downloaden - Kreisfeuerwehrverband Nürnberger Land

Termine für die Atemschutzübungsanlage Nürnberger Land 2016
Dienstbezirk I
in Feucht Beginn jeweils um 19 Uhr.
11.01.2016 FF Kirchensittenbach
14.01.2016 FF Alfeld
20.01.2016 FF Engelthal
26.01.2016 FF Offenhausen
01.02.2016 FF Thalheim
04.02.2016 FF Velden
16.02.2016 FF Vorra
22.02.2016 FF Hersbruck
25.02.2016 WF Eckart
14.03.2016 FF Alfeld
17.03.2016 FF Altensittenbach
23.03.2016 FF Pommelsbrunn
30.03.2016 FF Reichenschwand / FF Kirchensittenbach
05.04.2016 ZbV
25.04.2016 FF Happurg
28.04.2016 Lehrgang DBI
11.05.2016 FF Hartenstein
18.05.2016 FF Hersbruck
24.05.2016 FF Neuhaus
26.05.2016 FF Offenhausen
30.05.2016 FF Altensittenbach
31.05.2016 ZbV
09.06.2016 FF Reichenschwand
15.06.2016 FF Velden
21.06.2016 FF Hersbruck
30.06.2016 FF Vorra
06.07.2016 FF Alfeld
07.07.2016 FF Happurg
14.09.2016 FF Hersbruck
20.09.2016 FF Hohenstadt
26.09.2016 FF Hartmannshof
29.09.2016 FF Henfenfeld
06.10.2016 Lehrgang DBI
02.11.2016 FF Altensittenbach
07.11.2016 FF Hartmannshof / FF Hohenstadt
10.11.2016 FF Hartenstein
16.11.2016 FF Offenhausen / FF Engelthal
22.11.2016 FF Neuhaus
05.12.2016 FF Pommelsbrunn / FF Vorra
08.12.2016 Zbv
Termine für die Atemschutzübungsanlage Nürnberger Land 2016 in Feucht
Beginn jeweils um 19 Uhr. Die Atemschutzübung besteht in der Regel aus zwei Durchgängen mit je einem Trupp. Pro Trupp
werden drei oder vier Geräteträger eingesetzt. (also maximal acht Geräteträger pro Abend)
Zu den Atemschutzübungen sind die komplette persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug,
Überjacke, Überhose soweit vorhanden, Helm, Handschuhe, Stiefel, Feuerwehrsicherheitsgurt) und
die folgenden Ausrüstungsgegenstände mitzubringen:
Feuerwehrleine –mindestens eine pro Geräteträger-, Handlampen, Funkgeräte,
Atemschutzüberwachung
Die Atemschutzbeauftragten der Feuerwehren, die einen gemeinsamen Termin mit einer anderen
Wehr haben, werden gebeten sich mit dem jeweiligen anderen Atemschutzbeauftragten
abzusprechen. (Zeitversetztes beginnen, Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Feuerwehr, mischen
der Teilnehmer, usw.)
Es können auch untereinander Termine getauscht oder gemischt werden. Bitte vorab eine
entsprechende Information an die Übungsanlage.
Falls ein Termin von einer Feuerwehr nicht wahrgenommen werden kann, bitte möglichst bald die
Übungsanlage verständigen um anderen die Möglichkeit einer weiteren Übung einzuräumen.
Eine Teilnahme an einer Atemschutzübung ist eine Atemschutztauglichkeit „G26 Teil 3“ erforderlich. Bitte auf eine uneingeschränkte Tauglichkeit achten (einzige Ausnahme wäre ein Eintrag
„Maskenbrille oder Sehhilfe erforderlich“), siehe GUV – X 99950 „Arbeitsmedizinische Vorsorge für
Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst“ Merkblatt und Artikel in der Brandwacht Ausgabe
Juli/August Heft 4/2007 Seite 145 „Fit für den Kurs“ (ist auch auf die regulären Atemschutzübungen
in der Übungsanlage anzuwenden), sonstige Eintragungen zum Beispiel „Vorgezogene Untersuchung
RR einstellen oder Puls überwachen“ werden als nicht Einsatztauglich gewertet.
Bitte ausreichend Getränke zur Übung mitbringen! Es war im letzten Jahr auffällig, das kaum Getränke bereitgestellt wurden. Der Flüssigkeitsverlust der
Geräteträger bei Atemschutzübungen ist enorm. Der Geräteträger muss diesen Verlust
schnellstmöglich entgegenwirken.
Auf Atemschutztaugliche Rasur achten. Auch wenn es modisch zu sein scheint, das Tragen eines Bartes im Bereich der Maskendichtung ist
nicht zulässig. Auch nicht wenn in der Feuerwehr Atemschutz mit Überdruck
Mit freundlichen Grüßen
KBM Armin Herger