HSBA_FAQ Vertrag 2016

Neue Verträge und Muster-Einsatzplan für
Unternehmensphasen
Frequently asked Questions (FAQ)
1. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Umstellung der Verträge?
Die Umstellung erfolgt spätestens für den Jahrgang 2016 – Sie sollten also schon ab
Mitte 2015 darauf achten, den neuen Vertrag zu verwenden. Alle Unterlagen für den
Studienvertrag (z.B. Vertragsvorlagen, Mustereinsatzplan, Formular Trackwahl,
Zeitpläne) finden Sie auf www.hsba.de/vertragsunterlagen unter dem Punkt „Anmeldung
der Studierenden an der HSBA“.
2. Wie werden die Verträge bei der HSBA eingereicht?
Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und HSBA:
Den Kooperationsvertrag (ehemalige Verpflichtungserklärung) zwischen Ihnen und der
HSBA reichen Sie bitte einmalig ein. Es ist nicht notwendig diesen Vertrag jedes
Studienjahr neu auszufüllen. Ein Kooperationsvertrag reicht für die gesamte
Kooperationsdauer mit der HSBA.
Bestehende und neue Kooperationsunternehmen erhalten den von der HSBA bereits
unterzeichneten Kooperationsvertrag per E-Mail. Bitte reichen Sie der HSBA ein
unterschriebenes Exemplar per Post oder E-Mail zurück.
Studienvertrag zwischen
Mustereinsatzplan
Unternehmen
und
Studierendem/er
mit
Anlage
Für den Jahrgang 2016 verwenden Sie bitte die neuen Vertragsvorlagen und senden dem
Studierenden drei Ausfertigungen zu. Jeweils ein unterschriebenes Exemplar verbleibt
beim Studierenden und im Unternehmen. Das dritte Exemplar schicken Sie bitte in
einfacher Ausfertigung per E-Mail oder Post an die HSBA. Sie erhalten eine
Anmeldebestätigung des Studienplatzes sowie weitere Informationen per E-Mail.
Dieses Verfahren ersetzt die bisherige Vorgehensweise, uns den Studienvertrag in
dreifacher Ausfertigung zuzusenden. Die nachfolgende Studienplatzbestätigung auf
jedem Vertragsexemplar durch die HSBA entfällt ab 2016.
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Studienvertrag zwischen HSBA und Studierendem/er
Da der neue Vertrag direkt zwischen der HSBA und den/r Studierenden geschlossen
wird, erfolgt die Bearbeitung direkt zwischen diesen beiden Parteien ohne Mitwirkung des
Unternehmens. Es ist nicht notwendig, dass die Unternehmen diesen Vertrag an den/r
Studierenden weiterleiten. Die HSBA schickt den Vertrag per Mail direkt an den
Studierenden zum Zeitpunkt der Immatrikulation (Mai – September).
3. Kann ich die neuen Vertragsvorlagen bereits für den Jahrgang
2015 verwenden?
Ja, die neuen Verträge können bereits für die Studierenden des Jahrgangs 2015
verwendet werden.
4. Wie verbindlich ist der Muster-Einsatzplan?
Der Muster-Einsatzplan wird als Anlage des Vertrages Bestandteil aller Verträge und ist
daher von den Unternehmen in individuellen Einsatzplänen für die Studierenden zu
konkretisieren.
5. Kann von dem Muster-Einsatzplan abgewichen werden?
Jedes Unternehmen kann von dem empfohlenen Ablauf
abweichen.
im Muster-Einsatzplan
Grundsätzlich kann das Unternehmen die individuellen Einsatzpläne den
unterschiedlichen Studierenden und den speziellen Gegebenheiten im Unternehmen
anpassen. Der WR führt dazu aus (S. 44 der Stellungnahme zur Reakkreditierung):
„Das Konzept in Form eines Musterausbildungsplans jeweils für einen
Studiengang, sollte einen Plan für den Ablauf der Praxisphasen vorsehen,
wobei ein Maß an Flexibilität für unterschiedliche Unternehmen möglich sein
muss.“
Ein regulierendes Element ist der Praxisbericht, der von den Studierenden regelmäßig in
einer bestimmten Unternehmensphase anzufertigen ist. Der Praxisbericht wurde bereits
2012 eingeführt. Hieran ändert sich nichts.
Hier müssen die Studierenden zwar nicht zwingend in einer konkreten Abteilung
eingesetzt werden – jedoch muss dem Studierenden zu dem jeweiligen Zeitpunkt die
Gelegenheit zur Erstellung des Berichts gegeben werden und ein entsprechender
Ansprechpartner muss vorhanden sein.
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6. Was mache ich, wenn ich Fragen zur Umsetzung des MusterEinsatzplans habe?
Bei Fragen zur Umsetzung unterstützt Sie die HSBA gern. Dabei können Sie auf die
Informationsveranstaltungen für Unternehmen, Gespräche mit Ihrer/m zuständigen
Programm-Managerin/er oder die Unternehmensbesuche zurückgreifen. Das ProgrammManagement kann Sie mit Beispielen und Erfahrungen unterstützen, wie andere
Unternehmen die Anforderungen umsetzen.
Als Beispiel sei hier hinsichtlich der Anforderung, Personalwirtschaft im Unternehmen
umzusetzen das Beispiel eines großen Industrieunternehmens genannt, in dem kein
Mitarbeiter, der nicht unbefristeter Mitarbeiter ist, in der Personalabteilung eingesetzt
werden darf (also keine Auszubildenden, duale Studierende oder Praktikanten). Das
Unternehmen führt für jeden Jahrgang einen Workshop durch, in dem der Personalleiter
den Studierenden die Personalpolitik des Hauses erläutert und in dem mit
anonymisierten Unterlagen ein Personalauswahlverfahren durchgeführt wird.
In einem anderen Fall hat ein Finanzinstitut bei der HSBA Studierende zum Studiengang
Maritime Management angemeldet, da es stark in der Schiffsfinanzierung engagiert ist.
Da das Unternehmen selbst keine Schiffe unter Management hat, hospitieren diese
Studierenden für einige Wochen bei einer Hamburger Reederei, um alle unmittelbaren
Schiffsthemen (wie z.B. Schiffstechnik) zu erfahren.
7. Muss der individuelle Einsatzplan bereits zu Beginn des
Studiums für die gesamte Studiendauer vorliegen?
Nein. Sie können in Ihrem Unternehmen den individuellen Einsatzplan so erstellen, wie
es zum Studierenden und Ihrem Unternehmen passt – das gilt auch für einen
angemessenen zeitlichen Vorlauf. Außerdem können während des Verlaufs des dualen
Studiums bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden, bspw. wenn die Wahlfächer
der Studierenden berücksichtigt werden sollen. Der Muster-Einsatzplan ist insofern nur
ein Rahmen, innerhalb dessen die Unternehmen die individuellen Einsatzpläne
ausgestalten können.
8. Kann der/die Studierende einen Einsatzplan einfordern, der
exakt dem Muster-Einsatzplan entspricht?
Nein. Das Unternehmen erstellt den individuellen Einsatzplan so, dass die
Anforderungen des Studiums abgedeckt werden, aber unter Berücksichtigung der
konkreten Rahmenbedingungen im jeweiligen Unternehmen.
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9. Soll der individuelle Einsatzplan bei der HSBA eingereicht
werden?
Nein, die HSBA berät gern auf Wunsch der Unternehmen bei der Ausgestaltung der
individuellen Einsatzpläne im Rahmen von z.B. den Informationsveranstaltungen oder
Unternehmensbesuchen.
10. Kontrolliert die HSBA die individuellen Einsatzpläne der
Unternehmen?
Nein. Die Ausgestaltung der Muster-Einsatzpläne in Form der individuellen Einsatzpläne
obliegt den Unternehmen. Sollten Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der MusterEinsatzpläne vorliegen, würde die HSBA diesen nachgehen.
11. Wie setze ich die Kernmodule um?
Wichtig ist insbesondere die Umsetzung der Kernmodule. Kernmodule sind die Module
„Buchführung und Bilanzierung“,
„Kosten- und Leistungsrechnung“, „Personal“,
„Marketing Management“, „Investition und Finanzierung“, „Strategisches Management“
und der Schwerpunkt des dritten Studienjahres. Die Module „Kosten- und
Leistungsrechnung“ und „Strategisches Management“ werden in der Regel bereits über
den vom Studierenden anzufertigenden Praxisbericht gut verzahnt, für die Umsetzung
des Studienschwerpunktes des dritten Studienjahres ergibt sich die Umsetzung in der
Regel über den Einsatz im entsprechenden Funktionsbereich im Unternehmen.
Anregungen und Hilfestellungen für die konkrete Umsetzung können den
Modulbeschreibungen entnommen werden. Hier werden unter der Rubrik „Betriebliche
Anforderungen an die Praxis“ verschiedene Beispiele und Anregungen für die
Umsetzung gegeben.
12. Wie können die Module „Mathematik“, „Statistik“ und „VWL“
im Unternehmen umgesetzt werden?
Da diese Module reine Support bzw. unterstützende Module sind, kann hier die
Umsetzung nur mittelbar erfolgen. Aus diesem Grunde sind auch die Angaben zum
dualen Workload nicht auf einzelne Unternehmensphasen festgelegt.
Statistische Verfahren können in der betrieblichen Praxis bspw. bei Marktanalysen
herangezogen werden. Grundlegendes volkswirtschaftliches Verständnis ist im
betrieblichen Alltag vieler Abteilungen erforderlich, insbesondere wenn politische
Rahmenbedingungen, fiskalische Fragestellungen oder internationale Themen tangiert
sind. Mathematische Verfahren werden in der überwiegenden Anzahl aller Einsätze im
Unternehmen relevant sein.
Weitere Anregungen und Beispiele können den
Modulbeschreibungen unter der Rubrik Anforderungen an die betriebliche Praxis
entnommen werden.
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