Antrag des Vorstands der Sektion Rostock des DAV e.V. auf der Mitgliederversammlung am 19.03.2016 zur Änderung der Beitragsordnung der Sektion ab 2017 Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Beitragsordnung der Sektion zum 01.01.2017 wie nachstehend begründet und erläutert zu ändern! 1. Erhöhung der Beiträge ab 01.01.2017 Auf der Hauptversammlung des Deutschen Alpenvereins ( DAV ) in Hamburg 2015 wurde im Rahmen der Finanzierung der Vier-Jahresplanung 2016 - 2019 beschlossen, den Verbandsbeitrag, den jede Sektion für jedes Mitglieds an den Bundesverband abzuführen hat, zu erhöhen! Von jetzt 27,50 € je AMitglied auf 29,00 €! Dazu wurde u.a. für Vollmitglieder ( Kat. A ) der Mindestbeitrag von 48,00 € auf 51,00 € erhöht, für Mitglieder der Kat. B und D auf 25,50 €. Bei unserem bisherigen A-Mitgliedsbeitrag von 50,00 € liegen wir darunter! Dies bedeutet, das wir unseren Beitrag erhöhen müssen! Der Vorstand schlägt vor, für Vollmitglieder ( Kat. A ) den Beitrag von 50,00 € auf 55,00 und für Mitglieder der Kat. B und D den ermäßigten Beitrag von 26,00 € auf 28,00 € zu erhöhen. Für Kinder und Jugendliche sowie Gastmitglieder bleiben die bisherigen Beiträge bestehen. Alle Aufnahmegebühren werden ebenfalls nicht geändert. 2. Halbierung der Beiträge bei Eintritt ab 01.09. jedes Jahres Die Satzung des Deutschen Alpenvereins bestimmt, das die Beiträge bei einem Beitritt ab dem 01.09. jedes Jahres auf 50 % gesenkt werden können. Wir haben diese Möglichkeit in unsere Satzung 2015 ebenfalls aufgenommen und realisieren dies mit der Beitragsordnung 2017.
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