Neue Verträge und Muster-Einsatzplan für Unternehmensphasen Frequently asked Questions (FAQ) 1. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Umstellung der Verträge? Die Umstellung erfolgt spätestens für den Jahrgang 2016 – Sie sollten also schon ab Mitte 2015 darauf achten, den neuen Vertrag zu verwenden. Alle Unterlagen für den Studienvertrag (z.B. Vertragsvorlagen, Mustereinsatzplan, Formular Trackwahl, Zeitpläne) finden Sie auf www.hsba.de/vertragsunterlagen unter dem Punkt „Anmeldung der Studierenden an der HSBA“. 2. Wie werden die Verträge bei der HSBA eingereicht? Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und HSBA: Den Kooperationsvertrag (ehemalige Verpflichtungserklärung) zwischen Ihnen und der HSBA reichen Sie bitte einmalig ein. Es ist nicht notwendig diesen Vertrag jedes Studienjahr neu auszufüllen. Ein Kooperationsvertrag reicht für die gesamte Kooperationsdauer mit der HSBA. Bestehende und neue Kooperationsunternehmen erhalten den von der HSBA bereits unterzeichneten Kooperationsvertrag per E-Mail. Bitte reichen Sie der HSBA ein unterschriebenes Exemplar per Post oder E-Mail zurück. Studienvertrag zwischen Mustereinsatzplan Unternehmen und Studierendem/er mit Anlage Für den Jahrgang 2016 verwenden Sie bitte die neuen Vertragsvorlagen und senden dem Studierenden drei Ausfertigungen zu. Jeweils ein unterschriebenes Exemplar verbleibt beim Studierenden und im Unternehmen. Das dritte Exemplar schicken Sie bitte in einfacher Ausfertigung per E-Mail oder Post an die HSBA. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung des Studienplatzes sowie weitere Informationen per E-Mail. Dieses Verfahren ersetzt die bisherige Vorgehensweise, uns den Studienvertrag in dreifacher Ausfertigung zuzusenden. Die nachfolgende Studienplatzbestätigung auf jedem Vertragsexemplar durch die HSBA entfällt ab 2016. 1 Studienvertrag zwischen HSBA und Studierendem/er Da der neue Vertrag direkt zwischen der HSBA und den/r Studierenden geschlossen wird, erfolgt die Bearbeitung direkt zwischen diesen beiden Parteien ohne Mitwirkung des Unternehmens. Es ist nicht notwendig, dass die Unternehmen diesen Vertrag an den/r Studierenden weiterleiten. Die HSBA schickt den Vertrag per Mail direkt an den Studierenden zum Zeitpunkt der Immatrikulation (Mai – September). 3. Kann ich die neuen Vertragsvorlagen bereits für den Jahrgang 2015 verwenden? Ja, die neuen Verträge können bereits für die Studierenden des Jahrgangs 2015 verwendet werden. 4. Wie verbindlich ist der Muster-Einsatzplan? Der Muster-Einsatzplan wird als Anlage des Vertrages Bestandteil aller Verträge und ist daher von den Unternehmen in individuellen Einsatzplänen für die Studierenden zu konkretisieren. 5. Kann von dem Muster-Einsatzplan abgewichen werden? Jedes Unternehmen kann von dem empfohlenen Ablauf abweichen. im Muster-Einsatzplan Grundsätzlich kann das Unternehmen die individuellen Einsatzpläne den unterschiedlichen Studierenden und den speziellen Gegebenheiten im Unternehmen anpassen. Der WR führt dazu aus (S. 44 der Stellungnahme zur Reakkreditierung): „Das Konzept in Form eines Musterausbildungsplans jeweils für einen Studiengang, sollte einen Plan für den Ablauf der Praxisphasen vorsehen, wobei ein Maß an Flexibilität für unterschiedliche Unternehmen möglich sein muss.“ Ein regulierendes Element ist der Praxisbericht, der von den Studierenden regelmäßig in einer bestimmten Unternehmensphase anzufertigen ist. Der Praxisbericht wurde bereits 2012 eingeführt. Hieran ändert sich nichts. Hier müssen die Studierenden zwar nicht zwingend in einer konkreten Abteilung eingesetzt werden – jedoch muss dem Studierenden zu dem jeweiligen Zeitpunkt die Gelegenheit zur Erstellung des Berichts gegeben werden und ein entsprechender Ansprechpartner muss vorhanden sein. 2 6. Was mache ich, wenn ich Fragen zur Umsetzung des MusterEinsatzplans habe? Bei Fragen zur Umsetzung unterstützt Sie die HSBA gern. Dabei können Sie auf die Informationsveranstaltungen für Unternehmen, Gespräche mit Ihrer/m zuständigen Programm-Managerin/er oder die Unternehmensbesuche zurückgreifen. Das ProgrammManagement kann Sie mit Beispielen und Erfahrungen unterstützen, wie andere Unternehmen die Anforderungen umsetzen. Als Beispiel sei hier hinsichtlich der Anforderung, Personalwirtschaft im Unternehmen umzusetzen das Beispiel eines großen Industrieunternehmens genannt, in dem kein Mitarbeiter, der nicht unbefristeter Mitarbeiter ist, in der Personalabteilung eingesetzt werden darf (also keine Auszubildenden, duale Studierende oder Praktikanten). Das Unternehmen führt für jeden Jahrgang einen Workshop durch, in dem der Personalleiter den Studierenden die Personalpolitik des Hauses erläutert und in dem mit anonymisierten Unterlagen ein Personalauswahlverfahren durchgeführt wird. In einem anderen Fall hat ein Finanzinstitut bei der HSBA Studierende zum Studiengang Maritime Management angemeldet, da es stark in der Schiffsfinanzierung engagiert ist. Da das Unternehmen selbst keine Schiffe unter Management hat, hospitieren diese Studierenden für einige Wochen bei einer Hamburger Reederei, um alle unmittelbaren Schiffsthemen (wie z.B. Schiffstechnik) zu erfahren. 7. Muss der individuelle Einsatzplan bereits zu Beginn des Studiums für die gesamte Studiendauer vorliegen? Nein. Sie können in Ihrem Unternehmen den individuellen Einsatzplan so erstellen, wie es zum Studierenden und Ihrem Unternehmen passt – das gilt auch für einen angemessenen zeitlichen Vorlauf. Außerdem können während des Verlaufs des dualen Studiums bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden, bspw. wenn die Wahlfächer der Studierenden berücksichtigt werden sollen. Der Muster-Einsatzplan ist insofern nur ein Rahmen, innerhalb dessen die Unternehmen die individuellen Einsatzpläne ausgestalten können. 8. Kann der/die Studierende einen Einsatzplan einfordern, der exakt dem Muster-Einsatzplan entspricht? Nein. Das Unternehmen erstellt den individuellen Einsatzplan so, dass die Anforderungen des Studiums abgedeckt werden, aber unter Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen im jeweiligen Unternehmen. 3 9. Soll der individuelle Einsatzplan bei der HSBA eingereicht werden? Nein, die HSBA berät gern auf Wunsch der Unternehmen bei der Ausgestaltung der individuellen Einsatzpläne im Rahmen von z.B. den Informationsveranstaltungen oder Unternehmensbesuchen. 10. Kontrolliert die HSBA die individuellen Einsatzpläne der Unternehmen? Nein. Die Ausgestaltung der Muster-Einsatzpläne in Form der individuellen Einsatzpläne obliegt den Unternehmen. Sollten Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der MusterEinsatzpläne vorliegen, würde die HSBA diesen nachgehen. 11. Wie setze ich die Kernmodule um? Wichtig ist insbesondere die Umsetzung der Kernmodule. Kernmodule sind die Module „Buchführung und Bilanzierung“, „Kosten- und Leistungsrechnung“, „Personal“, „Marketing Management“, „Investition und Finanzierung“, „Strategisches Management“ und der Schwerpunkt des dritten Studienjahres. Die Module „Kosten- und Leistungsrechnung“ und „Strategisches Management“ werden in der Regel bereits über den vom Studierenden anzufertigenden Praxisbericht gut verzahnt, für die Umsetzung des Studienschwerpunktes des dritten Studienjahres ergibt sich die Umsetzung in der Regel über den Einsatz im entsprechenden Funktionsbereich im Unternehmen. Anregungen und Hilfestellungen für die konkrete Umsetzung können den Modulbeschreibungen entnommen werden. Hier werden unter der Rubrik „Betriebliche Anforderungen an die Praxis“ verschiedene Beispiele und Anregungen für die Umsetzung gegeben. 12. Wie können die Module „Mathematik“, „Statistik“ und „VWL“ im Unternehmen umgesetzt werden? Da diese Module reine Support bzw. unterstützende Module sind, kann hier die Umsetzung nur mittelbar erfolgen. Aus diesem Grunde sind auch die Angaben zum dualen Workload nicht auf einzelne Unternehmensphasen festgelegt. Statistische Verfahren können in der betrieblichen Praxis bspw. bei Marktanalysen herangezogen werden. Grundlegendes volkswirtschaftliches Verständnis ist im betrieblichen Alltag vieler Abteilungen erforderlich, insbesondere wenn politische Rahmenbedingungen, fiskalische Fragestellungen oder internationale Themen tangiert sind. Mathematische Verfahren werden in der überwiegenden Anzahl aller Einsätze im Unternehmen relevant sein. Weitere Anregungen und Beispiele können den Modulbeschreibungen unter der Rubrik Anforderungen an die betriebliche Praxis entnommen werden. 4
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