Teilnahmebedingungen #LiebsterOrt Veranstalter des Gewinnspiels ist die DB Mobility Logistics AG. Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin. Das Gewinnspiel beginnt am 4. April 2016 und endet mit dem 29. April 2016. Teilnehmen können ausschließlich Schüler bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Für eine Gewinnspielteilnahme ist ein Foto mit dem Hashtag #LiebsterOrt und dem Tag @draufabfahren.de über den eigenen Account bei Instagram hochzuladen. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Bilder nicht zu veröffentlichen, insbesondere wenn die Inhalte nicht den inhaltlichen Anforderungen des Gewinnspiels entsprechen und/oder rassistischer, sexueller und/oder rechtswidriger Natur sind. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes und unterlizenzierbares Nutzungsrecht zu werblichen/kommunikativen Zwecken ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Bilder zu vervielfältigten, verbreiten und öffentlich wieder zu geben. Der Teilnehmer versichert, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind und stellt den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Soweit der Teilnehmer minderjährig ist, hat eine Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorzuliegen, die auf Verlangen des Veranstalters jederzeit beizubringen ist. Die erteilte Einwilligung kann im Hinblick auf die Veröffentlichung des Bildnisses des Minderjährigen jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen und eine Löschung des Bildnisses auf der Webseite verlangt werden. Der Widerruf ist an den Veranstalter zu richten. Der Gewinner wird unter den 30 Teilnehmern ausgelost, deren Foto montags in der „Hall of Fame“ auf draufabfahren.de zu sehen ist. Die Benachrichtigung erfolgt über Instagram. Meldet der Gewinner sich bei dem Veranstalter nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung unter Angabe seiner Postanschrift per Direktnachricht zurück, entfällt der Gewinn. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Ablauf des Gewinnspiels in unzulässiger Weise beeinflusst oder der Versuch einer solchen Einflussnahme unternommen wurde. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, das Gewinnspiel zu verlängern oder Gewinne vor Abschluss des Gewinnspiels auszuloben. Fragen und Kommentare zum Gewinnspiel sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]
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