Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH

Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH
Mainzer Landstraße 11-17,
60329 Frankfurt
Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH hat das derzeitige Fondsuniversum
analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird
die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH das OGAW-Sondervermögen DWS Global
Strategie (Renten) (übertragender Fonds) am 22. Juli 2015 auf das OGAW-Sondervermögen DWS InterRenta, Anteilklasse LD, (übernehmender Fonds) verschmelzen.
Nachstehende Übersicht enthält die wesentlichen Veränderungen für die Anleger in den verschmelzenden
Fonds:
Fondsname
DWS Global Strategie (Renten)
DWS Inter-Renta
übertragender Fonds
übernehmender Fonds
Anteilklassen
/
LD
ISIN/WKN
DE0005152490
515249
Das Anlageziel des Fonds ist die Partizipation an den
Chancen der globalen Rentenmärkte und die
Erwirtschaftung einer möglichst hohen Wertentwicklung
und zugleich angemessenen jährlichen Ausschüttung in
Euro.
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem
KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
Mindestens zwei Drittel des Wertes des Fonds müssen
in verzinslichen Wertpapieren internationaler
Aussteller angelegt werden. Bis zu 49% des Wertes des
Fonds dürfen in Bezug auf die Fondswährung ein
Währungsrisiko aufweisen. Bis zu 30% des Wertes des
Fonds dürfen in Vermögensgegenständen angelegt
werden, die ein Währungsrisiko durch nicht europäische
Währungen bergen. Dies können insbesondere auch
außereuropäische Schwellenländerwährungen sein. Als
nicht europäische Schwellenländer werden all diejenigen
Länder außerhalb von Europa angesehen, die zum
Zeitpunkt
der
Anlage
vom
Internationalen
Währungsfonds, der Weltbank, der International Finance
Cooperation (IFC) oder einer der großen international
tätigen Investmentbanken als nicht entwickelte
Industrieländer betrachtet werden. Insbesondere, aber
nicht abschließend, handelt es sich zurzeit dabei um die
Währungen der folgenden Länder: Mexiko, Israel,
Südafrika, Chile, Brasilien, Philippinen, Argentinien,
Thailand, Südkorea, Kolumbien, Taiwan, Indonesien,
Indien, China, Ukraine, Malaysia. Die durchschnittliche
Bonität der Aussteller soll im Investmentgrade-Bereich
liegen. Je bis zu einem Drittel des Wertes des Fonds
dürfen in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben
angelegt werden.
Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Fonds
in Anteilen an anderen Fonds (Investmentanteile)
investieren. Dabei darf der über 5% des Wertes des
Fonds hinausgehende Teil an Investmentanteilen nur
aus Geldmarktfondsanteilen bestehen.
Deutsche Asset & Wealth Management Investment
GmbH
DE0008474040
847404
Der Fonds strebt als Anlageziel einen hohen stetigen
Ertrag und zugleich eine angemessene jährliche
Ausschüttung in Euro an.
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem
KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
Mindestens 70% des Wertes des Fonds müssen in
verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer
Aussteller angelegt werden. Bis zu 30% des Wertes
können in sonstigen Vermögensgegenständen nach §
24 Nr. 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“
angelegt werden. Bis zu 25% des Wertes des Fonds
können in Wandel- und Optionsanleihen angelegt
werden. Bis zu 10% des Wertes des Fonds können in
Aktien und andere Beteiligungswertpapiere angelegt
werden.
Die auszuwählenden Werte sollen unter Ausnutzung
der international unterschiedlichen Zinsen und der
jeweiligen Marktlage einen überdurchschnittlich hohen
und stetigen Ertrag bringen.
Je bis zu 30% des Wertes des Fonds dürfen in
Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben angelegt
werden.
Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des
Fonds
in
Anteilen
an
anderen
Fonds
(Investmentanteile) investieren. Dabei darf der über 5%
des Wertes des Fonds hinausgehende Teil an
Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen
bestehen.
Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die
Ziele der Anlagestrategie tatsächlich erreicht werden.
Anlagepolitik
Fondsmanager
Ertragsverwendung
Kostenpauschale/Vergütung
der Verwaltungsgesellschaft
Fondswährung
Anteilklassenwährung
Erfolgsabhängige Vergütung
Anlegerprofil
SRRI
Orderannahme
Ausgabeaufschlag
Rücknahmeabschlag
Garantie
Geschäftsjahr
Fondsdomizil
Vertriebsländer
Deutsche Asset & Wealth Management Investment
GmbH
Ausschüttung
Ausschüttung
Kostenpauschale
Kostenpauschale
0,85% p.a.
0,85% p.a.
EUR
/
EUR
EUR
Derzeit 0,00%
Wachstumsorientiert
Keine erfolgsabhängige Vergütung
Wachstumsorientiert
3
4
13:30 MEZ
13:30 MEZ
3%
3%
Keiner
Keiner
Keine
1.10. – 30.9.
Keine
1.10. – 30.9.
Deutschland
Deutschland
Deutschland, Österreich
Deutschland, Österreich, Frankreich, Luxemburg,
Schweiz
Der übertragende Fonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den
übernehmenden Fonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Verschmelzung wird gemäß § 1 Absatz 19
Nr. 37 a) und § 190 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“) durchgeführt. Im
Rahmen der Verschmelzung wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Fonds stattfinden.
Als Ergebnis der Verschmelzung werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Fonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung Anteile an dem übernehmenden Fonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt,
das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Fonds zum
Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Fonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Verschmelzung entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen und der
übertragende Fonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Fonds werden gelöscht
und die Anteilinhaber des übertragenden Fonds werden automatisch im Register des übernehmenden
Fonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten,
insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen ausgestattet sein, die
zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Fonds ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH geht nach derzeitigem Stand davon aus,
dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für
steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem Text
hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Fonds weder direkt noch indirekt
zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Der übertragende Fonds DWS Global Strategie (Renten) und der übernehmende Fonds DWS Inter-Renta
sind Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) im Sinne des KAGB. Beide Fonds sind
rechtlich unselbständige OGAW-Sondervermögen, die von der Deutsche Asset & Wealth Management
Investment GmbH verwaltet werden. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Verschmelzung (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Verschmelzung
verbunden sind) weder dem übertragenden Fonds noch dem übernehmenden Fonds bzw. deren
Anteilinhabern belastet, sondern von der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH
übernommen.
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft
erlischt am 15. Juli 2015. Bis zum 15. Juli 2015 sind die Anleger des übertragenden Fonds und des
übernehmenden Fonds berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das
Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt
am 15. Juli 2015. Orders, die am 15. Juli 2015 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch
berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 22. Juli 2015.
Die KPMG AG, Frankfurt am Main, wird seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft des übernehmenden
Fonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß § 185 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 KAGB für Zwecke der geplanten
Verschmelzung zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Verschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Verschmelzung zur Verfügung gestellt. Diesen
Prüfungsbericht können Sie bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft Deutsche Asset & Wealth Management
Investment GmbH unter folgender Adresse beantragen:
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH
Mainzer Landstraße 11-17,
60329 Frankfurt
Zusätzliche Informationen bezüglich der Verschmelzung sind am Sitz der Kapitalverwaltungsgesellschaft
erhältlich.
Wir empfehlen den Anlegern, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer
Fondsverschmelzung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Frankfurt, im Juni 2015
Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH