Sachverhalt Fall 7

Fabio Andreotti, [email protected]
Tutorate im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
(Fall Börsengesellschaftsrecht)
Sachverhalt
Die Gesellschaft X LLC mit Sitz in den USA ist die Konzernmutter einer Vielzahl von Gesellschaften, welche sich namentlich im Bereich von Finanzdienstleistungen spezialisiert haben. Die X LLC wird von einem Aktionariat (53%) kontrolliert, das durch einen Aktionärbindungsvertrag miteinander verbunden ist („ABV-Aktionäre“). Darin geregelt ist u.a. die Ausübung der Stimmrechte im Sinne der Mehrheit der am Vertrag beteiligten ABV-Aktionäre. Zu
den Tochtergesellschaften der X LLC gehört auch die in Pfäffikon/SZ domizilierte Gesellschaft Y AG, welche die Verwaltung von vertraglichen Anlagefonds im Sinne von
KAG 25 ff. anbietet. Diese Fonds investieren überwiegend in den schweizerischen Aktienmarkt, wie beispielsweise in den Swiss Market Index, und in europäische Aktien.
Der zuständige Vermögensverwalter der Y AG, welcher den Fonds „SMI Over 9000“ verwaltet, beabsichtigte, ein grösseres Aktienpaket von ungefähr 5,6% an der SIX Swiss Exchange
kotierten V AG auf Rechnung der Fondsanteilsinhaber zu erwerben. Im Vorfeld des Erwerbs
ersuchte die Muttergesellschaft X LLC die Offenlegungsstelle der Börse um einen Vorabentscheid, worin festzustellen sei, dass die X LLC und ihre ABV-Aktionäre keiner Meldepflicht
im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der Beteiligungen an der V AG unterliegen.
Die Offenlegungsstelle lehnte das Gesuch ab und bejahte zudem in ihrer Empfehlung eine
konsolidierte Meldepflicht der X LLC und derer ABV-Aktionäre, womit diese alle bestehenden und künftigen Beteiligungen an der V AG gemeinsam offenzulegen hätten. Nach einem
im Wesentlichen die Empfehlung bestätigenden Entscheid der FINMA und des Bundesverwaltungsgerichts zieht die X LLC den Fall vor Bundesgericht.
Fragestellungen
1. Vorfragen
a. Was ist ein Aktionärbindungsvertrag und welche Elemente werden üblicherweise
darin geregelt?
b. Welchem Konzept folgen die Meldepflichten im Schweizer Offenlegungsrecht?
2. Fallbezogene Fragen
a. Wie würde das Bundesgericht den Sachverhalt nach altem Recht (aBEHG bis
31.12.2015) beurteilen? Welche(r) Aspekt(e) des alten Rechts könnte(n) problematisch sein?
b. Wie würde das Bundesgericht den Sachverhalt nach neuem Recht (FinfraG ab
1.1.2016) entscheiden? Konkret: welche Personen unterstehen der Meldepflicht
und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
3. Verwandte Fragen
a. Wo sonst im Gesellschaftsrecht ist die Offenlegung von Beteiligungen relevant?
b. Zu welchen Zwecken erfolgt die Offenlegung in diesen Fällen?
Für die Fragenblöcke 1. und 3. genügen kurze, prägnante Ausführungen (max. 5-8 Sätze).