Newsletter Ausgabe 3 / 2015 Am 30. Juni kommt es auf uns alle an! gehen alle Beteiligten davon aus, dass sie nur einen Tag dauern wird. In vielen Gesprächen haben wir in den letzten Tagen festgestellt, dass im Hinblick auf die am 30. Juni ab 9:30 Uhr in der Stadthalle Hockenheim stattfindende Anhörung noch viele Fragen offen sind. Wir möchten deshalb versuchen, auch in dieser Ausgabe unseres Newsletters einige der offenen Fragen rund um diese Veranstaltung zu beantworten. Hockenheim braucht Sie dort mehr denn je, denn: Und was kann ich während der Anhörung aktiv tun? Schon Ihre persönliche, eventuell auch nur zeitweilige Anwesenheit während der Anhörung dient unserem gemeinsamen Ziel. Es zeigt allen beteiligten Gruppierungen, dass die Hockenheimer es ernst meinen mit dem Kampf gegen die angebotene Billiglösung. Als Betroffene/r haben Sie auf jeden Fall auch ein Rederecht, das Sie aber nicht zwingend wahrnehmen müssen. Nur wenn Sie es wollen, können Sie im Rahmen der Anhörung Ihre persönliche Betroffenheit zum Ausdruck bringen. Schildern Sie z.B. mit Ihren eigenen Worten, welche gesundheitlichen Folgen die durch den Bahnlärm erzeugten Schlafstörungen bei Ihnen hervorgerufen haben. Oder wie Sie die eingeschränkte Nutzbarkeit der von Ihnen uneingeschränkt bezahlten Terrasse empfinden. Beklagen Sie sich, falls Sie die Gläser im Schrank immer auf Abstand stellen müssen, weil sie sonst bei jedem durchfahrenden Zug klirren. Falls Sie Risse in Fliesen oder Wandbelägen finden, deutet vieles darauf hin, dass diese durch die von den Zügen erzeugten Erschütterungen entstanden. Auch wenn Sie das nicht beweisen können, dürfen Sie Ihre diesbezügliche Vermutung während der Anhörung durchaus zu Gehör bringen. Nur gemeinsam sind wir stark! Warum kann die Veranstaltung bis zu drei Tagen dauern? Sinn der Anhörung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren (PFV) ist es, dass alle von dem Verfahren betroffenen Bürger/innen und Verbände ihre jeweilige persönliche Betroffenheit zum Ausdruck bringen können. Da vor zwei Jahren insgesamt über 680 Einwendungen gegen das von der Bahn beantragte PFV eingereicht worden sind, musste das Karlsruher Regierungspräsidium eine erhebliche Zeitreserve für den Fall einplanen, dass sehr viele oder gar alle Einwender/innen sich zu Wort melden würden. Dieses ist jedoch erfahrungsgemäß nicht der Fall und auch hinsichtlich dieser Anhörung am 30.06. Nun ist es amtlich: Bahnlärm gefährdet unsere Gesundheit massiv! Ende April trafen sich führende Vertreter von Ministerien aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit auf die Erforschung der medizinischen Folgen von Verkehrslärm spezialisierten Gesundheitsexperten verschie- Impressum BürgerInitiative Stille Schiene Hockenheim e.V., Friedrich-Fröbel-Str. 19, 68766 Hockenheim Tel. 0172-7209653; Email: [email protected]; URL: www.biss-hockenheim.de V.i.S.d.P.: Konrad Sommer dener Universitäten zu einem Fachgespräch, in welchem es um die Definition gemeinsamer Kernaussagen zur krankmachenden Wirkung von Bahnlärm sowie Eckpunkte zur Verbesserung diesbezüglicher gesetzlicher Regelungen ging. Basis des Gesprächs war eine von den genannten Bundesländern gemeinsam in Auftrag gegebene Literaturstudie zum aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand der gesundheitlichen Auswirkungen von Bahnlärm. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Bahnlärm die Gesundheit der Menschen grundsätzlich in ähnlicher Weise wie andere Verkehrslärmquellen beeinträchtigt. Die Entwicklung von akuten physiologischen Reaktionen (z.B. Anstieg des Stresshormons Adrenalin) bis hin zu langfristigen negativen Gesundheitsauswirkungen (Bluthochdruck, Herz- Kreislauferkrankungen) kann medizinisch plausibel mit einem „Stressmodell“ beschrieben werden. Ungestörter Schlaf von ausreichender Dauer sowie Lärmpausen sind unerlässlich für den Erhalt von Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden und Gesundheit. In der wissenschaftlichen Literatur wird dabei grundsätzlich zwischen akuten und chronischen Wirkungen unterschieden. Akut verursacht die Einwirkung von Bahnlärm beim Menschen Veränderungen der Schlafqualität (vermehrte Aufwachreaktionen, Verkürzung des Tief- und des sog. REM-Schlafes) und beeinflusst das autonome Nervensystem. So treten ab Maximalpegeln von ca. 33 dB(A) (gemessen am Ohr des Betroffenen) Veränderungen der Schlafstruktur, der Aufwachwahrscheinlichkeit und ein Anstieg der Herzschlagfrequenz auf. Chronische Wirkungen von Bahnlärm lassen sich ab einem Lärmpegel von 50 Dezibel nachweisen. So steigt das Risiko für Bluthochdruck und langfristige kardiovaskuläre Erkrankungen ab diesem Level exponentiell an. Der Einfluss von Verkehrslärm auf einen erhöhten Medikamentenverbrauch ist wissenschaftlich ebenfalls nachgewiesen. Es gibt zudem vielfache Hinweise auf den negativen Einfluss von Bahnlärm auf die kognitive und psychomotorische Leistungsfähigkeit von Betroffenen. Übereinstimmend wurde von allen an dem Fachgespräch Beteiligten festgestellt, dass es hinreichende Kenntnisse aus wissenschaftlich anerkannten Studien zu Bahnlärm und anderen Verkehrslärmarten gibt, um gesundheitsrelevante Auswirkungen durch Bahnlärm zu belegen und entsprechend politischen Handlungsbedarf abzuleiten. Gesundheitliche Beurteilungen anderer Lärmquellen können analog auch bei Bahnlärm verwendet werden. Ebenso wurde festgestellt, dass es noch eine Reihe von Fragestellungen gibt, zu deren präzisem Verständnis weitere Forschung gezielt vorangetrieben werden sollte. Dieses gilt beispielsweise für die Auswirkungen des Zusammenwirkens verschiedener Lärmquellen. Auch über die Sensibilisierung bezüglich Bahnlärms oder die Gewöhnung daran sind zu wenige Erkenntnisse verfügbar. Im Hinblick auf Eckpunkte zur Verbesserung gesetzlicher Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm einigten sich die beteiligten Experten und Politiker darauf, dass Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Schienenstrecken einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz bekommen müssen und die Beurteilung von Verkehrslärm verkehrsträgerübergreifend erfolgen sollte. Zur Vermeidung von zusätzlichen lärmbedingten Aufwachreaktionen muss Bahnlärm in der Nachtzeit u. a. über die Festlegung von Maximalpegeln und Häufigkeiten der Zugvorbeifahrten begrenzt werden. Hierfür muss ein Kriterium zur Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten entwickelt werden. Um Lärmschutz dynamisch anhand der realen Immissionen betreiben, sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen ableiten und Betriebsbeschränkungen überprüfen zu können, ist ein unabhängiges Lärmmonitoringsystem aufzubauen, das nach einheitlichen Kriterien betrieben wird. Impressum BürgerInitiative Stille Schiene Hockenheim e.V., Friedrich-Fröbel-Str. 19, 68766 Hockenheim Tel. 0172-7209653; Email: [email protected]; URL: www.biss-hockenheim.de V.i.S.d.P.: Konrad Sommer
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