Markt Feucht • Postfach • 90531 Feucht Armin Zwilling Untere Kellerstr. 69 90537 Feucht Telefon: 0 91 28 / 92579-0 Telefax: 0 91 28 / 92579-12 Mobil: 0 15 1 / 17400107 [email protected] www.feucht.de KBM Christian Lankes Untere Kellerstraße 69 90537 Feucht Feucht, 30.11.2015 Termine für die Atemschutzübungsanlage Nürnberger Land 2015 in Feucht Beginn jeweils um 19 Uhr. 12.01.2016 19.01.2016 25.01.2016 28.01.2016 03.02.2016 15.02.2016 18.02.2016 27.02.2016 29.02.2016 03.03.2016 05.03.2016 07.03.2016 10.03.2016 12.03.2016 16.03.2016 22.03.2016 29.03.2016 04.04.2016 07.04.2016 12.04.2016 27.04.2016 10.05.2016 17.05.2016 23.05.2016 02.06.2016 08.06.2016 14.06.2016 Feucht Altdorf Schwarzenbruck Winkelhaid Burgthann Oberferrieden Unterferrieden Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Moosbach Altdorf Schwarzenbruck Mimberg Leinburg Feucht Ezelsdorf Altdorf Diepersdorf Altenthann Eismannsberg Gersdorf Pfeifferhütte 20.06.2016 27.06.2016 29.06.2016 05.07.2016 11.07.2016 12.07.2016 14.07.2016 13.09.2016 19.09.2016 22.09.2016 28.09.2016 05.10.2016 08.10.2016 10.10.2016 13.10.2016 15.10.2016 17.10.2016 20.10.2016 22.10.2016 03.11.2016 09.11.2016 15.11.2016 21.11.2016 28.11.2016 29.11.2016 01.12.2016 13.12.2016 Winkelhaid Rummelsberg Röthenbach Burgthann / Mimberg Röthenbach Weißenbrunn Feucht Diepersdorf Rummelsberg / Schwarzenbruck Feucht / Moosbach Altdorf Eismannsberg Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Lehrgang DB III Unter- / Oberferrieden Ezelsdorf Altenthann Leinburg Oberferrieden Feucht Altdorf Schwarzenbruck ...Seite 1 von 2 Die Atemschutzübung besteht in der Regel aus zwei Durchgängen mit je einem Trupp. Pro Trupp werden drei oder vier Geräteträger eingesetzt. (also maximal acht Geräteträger pro Abend) Zu den Atemschutzübungen sind die komplette persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug, Überjacke, Überhose soweit vorhanden, Helm, Handschuhe, Stiefel, Feuerwehrsicherheitsgurt) und die folgenden Ausrüstungsgegenstände mitzubringen: Feuerwehrleine –mindestens eine pro Geräteträger-, Handlampen, Funkgeräte, Atemschutzüberwachung Die Atemschutzbeauftragten der Feuerwehren, die einen gemeinsamen Termin mit einer anderen Wehr haben, werden gebeten sich mit dem jeweiligen anderen Atemschutzbeauftragten abzusprechen. (Zeitversetztes beginnen, Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Feuerwehr, mischen der Teilnehmer, usw.) Es können auch untereinander Termine getauscht oder gemischt werden. Bitte vorab eine entsprechende Information an die Übungsanlage. Falls ein Termin von einer Feuerwehr nicht wahrgenommen werden kann, bitte möglichst bald die Übungsanlage verständigen um anderen die Möglichkeit einer weiteren Übung einzuräumen. Eine Teilnahme an einer Atemschutzübung ist eine Atemschutztauglichkeit „G26 Teil 3“ erforderlich. Bitte auf eine uneingeschränkte Tauglichkeit achten (einzige Ausnahme wäre ein Eintrag „Maskenbrille oder Sehhilfe erforderlich“), siehe GUV – X 99950 „Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst“ Merkblatt und Artikel in der Brandwacht Ausgabe Juli/August Heft 4/2007 Seite 145 „Fit für den Kurs“ (ist auch auf die regulären Atemschutzübungen in der Übungsanlage anzuwenden), sonstige Eintragungen zum Beispiel „Vorgezogene Untersuchung RR einstellen oder Puls überwachen“ werden als nicht Einsatztauglich gewertet. Bitte ausreichend Getränke zur Übung mitbringen! Es war im letzten Jahr auffällig, das kaum Getränke bereitgestellt wurden. Der Flüssigkeitsverlust bei Atemschutzübungen ist enorm. Der Geräteträger muss diesen Verlust schnellstmöglich entgegenwirken. Auf Atemschutztaugliche Rasur achten. Auch wenn es modisch zu sein scheint, das Tragen eines Bartes im Bereich der Maskendichtung ist nicht zulässig. Auch nicht wenn in der Feuerwehr Atemschutz mit Überdruck verwendet wird. Mit freundlichen Grüßen Armin Zwilling Seite 2 von 2
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