LP FR Wohnungsbaugesellschaf etc Antrag Rat neu

im Rat der Stadt Aurich
An den
Rat der Stadt Aurich
z.Hd. Herrn Bürgermeister
Windhorst
Rathaus
Hendrik Siebolds
Im Hook 15
26605 Aurich
Tel 04941/64639
Fax 04941/18709
[email protected]
Aurich 04.02.16
Änderungsantrag zur DS 15/160
(Anmerkung: Änderungen in kursiv)
Der Rat der Stadt Aurich möge beschließen:
Zur Beseitigung der Wohnungsnot, zur Senkung hoher Mietpreise und zur
Verbesserung der Wohnqualität in Aurich ergreift die Stadt Aurich folgende
Maßnahmen:
1. Dieser Antragspunkt wird zurückgezogen (siehe geänderte Begründung)
2. „Zur mittelfristigen Beseitigung der Wohnungsnot in Aurich erweitert die Stadt ihren
Wohnungsbestand in den nächsten 5-10 Jahren um mindestens 400
Sozialwohnungen.“
(Anmerkung: siehe dazu geänderte Begründung und anliegende Modellrechnung)
3. „Zur mittel- bis langfristigen Beseitigung der Wohnungsnot setzt die Stadt für größere neue
Baugebiete und Wohnungsbauvorhaben einen Anteil von mindestens 30 % Sozialwohnungen
fest. Diese Sozialwohnungen sollen von oder für die Stadt gebaut werden, in ihrem Eigentum
sein und von ihr vermietet werden. Die Mietpreisbindung gilt unbegrenzt.“
(Anmerkung: unverändert)
4. Dieser Antragspunkt wird zurückgezogen (siehe geänderte Begründung)
5. Dieser Antragspunkt wird zurückgezogen (siehe geänderte Begründung)
6. „Für die Vergabe der städtischen Wohnungen, insbesondere der Sozialwohnungen, wird ein
Katalog mit sozialen Kriterien erarbeitet, der die Bedürftigkeit und Dringlichkeit der
Wohnungssuchenden bewertet.“
(Anmerkung: unverändert; weiterer Text gekürzt)
Erläuterungen zu den einzelnen Antragspunkten:
Zu 1. Kurzfristige Maßnahmen:
der Antragspunkt wird zurückgezogen, da mit dem Antrag der Gruppe SPD/Grüne/GAP (DS
16/022) nach deren öffentlichen Mitteilung noch in diesem Jahr die Realisierung des Neubaus
von ca. 50 Sozialwohnungen auf den Grundstücken der Stadt am Hohegasterweg und
1
Schlehdornweg begonnen werden soll.
(Anmerkung: weiterer ursprünglicher Text hier gekürzt)
Zu 2. Aufstockung des städtischen Wohnungsbestandes um 400 neue
Sozialwohnungen:
Siehe dazu die Anlage des Änderungsantrages „Finanzierungsbeispiel sozialer Wohnungsbau
der Stadt Aurich“
Folgende Zahlen belegen die Annahme eines langfristig hohen Bedarfs an Sozialwohnungen in
Aurich: In Aurich leben derzeit ca. 1.600 Personen von Hartz4 oder Sozialhilfe. Hinzu kommen
ca. 1.200 Rentner die Grundsicherung beziehen müssen (laut Bundesstatistik 30 pro 1.000
Einwohner - ihre Zahl steigt derzeit jährlich um ca. 5-7 % an).
Ferner kommen hinzu viele Geringverdiener und Aufstocker (ca. 3-5% der Erwerbstätigen) und
auch behinderte Menschen, die Sozialwohnungen oder günstige Wohnungen brauchen. Zu
alldem kommt jetzt noch die hohe Zahl an Flüchtlingen, von denen sicher auch ein Teil
langfristig hier wohnen bleiben wird. In Aurich haben also schätzungsweise zwischen 3.000
und 6.000 Personen solche sehr geringe Einkommen. Wenn davon auch nur 20 % eine
Sozialwohnung brauchen, wären dies schon 600 bis 1.200 Sozialwohnungen.
Und auch die Wohnraumbedarfsanalyse der Stadt belegt, dass zukünftig der Bedarf an kleinen,
günstigen Single- bzw. Altenwohnungen stark steigen wird, aufgrund der Alterung, Vereinzelung und
Verarmung von Bevölkerungsteilen. Von den bis 2030 benötigten 1.950 neuen Wohneinheiten die
prognostiziert werden, entfallen 820 auf den Typ Einfamilienhaus, 380 auf Zweifamilienhäuser und
750 auf Mehrfamilienhäuser und Geschossbauten. Dies ist besonders durch zunehmende Altersarmut
aufgrund sinkender Renten bedingt. Und die durchschnittliche Armutsquote in Deutschland liegt bei
15 % (Definition „Armut“: weniger als 979 € netto/monatlich/Alleinstehende Person).
Die 400 Wohnungen müssen so schnell wie möglich gebaut werden. Eine Realisierung in 5
oder spätestens 10 Jahren sollte möglich sein.
(Anmerkung: weiterer Text ist hier gekürzt)
Zu 3. In Neubaugebieten 30 % Sozialwohnungen festsetzen:
Wenn sich mit dem Antrag der Gruppe SPD/Grüne/GAP (DS 16/022) der Einstieg der Stadt in
den sozialen Wohnungsbau durchsetzt – u.a. aufgrund der Erkenntnis, dass private Investoren
trotz öffentlicher Subventionen fast keine Sozialwohnungen bauen – ist es nur folgerichtig und
konsequent, dass die Stadt die 30 % Sozialwohnungen in neuen Baugebieten auch selbst dort
baut und behält. Diese Vorgehensweise hätte auch den Vorteil private Erschließungsträger von
dieser ihnen eher „unbeliebten“ Aufgabe zu entlasten. Dabei sollte jedoch geprüft werden, ob
und wie die Kosten für die Baugrundstücke der Sozialwohnungen aus den Verkaufserlösen der
übrigen Baugrundstücken ganz oder zumindest teilweise gedeckt werden können. Welche
Baugebiete für den Bau von Sozialwohnungen in Frage kommen (z.B. nach Größe und Lage)
müssen Rat und Verwaltung festlegen.
(Anmerkung: weiterer Text ist hier gekürzt)
Zu 4. und 5. Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft (WBG):
der Antragspunkt wird zurückgezogen, um eine spätere Entscheidung über eine WBG offen zu
halten. Denn es gibt offenbar durchaus einige grundsätzliche Befürworter dieser Maßnahme im
Rat. Auch nach jüngsten Recherchen der LINKEN bei einigen bestehenden kommunalen WBG
wurden tatsächliche Vorteile bestätigt, u.a. bei der Vergabe und Verwaltung der Wohnungen.
Zudem schütten diese WBG sogar bei sozialverträglichen Mieten noch Renditen bis zu 12 % an
ihre Kommunen aus. Da jedoch seitens der Auricher Stadtverwaltung behauptet wird, dass
eine WBG weder steuerlich noch bei der Vergabe von Aufträgen Vorteile hat gegenüber einer
Durchführung durch das Liegenschafts- und das Planungsamt, und man auch so günstig
bauen könne, kann zunächst der Beweis anhand der ersten konkreten Projektumsetzungen
abgewartet werden.
Für die Zukunft bleibt auch die Option zu prüfen statt einer Neugründung einfacher eine
bestehende kommunale Gesellschaft im Gesellschaftszweck um den Wohnungsbau etc. zu
erweitern (so wie es derzeit der Landkreis und die Gemeinde Großefehn beabsichtigen).
Eine zukünftige städtische WBG ist auch insbesondere in Verbindung mit einem
Baulandmanagement und der möglichen Trägerschaft für Stadtentwicklungsprojekte wie z.B.
die Konversion und Vermarktung des Kasernengeländes überlegenswert und auf ihre Vorteile
dabei zu prüfen. (Anmerkung: weiterer Text ist hier gekürzt)
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