BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MATTERSBURG BH Mattersburg, Marktgasse 2, A-7210 Mattersburg Mattersburg, am 27.07.2016 Sachb.: Gerda Kremser Telefon: 057 600 DW 4357 Fax: 026 26 / 62 252-4377 E-Mail: [email protected] Zahl: MA-BA-106-827/1-3 eAkt: Urban Gerald, Pöttelsdorf KUNDMACHUNG Betreff: Betriebsanlage, im Wesentlichen bestehend aus Betriebsgebäude (Halle / Werkstatt, Shop, Büro, Personal- und Sanitäranlagenbereiche sowie Lager) und Waschplatz (überdacht) einschließlich techn. Einrichtungen / Geräte, Unterstellplatz (= überdachte Abstellplätze) sowie Nutzung von Freiflächen (insbesondere Abstellplatz mit Hagelschutznetz), GewO 1994 – gewerberechtliches Genehmigungsverfahren Antragsteller: Urban Gerald, Schloßsee II/156, 2522 Oberwaltersdorf Anlage: Betriebsanlage im Rahmen des Handelsgewerbes und Fahrzeugverleihs Standort: KG Pöttelsdorf, GstNr. 3083/7 (lt. Vermessung – DI Helmut Jobst / DI Markus Jobst Ges.b.R, GZ: 15724/16) dzt. noch Teilflächen der Grundstücke Nr. 3081/1, 3082/1 und 3083/1, Ernst-Mach-Alle Herr Gerald Urban hat ho. um die gewerberechtliche Genehmigung für eine Betriebsanlage im Rahmen des Handelsgewerbes und Fahrzeugverleihs, im Wesentlichen umfassend Betriebsgebäude (NFL ca. 490 m²), bestehend aus o im EG: Halle / Werkstatt, Shop, Büro, Lager, Personal- und Sanitäranlagenbereiche sowie o im OG: Lagerbereich, und Waschplatz (überdacht), einschließlich techn. Einrichtungen / Geräte, Unterstellplatz (NFL ca. 790 m² = überdachte Abstellplätze), sowie Nutzung von Freiflächen (insbesondere Abstellplatz mit Hagelschutznetz), in der KG Pöttelsdorf, GstNr. 3083/7 (lt. Vermessung – DI Helmut Jobst / DI Markus Jobst Ges.b.R, GZ: 15724/16), dzt. noch Teilflächen der Grundstücke Nr. 3081/1, 3082/1 und 3083/1, nach Maßgabe des Projektes angesucht. Bezirkshauptmannschaft Mattersburg • A-7210 Mattersburg • Marktgasse 2 • t: +43 (0) 57 600 4300 • f: +43 (0) 57 600 4377 E-Mail: [email protected] • Bitte Geschäftszahl anführen! • www.burgenland.at • DVR: 068969 • UID: ATU37264900 ZAHL: MA-BA-106-827/1-3 Seite 1 von 2 Hierüber wird gem. §§ 40 – 44 AVG i.V.m. § 356 Abs. 1 GewO 1994 eine mündliche Verhandlung für Dienstag, den 16. August 2016 um 08:30 Uhr, mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer im Feuerwehrhaus Pöttelsdorf, Hauptstraße 58, 7023 Pöttelsdorf, anberaumt. Die Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Verhandlungsvortage beim Gemeindeamt des Betriebsstandortes während der, für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden, zur Einsichtnahme auf. Im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Beteiligte können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage betraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht kann abgesehen werden, wenn die Beteiligten durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Bei Versäumung der Verhandlung durch den Antragsteller kann die Verhandlung in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten vertagt werden. Parteien, die nichts vorzubringen haben, brauchen zur Verhandlung nicht erscheinen. Für den Bezirkshauptmann: Gerda Kremser ZAHL: MA-BA-106-827/1-3 Seite 2 von 2
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