Begünstigung für den Todesfall

Begünstigung für den Todesfall
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Bausparer: Vorname/Name/Straße/Hausnummer/PLZ/Hauptort-Teilort
Verfügungen über den Bausparvertrag kann außer dem Bausparer der
Begünstigte dann treffen, wenn ihm für den Vertrag auch Vollmacht erteilt
worden ist.
Bausparnummer*
Folgevertragsnummern* (bei gleicher Stammnummer)
*Die einzelne Aufführung aller Bausparnummern, für die die
Begünstigung gelten soll, ist zwingend erforderlich. Die Angabe
der Bausparstammnummer reicht nicht aus.
Bei minderjährigem Bausparer bitte Rückseite beachten.
Regelung bei Tod des Bausparers:
Besteht der Bausparvertrag bei meinem Tod fort und wurde das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen, soll der Begünstigte alle mir zustehenden
Rechte und Ansprüche aus dem Bausparvertrag erwerben, einschließlich der Ansprüche aus der von mir für die Ansparphase ggf. abgeschlossenen
Risikolebensversicherung, sofern die Bausparkasse keine Ansprüche ihrerseits aus dem Bezugsrecht der Risikolebensversicherung herleitet. Sie gehören also
weder ganz noch teilweise zu meinem Nachlass; der/die Erbe(n) soll(en) auch sonst keinen Ausgleichsanspruch oder ähnliches gegen den Begünstigten
haben.
Aus dem Bausparvertrag begünstige ich folgende Person für den Todesfall: (Nicht möglich bei Gemeinschaftsverträgen.)
Herr
Frau
Titel/Vorname/n (Rufname für Korrespondenz)
Name
Geburtsdatum
Alle Vornamen gemäß Ausweisdokument
Straße und Hausnummer (kein Postfach)
Familienstand
PLZ/Hauptort-Teilort
deutsch/
Steuer-Identifikationsnr. (TIN) in ZIV-Fällen
und ggf. Geburtsname
Staatsangehörigkeit
PEP (Politisch exponierte Person)
Berufliche Tätigkeit
oder
Gemeinsam begünstigt mit: (Nicht möglich bei Altersvorsorge-Verträgen.)
Namen/Vorname des/der Begünstigten
Pro Begünstigten bitte ein Formular “Begünstigung für den Todesfall“ einreichen und die jeweils anderen Begünstigten vermerken.
Stirbt der Begünstigte vor Eintritt des Begünstigungsfalls sollen alle Rechte und Ansprüche auf den Bausparer zurück gehen.
Auskünfte über den Bausparvertrag dürfen dem Begünstigten erteilt werden.
Die Begünstigung kann bis zum Eintritt des Begünstigungsfalls jederzeit von mir widerrufen werden.
Bei Altersvorsorge-Verträgen gilt: Soweit gefördertes Altersvorsorge-Vermögen auf den Begünstigten übergeht, ist die staatliche Förderung
grundsätzlich zurückzuzahlen. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes wird hingewiesen (§§ 10a, 79 ff. EStG).
Beim Gemeinschaftsvertrag begünstigen wir uns gegenseitig für den Todesfall:
Die Begünstigung kann bis zum Eintritt des Begünstigungsfalls von uns gemeinschaftlich widerrufen werden.
Die Bausparkasse kann gegen den Leistungsanspruch des Begünstigten mit fälligen Ansprüchen jeder Art gegen den Bausparer aufrechnen. Sie kann
Leistungen an den Begünstigten wegen eigener Ansprüche gegen den Bausparer zurückhalten, auch wenn diese nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis
beruhen. Die Begünstigung wird durch die Bausparkasse nicht bestätigt.
KB 488b/7a
10/2015
Die Unterschrift des Begünstigten sichert diesem die Ansprüche und Rechte aus dem Bausparvertrag nach dem Tod des Bausparers. Ein Widerruf der/des
Erben nach dem Tod des Bausparers ist nur dann ausgeschlossen.
Datum/Unterschrift aller Vertragsinhaber (bzw. der gesetzlichen Vertreter)
Datum
Unterschrift des/der Begünstigten (bzw. der gesetzlichen Vertreter)
Bausparnummer
Ermächtigungserklärung
Folgevertragsnummern (bei gleicher Stammnummer)
a) Ist ein Minderjähriger Bausparer, müssen die Eltern bzw. der sonstige gesetzliche Vertreter für den Minderjährigen unterzeichnen.
b) Soll für einen Bausparvertrag eines Minderjährigen, der das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Eltern, ein Elternteil oder eine andere mit den
Eltern in gerader Linie verwandte Person begünstigt werden, muss für den Minderjährigen ein Vertreter tätig werden, der anstelle der Eltern im Namen
des Kindes die Unterschrift leistet. Als Vertreter kommt z.B. ein Pfleger in Betracht, der auf Antrag vom Vormundschaftsgericht bestellt wird.
c) Soll für einen Bausparvertrag eines Minderjährigen, der das 7. Lebensjahr schon vollendet hat, die Eltern, ein Elternteil oder eine andere mit den Eltern
in gerader Linie verwandte Person begünstigt werden, muss der Minderjährige zuvor von den Eltern zur Begünstigung schriftlich ermächtigt werden.
Hierzu dient die folgende
Erklärung
Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen
Vorname/Name
Geburtsdatum
willigen ein, dass der Minderjährige zur Begünstigung alle Willenserklärungen allein abgeben kann. Dazu ist die Unterschrift des Minderjährigen auf
der Vorderseite erforderlich.
Ort/Datum/Unterschrift 1. gesetzlicher Vertreter
Unterschrift 2. gesetzlicher Vertreter
Identifizierung
1. gesetzlicher Vertreter
Herr
Alleiniges Sorgerecht
Frau
Titel/Vorname/n (Rufname für Korrespondenz)
Name
Geburtsdatum
Alle Vornamen gemäß Ausweisdokument
Straße und Hausnummer (kein Postfach)
Familienstand
PLZ/Hauptort-Teilort
deutsch/
Steuer-Identifikationsnr. (TIN) in ZIV-Fällen
und ggf. Geburtsname
Staatsangehörigkeit
PEP (Politisch exponierte Person)
Berufliche Tätigkeit
Identifizierung Die Identität wurde durch ein gültiges Legitimationspapier – wie folgt – nachgewiesen:
Art der Urkunde
Ausweisnummer
Ausstellende Behörde
Geburtsort und Land
Titel/Vorname/n (Rufname für Korrespondenz)
Name
und ggf. Geburtsname
2. gesetzlicher Vertreter
Herr
Frau
Geburtsdatum
Alle Vornamen gemäß Ausweisdokument
Straße und Hausnummer (kein Postfach)
PLZ/Hauptort-Teilort
deutsch/
Steuer-Identifikationsnr. (TIN) in ZIV-Fällen
Staatsangehörigkeit
PEP (Politisch exponierte Person)
Berufliche Tätigkeit
Identifizierung Die Identität wurde durch ein gültiges Legitimationspapier – wie folgt – nachgewiesen:
Art der Urkunde
Familienstand
Ausweisnummer
Ausstellende Behörde
Geburtsort und Land