Aufhebung Landschaftsrichtplan

DIEMTIGEN
Öffentliche Mitwirkung zur Aufhebung des Landschaftsrichtplanes 1997 der
Gemischten Gemeinde Diemtigen
Der Gemeinderat der Gemischten Gemeinde Diemtigen bringt, gestützt auf die
Bestimmungen zur Information der Bevölkerung, die Aufhebung des
Landschaftsrichtplanes zur öffentlichen Mitwirkung. Alle Interressierten sind
eingeladen an der Mitwirkung teilzunehmen.
Die erwähnten Unterlagen stehen während 30 Tagen, d. h. vom 15. Januar bis 16.
Februar 2016 bei der Bauverwaltung Diemtigen in Oey während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Unterlagen (ohne
Landschaftsrichtplan) können auch auf der Homepage der Gemischten Gemeinde
Diemtigen www.diemtigen.ch unter der Rubrik News eingesehen werden.
Eingaben sind bis am 16. Februar 2016 schriftlich und begründet der Bauverwaltung
Diemtigen, Postfach 13, 3753 Oey einzureichen.
3753 Oey, 11. Januar 2016
Gemeinderat Diemtigen
Gemeinde Diemtigen
M I T W I R K U N G // 11.01.2016
Exemplar für die Mitwirkung
Landschaftsrichtplan (1997): Aufhebung
1. Beschluss
Der Gemeinderat von Diemtigen beschliesst: Der Landschaftsrichtplan, vom
Gemeinderat am 18. September 1995 beschlossen und vom kantonalen Amt für
Gemeinden und Raumordnung am 24. Januar 1997 genehmigt, wird aufgehoben.
Der Landschaftsrichtplan besteht aus
 Landschaftsrichtplan 1:10'000 Teil Nord
 Landschaftsrichtplan 1:10'000 Teil Mitte
 Landschaftsrichtplan 1:10'000 Teil Süd
 Handbuch zum Landschaftsrichtplan (2. Mai 1995)
 Handlungsanweisungen zum Landschaftsrichtplan (2. Mai 1995)
2. Begründung, Erläuterungen
2.1. Ausgangslage, Ziel
Der im Jahr 1997 in Kraft gesetzte Landschaftsrichtplan der Gemeinde Diemtigen wird
aufgehoben, weil er nicht mehr zeitgemäss ist und die darin festgehaltenen Aufgaben
heute mit anderen Instrumenten angegangen werden.
2.2. Begründungen
2.2.1. Allgemeines
Der Landschaftsrichtplan ist nicht mehr zeitgemäss. Die darin festgehaltenen Aufgaben werden heute, d.h. insbesondere seit der Gründung des Regionalen Naturparks,
mit anderen Instrumenten angegangen.
 Der Landschaftsrichtplan ist mit dem Überregionalen Richtplan „Regionaler
Naturpark Diemtigtal“ des Entwicklungsraums Thun und der Bergregion
Obersimmental-Saanenland (Naturpark-Richtplan vom 11. Dezember 2014)
gleichwertig ersetzt worden.
 Mit der Gründung des Regionalen Naturparks Diemtigtal im Jahr 2008 erhielten
Schutz und Entwicklung von Landschaft und Natur in der Gemeinde Diemtigen
eine neue umfassende Grundlage. Näheres dazu ist in der Charta des Regionalen
Naturparks und in den Programmvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für
Umwelt und der Trägerschaft des Regionalen Naturparks festgehalten.
Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected]
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Bei der Überarbeitung des Landschaftsrichtplans des Entwicklungsraums Thun
(2011) wurden Landschaftsschutzgebiete festgelegt und die regionalen Landschaftsschongebiete aufgehoben. An deren Stelle trat ein Leitfaden fürs Bauen
ausserhalb von Bauzonen. Dieser Leitfaden ist auch für die Gemeinde Diemtigen
verpflichtend.
Mit dem Erlass und der Umsetzung des Teilrichtplans ökologische Vernetzung
(2003) wurden Anreize für die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen
Vernetzung in der Kulturlandschaft geschaffen. Der Richtplan wird erfolgreich
umgesetzt und hat u.a. dank einer gezielten Beratung der Landwirte zu einer
starken Zunahme der Menge und der Qualität von Biodiversitätsförderflächen
geführt.
Seit 2014 besteht ein Anreiz zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität auf
Alpweiden. Viele Alpen sind für dieses Programm angemeldet.
Seit 2014 wird im Regionalen Naturpark das kantonale Landschaftsqualitätsprojekt
umgesetzt. Die meisten Land- und Alpwirtschaftsbetriebe beteiligen sich an der
Umsetzung des Programms.
2.2.2. Ablösung der Landschaftsrichtpläne 1:10'000 und der Handlungsanweisungen zum Landschaftsrichtplan
Die Handlungsanweisungen für das ganze Gemeindegebiet werden nach der Aufhebung des Landschaftsrichtplans wie folgt umgesetzt (s. auch Naturpark-Richtplan):
Handlungsanweisung
Umsetzung neu
A Befahrbarkeit der Alp- und Forststrassen
Naturparkprojekt zur Besucherlenkung.
Plan der Forststrassen.
B Neue Alperschliessungsstrassen
Situativ auf Grund der Bedürfnisse der Alpbetriebe (Baubewilligungs- oder Strukturverbesserungsverfahren)
C Befestigung von Parkplätzen ausserhalb der
Baugebiete (Versickerung von Oberflächenwasser)
Situativ; Baubewilligungsverfahren
D Hang- und Böschungssicherung sowie Hochwasserschutz (naturnah)
Situativ; Baubewilligungsverfahren, Wasserbau
und Gewässerunterhalt
E Wildruhegebiete
Naturparkprojekt zur Besucherlenkung. Umsetzung des Richtplans
F Tourismusgebiete
Keine Bemerkungen
G Information
Information im Rahmen der Naturparkaktivitäten
H Naturlehrpfad
Div. thematische Lehrpfade im Rahmen des
Naturparkprojekts.
Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected]
Die Handlungsanweisungen zu den Landschaftsräumen werden nach der Aufhebung
des Landschaftsrichtplans wie folgt umgesetzt (s. auch Naturpark-Richtplan):
Handlungsanweisung
Umsetzung neu
Kategorie I: Zu erhaltender Landschaftsraum
Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung):
Kategorie II: Verbesserungsfähiger Landschaftsraum
Kategorie I: Verbesserungsbedürftiger
Landschaftsraum
 Biodiversitätsförderung
 Teilrichtplan ökologische Vernetzung
 Landschaftsqualitätsprojekt
Gewässerschutzverordnung und Ortsplanung
(Baureglement):
 Festlegung des Gewässerraums
Beratung der Landwirte im Rahmen der Umsetzung des Vernetzungs- und des Landschaftsqualitätsprojekts.
Umsetzung von div. Naturparkprojekten, wie z.B.


Unterhalt und Bau von Trockensteinmauern
Förderung von Rosen im Kulturland
2.2.3. Ablösung des Handbuchs zum Landschaftsrichtplan
Das Handbuch enthält Objektblätter zu verschiedenen Lebensraumtypen. In der
nachfolgenden Tabelle wird dargelegt, wie die Inhalte des Handbuchs in andere
Instrumente übergeführt worden sind (s. auch Naturpark-Richtplan):
Objektblatt Landschaftsrichtplan
Umsetzung neu
Einzelbäume, Baumreihen und –
gruppen
Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung):
Obstbäume, Obstgärten,
Streuobstbestände
Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung):
Hecken und Feldgehölze
Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung):









Bäche und deren Ufer
Biodiversitätsförderung
Teilrichtplan ökologische Vernetzung
Landschaftsqualitätsprojekt
Biodiversitätsförderung
Teilrichtplan ökologische Vernetzung
Landschaftsqualitätsprojekt
Biodiversitätsförderung
Teilrichtplan ökologische Vernetzung
Landschaftsqualitätsprojekt
Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung):
 Biodiversitätsförderung
 Teilrichtplan ökologische Vernetzung
 Landschaftsqualitätsprojekt
Gewässerschutzverordnung und Ortsplanung (Baureglement):

Moore und andere Feuchtgebiete
Festlegung des Gewässerraums
Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung):
 Biodiversitätsförderung
 Teilrichtplan ökologische Vernetzung
Bundesinventar, kantonales Inventar; Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV):
Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected]
Objektblatt Landschaftsrichtplan
 Bewirtschaftungsbeiträge
Umsetzung neu
Stehende Gewässer
Gewässerschutzverordnung und Ortsplanung (Baureglement):


Trockenstandorte
Festlegung des Gewässerraums
Schutzzonenplan
Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung):
 Biodiversitätsförderung
 Teilrichtplan ökologische Vernetzung
Bundesinventar, kantonales Inventar; Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV):
 Bewirtschaftungsbeiträge
3. Verfahren
Zuständig für die Aufhebung des Landschaftsrichtplans ist der Gemeinderat.
Das Mitwirkungsverfahren zur Aufhebung des Landschaftsrichtplans fand vom ... bis
am ... statt.
Auf Grund der Mitwirkungseingaben wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
...
Die Vorprüfung zur Aufhebung des Landschaftsrichtplans fand vom ... bis am ... statt.
Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected]
Genehmigungsvermerke
Mitwirkung vom
Vorprüfung vom
Publikation im Amtsblatt vom
Publikation im amtl. Anzeiger vom
Beschlossen durch den Gemeinderat am
(Name)
Präsident
(Name)
Sekretär
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:
Oey-Diemtigen, den
(Name)
Gemeindeschreiber
Genehmigt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung
Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected]