Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt Mühleareal 17 8762 Schwanden Telefon 055 646 54 00 Fax 055 646 54 01 E-Mail: [email protected] stva.gl.ch eautoindex.ch Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt informiert Änderungen per 01. Januar 2016: 1. Anpassung Bonus-/Malus-System der Verordnung des Regierungsrates über das ökologische Rabattsystem der Verkehrssteuern (ÖRV) Seit dem 01.01.2012 werden leichte Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, je nach Energieeffizienzkategorie (EEKAT) A – G mit einem Bonus belohnt oder mit einem Malussteuerzuschlag belegt. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle erweist sich eine Anpassung der Bemessungsfaktoren notwendig, um der gesetzlichen Vorgabe der Saldoneutralität zwischen Bonus und Malus Rechnung zu tragen. Was ändert per 01.01.2016? Bonus: Für die EEKAT A + B: Boni werden maximal für das erste (massgebend ist das Datum der ersten Inverkehrssetzung) und die darauf folgenden zwei Kalenderjahre = Laufzeit, gewährt. Alle Personenwagen der EEKAT A, welche schon vor dem 01.01.2016 mit einem Bonus von 50 % Rabatt der Motorfahrzeugsteuern belohnt wurden, profitieren ab dem 01.01.2016 bis zum Ende der Laufzeit neu von einem Rabatt von 100 %. Personenwagen der EEKAT B profitieren erstmals im Steuerjahr 2016, wenn die Erstimmatrikulation nach dem 01.01.2014 stattgefunden hat, mit einem Rabatt von 75% bis zum Ende der Laufzeit. Massgebend ist immer der EEKAT-Wert, welcher am Tag der Erstimmatrikulation Gültigkeit hatte. Er bleibt für die Berechnungsgrundlage von Bonus/Malus unverändert bis zur Ausserverkehrssetzung des Fahrzeuges. Malus: Durch die Aufhebung der Malussteuer bei Fahrzeugen, welche der EEKAT E angehören, werden nicht nur die ab dem 01.01.2016 neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge von der Bezahlung eines Malus zukünftig befreit, sondern auch alle zuvor immatrikulierten Personenwagen der bezeichneten EEKAT. Die Ansätze der EEKAT F (20 %) und G (30 %) bleiben unverändert; sie werden während der gesamten Immatrikulationsdauer mit einem Malus belegt. 2. Änderung der Vignettenausgabe für Mofas und vignettenpflichtigen E-Bikes Die jährliche Prüfpflicht von Mofas durch die Mofahändler wurde gemäss Art. 33 Abs. 4 VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) aufgehoben. Dadurch ändert das Vignettenausgabeverfahren. Gleichzeitig mit dem Versand der Jahresrechnungen der Motorfahrzeuge und Schifffahrt erhalten Halter von Mofas und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder mehr als 0.50 kW Nenn- 1 leistung, welche im Jahr 2015 schon eingelöst waren, eine Rechnung. Nach Zahlungseingang wird die Vignette 2016 zugestellt. Die Jahresvignette 2015 hat noch bis zum 31.05.2016 Gültigkeit. Bei Nichtbezahlen der Rechnung erlischt die Verkehrszulassung per 31. Mai des laufenden Jahres. Möchten Sie ein Mofa oder E-Bike im 2016 einlösen, Sie haben aber keine Rechnung von uns erhalten, obwohl Sie im letzten Jahr ein Mofa oder E-Bike eingelöst haben? Dann bitten wir Sie uns Ihren Fahrzeugausweis, zusammen mit dem letztjährigen Mofa-Prüfungsbefund (sofern vorhanden) und den Angaben über den Halter und der Nummer Ihres Kontrollschildes zuzustellen. 3. Neue Zuständigkeiten bei den Führerprüfungen Schifffahrt Ab dem 1. Januar 2016 haben sich angehende Schiffsführer mit Wohnsitz im Kanton Glarus für den Erwerb des Schiffsführerausweises ausschliesslich an das Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen zu halten, welches die Führerprüfungen abnimmt. Die Antragsformulare sind erhältlich unter http://www.stva.sg.ch/home/schifffahrt.html oder beim Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen Postfach 9401 Rorschach Tel. +41 58 229 93 20 Die Theorieprüfung kann wahlweise in den Prüfstellen Kaltbrunn, Mels, Rorschach oder St.Gallen-Winkeln abgelegt werden. Die praktische Prüfung findet ab Unterterzen statt. 4. Neue Gebühren ab 01.01.2016 Am 17.11.2015 verabschiedete der Regierungsrat das neue Gebührenreglement für das Stva. Ausweise und Bewilligungen des Bereichs Verkehrszulassungen wurden teilweise nach unten korrigiert. Die Stundenansätze sind vom Regierungsrat neu festgelegt worden. Jene der Führerprüfungen bleiben gleich, jene der Fahrzeugprüfungen werden angehoben. Details finden Sie auf unserer Homepage. 5. Neue Schalteröffnungszeiten / Barzahlung Die Schalter sind von Montag bis Freitag zwischen 07.30 Uhr und 12.00 Uhr und zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr besetzt, am Donnerstag bis 17.30 Uhr; vor Feiertagen und öffentlichen Ruhetagen endet die Öffnungszeit um 16.30 Uhr. Bei Schaltergeschäften gilt durch die Änderung des Art. 4.1 der Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr und der Schifffahrt ab dem 01.01.2016 neu Barzahlung. Es steht auch ein Zahlterminal (ec-direct, Maestro Karte usw.) zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen im neuen Jahr eine unfallfreie Fahrt Ihr Stva-Team 2
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