Antwort - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13401
08.11.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5229 vom 6. Oktober 2016
des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU
Drucksache 16/13152
Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Aus einer Antwort der Landesregierung (16/6161) auf eine Kleine Anfrage (16/6001) zum
Thema „Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW“ vom 26.06.2014
geht hervor, dass das Land die Kommunen bei der Verbesserung der Rückgriffsquoten
unterstützt und seit dem Jahr 2013 den Unterhaltsvorschussstellen Musterverfügungen,
Musterschreiben, Merkblätter und Übersichten zum UVG zur Verfügung stellt.
Medienberichten zufolge (WDR, Sendung Westpol vom 02.10.2016) unterstützt das Land
Bayern die Kommunen bei der Verbesserung der Rückgriffquote durch die Einbeziehung der
Finanzverwaltung.
Aus einer weiteren Antwort der Landesregierung (16/9707) auf eine weitere Kleine Anfrage
(16/9483) zum Thema „Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW“ vom
08.09.2015 geht hervor, dass das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
die großen Spannbreiten zwischen den jeweils höchsten und niedrigsten Rückgriffsquoten in
den Regierungsbezirken zum Anlass nehmen wird, die Unterhaltsvorschussstellen mit
auffallend niedrigen Rückgriffsquoten anzuschreiben und um eine Überprüfung der dortigen
Rückgriffspraxis bitten.
Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5229
mit Schreiben vom 8. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit
dem Finanzminister beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Der Vollzug des Unterhaltsvorschusses erfolgt – anders als der Titel der Kleinen Anfrage
vermuten lässt – nicht „durch“ das Land NRW. Vielmehr obliegt in Nordrhein-Westfalen die
Datum des Originals: 08.11.2016/Ausgegeben: 11.11.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13401
Durchführung des Unterhaltsvor-schussgesetzes den Kreisen und kreisfreien Städten sowie
den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt. Hierzu gehört auch der Rückgriff
gegen die Barunterhaltsverpflichteten, den die Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit
selbst organisieren und verantworten.
1.
Hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bereits
Maßnahmen zur Überprüfung der Rückgriffspraxis in Kommunen mit einer
niedrigen Rückgriffsquote ergriffen?
Am 3. Dezember 2015 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport die
kommunalen Jugendämter mit unterdurchschnittlichen Rückgriffsquoten angeschrieben und
gebeten zu prüfen, wie der Rückgriff in der jeweiligen Kommune verbessert werden kann. Das
Schreiben gab konkrete Anregungen für eine effizientere Durchführung des Rückgriffs. Aktuell
bereitet das Ministerium die Vergabe eines Gutachtens vor, in dessen Rahmen geprüft werden
soll, ob und wie der Rückgriff durch die Kommunen weiter verbessert werden kann.
2.
Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über
Rückgriffspraxis aus der erfolgten Überprüfung vor?
Verbesserungen
der
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat zu dem Anschreiben an die
Jugendamtsleitungen unterschiedliche Rückmeldungen erhalten. Ein Teil der Kommunen hat
darauf hingewiesen, dass auf Grund der Arbeitsmarktsituation vor Ort ein großer Teil der
Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig ist und trotz aller Bemühungen keine höheren
Rückgriffsquoten erzielt werden können. Andererseits wurden Anregungen aus dem
Anschreiben aufgenommen: So wurden Mitarbeiter/innen geschult, Arbeitshilfen erprobt und
der Austausch mit Kommunen gesucht, die den Rückgriff erfolgreich durchführen.
3.
Wie hoch ist die Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen?
(Bitte angeben für das Jahr 2015 und dabei nach Kreisen und kreisfreien Städten
sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt differenzieren).
Hinsichtlich der Rückgriffsquoten für das Jahr 2015 wird auf die Anlage verwiesen.
4.
Zieht die Landesregierung nach bayrischem Vorbild die Einbeziehung der
Finanzverwaltung in Betracht, um die Rückgriffsquoten weiter zu steigern?
(Bitte die Antwort in jedem Fall begründen.)
Wie schon in der Vorbemerkung dargestellt, obliegt in Nordrhein-Westfalen die Durchführung
des Unterhaltsvorschussgesetzes den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den
kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt. Hierzu gehört auch der Rückgriff
gegen die Barunterhaltsverpflichteten.
Die
nordrhein-westfälischen
Finanzämter
unterstützen
die
Durchsetzung
der
Rückgriffansprüche,
indem
sie
bei
begründeten
Aufrechnungsersuchen
der
Unterhaltsvorschusskassen gegen Steuererstattungsansprüche des Unterhaltsschuldners
aufrechnen. Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
5.
Drucksache 16/13401
Sieht die Landesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, die Kommunen bei der
Erhöhung der Rückgriffsquoten zu unterstützen?
Siehe Antwort auf Frage 1.
3
Anlage
Rückgriffsquote 2015, landesweit: 20 %
Rückgriffsquoten 2015, gegliedert nach Kreisen, kreisfreien Städten und kreis¬
angehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt
Bezirksregierung Arnsberg
2015
Altena
Herne
Hochsauerlandkreis
Iserlohn
Kamen
20,5
23,2
13,3
17,0
34,5
15,9
29,2
32,5
13,0
17,0
18,6
22,9
33,6
19,5
31,6
21,5
24,7
Lippstadt
3.3,4
Lüdenscheid
28,4
11,8
35,0
34,2
45,1
35,4
10,6
21,6
41,9
24,8
35,8
23,8
36,4
18,8
24,0
18,0
26,2
36,7
31,9
17,5
26,1
Arnsberg
Bergkamen
Bochum
Breckerfeld
Dortmund
Ennepetal
Gevelsberg
Hagen
Hamm
Hattingen
Hemer
Herdecke
Lünen
Märkischer Kreis
Menden
Olpe
Plettenberg
Schmallenberg
Schwelm
Schwerte
Selm
Siegen, Kreis
Siegen, Stadt
Soest, Kreis
Soest, Stadt
Sprockhövel
Sündern
Unna, Kreis
Unna, Stadt
Warstein
Werdohl
Werne
Wetter
Witten
Regierungsbezirk insges.
22,8
15,4
25,5
Bezirksregierung Detmold
2015
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bielefeld
Bünde
Detmold
Gütersloh, Kreis
Gütersloh, Stadt
Herford, Kreis
Herford, Stadt
Höxter
Lage
Lemgo
Lippe
Löhne
Minden, Stadt
Minden/Lübbecke, Kreis
Paderborn, Kreis
Paderborn, Stadt
Porta Westfalica
Rheda-Wiedenb.
Verl
Regierungsbezirk insgesamt
52,1
12,3
27,0
41,1
18,4
30,8
23,9
34,8
14,7
16,5
15,5
33,2
26,6
18,0
14,9
36,3
30,4
32,7
30,1
25,1
28,0
26,8
Bezirksregierung Düsseldorf
2015
Dinslaken
Dormagen
Duisburg
Düsseldorf
Emmerich
Erkrath
Essen
Geldern
Goch
Grevenbroich
Haan
Heili enhaus
Hilden
Kaarst
Kamp-Lintfort
Kempen
Kevelaer
Kleve, Kreis
Kleve, Stadt
Krefeld
Langenfeld
Meerbusch
Mettmann, Stadt
Moers
Mönchengladbach
Monheim
Mülheim
Nettetal
Neuss, Stadt
Oberhausen
20,4
18,4
16,1
9,1
10,1
15,2
20,8
30,9
15,0
18,6
20,2
16,0
18,8
33,1
15,0
47,7
30,7
21,2
10,7
19,2
13,1
16,8
16,6
16,0
14,1
11,6
18,4
16,5
23,8
7,0
Ratingen
Remscheid
Rheinberg
23,8
35,3
Rhein-Kreis Neuss
27,0
14,4
18,1
51,9
27,2
26,7
10,1
20,0
35,5
Solingen
Velbert
Viersen, Kreis
Viersen, Stadt
Voerde
Wesel, Kreis
Wesel, Stadt
Willich
Wülfrath
Wuppertal
Regierungsbezirk insgesamt
9,6
7,7
17,7
20,1
Bezirksregierung Köln
2015
Aachen, Stadt
Aachen, Städteregion
Alsdorf
Bad Honnef
Bedburg
Berg, Gladbach
Bergheim
Bonn
Bornheim
Brühl
Düren, Kreis
Düren, Stadt
Elsdorf
Erftstadt
Erkelenz
Eschweiler
Euskirchen
Frechen
Geilenkirchen
Gummersbach
Heinsberg, Kreis
Heinsberg, Stadt
Hennef
Herzogenrath
Hückelhoven
Hürth
Kerpen
Köln
Königswinter
Leichlingen
Leverkusen
Lohmar
Meckenheim
Niederkassel
Oberbergischer Kreis
Overath
Pulheim
Radevormwald
Rhein.-Berg. Kr.
Rheinbach
Rhein-Sieg-Kreis
Rösrath
Sankt Augustin
Siegburg
Stolberg
T roisdorf
20,8
12,1
16,1
50,3
14,3
23,3
10,5
14,5
10,2
22,9
29,5
28,4
21,0
27,7
28,5
18,8
22,1
20,6
40,4
26,3
22,3
20,2
28,9
26,0
29,0
13,3
28,3
10,4
18,2
40,6
15,9
18,1
28,3
19,4
29,2
18,1
45,3
24,5
22,9
13,9
17,9
18,7
10,8
23,2
31,0
11,7
Wermelskirchen
Wesseling
Wiehl
Wipperfürth
Würselen
Regierungsbezirk insgesamt
44,1
19,1
39,0
25,1
27,7
18,7
Bezirksregierung Münster
2015
Ahaus
Ahlen
Beckum
Bocholt
Borken, Kreis
Borken, Stadt
Bottrop
Castrop-Rauxel
Coesfeld, Kreis
Coesfeld, Stadt
Datteln
Dorsten
Dülmen
Emsdetten
Gelsenkirchen
Gladbeck
Greven
Gronau
Haltern
Herten
Ibbenbüren
Marl
Münster
Oelde
Oer-Erkenschwick
Recklinghausen
Rheine
Steinfurt
Waltrop
Warendorf
Regierungsbezirk insgesamt
24,1
19,8
21,5
20,6
29,1
32,2
16,2
12,5
29,5
38,9
19,1
18,6
23,5
20,7
19,9
9,4
15,7
16,9
19,0
12,0
23,8
17,9
20,2
29,3
15,1
31,1
14,4
29,5
20,4
27,8
21,6