Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2737
21. Wahlperiode
12.01.16
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.01.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Unfall eines Van Carriers am Containerterminal Burchardkai (CTB)
Immer wieder kommt es auf den Terminals der HHLA zu Unfällen mit Personenschäden. Laut Zeitungsberichten ist am 31. Dezember 2015 am Containerterminal Burchardkai ein Van Carrier aus noch ungeklärten Ursachen
umgestürzt. Der Fahrer wurde dabei schwer verletzt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Stimmt der Bericht über den Unfall des Van Carriers?
2.
In welcher Verfassung befindet sich der Fahrer des Van Carriers derzeit?
3.
Aus welchem Grund kam es zu dem Unfall?
Den zuständigen Behörden ist ein Sachverhalt im Sinne der Fragestellung vom Morgen des 31. Dezember 2015 auf einem Containerumschlagplatz am Burchardkai
bekannt. Bei dem Unfall stürzte ein Van Carrier um. Der Fahrer wurde schwer verletzt
und befindet sich derzeit in stationärer Behandlung; Lebensgefahr besteht nicht. Die
Ermittlungen des im Landeskriminalamt für Arbeitsunfälle zuständigen Fachkommissariats „Branddelikte und spezielle Unfallermittlungen“ (LKA 45) zur Unfallursache
sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
4.
Wie viele Unfälle gab es in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 an
den Terminals der HHLA insgesamt? (Bitte nach Terminals aufschlüsseln.)
Polizei und Feuerwehr erheben keine Daten im Sinne der Fragestellung. Für die
Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung mehrerer Tausend Handund Ermittlungsakten beziehungsweise Einsatzberichte erforderlich. Dies ist in der für
die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
Ausgewertet wurden die Arbeitsunfälle anhand der in der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde vorhandenen Unfallanzeigen. Eine Auswertung der Unfälle nach Terminals für die Jahre 2012, 2013 und 2014 ist nicht möglich, da diese durch die zuständige Behörde nicht archiviert werden. Für 2015 ergibt sich folgende Verteilung:
39 am HHLA Container Terminal Altenwerder – CTA
94 am HHLA Container Terminal Burchardkai – CTB
21 am HHLA Container Terminal Tollerort
5.
– CTT
Um welche Art von Unfällen handelte es sich in Nummer 4 jeweils?
Die Auswertungen der Unfallanzeigen im Amt für Arbeitsschutz haben für 2015 folgende Unfallursachen ergeben:
Drucksache 21/2737
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
CTA: 18 Stolperunfälle, zehn Unfälle durch fallende Gegenstände, sechs Stöße, ein
Unfall mit einem Terminalfahrzeug, vier sonstige,
CTB: 38 Stolperunfälle, 18 Unfälle durch fallende Gegenstände, zehn Stöße, neun
Unfälle mit einem Terminalfahrzeug, drei Gefahrgutaustritte, 16 sonstige,
CTT: elf Stolperunfälle, sechs Unfälle durch fallende Gegenstände, zwei Unfälle mit
einem Terminalfahrzeug, zwei sonstige.
6.
Wie viele Personen wurden bei den unter Nummer 4 genannten Unfällen
leicht und schwer verletzt und wie viele Todesfälle gab es dabei? (Bitte
für die Jahre 2012 – 2015 und nach Terminal untergliedern.)
Die Anzahl der im Jahr 2015 verletzten Personen ergibt sich aus der Antwort zu 4.*
Aus den Unfällen im Jahr 2015 resultierten 77 Prellungen, 35 Zerrungen, 17 Platzwunden, 16 Quetschungen, elf Stauchungen und neun Brüche. 2014 war ein tödlicher
Arbeitsunfall zu verzeichnen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
*
Die verunfallten Personen können dabei mehrere unterschiedliche Verletzungen haben.
7.
Welche Sicherheitsvorkehrungen werden zum Schutz der Mitarbeiter auf
den HHLA-Terminals getroffen? Welche Maßnahmen wurden nach welchen Unfällen der Jahre 2012 – 2015 jeweils ergriffen, um vergleichbare
Unfälle zu vermeiden? Haben diese Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet?
Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation in den Terminals der HHLA wurde vom Amt
für Arbeitsschutz in den letzten Jahren mehrfach systematisch überprüft, zuletzt im
November 2014. Dabei wurde festgestellt, dass dort ein grundsätzlich gut funktionierendes Arbeitsschutzsystem etabliert ist. Dies beinhaltet auch die betriebsinterne
Auswertung von Arbeitsunfällen und eine entsprechende Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung durch das Unternehmen. Die vom Amt für Arbeitsschutz untersuchten schweren Arbeitsunfälle zogen jeweils erneute Unterweisungen, Überprüfung der
Verantwortlichkeiten und in einigen Fällen technische Veränderungen nach sich. So
wurden beispielsweise nach einem tödlichen Arbeitsunfall 2014 konstruktive Veränderungen an Laschkörben vorgenommen. Die Wirksamkeit der nach Unfällen eingeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen wird regelhaft im Unternehmen und stichprobenartig
durch das Amt für Arbeitsschutz überprüft.
8.
Inwiefern wird die vom HHLA-Vorstand gegenüber der Öffentlichkeit
angekündigte verstärkte Automatisierung des CTB dazu führen, dass
sich Unfälle mit Van Carriern zukünftig vermeiden lassen? Wann rechnet
der Senat mit dem Abschluss der Automatisierungsbemühungen?
Der „Abschluss der Automatisierungsbemühungen am CTB“ fällt in die operative
Zuständigkeit des Vorstandes der HHLA.
Die zuständige Behörde hat die HHLA um Beantwortung gebeten und erhielt die Antwort, dass die HHLA als börsennotiertes Unternehmen aus aktienrechtlichen Gründen
die Anfragen ihrer Aktionäre einheitlich im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung
beantworten werde.
Ob sich mit einer verstärkten Automatisierung des CTB Unfälle mit Van Carriern
zukünftig vermeiden lassen, hängt von den damit einhergehenden Gesamtprozessen
ab, die noch nicht erstellt werden können.
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