anlage verwiesen. 4. Zieht die Landesregierung nach bayrischem Vorbild die Einbeziehung der Finanzverwaltung in Betracht, um die Rückgriffsquoten weiter zu steigern? (Bitte die Antwort in jedem Fall begründen.) Wie schon in der Vorbemerkung dargestellt, obliegt in Nordrhein-Westfalen die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt. Hierzu gehört auch der Rückgriff gegen die Barunterhaltsverpflichteten. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter unterstützen die Durchsetzung der Rückgriffansprüche, indem sie bei begründeten Aufrechnungsersuchen der Unterhaltsvorschusskassen gegen Steuererstattungsansprüche des Unterhaltsschuldners aufrechnen. Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode 5. Drucksache 16/13401 Sieht die Landesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, die Kommunen bei der Erhöhung der Rückgriffsquoten zu unterstützen? Siehe Antwort auf Frage 1. 3 Anlage Rückgriffsquote 2015, landesweit: 20 % Rückgriffsquoten 2015, gegliedert nach Kreisen, kreisfreien Städten und kreis¬ angehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt Bezirksregierung Arnsberg 2015 Altena Herne Hochsauerlandkreis Iserlohn Kamen 20,5 23,2 13,3 17,0 34,5 15,9 29,2 32,5 13,0 17,0 18,6 22,9 33,6 19,5 31,6 21,5 24,7 Lippstadt 3.3,4 Lüdenscheid 28,4 11,8 35,0 34,2 45,1 35,4 10,6 21,6 41,9 24,8 35,8 23,8 36,4 18,8 24,0 18,0 26,2 36,7 31,9 17,5 26,1 Arnsberg Bergkamen Bochum Breckerfeld Dortmund Ennepetal Gevelsberg Hagen Hamm Hattingen Hemer Herdecke Lünen Märkischer Kreis Menden Olpe Plettenberg Schmallenberg Schwelm Schwerte Selm Siegen, Kreis Siegen, Stadt Soest, Kreis Soest, Stadt Sprockhövel Sündern Unna, Kreis Unna, Stadt Warstein Werdohl Werne Wetter Witten Regierungsbezirk insges. 22,8 15,4 25,5 Bezirksregierung Detmold 2015 Bad Oeynhausen Bad Salzuflen Bielefeld Bünde Detmold Gütersloh, Kreis Gütersloh, Stadt Herford, Kreis Herford, Stadt Höxter Lage Lemgo Lippe Löhne Minden, Stadt Minden/Lübbecke, Kreis Paderborn, Kreis Paderborn, Stadt Porta Westfalica Rheda-Wiedenb. Verl Regierungsbezirk insgesamt 52,1 12,3 27,0 41,1 18,4 30,8 23,9 34,8 14,7 16,5 15,5 33,2 26,6 18,0 14,9 36,3 30,4 32,7 30,1 25,1 28,0 26,8 Bezirksregierung Düsseldorf 2015 Dinslaken Dormagen Duisburg Düsseldorf Emmerich Erkrath Essen Geldern Goch Grevenbroich Haan Heili enhaus Hilden Kaarst Kamp-Lintfort Kempen Kevelaer Kleve, Kreis Kleve, Stadt Krefeld Langenfeld Meerbusch Mettmann, Stadt Moers Mönchengladbach Monheim Mülheim Nettetal Neuss, Stadt Oberhausen 20,4 18,4 16,1 9,1 10,1 15,2 20,8 30,9 15,0 18,6 20,2 16,0 18,8 33,1 15,0 47,7 30,7 21,2 10,7 19,2 13,1 16,8 16,6 16,0 14,1 11,6 18,4 16,5 23,8 7,0 Ratingen Remscheid Rheinberg 23,8 35,3 Rhein-Kreis Neuss 27,0 14,4 18,1 51,9 27,2 26,7 10,1 20,0 35,5 Solingen Velbert Viersen, Kreis Viersen, Stadt Voerde Wesel, Kreis Wesel, Stadt Willich Wülfrath Wuppertal Regierungsbezirk insgesamt 9,6 7,7 17,7 20,1 Bezirksregierung Köln 2015 Aachen, Stadt Aachen, Städteregion Alsdorf Bad Honnef Bedburg Berg, Gladbach Bergheim Bonn Bornheim Brühl Düren, Kreis Düren, Stadt Elsdorf Erftstadt Erkelenz Eschweiler Euskirchen Frechen Geilenkirchen Gummersbach Heinsberg, Kreis Heinsberg, Stadt Hennef Herzogenrath Hückelhoven Hürth Kerpen Köln Königswinter Leichlingen Leverkusen Lohmar Meckenheim Niederkassel Oberbergischer Kreis Overath Pulheim Radevormwald Rhein.-Berg. Kr. Rheinbach Rhein-Sieg-Kreis Rösrath Sankt Augustin Siegburg Stolberg T roisdorf 20,8 12,1 16,1 50,3 14,3 23,3 10,5 14,5 10,2 22,9 29,5 28,4 21,0 27,7 28,5 18,8 22,1 20,6 40,4 26,3 22,3 20,2 28,9 26,0 29,0 13,3 28,3 10,4 18,2 40,6 15,9 18,1 28,3 19,4 29,2 18,1 45,3 24,5 22,9 13,9 17,9 18,7 10,8 23,2 31,0 11,7 Wermelskirchen Wesseling Wiehl Wipperfürth Würselen Regierungsbezirk insgesamt 44,1 19,1 39,0 25,1 27,7 18,7 Bezirksregierung Münster 2015 Ahaus Ahlen Beckum Bocholt Borken, Kreis Borken, Stadt Bottrop Castrop-Rauxel Coesfeld, Kreis Coesfeld, Stadt Datteln Dorsten Dülmen Emsdetten Gelsenkirchen Gladbeck Greven Gronau Haltern Herten Ibbenbüren Marl Münster Oelde Oer-Erkenschwick Recklinghausen Rheine Steinfurt Waltrop Warendorf Regierungsbezirk insgesamt 24,1 19,8 21,5 20,6 29,1 32,2 16,2 12,5 29,5 38,9 19,1 18,6 23,5 20,7 19,9 9,4 15,7 16,9 19,0 12,0 23,8 17,9 20,2 29,3 15,1 31,1 14,4 29,5 20,4 27,8 21,6
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