Änderungen per 1. Januar 2016

Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt
Mühleareal 17
8762 Schwanden
Telefon 055 646 54 00
Fax 055 646 54 01
E-Mail: [email protected]
stva.gl.ch
eautoindex.ch
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt informiert
Änderungen per 01. Januar 2016:
1.
Anpassung Bonus-/Malus-System der Verordnung des Regierungsrates über das
ökologische Rabattsystem der Verkehrssteuern (ÖRV)
Seit dem 01.01.2012 werden leichte Personenwagen, die erstmals
in Verkehr gesetzt werden, je nach Energieeffizienzkategorie
(EEKAT) A – G mit einem Bonus belohnt oder mit einem
Malussteuerzuschlag belegt. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der
Gesetzesnovelle erweist sich eine Anpassung der Bemessungsfaktoren notwendig, um der gesetzlichen Vorgabe der Saldoneutralität zwischen Bonus und Malus Rechnung zu tragen. Was
ändert per 01.01.2016?
Bonus:
Für die EEKAT A + B: Boni werden maximal für das erste (massgebend ist das Datum der
ersten Inverkehrssetzung) und die darauf folgenden zwei Kalenderjahre = Laufzeit, gewährt.
Alle Personenwagen der EEKAT A, welche schon vor dem 01.01.2016 mit einem Bonus von
50 % Rabatt der Motorfahrzeugsteuern belohnt wurden, profitieren ab dem 01.01.2016 bis
zum Ende der Laufzeit neu von einem Rabatt von 100 %.
Personenwagen der EEKAT B profitieren erstmals im Steuerjahr 2016, wenn die Erstimmatrikulation nach dem 01.01.2014 stattgefunden hat, mit einem Rabatt von 75% bis zum Ende
der Laufzeit.
Massgebend ist immer der EEKAT-Wert, welcher am Tag der Erstimmatrikulation Gültigkeit
hatte. Er bleibt für die Berechnungsgrundlage von Bonus/Malus unverändert bis zur Ausserverkehrssetzung des Fahrzeuges.
Malus:
Durch die Aufhebung der Malussteuer bei Fahrzeugen, welche der EEKAT E angehören,
werden nicht nur die ab dem 01.01.2016 neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge von der Bezahlung eines Malus zukünftig befreit, sondern auch alle zuvor immatrikulierten Personenwagen der bezeichneten EEKAT. Die Ansätze der EEKAT F (20 %) und G (30 %) bleiben
unverändert; sie werden während der gesamten Immatrikulationsdauer mit einem Malus
belegt.
2.
Änderung der Vignettenausgabe für Mofas und vignettenpflichtigen E-Bikes
Die jährliche Prüfpflicht von Mofas durch die Mofahändler wurde
gemäss Art. 33 Abs. 4 VTS (Verordnung über die technischen
Anforderungen an Strassenfahrzeuge) aufgehoben. Dadurch
ändert das Vignettenausgabeverfahren.
Gleichzeitig mit dem Versand der Jahresrechnungen der Motorfahrzeuge und Schifffahrt erhalten Halter von Mofas und E-Bikes
mit Tretunterstützung über 25 km/h oder mehr als 0.50 kW Nenn-
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leistung, welche im Jahr 2015 schon eingelöst waren, eine Rechnung. Nach Zahlungseingang wird die Vignette 2016 zugestellt. Die Jahresvignette 2015 hat noch bis zum
31.05.2016 Gültigkeit. Bei Nichtbezahlen der Rechnung erlischt die Verkehrszulassung per
31. Mai des laufenden Jahres.
Möchten Sie ein Mofa oder E-Bike im 2016 einlösen, Sie haben aber keine Rechnung von
uns erhalten, obwohl Sie im letzten Jahr ein Mofa oder E-Bike eingelöst haben? Dann bitten
wir Sie uns Ihren Fahrzeugausweis, zusammen mit dem letztjährigen Mofa-Prüfungsbefund
(sofern vorhanden) und den Angaben über den Halter und der Nummer Ihres Kontrollschildes zuzustellen.
3.
Neue Zuständigkeiten bei den Führerprüfungen Schifffahrt
Ab dem 1. Januar 2016 haben sich angehende Schiffsführer mit
Wohnsitz im Kanton Glarus für den Erwerb des Schiffsführerausweises ausschliesslich an das Schifffahrtsamt des Kantons
St. Gallen zu halten, welches die Führerprüfungen abnimmt.
Die Antragsformulare sind erhältlich unter http://www.stva.sg.ch/home/schifffahrt.html oder
beim
Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen
Postfach
9401 Rorschach
Tel. +41 58 229 93 20
Die Theorieprüfung kann wahlweise in den Prüfstellen Kaltbrunn, Mels, Rorschach oder
St.Gallen-Winkeln abgelegt werden. Die praktische Prüfung findet ab Unterterzen statt.
4.
Neue Gebühren ab 01.01.2016
Am 17.11.2015 verabschiedete der Regierungsrat das neue Gebührenreglement für das
Stva. Ausweise und Bewilligungen des Bereichs Verkehrszulassungen wurden teilweise
nach unten korrigiert. Die Stundenansätze sind vom Regierungsrat neu festgelegt worden.
Jene der Führerprüfungen bleiben gleich, jene der Fahrzeugprüfungen werden angehoben.
Details finden Sie auf unserer Homepage.
5.
Neue Schalteröffnungszeiten / Barzahlung
Die Schalter sind von Montag bis Freitag zwischen 07.30 Uhr und
12.00 Uhr und zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr besetzt,
am Donnerstag bis 17.30 Uhr; vor Feiertagen und öffentlichen
Ruhetagen endet die Öffnungszeit um 16.30 Uhr.
Bei Schaltergeschäften gilt durch die Änderung des Art. 4.1 der Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr und der Schifffahrt ab dem 01.01.2016 neu Barzahlung. Es steht
auch ein Zahlterminal (ec-direct, Maestro Karte usw.) zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen im neuen Jahr
eine unfallfreie Fahrt
Ihr Stva-Team
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