Betriebsanlagenverfahren V2

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MATTERSBURG
7210 Mattersburg, Marktgasse 2
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Email: [email protected], DVR: 0068969
Amtsstunden: Mo - Do 7:30 - 16:00 Uhr, Fr 7:30 - 13:00 Uhr
Zahl: MA-BA-106-802/1-5
(Bei Antwortschreiben bitte anführen)
Mattersburg, am 09.09.2015
eAkt: Zimmermann GmbH, Mattersburg (Walbersdorf)
Sb: Gerda Kremser
Kundmachung
Betreff:
Betriebsanlage im Rahmen des Spengler- und Dachdeckergewerbes,
im Wesentlichen umfassend
 Verwaltung / Sozialbereich samt Einliegerwohnung,
 Spenglerei / Schlosserei / Lager samt Beladung / VbF-Lager /
Gase-Lager
 Lagerhalle einschließlich Heizungsanlagenbereich,
 Betriebstankstelle / Waschplatz sowie
 Nutzung von Freiflächen (Außenanlagen, Lager- und Abstellflächen),
GewO 1994 – gewerberechtliches Genehmigungsverfahren
Antragstellerin:
Zimmermann GmbH, Michael Koch-Straße 19, 7210 Mattersburg
Anlage:
Betriebsanlage Spenglerei- und Dachdeckerei
Standort:
KG Walbersdorf: lt.Teilungsplan DI Helmut Jobst und DI Markus Jobst /
GZ.15219/15 vom 07.08.2015: GstNr. 1726
(derzeit noch Teilflächen der GstNr.: 1724, 1725, 1726, 1727, 1728, 1729,
1730, 1731, 1732/1, 1732/2, 1733 und 1734)
Die Zimmermann GmbH hat ho. um die gewerberechtliche Genehmigung für eine
Betriebsanlage im Rahmen des Spengler- und Dachdeckergewerbes
(NFL gesamt ca. 5.450 m²),
im Wesentlichen umfassend
 Verwaltung / Sozialbereich:
Verwaltungsbereich (3-geschoßig):
KG: Archiv-, Technikräume, Ausstellung, Weinkeller,
EG: Büro-, Verwaltungs-, Sanitär- und Nebenräume, Foyer,
OG: Büro-, Verwaltungs-, Sanitär- und Nebenräume, Einliegerwohnung,
Haustechnikanlagen am Dach (Erschließung mittels Innenstiege),
Sozialbereich (1-geschoßig):
Garderobe-, Sanitär- und Nebenräume sowie Aufenthalts- und Schulungsraum mit
angeschl. Küche
 Spenglerei / Schlosserei / Lager samt Beladung / VbF-Lager / Gase-Lager:
umfassend 3 Hallenbereiche, und zwar
-
(1-geschoßig) Schlosserei (NFL ca. 156 m²) und Spenglerei (NFL ca. 1.817 m²) mit
Container-Werkmeister und maschinellen Einrichtungen in diesen Hallenbereichen,
- Lager samt Beladung, gegliedert in Bereiche „Beladung-Lager“ (NFL ca. 885 m²) und
„Beladung-Durchfahrt“ (NFL ca. 1.088 m²) sowie weiters
(im Bereich Achse 6) - Kleinteillager 1, Vorkommissionierung und Abstellraum im EG,
Vorkommissionierung im ZG,
Kleinteillager 2, Sanitäranlagen, Technik-, Besprechungsraum und
Containerbüro für die Lagerleitung (Arbeitsplatz < 2 h) im EG,
Kleinteillager 3 im ZG,
und im Außenbereich „Beladung-Lager“ (Container)
- VBF-Lager (zwei Räume - gesamte Lagermenge 1.500 l brennbare Flüssigkeiten),
- Gase-Lager (Gitterbox - 3,0 m x 6,5 m - Lagerung von Transportbehältern 10,5/15/33 kg,
Lagermenge > 200 kg bis 1.000 kg),
 Lagerhalle einschließlich Heizungsanlagenbereich (NFL 620 m²):
EG: Lagerbereich, Heizraum (samt Hackgutheizanlage), Laderaum,
KG: Bunker- und Hydraulikraum [Teilunterkellerung Laderaum],
ZG: NSHPV Raum, Zwischenpodest, Laderaum,

Betriebstankstelle / Waschplatz
(ausschl. für betriebseigene Kfz - Situierung entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze,
oberirdischer doppelwandiger Dieseltank 20.000 l, isolierter PU Container für AdBlue 1.000 l),
sowie
Nutzung von Freiflächen (Außenanlagen, Lager- und Abstellflächen)
in der KG Walbersdorf, lt.Teilungsplan DI Helmut Jobst und DI Markus Jobst / GZ.15219/15 vom 07.08.2015
GstNr. 1726 (derzeit noch Teilflächen der GstNr.: 1724, 1725, 1726, 1727, 1728, 1729, 1730,
1731, 1732/1, 1732/2, 1733 und 1734) nach Maßgabe des Projektes angesucht.
Hierüber wird gem. §§ 40 – 44 AVG i.V.m. § 356 Abs. 1 GewO 1994 eine mündliche
Verhandlung für
Donnerstag, den 24. September 2015 um 08:30 Uhr,
mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer bei der
Bezirkshauptmannschaft Mattersburg,
Marktgasse 2, 7210 Mattersburg, Zi.Nr. 113/1. Stock,
anberaumt.
Die Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Verhandlungsvortage beim Gemeindeamt des
Betriebsstandortes während der, für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden, zur
Einsichtnahme auf.
Im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht
spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der
Verhandlung Einwendungen erhebt.
Beteiligte können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der
Sachlage betraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht kann
abgesehen werden, wenn die Beteiligten durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige,
Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die der Bezirkshauptmannschaft
Mattersburg bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis
besteht.
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Bei Versäumung der Verhandlung durch den Antragsteller kann die Verhandlung in seiner
Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten vertagt werden.
Parteien, die nichts vorzubringen haben, brauchen zur Verhandlung nicht erscheinen.
Für den Bezirkshauptmann:
Dr. Herlinde Oss
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie
unter http://www.signaturpruefung.gv.at
Die Echtheit eines Ausdruckes kann durch Vorlage beim Absender
verifiziert werden. Details siehe:
http://e-government.bgld.gv.at/amtssignatur
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