downloaden - Kreisfeuerwehrverband Nürnberger Land

Markt Feucht
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90531 Feucht
Armin Zwilling
Untere Kellerstr. 69
90537 Feucht
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Telefax: 0 91 28 / 92579-12
Mobil:
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KBM
Christian Lankes
Untere Kellerstraße 69
90537 Feucht
Feucht, 30.11.2015
Termine für die Atemschutzübungsanlage Nürnberger Land 2015 in Feucht
Beginn jeweils um 19 Uhr.
12.01.2016
19.01.2016
25.01.2016
28.01.2016
03.02.2016
15.02.2016
18.02.2016
27.02.2016
29.02.2016
03.03.2016
05.03.2016
07.03.2016
10.03.2016
12.03.2016
16.03.2016
22.03.2016
29.03.2016
04.04.2016
07.04.2016
12.04.2016
27.04.2016
10.05.2016
17.05.2016
23.05.2016
02.06.2016
08.06.2016
14.06.2016
Feucht
Altdorf
Schwarzenbruck
Winkelhaid
Burgthann
Oberferrieden
Unterferrieden
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Moosbach
Altdorf
Schwarzenbruck
Mimberg
Leinburg
Feucht
Ezelsdorf
Altdorf
Diepersdorf
Altenthann
Eismannsberg
Gersdorf
Pfeifferhütte
20.06.2016
27.06.2016
29.06.2016
05.07.2016
11.07.2016
12.07.2016
14.07.2016
13.09.2016
19.09.2016
22.09.2016
28.09.2016
05.10.2016
08.10.2016
10.10.2016
13.10.2016
15.10.2016
17.10.2016
20.10.2016
22.10.2016
03.11.2016
09.11.2016
15.11.2016
21.11.2016
28.11.2016
29.11.2016
01.12.2016
13.12.2016
Winkelhaid
Rummelsberg
Röthenbach
Burgthann / Mimberg
Röthenbach
Weißenbrunn
Feucht
Diepersdorf
Rummelsberg / Schwarzenbruck
Feucht / Moosbach
Altdorf
Eismannsberg
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Lehrgang DB III
Unter- / Oberferrieden
Ezelsdorf
Altenthann
Leinburg
Oberferrieden
Feucht
Altdorf
Schwarzenbruck
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Die Atemschutzübung besteht in der Regel aus zwei Durchgängen mit je einem Trupp. Pro Trupp werden
drei oder vier Geräteträger eingesetzt. (also maximal acht Geräteträger pro Abend)
Zu den Atemschutzübungen sind die komplette persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug, Überjacke,
Überhose soweit vorhanden, Helm, Handschuhe, Stiefel, Feuerwehrsicherheitsgurt) und die folgenden Ausrüstungsgegenstände mitzubringen:
Feuerwehrleine –mindestens eine pro Geräteträger-, Handlampen, Funkgeräte, Atemschutzüberwachung
Die Atemschutzbeauftragten der Feuerwehren, die einen gemeinsamen Termin mit einer anderen Wehr
haben, werden gebeten sich mit dem jeweiligen anderen Atemschutzbeauftragten abzusprechen. (Zeitversetztes beginnen, Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Feuerwehr, mischen der Teilnehmer, usw.)
Es können auch untereinander Termine getauscht oder gemischt werden. Bitte vorab eine entsprechende
Information an die Übungsanlage.
Falls ein Termin von einer Feuerwehr nicht wahrgenommen werden kann, bitte möglichst bald die
Übungsanlage verständigen um anderen die Möglichkeit einer weiteren Übung einzuräumen.
Eine Teilnahme an einer Atemschutzübung ist eine Atemschutztauglichkeit „G26 Teil 3“ erforderlich.
Bitte auf eine uneingeschränkte Tauglichkeit achten (einzige Ausnahme wäre ein Eintrag „Maskenbrille
oder Sehhilfe erforderlich“), siehe GUV – X 99950 „Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst“ Merkblatt und Artikel in der Brandwacht Ausgabe Juli/August Heft 4/2007
Seite 145 „Fit für den Kurs“ (ist auch auf die regulären Atemschutzübungen in der Übungsanlage anzuwenden), sonstige Eintragungen zum Beispiel „Vorgezogene Untersuchung RR einstellen oder Puls überwachen“ werden als nicht Einsatztauglich gewertet.
Bitte ausreichend Getränke zur Übung mitbringen!
Es war im letzten Jahr auffällig, das kaum Getränke bereitgestellt wurden. Der Flüssigkeitsverlust bei
Atemschutzübungen ist enorm. Der Geräteträger muss diesen Verlust schnellstmöglich entgegenwirken.
Auf Atemschutztaugliche Rasur achten.
Auch wenn es modisch zu sein scheint, das Tragen eines Bartes im Bereich der Maskendichtung ist nicht
zulässig. Auch nicht wenn in der Feuerwehr Atemschutz mit Überdruck verwendet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Zwilling
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