Hauptschwerbehindertenvertretung/Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen/Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Prüf-Tipps für Schulleitungen und Personalräte zur Beachtung bei schwerbehinderten Landesbediensteten Stand: August 2015 Mitteilung an die Schule / NLSchB Ist die Schwerbehinderung der Schulleitung bekannt und liegt eine Kopie des Schwerbehindertenausweises vor? Nur dann können Schutzmaßnahmen etc. erfolgen. Bereits bei Antragstellung sollte die Dienststelle informiert werden, denn ab diesem Zeitpunkt gelten für die Antragstellerin/den Antragsteller die Schwerbehindertenrichtlinien. www.landesschulbehoerde.de (Schul-Login!) > Themen > Interessenvertretungen > Schwerbehindertenvertretung > Schwerbehindertenrichtlinien Wurde eine Kopie des Schwerbehindertenausweises an die Niedersächsische Landesschulbehörde gemeldet, damit ein Vermerk in die Personalakte eingetragen werden kann? Das ist wichtig hinsichtlich geplanter Personalmaßnahmen wie z.B.Versetzungen etc. Die Schwerbehindertenvertretung wird nun immer beteiligt. Erhält auch die zuständige örtliche Vertrauensperson eine Kopie des Schwerbehindertenausweises? Nur so kann sie die Betroffenen beraten. Achtung: Die zuständige örtliche Vertrauensperson ist die von den schwerbehinderten Beschäftigten in einem Wahlbereich gewählte Vertrauensperson. Gesetzliche Grundlagen Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst Schwerbehindertenrichtlinien §95 SGB IX §80(2) SGB IX Information / Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung Wird die Schwerbehindertenvertretung bei allen Angelegenheiten §95(2) SGB IX beteiligt, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe oder ihnen Gleichgestellte berühren? Zuständig für alle schulischen Angelegenheiten ist die örtliche Vertrauensperson. Das Formular zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX (§95) finden Sie unter www.landesschulbehoerde.de (Schul-Login!) > Themen > Schulleitung > Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse > Wird die örtliche Schwerbehindertenvertretung über alle Zu- und Abgänge von schwerbehinderten Kollegen und Kolleginnen informiert und wird ihr eine Kopie des Verzeichnisses nach § 80(2) SGB IX zugeleitet? Sind die schwerbehinderten Beschäftigten über die für sie zuständige Vertrauensperson informiert? §80(2) SGB IX Einstellung Wird bei Einstellungen in der Schule die zuständige Vertrauensperson der schwerbehinderten Landesbediensteten beteiligt? Die örtliche Vertrauensperson muss über alle eingegangenen Bewerbungen unterrichtet werden, wenn bei den Bewerbungen auch nur eine Bewerbung einer schwerbehinderten Person dabei ist. Weiterhin muss der Schwerbehindertenvertretung die Gelegenheit zur Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen gegeben werden. Siehe Merkblatt „Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen“ www.landesschulbehoerde.de (Schul-Login!) > Interessensvertretungen > Schwerbehindertenvertretung > Merkblätter und Broschüren Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen; Auswahlverfahren RdErl.d.MK v.12.5.2011 § 81(1) Satz 4 SGB IX Schwerbehindertenrichtlinien Wird bedacht, dass schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich einzuladen sind? 3. Wird bedacht, dass bei gleicher Eignung schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen bevorzugt einzustellen sind? Wird bedacht, dass bei einer beabsichtigten Einstellung von Beschäftigten nach TV-L (z.B. Schulassistenten, Pädagogischen Mitarbeitern/innen) vorher eine Abfrage bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen muss, ob eventuell geeignete schwerbehinderte Personen bekannt sind? Schwerbehinderte im Vorbereitungsdienst Werden auch im Vorbereitungsdienst die Schwerbehindertenrichtlinien beachtet und die zuständige Bezirksvertrauensperson beteiligt? Behinderungsbedingte Beeinträchtigungen sind individuell verschieden, deshalb müssen im Zusammenwirken zwischen Studienseminar, Ausbildungsschule und der jeweils zuständigen Bezirksvertrauensperson für jede schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gesonderte Nachteilsausgleiche festgelegt werden. www.landesschulbehoerde.de (Schul-Login!) > Themen > Interessensvertretungen > Schwerbehindertenvertretung > Merkblätter und Broschüren > Merkblatt „Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst“ Werden Prüfungserleichterungen gewährt? Schwerbehindertenrichtlinien 3.4 Schwerbehindertenrichtlinien Nachteilsausgleiche Wurden der schwerbehinderten Lehrkraft die entsprechenden Ermäßigungsstunden gewährt? Bei Bruchteilen § 19 Nds.ArbZVO-Schule beachten! § 10 und § 19 Nds.ArbZVOSchule beachten! Wird Altersermäßigung nach Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt? (1 Stunde). Neu: Werden nach Vollendung des 63. Lebensjahres 2 Stunden Altersermäßigung gewährt? § 8 Nds.ArbZVOSchule Werden in der Schule die Schwerbehindertenrichtlinien und das SGB IX beachtet? Z.B.: Wird Rücksicht bei Pausenaufsichten, Stundenplangestaltung usw. genommen? SGB IX Schwerbehindertenrichtlinien Verbeamtung Schwerbehinderte Lehrkräfte können trotz einer gesundheitlichen Einschränkung verbeamtet werden. Schwerbehindertenrichtlinien 3.4 Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber mit Schwerbehinderung können in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie das 48. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Beförderung/ Feststellung der Bewährung/ Dienstliche Beurteilung Wird vor der dienstlichen Beurteilung Kontakt zur örtlichen Vertrauensperson aufgenommen? Es ist ein Gespräch über den Umfang der Schwerbehinderung und die Auswirkungen auf die Arbeits- und Verwendungsfähigkeit zu führen. Abordnung und Versetzung Wird bei schwerbehinderten Beschäftigten der Schutz vor Abordnung und Versetzung beachtet? (Ausnahme: zwingende dienstliche Gründe) Mehrarbeit Wird berücksichtigt, dass schwerbehinderte Beschäftigte auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden? Pausenaufsichten Wird berücksichtigt, dass schwerbehinderte Beschäftigte auf Antrag von Pausenaufsichten befreit werden? Eine Befreiung von Pausenaufsichten ist bei gehbehinderten Lehrkräften aus Gründen der Fürsorgepflicht angebracht, ebenso bei Lehrkräften, deren gesundheitliche Einschränkungen es erforderlich machen, dass sie die Pausen als Erholungspausen nutzen können. Ruhestand Werden Schwerbehinderte darüber informiert, dass nach dem neuen Beamtenversorgungsgesetz der Ruhestand ohne Versorgungsabschläge ebenfalls angehoben wird? Bitte Merkblatt beachten! Merkblatt zum Versorgungsabschlag (Vordr. N0162000) (PDF, 92 KB) Niedersächsische Laufbahnverordnung §16 (2) Schwerbehindertenrichtlinien 8.2 Beurteilungserlass Schwerbehindertenrichtlinien 6.6 § 124 SGB IX § 81(4) SGB IX § 16 (2) Satz 1 Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) Prävention / Eingliederung Wird bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis im Sinne von Prävention frühzeitig Kontakt zu der örtlichen Vertrauensperson aufgenommen? § 84 (1) SGB IX Bei Langzeiterkrankungen: Hat die betreffende Person von der Möglichkeit erfahren einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen? Antrag beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie www.soziales.niedersachsen.de Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84(2) SGB IX Ist das Verfahren nach § 84 (2) SGB IX bei langfristigen Erkrankungen bekannt? § 84 (2) SGB IX Konzept des MK „Betriebliches Wird die betroffene Person vor einer Meldung an die Fallmanagerin/ Eingliederungsden Fallmanager von der Schulleitung über diese Meldung informiert? management“ Wird die zuständige örtliche Vertrauensperson beteiligt und beachtet, Schreiben der dass die Teilnahme der Vertrauensperson am BEM-Verfahren bzw. an LSchB vom der Fallbesprechung bei schwerbehinderten und gleichgestellten 02.06.2013 und Landesbediensteten vorgesehen ist? vom 12.09.2013 Beamte Ist bekannt, dass verbeamteten Lehrkräften nach einer längeren akuten Erkrankung eine Stundenreduzierung nach § 11 Nds.ArbZVOSchule (vorübergehend herabgeminderte Dienstfähigkeit) gewährt werden kann? Achtung! Es muss eine Besserung des Gesundheitszustandes mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein. § 11 Nds.ArbZVOSchule bzw. § 27 bei Schulleiterinnen und Schulleitern Beschäftigte nach TV-L: Ist bekannt, dass Beschäftigte nach TV-L eine „stufenweise Wiedereingliederung“ beantragen können? § 28 SGB IX, § 74 SGB V Werden schwerbehinderte Beschäftigte darüber informiert, dass sie sich von einem Arbeitsmediziner/ einer Arbeitsmedizinerin beraten lassen können? Beschäftigte nach TV-L / Kündigungsschutz Wird der besondere Kündigungsschutz bei angestellten schwerbehinderten Beschäftigten beachtet (Einbeziehung des Integrationsamtes)? § 85-92 SGB IX Die rechtlichen Grundlagen für die Prüf-Tipps sind: - Sozialgesetzbuch: SGB IX und SGB V - Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst (Schwerbehindertenrichtlinien) - Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds.ArbZVO-Schule) i.d.F. vom 03.06.2015 - Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen; Auswahlverfahren, RdErl. d. MK v. 12.5.2011 - Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) - Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) vom 01.12.2011
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