Kauf und Tausch - Rechtswissenschaftliches Institut

12.09.2015
Kurzvorstellung Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M.
• 1997: lic. iur., Universität Zürich
Rechtswissenschaftliches Institut
Obligationenrecht Besonderer Teil
• 1999: Rechtsanwalt, Kanton Zürich
Herbstsemester 2015
• 2002: LL.M., University of Chicago
• 2004: Dr. iur., Universität Zürich
Allgemeine Informationen/
Kauf und Tausch (1)
• Seit 2005: Lehrbeauftragter, Universität Zürich
Vorlesung vom Montag, 14. September 2015
• 2010: Privatdozent, Universität Zürich
• 2010/11: Lehrstuhlvertreter, Universität Heidelberg
Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M.
• Seit 2011: Diverse Lehraufträge, Universitäten
Zürich/Fribourg/Neuchâtel/Luzern
www.arnoldrusch.ch
Huguenin, OR AT und BT, N 2329 – 2709
Grundlagen des Obligationenrechts, Prof. Dr. C. Huguenin
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Rechtswissenschaftliches Institut
Allgemeine Informationen
• Lehrmittel: Claire Huguenin,
Obligationenrecht, Allgemeiner und
Besonderer Teil, 2. A., Zürich 2014, mit
Hörerschein, unterstützt durch OR
Interaktiv: http://www.rwi.uzh.ch/elt-lsthuguenin/orbt/allgemeines/de/html
• Folien auf www.arnoldrusch.ch
• Übungen OR BT/Fallbearbeitung im
Frühlingssemester (3 ETCS)
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• Seit September 2015: Assoziierter Professor für
Baurecht, Universität Fribourg
Moot Court im Obligationenrecht
- Simuliertes Schiedsverfahren zu einem obligationenrechtlichen
Fall; Studierende treten in Teams an
- Inhalt: Schriftenwechsel (Klageschrift und Klageantwort) und
Plädoyers vor einem Schiedsgericht aus erfahrenen Anwälten
und Anwältinnen
- Voraussetzungen: Besuch ab dem 5. Semester bei
Seminarbeginn (auch Master)
Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court
- Simuliertes Schiedsverfahren zu einem Fall im Wiener Kaufrecht
(CISG) mit prozessualem Problem zur internationalen
Schiedsgerichtsbarkeit
- Inhalt: Schriftenwechsel in Englisch sowie Plädoyers in Wien vor
erfahrenen Professorinnen und Anwälten unterschiedlichster
Herkunft
- Voraussetzungen: Teilnehmende werden ausgewählt
(Studierende im Masterprogramm, sehr gute Englischkenntnisse,
meist Teilnahme am Moot Court im OR).
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Rechtswissenschaftliches Institut
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Semesterübersicht
Semesterübersicht
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Kauf
Rechtswissenschaftliches Institut
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Peter Koch, Gasthof Linde, 8802 Kilchberg, kauft von
Fischerin Frieda, Am Wasser 6, 8942 Oberrieden, 100
Forellen zu den folgenden Bedingungen: Der Preis pro
Forelle beträgt CHF 6.50.
Die Forellen werden am 25. Dezember 2013 vormittags aus
dem Fischteich der Fischerin Frieda entnommen, getötet und
vor 11:30 Uhr dem Gasthof Linde geliefert.
Kauf
Kaufvertrag
Verkäuferin
Käufer
Forderungen
Übergabe des Kaufgegenstandes
Verschaffung des Eigentums
Verpflichtungsgeschäft
Zahlung des Kaufpreises
Verfügungen
Sechster Titel:
Kauf und Tausch
Erster Abschnitt:
Allgemeine
Bestimmungen
A. Rechte und Pflichten
im Allgemeinen
OR 184
1 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer,
dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und
ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der
Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
2 […]
3 […]
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Übergabe des Kaufgegenstandes
Verschaffung des Eigentums
Verfügungsgeschäft
Zahlung des Kaufpreises
Huguenin, N 2329 f. und N 2413 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Übergabe des Kaufgegenstandes
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Kaufvertrag
Eigentumsverschaffung
Peter Meier, Bahnhofsstrasse 15, Zürich, kauft hiermit von Doris
Wörns, Idaplatz 3, Zürich, ihre Bibliothek für CHF 10’000.- zu den
folgenden Bedingungen:
Die Bibliothek besteht aus sämtlichen Büchern, die sich bei der
Verkaufsverhandlung vom 10. Oktober 2013 im Salon von Frau
Wörns befanden. Ebenfalls vom Kauf erfasst wird die Ausgabe der
Lehren des Konfuzius, die Frau Wörns ihrem Enkel, Thomas Baur,
Feldeggstrasse 12, Zürich, am 2. August 2013 ausgeliehen hat.
Eigentumsverschaffung
Fahrnis
Grundstück
Übergabe bzw.
Traditionssurrogate
Grundbucheintrag
Art. 714 Abs. 1 und
922 ff. ZGB
Art. 656 Abs. 1 i.V.m.
Art. 958 Ziff. 1 und 972 ZGB
Zürich, 10. Oktober 2013
Peter Meier
Doris Wörns
Was ist Gegenstand dieses Kaufvertrages?
Wie geht das Verfügungsgeschäft vor sich?
Huguenin, OR AT und BT, N 2433 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Kausalitätsprinzip
Übergabe des Kaufgegenstandes
Rechtswissenschaftliches Institut
ZGB 974 II (Grundstücke); BGE 55 II 302 ff. (Fahrnis)
1. Sven hat vier Belüftungsgeräte, von denen drei vermietet
sind – je eines an Anna, Urs und Josef). Er verkauft die drei
Geräte an Rita.
2. Anna will nicht mehr Mieterin sein. Sie einigt sich mit Rita,
ihr das Gerät abzukaufen.
Verpflichtungsgeschäft
causa
gültig
causa
nicht gültig
Verfügungsgeschäft:
Eigentumsverschiebung
wirksam
Verfügungsgeschäft: Eigentumsverschiebung
unwirksam: Folgen gem. Art. 641 Abs. 2 ZGB
(Fahrnis), Art. 975 ZGB (Grundstücke).;
theoretisch auch bei Geld, doch ist dort meist
OR 62 einschlägig. Anders bei der Zession
von Forderungen – hier gilt das
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Abstraktionsprinzip.
3. Sven braucht Geld, aber auch gute Luft. Das vierte
Belüftungsgerät verkauft er, mietet es aber von Rita züruck.
Wie und wo geht das Eigentum an den Geräten in den
Fällen 1-3 über? Welche Normen sind anwendbar?
Huguenin, OR AT und BT, N 2333 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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Kauf und Form
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Gabi schloss 2011 mit Samuel einen öffentlich beurkundeten
Vorvertrag, worin sie sich verpflichtete, die Parzelle X mit
Scheune für CHF 720‘000 an Samuel zu übertragen. 2012
errichtete Samuel Neubauten auf der Parzelle X. Ende 2012
wurde der Kaufvertrag öffentlich beurkundet und die
Handänderung ins Grundbuch eingetragen. Samuel leistete den
öffentlich beurkundeten Kaufpreis von CHF 720‘000,
verweigerte aber die Zahlung von zusätzlichen CHF 100‘000,
die er mit Gabi anlässlich des Vorvertrags als Schwarzzahlung
vereinbart hatte.
Pflichten des Käufers
Käufer
Hauptpflicht:
Bezahlung Kaufpreis
Nebenpflichten
Pflicht/Obliegenheit:
Annahme
Art. 184 Abs. 1 OR
Art. 188/189 OR
Art. 211 OR
Gabi will den Kaufvertrag rückgängig machen. Kann sie das?
vgl. BGE 104 II 99 ff.
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
Huguenin, OR AT und BT, N 2441 ff.
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Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
Annahme
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Repetition: Vertragsschluss
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Peter Koch, Gasthof Linde in Kilchberg, kauft von
Fischerin Frieda in Oberrieden, 100 Forellen zu den
folgenden Bedingungen: Der Preis pro Forelle beträgt
CHF 6.50. Die Forellen werden am 25. Dezember 2013
vormittags aus dem Fischteich der Fischerin Frieda
entnommen, getötet und vor 11:30 Uhr dem Gasthof
Linde geliefert. Peter Koch verweigert am 25. Dezember
2013 die Annahme der Fische, weil er keine Gäste für
das Weihnachtsessen erwartet. Ab dem 26. Dezember
2013 ist sein Gasthof ausserdem geschlossen.
Linda nimmt im Supermarkt einen Schokoriegel vom Regal, an
dem ein Schild mit «CHF 1» angebracht ist. Sie geht zur
Kasse, legt die Ware auf das Förderband und streckt der
Kassiererin eine Einfrankenmünze hin. Diese nimmt das Geld
und bedankt sich.
Qualifizieren Sie den Vorgang. Linda verzehrt den
Schokoriegel auf dem Weg zur Kasse und legt die Alufolie auf
das Förderband. Welches Problem stellt sich?
im Gestell
essen
t
Wie ist die Rechtslage, wenn Koch die Fische erst in
zwei Wochen bezahlen muss und wie, wenn sie das
nicht geregelt haben?
Kauf und Tausch (1), Prof. Dr. C. Huguenin
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in der Hand
Kauf und Tausch (2), Prof. Dr. C. Huguenin
auf Förderband
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