Tattoo Kulture Mediadaten 2016

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MEDIADATEN | MEDIA DATA 2016
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Die Frage, ob man eine Tätowierung hat oder ob man tätowiert ist, beantworten wir ganz klar mit „Wir sind
tätowiert!“. Tattoos sind für uns keine Modewelle oder ein Accessoire wie beispielsweise ein Ohrring oder
ein Turnschuh. Tattoos sind eine Lebenseinstellung, ein Statement.
Das Tattoo Kulture Magazine geht einen ganz neuen Weg und zeigt Tätowierungen als wahre Kunst, denn
viele Tätowierer sind nicht nur Tattoo-Artists, sondern befassen sich mit vielen anderen Stilmitteln der
Kunst. Gemälde, Skulpturen oder Fotografien sind oftmals nicht nur Nebenprojekte. Genau da setzen wir
an - beim Blick hinter die Kulissen, ohne dabei das aus dem Blick zu verlieren, was diese Lebenseinstellung
ausmacht: Die Kunst am Körper.
Tattoo Kulture ist froh mit vielen tollen und wunderbaren Künstlern zusammenarbeiten zu dürfen die genauso besessen sind wie wir.
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The question whether you have a tattoo or are tattoed has only one answer for us: We are tattooed! Tattoos
are neither a „fashion thing“ nor some kind of accessoire for us. Tattoos are a way of living, a statement.
The Tattoo Kulture Magazine is wandering on new paths and shows tattoos as true art, because many
tattoo artists are more than that. They use many different tools to create a variety of art: paintings, sculptures or photographs are not only sideprojects to most of them. And that is what we take as a starting
point - the look behind the curtains without letting the essentials of this way of life stray to far from our
focus, the art on the body.
Tattoo Kultur is totally happy to work with so great artists that are as addicted as we are.
We wish you much fun with this magazine and big thanks for your support.
TATTOO KULTURE MAGAZINE
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INFO
MEDIA - INFORMATIONEN
Erscheinungsweise:
6 Ausgaben pro Jahr
Druckauflage:
52.000 Exemplare
Einzelverkaufspreis:
6,90 Euro
Vertrieb:
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Verbreitungsgebiet:
Deutschland
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Distribution:
Über Pressegrossisten an den Kiosken,
im Buch- und Zeitschriftenhandel, an
Bahnhöfen, in Supermärkten, im
Sport-, Einzel- und Großhandel,
Abonnements.
Druckverfahren:
Rollenoffset
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Klebebindung
Heftformat:
225 mm breit x 280 mm hoch + 3 mm Beschnitt
Druckunterlagen:
Ausschließlich digitale Daten, nähere
Informationen entnehmen Sie bitte dem
Abschnitt „Digitale Datenanlieferung“.
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Sonderfarben oder Farbtöne, die durch Zusammendruck
von Farben der verwendeten Euroskala nicht erreicht
werden können, bedürfen besonderer Vereinbarung. Einzelheiten auf Anfrage. Geringe Tonabweichungen sind im
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sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten
zu berücksichtigen. Für verbindliche
Platzierungen werden preisliche Zuschläge
berechnet.
Rücktrittsrecht:
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Zahlungsbedingungen:
14 Tage rein netto Kasse.
Digitale Datenanlieferung:
Anzeigen bitte als geschlossenes Dateiformat (EPS oder Composit-PDF)
versenden. Farbanzeigen im CMYKFarbmodus. Sonderfarben und Daten im
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und korrekte Datenübermittlung übernimmt der Auftraggeber. In angelieferten Daten werden durch die Druckerei keine Korrekturen vorgenommen.
Kosten für die Datenerstellung sind nicht im Anzeigenpreis enthalten!
Modus: One-off special issue
Circulation, printed: 52.000 copies
Printing: Offset printing
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1. Die Paranoia Publishing Group, im Folgenden kurz „der Verlag”, führt alle Anzeigenaufträge ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Der Geltung von AGB‘s des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise, Aufschläge und Nachlässe werden für alle Auftraggeber einheitlich berechnet. Vertragsinhalt wird ausschließlich das in der Auftragsbestätigung Enthaltene. Nachlässe entfallen insoweit, wie der Auftraggeber vereinbarte Anzeigen nicht abnimmt, es sei denn, die Nichterfüllung ist vom Verlag zu vertreten.
3. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art auch mit Vertretern oder Mitarbeitern des Verlags, gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht vom Verlag schriftlich bestätigt sind.
4. Erteilt eine Werbeagentur einen Anzeigenauftrag, so handelt sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
5. Anzeigenaufträge sind innerhalb von 12 Monaten (Insertionsjahr) ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Widerruf und Storno auch bei Daueraufträgen gelten als Kündigung gemäß § 649 BGB.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht
hat, einen entsprechenden Platzzuschlag anerkennt und eine entsprechende Bestätigung des Verlags erfolgt. Auch in letzterem Fall steht jedoch dem Verlag das Rücktrittsrecht zu, wenn die Heftstruktur oder der Umfang der Zeitschrift sich ändert; der
Besteller kann derartige besonders vereinbarte Anzeigen nur bis zum Anzeigenschlusstermin für die jeweilige Ausgabe widerrufen bzw. kündigen.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag ist befugt, auch rechtsverbindlich bestätigte Anzeigen-, Beilagen- und Beihefteraufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt
nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlags gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
9. Über die Annahme von Beilagen-, Beikleber- und Beihefteraufträgen entscheidet der Verlag erst nach Vorlage eines Musters.
10. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung der elektronischen Anzeigendaten oder zurückgesandter Probeabzüge spätestens bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin, über den sich der Auftraggeber selbst durch Rückfrage bei der Anzeigendisposition informieren muss, ist der Auftraggeber verantwortlich.
11. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige lediglich gemäß üblicher Druckqualität im Rahmen der gegebenen technischen Möglichkeiten und der verwendeten Papierqualität. Wenn vorher nicht erkennbare Mängel der
Daten erst beim Druckvorgang deutlich werden, so entfallen Gewährleistungsansprüche jeder Art wegen ungenügenden Abdrucks, es sei denn der Verlag hat diese zu vertreten.
12. Der Auftraggeber hat bei unrichtigem, unleserlichem oder unvollständigem Abdruck oder bei nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht am vorgesehenen Platz erfolgten Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
13. Die vertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung
unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden kann. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt von alledem unberührt.
14. Ist der Auftraggeber ein Kaufmann und werden Mängel nicht unverzüglich nach Entdeckung gerügt, so kann der Kunde wegen dieser Mängel keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei
der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gelten die Leistungen des Verlages auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei
Wiederholungsanzeigen entfallen alle Gewährleistungsansprüche, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der
Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
15 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückgibt, so gilt die Genehmigung zum Druck entsprechend dem Probeabzug als erteilt.
16. Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die Anzeige in der beim Verlag üblichen Form gesetzt und die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrundegelegt.
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ALLGEMEINE GESCHÄF TSBEDIUNGEN
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17. Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarungen binnen zwanzig Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zahlbar. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Zahlbetrages beim Verlag.
18. Der Verlag hat bei Zahlungsverzug einen Anspruch auf Erstattung des Verzugsschadens und Verzugszinsen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlungen verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben von alledem unberührt.
19. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrags und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, auch gewährte Zahlungsziele zu widerrufen.
20. Agenturen, welche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, aber für dritte Personen oder Firmen Anzeigen bestellen, treten ihre Zahlungs- bzw. Vergütungsansprüche gegen ihren Vertragspartner an den Verlag ab zur Sicherung und in Höhe seiner
sämtlichen jeweils bestehenden Forderungen gegen die Agentur. Solange letztere ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt, erfolgt keine Benachrichtigung von den Abtretungen. Die Agentur hat auf Verlangen des Verlages Name und Anschrift ihrer
Vertragspartner mitzuteilen, und letzteren die Abtretung anzuzeigen.
21. Der Verlag liefert zusätzlich zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
22. Der Verlag wird vom Auftraggeber bevollmächtigt, die für die Anzeigen erforderlichen Druckunterlagen für den Auftraggeber auf dessen Kosten zu bestellen. Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen, trägt der Auftraggeber.
23. Sollte der Verlag wegen möglicher Rechtsverstöße von Dritten aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Motive, Druckvorlagen etc. oder sonstiger in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden Handlungen des
Auftraggebers in Anspruch genommen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) zu ersetzen, die uns wegen der möglichen Rechtsverletzung
entstehen. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten einer durch seine Anzeige verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der jeweils gültigen Anzeigentarife. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
24. Bei Chiffreanzeigen haftet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe ausschließlich für verkehrsübliche kaufmännische Sorgfalt. Der Verlag stellt lediglich Einrichtungen für die Entgegennahme, Verwahrung und Aushändigung eingehender Angebote zur Verfügung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung
von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
25. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten, sofern ein Auftrag länger als 4 Monate läuft, mangels anderer Vereinbarungen die neuen Preise auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
26. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Materialien, Anzeigenmotive etc., aufzubewahren.
27. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
28. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand nach Wahl des Verlages Bielefeld oder Hamburg für alle Ansprüche, die sich aus
oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der EU haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
29. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
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