Termine für die Atemschutzübungsanlage Nürnberger Land 2016 Dienstbezirk I in Feucht Beginn jeweils um 19 Uhr. 11.01.2016 FF Kirchensittenbach 14.01.2016 FF Alfeld 20.01.2016 FF Engelthal 26.01.2016 FF Offenhausen 01.02.2016 FF Thalheim 04.02.2016 FF Velden 16.02.2016 FF Vorra 22.02.2016 FF Hersbruck 25.02.2016 WF Eckart 14.03.2016 FF Alfeld 17.03.2016 FF Altensittenbach 23.03.2016 FF Pommelsbrunn 30.03.2016 FF Reichenschwand / FF Kirchensittenbach 05.04.2016 ZbV 25.04.2016 FF Happurg 28.04.2016 Lehrgang DBI 11.05.2016 FF Hartenstein 18.05.2016 FF Hersbruck 24.05.2016 FF Neuhaus 26.05.2016 FF Offenhausen 30.05.2016 FF Altensittenbach 31.05.2016 ZbV 09.06.2016 FF Reichenschwand 15.06.2016 FF Velden 21.06.2016 FF Hersbruck 30.06.2016 FF Vorra 06.07.2016 FF Alfeld 07.07.2016 FF Happurg 14.09.2016 FF Hersbruck 20.09.2016 FF Hohenstadt 26.09.2016 FF Hartmannshof 29.09.2016 FF Henfenfeld 06.10.2016 Lehrgang DBI 02.11.2016 FF Altensittenbach 07.11.2016 FF Hartmannshof / FF Hohenstadt 10.11.2016 FF Hartenstein 16.11.2016 FF Offenhausen / FF Engelthal 22.11.2016 FF Neuhaus 05.12.2016 FF Pommelsbrunn / FF Vorra 08.12.2016 Zbv Termine für die Atemschutzübungsanlage Nürnberger Land 2016 in Feucht Beginn jeweils um 19 Uhr. Die Atemschutzübung besteht in der Regel aus zwei Durchgängen mit je einem Trupp. Pro Trupp werden drei oder vier Geräteträger eingesetzt. (also maximal acht Geräteträger pro Abend) Zu den Atemschutzübungen sind die komplette persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzug, Überjacke, Überhose soweit vorhanden, Helm, Handschuhe, Stiefel, Feuerwehrsicherheitsgurt) und die folgenden Ausrüstungsgegenstände mitzubringen: Feuerwehrleine –mindestens eine pro Geräteträger-, Handlampen, Funkgeräte, Atemschutzüberwachung Die Atemschutzbeauftragten der Feuerwehren, die einen gemeinsamen Termin mit einer anderen Wehr haben, werden gebeten sich mit dem jeweiligen anderen Atemschutzbeauftragten abzusprechen. (Zeitversetztes beginnen, Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Feuerwehr, mischen der Teilnehmer, usw.) Es können auch untereinander Termine getauscht oder gemischt werden. Bitte vorab eine entsprechende Information an die Übungsanlage. Falls ein Termin von einer Feuerwehr nicht wahrgenommen werden kann, bitte möglichst bald die Übungsanlage verständigen um anderen die Möglichkeit einer weiteren Übung einzuräumen. Eine Teilnahme an einer Atemschutzübung ist eine Atemschutztauglichkeit „G26 Teil 3“ erforderlich. Bitte auf eine uneingeschränkte Tauglichkeit achten (einzige Ausnahme wäre ein Eintrag „Maskenbrille oder Sehhilfe erforderlich“), siehe GUV – X 99950 „Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst“ Merkblatt und Artikel in der Brandwacht Ausgabe Juli/August Heft 4/2007 Seite 145 „Fit für den Kurs“ (ist auch auf die regulären Atemschutzübungen in der Übungsanlage anzuwenden), sonstige Eintragungen zum Beispiel „Vorgezogene Untersuchung RR einstellen oder Puls überwachen“ werden als nicht Einsatztauglich gewertet. Bitte ausreichend Getränke zur Übung mitbringen! Es war im letzten Jahr auffällig, das kaum Getränke bereitgestellt wurden. Der Flüssigkeitsverlust der Geräteträger bei Atemschutzübungen ist enorm. Der Geräteträger muss diesen Verlust schnellstmöglich entgegenwirken. Auf Atemschutztaugliche Rasur achten. Auch wenn es modisch zu sein scheint, das Tragen eines Bartes im Bereich der Maskendichtung ist nicht zulässig. Auch nicht wenn in der Feuerwehr Atemschutz mit Überdruck Mit freundlichen Grüßen KBM Armin Herger
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