Große Anfrage - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

Sächsischer Landtag
6. Wahlperiode
DRUCKSACHE 6/3641
Große Anfrage
der
Fraktion DIE LINKE.
Thema:
Umgang mit unfairer Fankultur im Fußball
Vorbemerkung:
Anlässlich von Sportveranstaltungen – vor allem im Fußball – kommt es
bedauerlicherweise auch im Freistaat Sachsen regelmäßig zu Auseinandersetzungen
unter den Fans gegnerischer Mannschaften und gegen Einsatzkräfte der Polizei.
Fragen an die Staatsregierung:
I.
Die aktuelle Situation im Freistaat Sachsen
A. Fanstrukturen
1. Welche (organisierten) Fangruppierungen der Ultraszene mit wie vielen
Mitgliedern als Anhängerinnen und Anhängern von Sportvereinen im Freistaat
Sachsen sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Name
der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht der Mitglieder
darstellen.)
2. Welche (organisierten) Fangruppierungen der Hooliganszene mit wie vielen
Mitgliedern als Anhängerinnen und Anhänger von Sportvereinen im Freistaat
Sachsen sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Name
der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht der Mitglieder
darstellen.)
Dresden, den 18. Dezember 2015
- b.w. -
Rico Gebhardt
Fraktionsvorsitzender
1
Eingegangen am: 18.12.2015
3. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die politischen
Ausrichtungen (Strömungen) und Aktivitäten der in den Fragen 1 und 2
genannten Gruppierungen vor? (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der
Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.)
4. Wie viele Hooligans aus Sachsen werden in die Kategorie C – „Hooligans mit
besonders hoher Gewaltbereitschaft“ - bei der „Zentralen Informationsstelle
Sporteinsätze“ des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes eingeordnet?
(Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der
Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.)
5. Wie viele Hooligans aus Sachsen werden in die Kategorie B – „Hooligans mit
Gewaltbereitschaft“ - bei der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ des
nordrhein-westfälischen
Landeskriminalamtes
eingeordnet?
(Bitte
aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der
Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.)
6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger
von „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa), GIDA-ähnlichen, sog. „islam- oder
asylkritischen“, „islam- oder asylfeindlichen“, rassistischen sowie anderweitig
rechtsmotivierten Bewegungen und deren Aktivitäten in Sportvereinen im
Freistaat Sachsen? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar
2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht
darstellen.)
7. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger
von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in
Fußballvereinen im Freistaat Sachsen? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum
ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und
Geschlecht darstellen.)
8. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger
von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in Sportvereinen
im Freistaat Sachsen, die der Ultraszene zuzurechnen sind? (Bitte
aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der
Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.)
9. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger
von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in Sportvereinen
im Freistaat Sachsen, die der Hooliganszene zuzurechnen sind? (Bitte
aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der
Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und Geschlecht darstellen.)
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10. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger
von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten in Fanclubs
sächsischer Sportvereine? (Bitte aufgeschlüsselt für den Zeitraum ab dem 1.
Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Vereinspräferenz, Alter und
Geschlecht darstellen.)
11. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Anhängerinnen und Anhänger
von Gruppierungen im Sinne der Frage 5 und deren Aktivitäten als Ordnerinnen
und Ordner in sächsischen Sportvereinen? (Bitte aufgeschlüsselt für den
Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 nach Name der Gruppierung, Verein, Alter und
Geschlecht darstellen.)
12. Sind der Staatsregierung (Neu-)Gründungen von Sportvereinen durch
Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der Frage 5
bekannt?
13. Sind der Staatsregierung (Neu-)Gründungen von Fangruppierungen der
Hooliganszene durch Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne
der Frage 5 bekannt?
14. Sind der Staatsregierung (Neu-)Gründungen von Fangruppierungen der
Ultraszene durch Anhängerinnen und Anhänger von Gruppierungen im Sinne der
Frage 5 bekannt?
15. Werden die in den Fragen 1 bis 14 erfragten Informationen und Erkenntnissen
elektronisch gespeichert?
16. Werden diese Informationen und Erkenntnisse auch in Papierform aufbewahrt?
17. In welchen (bundesweiten) Dateien, Datenbanken, Verbunddateien o.ä. werden
diese Informationen und Erkenntnisse gespeichert?
18. Nach welchen Ermächtigungsgrundlagen werden Informationen
Erkenntnisse im Sinne der Frage 17 erhoben, verarbeitet und verwendet?
und
19. Wer hat aufgrund welcher Ermächtigungsgrundlagen Zugriff auf Informationen
und Erkenntnisse im Sinne der Frage 17?
20. Werden die von der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenverwendung
betroffenen Personen über Eingriffe in ihr Recht auf Datenschutz informiert?
21. Wie viele Informationen und Erkenntnisse wurden seit dem 1. Januar 2010
angelegt? (Bitte in Jahresscheiben angeben.)
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22. In welchen Zeiträumen oder aufgrund welcher Sachverhalte werden die
Informationen und Erkenntnisse gelöscht und die betroffenen Personen über die
Löschung informiert?
23. Wie viele Informationen und Erkenntnisse in welchen Zeiträumen wurden seit
dem 1. Januar 2010 gelöscht? (Bitte in Jahresscheiben angeben.)
24. Mit welchen Einschränkungen und Nachteilen müssen die von den
Datenerhebungen, Datenverarbeitungen und Datenverwendungen betroffenen
Personen rechnen?
B. Fanarbeit
1. In welchen Sportvereinen im Freistaat Sachsen sind wie viele Fanbeauftragte
haupt- bzw. ehrenamtlich tätig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Vereinspräferenz,
Alter und Geschlecht sowie Art der Beschäftigung [Vollzeit, Teilzeit oder
Ehrenamt] darstellen.)
2. Welche Mittel und sonstigen (Unterstützungs-) Leistungen erhalten die
Sportvereine im Freistaat Sachsen für ihre Fanarbeit bzw. Fanbetreuung vom
Land und dem Sächsischen Fußballverband?
3. Wie stellt sich die Finanzierung der Fanprojekte dar, die ihren Schwerpunkt im
Freistaat Sachsen haben? (Bitte unter Angabe der Finanzierungsquellen
darstellen.)
4. Welche weiteren Projekte aus dem Bereich der Prävention und Fanarbeit werden
vom Freistaat Sachsen durch welche Leistungen und in welcher Höhe
unterstützt? (Bitte auch mit Kurzbeschreibung der Projekte sowie unter Angabe
aller Finanzierungsquellen darstellen.)
5. Wie können die präventive Arbeit der Fanprojekte und weitere Projekte und
Maßnahmen zur Gewaltprävention in Sachsen weiter gestärkt und verstetigt
werden?
6. Welche Aufgaben mit welchem Stellenwert erfüllen die beteiligten Akteure
(Vereine, Fanprojekte, Sächsischer Fußballbund, Jugendhilfe, Kommunen und
Staatsregierung) im Bereich der präventiven Arbeit?
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C. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen
1. Wie viele Fälle seit dem 1. Januar 2010 wurden in einem zeitlichen und
räumlichen Zusammenhang mit in Sachsen ausgetragenen Fußballspielen
bekannt, in denen Personen
a) mit rechten Parolen beschimpft wurden?
b) aufgrund einer rechten oder rechtsextremen Gesinnung rassistisch,
antisemitisch, antiislamisch oder menschenfeindlich motiviert tätlich
angegriffen, verletzt oder getötet wurden?
c) aus den im Buchstaben b genannten Gesinnungen oder Beweggründen
anderweitig in strafrechtlich relevanter Weise belästigt oder beeinträchtigt
wurden?
d) aufgrund einer bestimmten, gewählten oder durch andere zugewiesenen
Gruppenzugehörigkeit, durch welche sie in den Augen anderer als
ungleichwertig angesehen werden, insbesondere wegen ihrer Nationalität,
Hautfarbe, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion,
Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, ihres Alters oder ihres
gesellschaftlichen Status in strafrechtlich relevanter Weise (tätlich) abgewertet
oder ausgegrenzt wurden?
(Bitte aufgeschlüsselt in Jahresscheiben, nach Tattag, Tatort, Angabe des Spiels
sowie der Tatzeit [vor, während bzw. nach dem jeweiligen Spiel] darstellen.)
2. Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden seit dem 1. Januar 2010
in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Spielen von
Fußballvereinen der 2. und 3. Bundesliga, Regionalliga Nordost, Oberliga,
Sachsenliga und Landesklasse in Sachsen (aufgeschlüsselt nach Delikten,
Spielklassen und Vereinspräferenz) begangen?
3. Wie viele Delikte im Sinne der Frage 2 wurden den Phänomenbereichen der
Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts), Innerer Frieden – rechts
(IF-rechts) sowie extremistischer Kriminalität zugerechnet?
4. Wie viele Delikte im Sinne der Frage 2 wurden mit welchen Sanktionen,
Maßnahmen oder sonstigen Rechtsfolgen geahndet? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Delikt, Rechtsfolgen, Spielklassen und Vereinspräferenz darstellen.)
5. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Sinne der Frage 2 wurden
aus welchen wesentlichen Gründen eingestellt oder endeten mit Freisprüchen
der/des Angeklagten?
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6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit dem 1. Januar 2010 in einem
zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Spielen von Fußballvereinen
der 2. und 3. Bundesliga, Regionalliga Nordost, Oberliga, Sachsenliga und
Landesklasse in Sachsen (aufgeschlüsselt nach Tatvorwürfen, Spielklassen und
Vereinspräferenz) eingeleitet?
7. Wie viele Delikte im Sinne der Frage 2 wurden unter Berücksichtigung der
folgenden örtlichen Aspekte begangen: Heim-, Auswärtsspiel, Stadion,
unmittelbares Stadionumfeld, Stadtgebiet? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Vereinspräferenz in Jahresscheiben, nach Tattag, Tatort, in oder vor dem
Stadion, An- oder Abreise unter Angabe des Spiels sowie der Tatzeit [vor,
während bzw. nach dem jeweiligen Spiel] darstellen).
8. Wie viele verletzte Personen gab es anlässlich von Delikten im Sinne der
Frage 2? (Bitte aufgeschlüsselt nach Polizeibediensteten, Störern, Unbeteiligten
und Ordnern darstellen.)
9. Wie viele Personen in Sachsen sind derzeit aus welchen wesentlichen Gründen
mit Stadionverboten oder Meldeauflagen belegt? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Vereinspräferenz, Geltungsbereich und Gründen der Stadionverbote /
Meldeauflagen darstellen.)
10. Wie viele Spielabbrüche aufgrund von Ausschreitungen gab es seit dem
1. Januar 2010 bei Spielen im Sinne der Frage 2 in Sachsen? (Bitte
aufgeschlüsselt nach Vereinen und Gründen der Spielabbrüche darstellen.)
II. Die Arbeit der Polizei
1. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete im räumlichen und
zeitlichen Zusammenhang mit Einsätzen bei Fußballspielen wurden seit dem 1.
Januar 2010 in Sachsen eingeleitet und wie viele Verfahren wurden aus welchen
wesentlichen Gründen eingestellt?
2. Welche und wie viele technische Gerätschaften und Sonderfahrzeuge wurden im
räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Einsätzen bei Fußballspielen seit
dem 1. Januar 2010 in Sachsen eingesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach
technischem Gerät für Sonderlagen wie z. B. zur Beseitigung bzw. Errichtung
von Sperren und Barrikaden [Gruppen- und Gerätekraftwagen], zur Ausleuchtung
von Kontrollstellen [Lichtmastkraftwagen], Wasserwerfern und Sonderwagen,
Lautsprechertrupps / Lautsprecherkraftwagen, Wagen für Bildübertragung und
Videografie, Polizeireiterstaffeln, Polizeihubschraubern und fliegenden Kameras,
sogenannten Drohnen sowie unterteilt nach dem Datum des Spiels, aktiver /
passiver Einsatz darstellen).
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3. Welche Kosten sind anlässlich des Einsatzes von Gerätschaften und Fahrzeugen
im Sinne der Frage 2 sowie von Personal entstanden? (Bitte aufgeschlüsselt
nach aktiven und passiven Einsatz darstellen.)
4. In welchem Umfang wurden technische Hilfsmittel zur Überwachung und
Observation (Telekommunikationsüberwachung, Echtzeitauswertung von Bild-,
Video- und Audioaufnahmen) anlässlich von Fußballspielen in Sachsen
eingesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahmen, Saison, Spieltag, Verein
und Häufigkeit darstellen.)
5. Inwiefern sind Deeskalations- und Kommunikationsstrategien beim Fußball Teil
der Ausbildung der Landespolizei? (Bitte nach Ausbildungsphase und
Lehrinhalten darstellen.)
6. Wie viele Personen haben im Rahmen ihrer Ausbildung bei der Landespolizei an
solchen Kursen seit dem 1. Januar 2010 teilgenommen? (Bitte aufgeschlüsselt
nach Ausbildungsphase und Lehrinhalten darstellen).
7. Welche Maßnahmen und Kurse der Weiterbildung zu den in den Fragen 5 und 6
genannten Tätigkeitsfeldern können Polizeibedienstete im Freistaat Sachsen
besuchen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Inhalt der Weiterbildungskurse und
Teilnehmerzahl darstellen.)
8. Wie werden die Einsatzkräfte der Polizei auf anstehende Sportveranstaltungen
und lokale Besonderheiten (Stadion, Fanszenen, Anreise, Abreise) vorbereitet?
9. Welche Gründe/Parameter führen zu einer Einstufung eines Spiels als
„Risikospiel“? Wer trifft diese Festlegung? Wer ist an der Entscheidung beteiligt?
10. Welche Informationen fließen in das Lagebild der Polizei vor einem Fußballspiel
ein? Wie werden diese Informationen gewonnen?
11. Wie viele Szenekundigen Beamtinnen und Beamten (SKB) wurden in Sachsen
seit dem 1. Januar 2010 (aufgeschlüsselt nach Vereinen) eingesetzt?
12. Wie viele Fankundigen Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei (FKB)
wurden in Sachsen seit dem 1. Januar 2010 (aufgeschlüsselt nach Vereinen)
eingesetzt?
13. Werden bei Sportveranstaltungen in Sachsen so genannte Tatbeobachterinnen
und Tatbeobachter eingesetzt, also Bedienstete der Polizei in Zivil oder
Fankleidung, die sich unter die Fans in den Fankurven mischen?
14. Welchen Zweck verfolgt die Polizei mit dem Einsatz dieser Bediensteten?
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15. Welche Ermittlungserfolge konnten bisher mit Hilfe solcher Tatbeobachterinnen
und Tatbeobachter verzeichnet werden? (Bitte die konkreten Fälle angeben.)
16. In welchem Umfang wurden in Sachsen V-Leute, verdeckte Ermittlerinnen und
Ermittler, Informantinnen und Informanten oder Vertrauenspersonen in
Fanszenen seit dem 1. Januar 2010 eingesetzt bzw. abgeschöpft?
17. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im räumlichen und zeitlichen
Zusammenhang mit Fußballspielen in Sachsen wurden durch den Einsatz von
Personengruppen im Sinne der Frage 16 aufgeklärt? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Datum, Straftatbeständen, Anzahl der Straftäterinnen und Straftäter, Vereinen
und Fanszenen darstellen.)
18. An wie vielen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit
Fußballspielen waren die in Frage 16 genannten Personengruppen beteiligt?
(Bitte aufschlüsselt nach Datum, Straftatbestand, Anzahl der Straftäterinnen und
Straftäter, Vereinen und Fanszenen darstellen.)
19. Wie werden die bei der Polizeidirektion Dresden im Verfahren „Gewalttätigkeiten,
sonstige Straftaten sowie bedeutende Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang
mit
Sportveranstaltungen
und
Großveranstaltungen“1
genannten
Ordnungswidrigkeiten als bedeutend definiert?
20. Welche Daten auf welcher Ermächtigungsgrundlage wurden in dem in Frage 19
genannten Verfahren gespeichert?
21. Wurden neben den Personalien auch private Informationen wie Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber, Angehörige oder Spitznamen gespeichert?
22. Wurden etwaige
weitergeleitet?
Datensätze
an
die
Verbunddatei
„Gewalttäter
Sport“
23. Welche Daten und Informationen werden durch die Einzelbewertungen
szenekundiger Polizeibediensteter erhoben?
24. Ist das in Frage 19 genannte Verfahren zwischenzeitlich außer Betrieb
genommen?
25. Wie wurde mit Daten nach der Außerbetriebnahme des in Frage 19 genannten
Verfahrens verfahren?
1
vgl. Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 25. Mai 2015 auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Juliane Nagel mit dem Titel „Datei ‚Sportgewalt‘ in Sachsen“, Drs. 6/1614.
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III. Maßnahmen der Staatsregierung
1. Welche Maßnahmen im Bereich des Fandialogs / Runden Fantischs unternimmt
die Staatsregierung?
2. Wer ist an solchen Gesprächen beteiligt? Wie wurden die Beteiligten
ausgewählt?
3. Gibt es Beteiligte, die ihre Gesprächsbereitschaft verweigerten?
4. Sind zukünftig Maßnahmen des Fandialogs / Runden Fantischs durch die
Staatsregierung geplant?
5. Welchen Stellenwert haben Maßnahmen des Fandialogs / Runden Tischs als
Instrument zur Stärkung der Präventionsarbeit?
6. Welche Kenntnisse liegen zum Phänomen unfairer Fankultur in welchen anderen
Sportarten vor?
7. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung zum Phänomen unfairer Fankultur
ergriffen?
Begründung:
Die Fraktion DIE LINKE. greift mit dieser Großen Anfrage ein gegenwärtig viel
diskutiertes Thema auf. Bereits im Rahmen einer Anhörung zum Antrag der
Koalitionsfraktionen „Sicherheit im Fußball – Fans schützen, Gewalttäter konsequent
verfolgen“ (Drs. 6/1210) wurde die Vielschichtigkeit der Thematik deutlich.
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