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Teilnahmebedingungen
Schlemmer-Wochenende
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Bedingungen:
§ 1 Veranstalter
Das Gewinnspiel wird von der Heinrichsthaler Milchwerke GmbH und der Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co. KG (weitere
Angaben s. Impressum) durchgeührt.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
Ansonsten kann ein Ausschluss gemäß § 3 erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Mitarbeiter der Heinrichsthaler Milchwerke GmbH sowie deren Angehörige sowie der Franz Wilhelm Langguth Erben GmbH & Co.
KG sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen
werden. Die Teilnahme über Eintragungs- und Teilnahmedienste, Gewinnspielvereine oder sonstige automatisierte und/oder
computergeneriete Teilnahmemöglichkeiten sowie eine Mehrfachteilnahme werden ausgeschlossen .
§ 4 Durchührung und Abwicklung
Das Gewinnspiel startet am 24.08.2015 und endet am 30.11.2015, 24 Uhr (Einsendeschluss).
Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie die Gewinnspielfrage „Welcher Käse mit welchem Wein harmoniert, weiß am
besten ein: a) Koch, b) Sommelier, c) Winzer ?“ richtig beantwortet und die Antwort entweder per E-Mail an: [email protected] oder per Post an: Heinrichsthaler Milchwerke GmbH, Großröhrsdorfer Str. 15, 01454 Radeberg, sendet.
Der Gewinn ällt insgesamt nur einmal an. Zu einer erneuten Auslosung ist die Heinrichsthaler Milchwerke GmbH nicht verpflichtet. Der Gewinner wird direkt nach Einsendeschluss per Los aus allen richtigen Einsendungen ermittelt.
Der Gewinner wird unverzüglich nach der Gewinnermittlung von der Heinrichsthaler Milchwerke GmbH schriftlich benachrichtigt
(per Post oder E-Mail). Meldet sich die/der Gewinner/-in nicht innerhalb vier Wochen nach Absendung der Benachrichtigung,
verällt der Anspruch auf den Gewinn. Zu weiteren Nachforschungen ist Heinrichsthaler Milchwerke GmbH nicht verpflichtet.
§ 5 Gewinn / Gewinnbenachrichtigung
Die/Der Gewinner/-in erhält mit der Gewinnbenachrichtigung alle erforderlichen Angaben dazu, wo und wie der Gewinn ür ein
Schlemmer-Wochenende (Freitag bis Sonntag, 2x Übernachtungen im Romantik Jugendstil Hotel Bellevue, inkl. reichhaltigem
Frühstück vom Buffet, 1 Abendmenü in 4-Gängen inkl. korr. Weine sowie freie Nutzung von Schwimmbad und Sauna) ür zwei
Personen einzulösen ist. Der Gewinn kann bis zum 30.10.2016 eingelöst werden, danach verällt dieser.
§ 6 Bekanntgabe der Gewinner / Datenschutz
Die/Der Gewinner/-in kann auf www.heinrichsthaler-erleben.de sowie www.heinrichsthaler.com namentlich (Vor- und Zuname)
veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich ür dieses Gewinnspiel verwendet. Direkt nach Beendigung des Gewinnspiels werden alle Daten gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchührung des Gewinnspiels erforderlich.
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Jahre
Schlemmienrn-Gewspiel
Teilnahmebedingungen
Schlemmer-Wochenende
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Bedingungen:
§ 7 Haftungsauschluß
Für den Verlust von Daten, ür verloren gegangene oder verspätet zugegangene Sendungen auf dem Postweg oder auf dem Wege
der Datenübertragung, die auf Soft-, Hardware oder Netzwerkprobleme zurückzuühren sind, übernimmt die Heinrichsthaler
Milchwerke GmbH keine Haftung.
Für Sach- und Rechtsmängel des verlosten Gewinns übernimmt die Heinrichsthaler Milchwerke GmbH keine Haftung oder Gewährleistung; dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Handeln.
§ 8 Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
Die Heinrichsthaler Milchwerke GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern,
auszusetzen oder einzustellen, insbesondere wenn ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen oder ähnliche technische
Eingriffe festgestellt wird, oder die ordnungsgemäße Durchührung des Gewinnspiels bei erheblichen technischen Störungen
(Ausfall/Defekt von Hardware und/oder Software, Computerviren oder sonstigen nicht autorisierten Eingriffen in die Hardware
und/oder Software) nicht gewährleistet werden kann sowie aus Rechtsgründen.
§ 9 Rechtsweg / Barauszahlung / Abtretung
Eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
IMPRESSUM
Heinrichsthaler Milchwerke GmbH
Großröhrsdorfer Str. 15
01454 Radeberg
F.W. Langguth Erben GmbH & Co. KG
Dr.-Ernst-Spies-Allee 2
D-56841 Traben-Trarbach
Tel.: +49 (0) 3528/ 4370 – 0
Fax: +49 (0) 3528/ 4370 – 30
Tel.: +49 (0) 65 41 17-0
Fax: +49 (0) 65 41 64 74
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Amtsgericht Dresden: HRB 7879
Umsatzsteuer ID: DE 811167481
HRA 20337, HRB 21058 Registergericht Wittlich
Ust-Id Nr. DE 149924341 - ILN 4001432000008
Geschäftsührer: Uwe Lammeck
Geschäftsührer: Sven Frieß, Patrick Langguth, André Weltz, Wolfgang Langguth
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