Newsletter - BISS - Bürgerinitiative Stille Schiene Hockenheim eV

Newsletter
Ausgabe 3 / 2015
Am 30. Juni kommt es auf
uns alle an!
gehen alle Beteiligten davon aus, dass sie nur
einen Tag dauern wird.
In vielen Gesprächen haben wir in den letzten
Tagen festgestellt, dass im Hinblick auf die
am 30. Juni ab 9:30 Uhr in der Stadthalle
Hockenheim
stattfindende
Anhörung
noch viele Fragen offen sind. Wir möchten
deshalb versuchen, auch in dieser Ausgabe
unseres Newsletters einige der offenen
Fragen rund um diese Veranstaltung zu
beantworten. Hockenheim braucht Sie dort
mehr denn je, denn:
Und was
kann ich
während der
Anhörung aktiv tun?
Schon Ihre persönliche, eventuell auch nur
zeitweilige
Anwesenheit
während
der
Anhörung dient unserem gemeinsamen Ziel.
Es zeigt allen beteiligten Gruppierungen, dass
die Hockenheimer es ernst meinen mit dem
Kampf gegen die angebotene Billiglösung. Als
Betroffene/r haben Sie auf jeden Fall auch
ein Rederecht, das Sie aber nicht zwingend
wahrnehmen müssen. Nur wenn Sie es
wollen, können Sie im Rahmen der Anhörung
Ihre persönliche Betroffenheit zum Ausdruck
bringen. Schildern Sie z.B. mit Ihren eigenen
Worten, welche gesundheitlichen Folgen die
durch den Bahnlärm erzeugten Schlafstörungen bei Ihnen hervorgerufen haben.
Oder wie Sie die eingeschränkte Nutzbarkeit
der von Ihnen uneingeschränkt bezahlten
Terrasse empfinden. Beklagen Sie sich, falls
Sie die Gläser im Schrank immer auf Abstand
stellen müssen, weil sie sonst bei jedem
durchfahrenden Zug klirren. Falls Sie Risse in
Fliesen oder Wandbelägen finden, deutet
vieles darauf hin, dass diese durch die von
den
Zügen
erzeugten
Erschütterungen
entstanden. Auch wenn Sie das nicht
beweisen
können,
dürfen
Sie
Ihre
diesbezügliche Vermutung während der
Anhörung durchaus zu Gehör bringen.
Nur gemeinsam sind wir stark!
Warum kann die Veranstaltung bis zu
drei Tagen dauern?
Sinn der Anhörung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren (PFV) ist es, dass alle
von dem Verfahren betroffenen Bürger/innen
und Verbände ihre jeweilige persönliche
Betroffenheit zum Ausdruck bringen können.
Da vor zwei Jahren insgesamt über 680 Einwendungen gegen das von der Bahn beantragte PFV eingereicht worden sind, musste
das Karlsruher Regierungspräsidium eine
erhebliche Zeitreserve für den Fall einplanen,
dass sehr viele oder gar alle Einwender/innen
sich zu Wort melden würden. Dieses ist
jedoch erfahrungsgemäß nicht der Fall und
auch hinsichtlich dieser Anhörung am 30.06.
Nun ist es amtlich: Bahnlärm
gefährdet unsere Gesundheit
massiv!
Ende April trafen sich führende Vertreter von
Ministerien aus Hessen, Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen mit auf die Erforschung
der medizinischen Folgen von Verkehrslärm
spezialisierten Gesundheitsexperten verschie-
Impressum
BürgerInitiative Stille Schiene Hockenheim e.V., Friedrich-Fröbel-Str. 19, 68766 Hockenheim
Tel. 0172-7209653; Email: [email protected]; URL: www.biss-hockenheim.de
V.i.S.d.P.: Konrad Sommer
dener Universitäten zu einem Fachgespräch,
in welchem es um die Definition gemeinsamer Kernaussagen zur krankmachenden
Wirkung von Bahnlärm sowie Eckpunkte zur
Verbesserung diesbezüglicher gesetzlicher
Regelungen ging. Basis des Gesprächs war
eine von den genannten Bundesländern
gemeinsam in Auftrag gegebene Literaturstudie zum aktuellen wissenschaftlichen
Kenntnisstand der gesundheitlichen Auswirkungen von Bahnlärm. Wissenschaftliche
Untersuchungen zeigen, dass Bahnlärm die
Gesundheit der Menschen grundsätzlich in
ähnlicher Weise wie andere Verkehrslärmquellen beeinträchtigt. Die Entwicklung von
akuten physiologischen Reaktionen (z.B.
Anstieg des Stresshormons Adrenalin) bis hin
zu langfristigen negativen Gesundheitsauswirkungen (Bluthochdruck, Herz- Kreislauferkrankungen) kann medizinisch plausibel
mit
einem
„Stressmodell“
beschrieben
werden.
Ungestörter
Schlaf
von
ausreichender Dauer sowie Lärmpausen sind
unerlässlich
für
den
Erhalt
von
Leistungsfähigkeit,
Wohlbefinden
und
Gesundheit.
In
der
wissenschaftlichen
Literatur wird dabei grundsätzlich zwischen
akuten und chronischen Wirkungen unterschieden. Akut verursacht die Einwirkung von
Bahnlärm beim Menschen Veränderungen der
Schlafqualität
(vermehrte
Aufwachreaktionen, Verkürzung des Tief- und des sog.
REM-Schlafes) und beeinflusst das autonome
Nervensystem. So treten ab Maximalpegeln
von ca. 33 dB(A) (gemessen am Ohr des
Betroffenen) Veränderungen der Schlafstruktur, der Aufwachwahrscheinlichkeit und
ein Anstieg der Herzschlagfrequenz auf.
Chronische Wirkungen von Bahnlärm lassen
sich ab einem Lärmpegel von 50 Dezibel
nachweisen. So steigt das Risiko für
Bluthochdruck
und
langfristige
kardiovaskuläre Erkrankungen ab diesem Level
exponentiell an. Der Einfluss von Verkehrslärm auf einen erhöhten Medikamentenverbrauch ist wissenschaftlich ebenfalls nachgewiesen. Es gibt zudem vielfache Hinweise
auf den negativen Einfluss von Bahnlärm auf
die
kognitive
und
psychomotorische
Leistungsfähigkeit von Betroffenen. Übereinstimmend wurde von allen an dem Fachgespräch Beteiligten festgestellt, dass es
hinreichende Kenntnisse aus wissenschaftlich
anerkannten Studien zu Bahnlärm und anderen Verkehrslärmarten gibt, um gesundheitsrelevante Auswirkungen durch Bahnlärm zu
belegen und entsprechend politischen Handlungsbedarf abzuleiten.
Gesundheitliche Beurteilungen anderer Lärmquellen können analog auch bei Bahnlärm
verwendet werden. Ebenso wurde festgestellt, dass es noch eine Reihe von Fragestellungen gibt, zu deren präzisem Verständnis weitere Forschung gezielt vorangetrieben
werden sollte. Dieses gilt beispielsweise für
die Auswirkungen des Zusammenwirkens
verschiedener Lärmquellen. Auch über die
Sensibilisierung bezüglich Bahnlärms oder die
Gewöhnung
daran
sind
zu
wenige
Erkenntnisse verfügbar. Im Hinblick auf
Eckpunkte zur Verbesserung gesetzlicher
Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor
Bahnlärm einigten sich die beteiligten Experten und Politiker darauf, dass Anwohnerinnen
und Anwohner an bestehenden Schienenstrecken einen rechtlichen Anspruch auf
Lärmschutz bekommen müssen und die
Beurteilung von Verkehrslärm verkehrsträgerübergreifend erfolgen sollte. Zur Vermeidung von zusätzlichen lärmbedingten
Aufwachreaktionen muss Bahnlärm in der
Nachtzeit u. a. über die Festlegung von
Maximalpegeln und Häufigkeiten der Zugvorbeifahrten begrenzt werden. Hierfür muss
ein Kriterium zur Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten entwickelt
werden. Um Lärmschutz dynamisch anhand
der realen Immissionen betreiben, sowie
ordnungsrechtliche Maßnahmen ableiten und
Betriebsbeschränkungen überprüfen zu können, ist ein unabhängiges Lärmmonitoringsystem
aufzubauen,
das
nach
einheitlichen Kriterien betrieben wird.
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