ARS 11/2015 - Bundesanstalt für Straßenwesen

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Bundesministerium
für Verkehr und
digitale Infrastruktur
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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur• Postfach 20 01 00, 53170 Bonn
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder
Dr. Stefan Krause
Leiter der Abteilung Straßenbau
HAUSANSCHRIFT
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
POSTANSCHRIFT
Postfach 20 01 00
53170 Bonn
TEL
FAX
+49 (0)228 99-300-5177
+49 (0)228 99-300-5099
[email protected]
www.bmvi.de
nachrichtlich:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesrechnungshof
DEGES
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2015
Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau;
Grundlagen
Betreff: Fortschreibung der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING), Ausgabe Dezember 2014
Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2014 vom
20.05.2014 - StB 17/7192.70/28-2215819 Aktenzeichen: StB 17/7192.70/28-2422825
Datum: Bonn, 12.06.2015
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A.
(1) Die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) sind Teil der
vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw.
der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegebenen „Sammlung
Brücken- und Ingenieurbau". Sie wurden inzwischen von der zuständigen BASt-Arbeitsgruppe überarbeitet und fortgeschrieben. Die neue
Ausgabe der Richtzeichnungen mit dem Ausgabedatum Dezember
2014 wird hiermit einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen bekannt gegeben. Ich bitte die neue Ausgabe der Richtzeichnungen ab sofort in allen einschlägigen neuen Bauverträgen zu
vereinbaren.
Zertifikat seit 2009
audlt berufundfamilie
ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße
VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz
Bundesministerium
für Verkehr und
digitale Infrastruktur
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(2) Die Sammlung der Richtzeichnungen steht einschließlich der Hinweise zu den RIZ-ING, dem Inhaltsverzeichnis und den Änderungshinweisen auf der Homepage der BASt zum kostenlosen Herunterladen als pdf-Datei zur Verfügung, unter:
www.bast.de/ Brücken- und Ingenieurbau/ Publikationen/ Regelwerke zum Download.
Sie wird nicht mehr in Papierform herausgegeben.
(3) Das im Bezug genannte Allgemeine Rundschreiben Straßenbau
Nr. 07/2014 vom 20.05.2014 ist überholt und wird hiermit aufgehoben. Die Hinweise zu den RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2013, sind
weiterhin gültig.
B.
( 1) Im Einzelnen sind folgende Richtzeichnungen geändert worden:
- Abs 5
Gel 14
Kap 1/Blatt 3, Kap 12
Lag 6
LS 1/Blatt 1, LS 2, LS 13 , LS 19, LS 20
Was 13 , Was 15
Zug 1/Blatt 1 und 2, Zug 7/Blatt 1 und 2.
(2) Folgende Richtzeichnung wird zurückgezogen und ist nicht mehr
anzuwenden:
- Übe 2.
c.
(1) Ich bitte Sie, die RiZ-ING für den Geschäftsbereich der Bundes-
fernstraßen einzuführen.
(2) Von Ihrem Einführungserlass bitte ich mir eine Kopie zu übersenden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung empfehle ich, die RiZING auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden sonstigen
Straßen einzuführen.
(3) Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag
zugrunde liegende Fassung der RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbaii wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der RiZ-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrsblatt,
Heft 13/2015 vom 15. 07.2015 veröffentlicht.
Im Auftrag
Dr. Stefan Krause
Zertifi kat seit 2009
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