Einkommensschutz bei Erwerbsaufall (SIR)

TECHNISCHE TARIFBESTIMMUNGEN
PAX RISIKOVERSICHERUNG
HAUPTTARIF: SIR
ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
EINKOMMENSSCHUTZ BEI ERWERBSAUSFALL
Vorsorgeart
Säule 3a oder 3b
Finanzierungsart
Jahresprämie
Eintrittsalter (min./max.)
Mann: 15/60, Frau: 15/59 bei 3b
Mann: 17/60, Frau: 17/59 bei 3a
Dauer in Jahren (min./max.)
5/bis Endalter
Endalter (min./max.)
Mann: 20/65, Frau: 20/64 bei 3b
Mann: 22/65, Frau: 22/64 bei 3a
Überschuss
Kein Überschuss
Dynamik
Nicht möglich
Prämienbefreiung
Eingeschlossen
VARIANTEN
SIR
Rente
SIRoU
Rente ohne Unfalldeckung
Wartefrist
Erwerbsausfall
Schematischer
Verlauf
Vertragsbeginn
Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Auszahlung einer Rente bis Versicherungsende
Prämienbefreiung bis Vertragsablauf
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MÖGLICHE ZUSATZVERSICHERUNGEN
Zusatzversicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Rente/IR
Ja
Rente ohne Unfalldeckung/IRoU
Ja
MAXIMUM-BENEFIT-PRINZIP
Das Maximum-Benefit-Prinzip entspricht einer Summen-
Erwerbsun­fähigkeit. Es sieht je nach Personengruppe fol-
versicherung mit begrenzter Leistungshöhe bei
gende Leistungen vor:
Personenkreis Leistungen erwerbstätige Personen
Die Leistungen basieren auf dem Maximum-Benefit-
inklusive Selbstständigerwerbenden mit hohem
Prinzip gemäss AVB, basierend auf dem AHV-Einkommen
zukünftigem Einkommen
vor Beginn der Erwerbsunfähigkeit, abzüglich aller
Erwerbsunfähigkeitsleistungen aus der ersten, der zweiten
und der dritten Säule. In jedem Fall wird eine Basisrente
von 50% der vereinbarten Erwerbsunfähigkeitsrente,
maximal jedoch CHF 24’000.00 pro Jahr, multipliziert mit
dem Leistungsgrad, ausgerichtet (siehe Versicherungsbedingungen EEU009 Ziffern 1 und 4).
Dauerhaft nicht Erwerbstätige oder Personen,
Die Maximum-Benefit-Regel wird angewendet; die Leis-
welche die Erwerbstätigkeit aufgegeben haben
tung richtet sich aber nach dem entstehenden Schaden,
bzw. Mehraufwand. In jedem Fall wird eine Basisrente von
50% der vereinbarten Erwerbsunfähigkeitsrente, multi­
pliziert mit dem Leistungsgrad, ausgerichtet (siehe Versicherungsbedingungen EEU009 Ziffern 1 und 4). Die maximale Leistung wird auf eine Rente von CHF 24‘000.00
pro Jahr begrenzt.
Die Leistung entspricht derjenigen einer Summen-
und sonstige sich in Ausbildung befindliche
ver­sicherung mit maximaler Versicherungssumme von
Personen
CHF 24‘000.00.
Pax
Aeschenplatz 13
CH - 4002 Basel
Tel. +41 61 277 66 66
Fax +41 61 277 64 56
[email protected]
www.pax.ch
0211h/Product Management PV/02.2016
Hausfrauen und - männer, Kinder, Studenten
Die vorliegenden Ausführungen dienen der Illustration.
Rechte und Pflichten ergeben sich ausschliesslich aus den
gesetzlichen Bestimmungen, der Versicherungspolice und
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
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