Begünstigung für den Todesfall Zurücksetzen Bausparer: Vorname/Name/Straße/Hausnummer/PLZ/Hauptort-Teilort Verfügungen über den Bausparvertrag kann außer dem Bausparer der Begünstigte dann treffen, wenn ihm für den Vertrag auch Vollmacht erteilt worden ist. Bausparnummer* Folgevertragsnummern* (bei gleicher Stammnummer) *Die einzelne Aufführung aller Bausparnummern, für die die Begünstigung gelten soll, ist zwingend erforderlich. Die Angabe der Bausparstammnummer reicht nicht aus. Bei minderjährigem Bausparer bitte Rückseite beachten. Regelung bei Tod des Bausparers: Besteht der Bausparvertrag bei meinem Tod fort und wurde das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen, soll der Begünstigte alle mir zustehenden Rechte und Ansprüche aus dem Bausparvertrag erwerben, einschließlich der Ansprüche aus der von mir für die Ansparphase ggf. abgeschlossenen Risikolebensversicherung, sofern die Bausparkasse keine Ansprüche ihrerseits aus dem Bezugsrecht der Risikolebensversicherung herleitet. Sie gehören also weder ganz noch teilweise zu meinem Nachlass; der/die Erbe(n) soll(en) auch sonst keinen Ausgleichsanspruch oder ähnliches gegen den Begünstigten haben. Aus dem Bausparvertrag begünstige ich folgende Person für den Todesfall: (Nicht möglich bei Gemeinschaftsverträgen.) Herr Frau Titel/Vorname/n (Rufname für Korrespondenz) Name Geburtsdatum Alle Vornamen gemäß Ausweisdokument Straße und Hausnummer (kein Postfach) Familienstand PLZ/Hauptort-Teilort deutsch/ Steuer-Identifikationsnr. (TIN) in ZIV-Fällen und ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit PEP (Politisch exponierte Person) Berufliche Tätigkeit oder Gemeinsam begünstigt mit: (Nicht möglich bei Altersvorsorge-Verträgen.) Namen/Vorname des/der Begünstigten Pro Begünstigten bitte ein Formular “Begünstigung für den Todesfall“ einreichen und die jeweils anderen Begünstigten vermerken. Stirbt der Begünstigte vor Eintritt des Begünstigungsfalls sollen alle Rechte und Ansprüche auf den Bausparer zurück gehen. Auskünfte über den Bausparvertrag dürfen dem Begünstigten erteilt werden. Die Begünstigung kann bis zum Eintritt des Begünstigungsfalls jederzeit von mir widerrufen werden. Bei Altersvorsorge-Verträgen gilt: Soweit gefördertes Altersvorsorge-Vermögen auf den Begünstigten übergeht, ist die staatliche Förderung grundsätzlich zurückzuzahlen. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes wird hingewiesen (§§ 10a, 79 ff. EStG). Beim Gemeinschaftsvertrag begünstigen wir uns gegenseitig für den Todesfall: Die Begünstigung kann bis zum Eintritt des Begünstigungsfalls von uns gemeinschaftlich widerrufen werden. Die Bausparkasse kann gegen den Leistungsanspruch des Begünstigten mit fälligen Ansprüchen jeder Art gegen den Bausparer aufrechnen. Sie kann Leistungen an den Begünstigten wegen eigener Ansprüche gegen den Bausparer zurückhalten, auch wenn diese nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Die Begünstigung wird durch die Bausparkasse nicht bestätigt. KB 488b/7a 10/2015 Die Unterschrift des Begünstigten sichert diesem die Ansprüche und Rechte aus dem Bausparvertrag nach dem Tod des Bausparers. Ein Widerruf der/des Erben nach dem Tod des Bausparers ist nur dann ausgeschlossen. Datum/Unterschrift aller Vertragsinhaber (bzw. der gesetzlichen Vertreter) Datum Unterschrift des/der Begünstigten (bzw. der gesetzlichen Vertreter) Bausparnummer Ermächtigungserklärung Folgevertragsnummern (bei gleicher Stammnummer) a) Ist ein Minderjähriger Bausparer, müssen die Eltern bzw. der sonstige gesetzliche Vertreter für den Minderjährigen unterzeichnen. b) Soll für einen Bausparvertrag eines Minderjährigen, der das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Eltern, ein Elternteil oder eine andere mit den Eltern in gerader Linie verwandte Person begünstigt werden, muss für den Minderjährigen ein Vertreter tätig werden, der anstelle der Eltern im Namen des Kindes die Unterschrift leistet. Als Vertreter kommt z.B. ein Pfleger in Betracht, der auf Antrag vom Vormundschaftsgericht bestellt wird. c) Soll für einen Bausparvertrag eines Minderjährigen, der das 7. Lebensjahr schon vollendet hat, die Eltern, ein Elternteil oder eine andere mit den Eltern in gerader Linie verwandte Person begünstigt werden, muss der Minderjährige zuvor von den Eltern zur Begünstigung schriftlich ermächtigt werden. Hierzu dient die folgende Erklärung Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen Vorname/Name Geburtsdatum willigen ein, dass der Minderjährige zur Begünstigung alle Willenserklärungen allein abgeben kann. Dazu ist die Unterschrift des Minderjährigen auf der Vorderseite erforderlich. Ort/Datum/Unterschrift 1. gesetzlicher Vertreter Unterschrift 2. gesetzlicher Vertreter Identifizierung 1. gesetzlicher Vertreter Herr Alleiniges Sorgerecht Frau Titel/Vorname/n (Rufname für Korrespondenz) Name Geburtsdatum Alle Vornamen gemäß Ausweisdokument Straße und Hausnummer (kein Postfach) Familienstand PLZ/Hauptort-Teilort deutsch/ Steuer-Identifikationsnr. (TIN) in ZIV-Fällen und ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit PEP (Politisch exponierte Person) Berufliche Tätigkeit Identifizierung Die Identität wurde durch ein gültiges Legitimationspapier – wie folgt – nachgewiesen: Art der Urkunde Ausweisnummer Ausstellende Behörde Geburtsort und Land Titel/Vorname/n (Rufname für Korrespondenz) Name und ggf. Geburtsname 2. gesetzlicher Vertreter Herr Frau Geburtsdatum Alle Vornamen gemäß Ausweisdokument Straße und Hausnummer (kein Postfach) PLZ/Hauptort-Teilort deutsch/ Steuer-Identifikationsnr. (TIN) in ZIV-Fällen Staatsangehörigkeit PEP (Politisch exponierte Person) Berufliche Tätigkeit Identifizierung Die Identität wurde durch ein gültiges Legitimationspapier – wie folgt – nachgewiesen: Art der Urkunde Familienstand Ausweisnummer Ausstellende Behörde Geburtsort und Land
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