Altersvorsorge Private Grundrente mit steuerlichen Vorteilen. Sichern Sie mit Eigeninitiative Ihre Zukunft. Seite 1 Das Prinzip ist einfach! Sichern Sie sich jetzt vorteilhaft für den Ruhestand ab. Mit einer privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird: der KlinikRente Basis. So bekommen Sie im Rentenalter nicht nur Monat für Monat ExtraGeld – und das, solange Sie leben. Gleichzeitig bietet diese Vorsorge interessante Steuerbegünstigungen. Und das auch bei den Zusatzbausteinen Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsvorsorge. Und so funktioniert es! Sie vereinbaren einen bestimmten Beitrag, den Sie monatlich in eine klassische Rentenversicherung einzahlen. Alternativ können Sie auch einmalig einen größeren Beitrag einzahlen. Ihre Beitragszahlung können Sie durch „unregelmäßige“ Zuzahlungen ergänzen. Wenn Sie z. B. geerbt haben oder über sonstige Gelder verfügen, die Sie zusätzlich in Ihre Altersversorgung investieren möchten. „KlinikRente Basis“ – Vorteile auf einen Blick l Sie profitieren von einer steuerlich geförderten Altersvorsorge. l Sie erhalten eine lebenslange Rente. l Sie sichern sich auf Wunsch gegen Berufsunfähigkeit ab – steuerlich gefördert. l Sie sichern auf Wunsch Ihre Hinterbliebenen ab – steuerlich gefördert. l Es besteht kein Hartz-IV-Zugriff bei Arbeitslosigkeit. Ihre Möglichkeiten im Einzelnen! Berufsunfähigkeitsvorsorge Mit dem Baustein zur Berufsunfähigkeitsvorsorge sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie einmal berufsunfähig werden sollten. Denn in diesem Fall zahlen Sie keine Beiträge mehr für Ihre KlinikRente Basis. Zum Rentenbeginn erhalten Sie natürlich trotzdem die volle Altersrente. Zusätzlich können Sie auch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren. Diese erhalten Sie, solange Sie berufsunfähig sind. Hinterbliebenenvorsorge Möchten Sie ausschließlich für Ihren eigenen Ruhestand vorsorgen? Dann schließen Sie eine „KlinikRente Basis“ ohne Hinterbliebenenschutz ab. Sollten Sie vorher sterben, wird aus der Versicherung keine Leistung fällig. Sie möchten fürs Alter vorsorgen und Ihren Hinterbliebenen die bisher gezahlten Beiträge als Rente zukommen lassen? Dann können Sie eine BasisRente mit Beitragsrückzahlung abschließen, sodass Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (Ehegatte und/oder Kinder) aus den eingezahlten Beiträgen eine Rente beziehen. Sie möchten fürs Alter vorsorgen, aber Ihren Hinterbliebenen die von Ihnen gezahlten Beiträge im Todesfall als Kapitalzahlung zukommen lassen? Dann empfiehlt es sich, zusätzlich eine BeitragsrückgewährPolice abzuschließen. Im Falle Ihres Todes in der Aufschubdauer, erhält dann eine von Ihnen bestimmte Person (z.B. auch eine nicht verwandte Person) eine Einmalzahlung in Höhe der bis dahin eingezahlten Beiträge (ohne die Beiträge für Zusatz- Versorgungswerk KlinikRente • Robert-Perthel-Straße 4 • 50739 Köln • Telefon (0221) 29 20 93-0 • Telefax (0221) 29 20 93-70 • [email protected] • www.klinikrente.de Altersvorsorge „KlinikRente Basis“ Seite 2 bausteine), in der Rentenbezugsphase die von Ihnen eingezahlten Beiträge abzüglich der bereits an Sie geleisteten Rentenzahlungen. Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht notwendig. Für einen höheren Schutz können Sie eine Hinterbliebenenvorsorge in Ihre BasisRente mit einschließen. Hier bestimmen Sie die Höhe der Rente, die an Ihren Ehegatten lebenslang bzw. an Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr (unter bestimmten Voraussetzungen) gezahlt wird. Die Hinterbliebenenvorsorge müssen Sie übrigens nicht sofort mit abschließen. Sie kann während der Aufschubdauer nachträglich eingeschlossen werden. Meist sogar ohne Gesundheitsprüfung. Und das Beste: Die Leistungen aus der Hinterbliebenenvorsorge werden nicht auf die der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Ein Wort zur Steuer Die Beiträge sind bis zu einer Höhe von max. 20.000 Euro (40.000 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) als Sonderausgaben abzugsfähig. Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, kürzen diese den max. abziehbaren Betrag. Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben (z. B. Beamte), reduziert sich der max. abziehbare Betrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die max. abziehbaren Beiträge sind in 2007 auf 64 % begrenzt und erhöhen sich jedes Jahr um 2 %. 2025 ist dann der höchstmögliche Abzugsbetrag erreicht. Dies gilt auch für die Beiträge zu eingeschlossenen Zusatzbausteinen. Eine Rente, die in 2007 beginnt, ist zu 54% steuerpflichtig. Dieser Satz erhöht sich bei Renten mit einem Beginn in den Jahren bis 2040 sukzessive auf 100%. Rentenerhöhungen sind voll zu versteuern. Antworten auf wichtige Fragen Ab wann bekomme ich meine Rente ausgezahlt? Sie wird frühestens zum vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt. Ein vorzeitiger Abruf der Rente ist nicht möglich. Kann ich die BasisRente vererben? Vererben können Sie die BasisRente zwar nicht. Doch über die Zusatzbausteine haben Sie die Möglichkeit, auch Ihre Hinterbliebenen abzusichern. Und was passiert, wenn ich arbeitslos werde? Die KlinikRente Basis ist sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung bzw. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich („Hartz-IV“-sicher). Noch Fragen? Ihr Berater vor Ort informiert Sie gern detailliert über Ihre Möglichkeiten. Natürlich auch mit einem individuellen und unverbindlichen Versorgungsvorschlag. Ihr Ansprechpartner Gallus Versicherungsmakler Weinstraße 3 · 79282 Ballrechten-Dottingen Telefon (0 76 34) 69 41 77 Fax (0 76 34) 69 41 89 E-Mail: [email protected] · Web: www.vmgs.de Versorgungswerk KlinikRente • Robert-Perthel-Straße 4 • 50739 Köln • Telefon (0221) 29 20 93-0 • Telefax (0221) 29 20 93-70 • [email protected] • www.klinikrente.de DCD 074- 2008 Produktblatt Basis Kann ich die BasisRente beleihen oder mir das Vorsorgekapital auszahlen lassen? Die KlinikRente Basis ist als Vorsorgeprodukt für Ihren Ruhestand gedacht. Deshalb wird sie auch mit Steuervorteilen gefördert. Allerdings nur, wenn sie als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Deshalb ist keine Beleihung oder Kapitalzahlung möglich.
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