DIEMTIGEN Öffentliche Mitwirkung zur Aufhebung des Landschaftsrichtplanes 1997 der Gemischten Gemeinde Diemtigen Der Gemeinderat der Gemischten Gemeinde Diemtigen bringt, gestützt auf die Bestimmungen zur Information der Bevölkerung, die Aufhebung des Landschaftsrichtplanes zur öffentlichen Mitwirkung. Alle Interressierten sind eingeladen an der Mitwirkung teilzunehmen. Die erwähnten Unterlagen stehen während 30 Tagen, d. h. vom 15. Januar bis 16. Februar 2016 bei der Bauverwaltung Diemtigen in Oey während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Unterlagen (ohne Landschaftsrichtplan) können auch auf der Homepage der Gemischten Gemeinde Diemtigen www.diemtigen.ch unter der Rubrik News eingesehen werden. Eingaben sind bis am 16. Februar 2016 schriftlich und begründet der Bauverwaltung Diemtigen, Postfach 13, 3753 Oey einzureichen. 3753 Oey, 11. Januar 2016 Gemeinderat Diemtigen Gemeinde Diemtigen M I T W I R K U N G // 11.01.2016 Exemplar für die Mitwirkung Landschaftsrichtplan (1997): Aufhebung 1. Beschluss Der Gemeinderat von Diemtigen beschliesst: Der Landschaftsrichtplan, vom Gemeinderat am 18. September 1995 beschlossen und vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung am 24. Januar 1997 genehmigt, wird aufgehoben. Der Landschaftsrichtplan besteht aus Landschaftsrichtplan 1:10'000 Teil Nord Landschaftsrichtplan 1:10'000 Teil Mitte Landschaftsrichtplan 1:10'000 Teil Süd Handbuch zum Landschaftsrichtplan (2. Mai 1995) Handlungsanweisungen zum Landschaftsrichtplan (2. Mai 1995) 2. Begründung, Erläuterungen 2.1. Ausgangslage, Ziel Der im Jahr 1997 in Kraft gesetzte Landschaftsrichtplan der Gemeinde Diemtigen wird aufgehoben, weil er nicht mehr zeitgemäss ist und die darin festgehaltenen Aufgaben heute mit anderen Instrumenten angegangen werden. 2.2. Begründungen 2.2.1. Allgemeines Der Landschaftsrichtplan ist nicht mehr zeitgemäss. Die darin festgehaltenen Aufgaben werden heute, d.h. insbesondere seit der Gründung des Regionalen Naturparks, mit anderen Instrumenten angegangen. Der Landschaftsrichtplan ist mit dem Überregionalen Richtplan „Regionaler Naturpark Diemtigtal“ des Entwicklungsraums Thun und der Bergregion Obersimmental-Saanenland (Naturpark-Richtplan vom 11. Dezember 2014) gleichwertig ersetzt worden. Mit der Gründung des Regionalen Naturparks Diemtigtal im Jahr 2008 erhielten Schutz und Entwicklung von Landschaft und Natur in der Gemeinde Diemtigen eine neue umfassende Grundlage. Näheres dazu ist in der Charta des Regionalen Naturparks und in den Programmvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Umwelt und der Trägerschaft des Regionalen Naturparks festgehalten. Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected] Bei der Überarbeitung des Landschaftsrichtplans des Entwicklungsraums Thun (2011) wurden Landschaftsschutzgebiete festgelegt und die regionalen Landschaftsschongebiete aufgehoben. An deren Stelle trat ein Leitfaden fürs Bauen ausserhalb von Bauzonen. Dieser Leitfaden ist auch für die Gemeinde Diemtigen verpflichtend. Mit dem Erlass und der Umsetzung des Teilrichtplans ökologische Vernetzung (2003) wurden Anreize für die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Vernetzung in der Kulturlandschaft geschaffen. Der Richtplan wird erfolgreich umgesetzt und hat u.a. dank einer gezielten Beratung der Landwirte zu einer starken Zunahme der Menge und der Qualität von Biodiversitätsförderflächen geführt. Seit 2014 besteht ein Anreiz zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität auf Alpweiden. Viele Alpen sind für dieses Programm angemeldet. Seit 2014 wird im Regionalen Naturpark das kantonale Landschaftsqualitätsprojekt umgesetzt. Die meisten Land- und Alpwirtschaftsbetriebe beteiligen sich an der Umsetzung des Programms. 2.2.2. Ablösung der Landschaftsrichtpläne 1:10'000 und der Handlungsanweisungen zum Landschaftsrichtplan Die Handlungsanweisungen für das ganze Gemeindegebiet werden nach der Aufhebung des Landschaftsrichtplans wie folgt umgesetzt (s. auch Naturpark-Richtplan): Handlungsanweisung Umsetzung neu A Befahrbarkeit der Alp- und Forststrassen Naturparkprojekt zur Besucherlenkung. Plan der Forststrassen. B Neue Alperschliessungsstrassen Situativ auf Grund der Bedürfnisse der Alpbetriebe (Baubewilligungs- oder Strukturverbesserungsverfahren) C Befestigung von Parkplätzen ausserhalb der Baugebiete (Versickerung von Oberflächenwasser) Situativ; Baubewilligungsverfahren D Hang- und Böschungssicherung sowie Hochwasserschutz (naturnah) Situativ; Baubewilligungsverfahren, Wasserbau und Gewässerunterhalt E Wildruhegebiete Naturparkprojekt zur Besucherlenkung. Umsetzung des Richtplans F Tourismusgebiete Keine Bemerkungen G Information Information im Rahmen der Naturparkaktivitäten H Naturlehrpfad Div. thematische Lehrpfade im Rahmen des Naturparkprojekts. Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected] Die Handlungsanweisungen zu den Landschaftsräumen werden nach der Aufhebung des Landschaftsrichtplans wie folgt umgesetzt (s. auch Naturpark-Richtplan): Handlungsanweisung Umsetzung neu Kategorie I: Zu erhaltender Landschaftsraum Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung): Kategorie II: Verbesserungsfähiger Landschaftsraum Kategorie I: Verbesserungsbedürftiger Landschaftsraum Biodiversitätsförderung Teilrichtplan ökologische Vernetzung Landschaftsqualitätsprojekt Gewässerschutzverordnung und Ortsplanung (Baureglement): Festlegung des Gewässerraums Beratung der Landwirte im Rahmen der Umsetzung des Vernetzungs- und des Landschaftsqualitätsprojekts. Umsetzung von div. Naturparkprojekten, wie z.B. Unterhalt und Bau von Trockensteinmauern Förderung von Rosen im Kulturland 2.2.3. Ablösung des Handbuchs zum Landschaftsrichtplan Das Handbuch enthält Objektblätter zu verschiedenen Lebensraumtypen. In der nachfolgenden Tabelle wird dargelegt, wie die Inhalte des Handbuchs in andere Instrumente übergeführt worden sind (s. auch Naturpark-Richtplan): Objektblatt Landschaftsrichtplan Umsetzung neu Einzelbäume, Baumreihen und – gruppen Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung): Obstbäume, Obstgärten, Streuobstbestände Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung): Hecken und Feldgehölze Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung): Bäche und deren Ufer Biodiversitätsförderung Teilrichtplan ökologische Vernetzung Landschaftsqualitätsprojekt Biodiversitätsförderung Teilrichtplan ökologische Vernetzung Landschaftsqualitätsprojekt Biodiversitätsförderung Teilrichtplan ökologische Vernetzung Landschaftsqualitätsprojekt Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung): Biodiversitätsförderung Teilrichtplan ökologische Vernetzung Landschaftsqualitätsprojekt Gewässerschutzverordnung und Ortsplanung (Baureglement): Moore und andere Feuchtgebiete Festlegung des Gewässerraums Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung): Biodiversitätsförderung Teilrichtplan ökologische Vernetzung Bundesinventar, kantonales Inventar; Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV): Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected] Objektblatt Landschaftsrichtplan Bewirtschaftungsbeiträge Umsetzung neu Stehende Gewässer Gewässerschutzverordnung und Ortsplanung (Baureglement): Trockenstandorte Festlegung des Gewässerraums Schutzzonenplan Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung): Biodiversitätsförderung Teilrichtplan ökologische Vernetzung Bundesinventar, kantonales Inventar; Verordnung über Beiträge an Trockenstandorte und Feuchtgebiete (FTV): Bewirtschaftungsbeiträge 3. Verfahren Zuständig für die Aufhebung des Landschaftsrichtplans ist der Gemeinderat. Das Mitwirkungsverfahren zur Aufhebung des Landschaftsrichtplans fand vom ... bis am ... statt. Auf Grund der Mitwirkungseingaben wurden folgende Anpassungen vorgenommen: ... Die Vorprüfung zur Aufhebung des Landschaftsrichtplans fand vom ... bis am ... statt. Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected] Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom Vorprüfung vom Publikation im Amtsblatt vom Publikation im amtl. Anzeiger vom Beschlossen durch den Gemeinderat am (Name) Präsident (Name) Sekretär Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Oey-Diemtigen, den (Name) Gemeindeschreiber Genehmigt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung Dr. Roland Luder, Biologe, untere Haltenstr. 1, 3775 Lenk; 079 345 93 56; [email protected]
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