ALPMANN SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Alter Fischmarkt 8 48143 Münster Beim Klausurenkurs mit Korrektur haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen per E-Mail in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Einen großen Teil dieser Einsendungen korrigieren wir digital, direkt in der PDF und senden Ihnen die korrigierte Fassung per E-Mail zurück. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45 • der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45.pdf • pro E-Mail bitte nur eine Ausarbeitung einsenden • Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die E-Mailadresse [email protected] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht garantieren können, dass alle Ausarbeitungen digital korrigiert werden, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt. Klausuren für das 2. Examen A 804 Aktenauszug – Kautelarklausur Beratung Kleinhoff 20.02.2017 RiAG Ralf Stoffregen Peter Klar Dr. Monika Schröder Bruchweg 18 50670 Köln Telefon 0221 – 9876-0 Telefax 0221 – 9876-54 1. Vermerk: Am heutigen Tage erschien nach telefonischer Terminvereinbarung der Gebrauchtwagenhändler Sebastian Kleinhoff, Hürther Parkstr. 65, 50671 Köln, und bittet um anwaltliche Beratung in folgender Angelegenheit: „Ich betreibe seit mehreren Jahren einen Gebrauchtwagenhandel in Köln. Hier verkaufe ich Pkws aller Marken und Fabrikate in jeder Preisklasse, die meine Kunden zwar nicht ausschließlich, aber doch überwiegend zu privaten Zwecken erwerben. Im- und Exportgeschäfte sowie Internethandel betreibe ich nicht. Bei den gebrauchten Fahrzeugen läuft das so ab, dass ich sie zunächst einmal selbst erwerbe und dann im eigenen Namen weiterveräußere. Was ich nicht mache, ist alte Kundenfahrzeuge bei einem Verkauf in Zahlung zu nehmen. Das lohnt sich für mich wirtschaftlich nicht. An sich verkaufe ich nur gegen Barzahlung. Es kommt aber schon mal vor, dass ich mich auf Ratenzahlung einlasse, ehe mir der Kunde wegläuft. So gut gehen meine Geschäfte auch nicht, dass ich mir meine Kunden aussuchen könnte. Ich gebe dann dem Kunden den gekauften Pkw ohne die zugehörigen Kfz-Papiere mit, die ich bis zur letzten Rate behalte. In diesen Fällen begleite ich den Kunden bei der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt oder nehme die Anmeldung selbst vor. Probleme habe ich in letzter Zeit insbesondere deswegen gehabt, weil verkaufte Autos Unfallschäden oder andere Mängel aufwiesen, die mir nicht bekannt waren. Insbesondere bei älteren Gebrauchtwagen hatte ich in letzter Zeit häufiger Reklamationen, die sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. Diese habe ich überwiegend verloren. Obwohl ich meine Haftung in den von mir verwendeten Vertragsformularen ausgeschlossen habe, bekamen die Kunden mit ihren überzogenen Gewährleistungsansprüchen Recht. Irgendwas kann da doch nicht richtig sein. Auf der einen Seite können die Fahrzeuge den Kunden gar nicht billig genug sein, auf der anderen Seite sind sie aber nicht bereit, die Nachteile eines Gebrauchtwagens hinzunehmen. –2– A 804 So hat mich neulich ein Käufer verklagt, weil die tatsächliche Fahrleistung deutlich höher war als der angegebene Kilometerstand. Dabei wusste ich es nicht und habe es auch nicht bemerkt, als ich das Fahrzeug kurz zuvor erwarb. Ich hatte den Kilometerstand vor dem Verkauf vom Tacho abgelesen und dabei natürlich unterstellt, dass diese Anzeige korrekt war. Da ich nicht ganz nachvollziehen kann, warum ich auch diesen Rechtsstreit schon wieder verloren habe, ist mir eine künftige Absicherung wichtig. Dann waren da zwei Sachen, bei denen ich ganz schön auf die Nase gefallen bin. Ein Kunde – ein Gewerbetreibender – geriet nach Erhalt des Pkw plötzlich in ungeahnte Zahlungsschwierigkeiten, sodass ich den vollständigen Kaufpreis nie erhielt und andere Gläubiger des Kunden das Fahrzeug pfändeten. Ich habe von der Pfändung erst erfahren, als das Fahrzeug bereits vom Gerichtsvollzieher versteigert worden war. Ich habe mich heftig beim Gerichtsvollzieher beschwert, aber der hat sich davon nichts angenommen. Er hat mir die Auskunft gegeben, ihn kümmere bei seiner Tätigkeit nicht, ob das jeweilige Pfandobjekt bezahlt sei und wem es gehöre. Ich habe es damit bewenden lassen, weil ich nicht noch zusätzliche Kosten verursachen wollte. Dabei soll es bleiben. Bei einem anderen Kunden bin ich auf meiner Restforderung sitzen geblieben, da der Käufer kurz vor der letzten Rate in die Insolvenz gegangen ist. Dies habe ich später zufällig erfahren, von dem Kunden habe ich nie wieder etwas gehört. Verstanden habe ich das alles zwar nicht so genau, möchte mich vor derartigen Forderungsausfällen aber in Zukunft unbedingt schützen. In meinem letzten Prozess vor dem Amtsgericht Köln hat mir der Richter nahegelegt, meine alten Vertragsformulare wegzuwerfen, da diese den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprächen. Ferner hat er mir geraten, mich fachkundig beraten zu lassen, da nach der aktuellen Rechtslage der Haftungsausschluss nicht unproblematisch sei. Als ich den Richter fragte, was er damit meinte, sagte er nur, er dürfe mich nicht konkret beraten, dies sei die Aufgabe von Rechtsanwälten. So bin ich nun zu Ihnen gekommen und möchte Sie bitten, mein Vertragsformular zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren. Wichtig ist mir vor allem, dass meine Haftung wirksam ausgeschlossen wird, aber auch für andere sinnvolle Änderungen bin ich dankbar.“ Der Mandant überreichte das als Anlage beigefügte Verkaufsformular, das er stets bei seinen Verkaufsgeschäften einsetzt. 2. Frau Referendarin Gruber vorlegen mit der Bitte um Erstellung eines Gutachtens zu den vom Mandanten angesprochenen Rechtsfragen und entsprechenden Entwurf eines neu gefassten Kaufvertrages. Köln, den 09.01.2017 (Rechtsanwältin) –3– A 804 Anlage: Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zwischen Sebastian Kleinhoff Gebrauchtwagenhandel, Hürther Parkstr. 65, 50671 Köln, – nachfolgend Verkäufer genannt – und ………………………………………………………………………………………… (Name des Käufers) – nachfolgend Käufer genannt – § 1 Kaufgegenstand (1) Der Verkäufer verkauft dem Käufer das folgende gebrauchte Kraftfahrzeug: • Hersteller: …………………………………………………………………... • Typ: …………………………………………………………………………. • Fahrzeug-Identifikationsnr.: ……………………………………………… • Baujahr, Erstzulassung: ………………………………………………….. • Farbe: ………………………………………………………………………. • Kilometerstand: ……………………………………………………………. • Anzahl der Vorbesitzer: …………………………………………………… (2) Mitverkauft wird folgendes Zubehör: ………………………………………………………………………………………… –4– A 804 § 2 Abtretungsverbot Die Abtretung der Ansprüche des Käufers aus diesem Kaufvertrag ist ausgeschlossen. § 3 Kaufpreis und Zahlung (1) Der Kaufpreis beträgt …………………. €. Er ist bei Übergabe des Fahrzeugs nach Aushändigung der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. (2) Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung mit Ansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen. § 4 Eigentum und Besitz Eigentum und Besitz an dem Kaufgegenstand gehen erst mit dessen Übergabe auf den Käufer über. § 5 Abnahme Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand abzunehmen. § 6 Gewährleistung Der Verkauf erfolgt gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche des Käufers, die auf vorsätzlichem Verhalten des Verkäufers beruhen. § 7 Verjährung Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstands. § 8 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte in Köln zuständig. § 9 Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. A 804 –5– § 10 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einer einzelnen oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. Sollte eine Klausel dieses Vertrags nichtig sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Köln, den ……………………………. Unterschriften: ………………………………………… Käufer ………..………………………………… Verkäufer ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vermerk für die Bearbeitung: 1. Das Gutachten der Rechtsreferendarin Gruber ist zu erstellen. Dabei ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen. Sollte weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, ist zu unterstellen, dass dieser erfolglos bleibt. 2. Weiterhin ist ein geänderter Formularkaufvertrag zu entwerfen, der die Reihenfolge der bisherigen Vertragsklauseln beibehält. –––––
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