•1 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ~ fü Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur• Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder Dr. Stefan Krause Leiter der Abteilung Straßenbau HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn POSTANSCHRIFT Postfach 20 01 00 53170 Bonn TEL FAX +49 (0)228 99-300-5177 +49 (0)228 99-300-5099 [email protected] www.bmvi.de nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2015 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen Betreff: Fortschreibung der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING), Ausgabe Dezember 2014 Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2014 vom 20.05.2014 - StB 17/7192.70/28-2215819 Aktenzeichen: StB 17/7192.70/28-2422825 Datum: Bonn, 12.06.2015 Seite 1von2 A. (1) Die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegebenen „Sammlung Brücken- und Ingenieurbau". Sie wurden inzwischen von der zuständigen BASt-Arbeitsgruppe überarbeitet und fortgeschrieben. Die neue Ausgabe der Richtzeichnungen mit dem Ausgabedatum Dezember 2014 wird hiermit einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen bekannt gegeben. Ich bitte die neue Ausgabe der Richtzeichnungen ab sofort in allen einschlägigen neuen Bauverträgen zu vereinbaren. Zertifikat seit 2009 audlt berufundfamilie ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Seite 2 von 2 (2) Die Sammlung der Richtzeichnungen steht einschließlich der Hinweise zu den RIZ-ING, dem Inhaltsverzeichnis und den Änderungshinweisen auf der Homepage der BASt zum kostenlosen Herunterladen als pdf-Datei zur Verfügung, unter: www.bast.de/ Brücken- und Ingenieurbau/ Publikationen/ Regelwerke zum Download. Sie wird nicht mehr in Papierform herausgegeben. (3) Das im Bezug genannte Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2014 vom 20.05.2014 ist überholt und wird hiermit aufgehoben. Die Hinweise zu den RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2013, sind weiterhin gültig. B. ( 1) Im Einzelnen sind folgende Richtzeichnungen geändert worden: - Abs 5 Gel 14 Kap 1/Blatt 3, Kap 12 Lag 6 LS 1/Blatt 1, LS 2, LS 13 , LS 19, LS 20 Was 13 , Was 15 Zug 1/Blatt 1 und 2, Zug 7/Blatt 1 und 2. (2) Folgende Richtzeichnung wird zurückgezogen und ist nicht mehr anzuwenden: - Übe 2. c. (1) Ich bitte Sie, die RiZ-ING für den Geschäftsbereich der Bundes- fernstraßen einzuführen. (2) Von Ihrem Einführungserlass bitte ich mir eine Kopie zu übersenden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung empfehle ich, die RiZING auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden sonstigen Straßen einzuführen. (3) Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbaii wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der RiZ-ING in geeigneter Weise zu archivieren. Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrsblatt, Heft 13/2015 vom 15. 07.2015 veröffentlicht. Im Auftrag Dr. Stefan Krause Zertifi kat seit 2009 audit berufundfam ille
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