Staatskanzlei Informationsdienst 14. Dezember 2015 Die Dienststelle für Statistik des Kantons Thurgau teilt mit: Gemeinden gut finanziert, Spielraum wird etwas enger sta. Die Thurgauer Gemeinden stehen finanziell nach wie vor gut da. Einige Kennzahlen fielen bei den 71 Gemeinden, die 2014 nach dem bisherigen Rechnungsmodell HRM1 abschlossen, allerdings nicht mehr ganz so gut aus wie in den Vorjahren. Bei den neun Gemeinden, die 2014 auf das neue Modell HRM2 umstellten, ist kein Vorjahresvergleich möglich. Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Politischen Gemeinden wurden etwas weniger Mittel ausbezahlt als im Vorjahr. Im Kanton Thurgau führten im Jahr 2014 die ersten neun Gemeinden das Rechnungslegungsmodell HRM2 ein, die übrigen werden bis zum Rechnungsjahr 2018 schrittweise folgen. Da das bisherige und das neue Rechnungslegungsmodell nicht vergleichbar sind, muss die Finanzlage der HRM1- und der HRM2-Gemeinden während der vierjährigen Übergangsphase separat betrachtet werden. Sowohl die HRM1- als auch die HRM2-Gemeinden stehen finanziell gut da. Insbesondere verfügen sie im Schnitt über ein komfortables Eigenkapitalpolster, und die Bruttoverschuldung ist gering. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind jedoch beträchtlich. Genügend Eigenkapital Die 71 Gemeinden, die im Jahr 2014 nach dem bisherigen Rechnungslegungsmodell HRM1 arbeiteten, verfügen im Schnitt über eine komfortable Eigenkapitaldecke von 61,2 Steuerprozenten. Gegenüber dem Vorjahr (66,4) hat sich die Eigenkapitalausstattung leicht reduziert. In 31 der 71 HRM1-Gemeinden war das Eigenkapital mit mehr als 60 Steuerprozenten hoch, in 15 Gemeinden mit weniger als 30 Steuerprozenten hingegen knapp bemessen. Nach wie vor weist jedoch keine Gemeinde einen Bilanzfehlbetrag aus. Auch bei den neun HRM2-Gemeinden deutet der Bilanzüberschussquotient von 63 Prozent auf ein reichliches Eigenkapitalpolster. 2/3 Selbstfinanzierungsgrad nimmt ab Der Selbstfinanzierungsgrad sinkt bereits seit einigen Jahren und liegt seit 2011 unter der 100-Prozent-Marke. Das heisst, dass die Gemeinden ihre Investitionen seither nicht mehr vollumfänglich durch selber erwirtschaftete Mittel finanzieren können. Diese Tendenz setzte sich bei den HRM1-Gemeinden auch 2014 fort. Im Fünfjahresschnitt 2010-2014 lag der Selbstfinanzierungsgrad der 71 HRM1-Gemeinden bei 87 Prozent und somit in einem Bereich, der auf eine vertretbare Neuverschuldung hindeutet. Die HRM2-Gemeinden erreichten 2014 einen Selbstfinanzierungsgrad von weit über 100 Prozent. Bei diesen Gemeinden ist allerdings noch keine mehrjährige Betrachtung möglich, die bei dieser Kennzahl notwendig wäre. Finanzieller Spielraum enger, aber vorhanden Der finanzielle Spielraum für Investitionen ist bei den Thurgauer Gemeinden in den vergangenen Jahren enger geworden. Im Jahr 2014 hat sich die Situation diesbezüglich jedoch nicht wesentlich verschärft. Bei den 71 HRM1-Gemeinden bewegt sich der Selbstfinanzierunganteil mit elf Prozent immer noch in einer Region, die einen mittleren finanziellen Spielraum anzeigt. Auch die HRM2-Gemeinden liegen diesbezüglich in einem mittleren Bereich. Niedrige Bruttoverschuldung Die Thurgauer Gemeinden haben eine unproblematische Verschuldungssituation. Bei den 71 HRM1-Gemeinden beträgt die Bruttoverschuldung 56 Prozent des Finanzertrags, was als guter Wert gilt. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie allerdings merklich angestiegen. Auch bei den HRM2-Gemeinden ist die Bruttoverschuldung mit 82 Prozent des laufenden Ertrags niedrig. Seit 2010 nimmt das Nettovermögen der Thurgauer Gemeinden ab. Bei den HRM1-Gemeinden resultierte 2014 erstmals wieder eine geringe Nettoschuld (fünf Franken pro Einwohner; 2013 hatten sie noch ein Nettovermögen von 93 Franken pro Einwohner ausgewiesen.) Die HRM2-Gemeinden verfügten 2014 im Mittel über ein Nettovermögen von 938 Franken pro Einwohner. 3/3 Leicht weniger Auszahlungen beim Finanzausgleich Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Politischen Gemeinden wurden im Jahr 2015 insgesamt knapp 16,4 Millionen Franken an 46 Gemeinden ausbezahlt. Dies sind gut 450 000 Franken oder 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Rückgang war in erster Linie auf weniger Auszahlungen beim Ressourcenausgleich zurückzuführen. Der Lastenausgleich blieb insgesamt konstant, innerhalb des Lastenausgleichs verschoben sich jedoch die Gewichte: Während der Lastenausgleich für eine geringe Bevölkerungsdichte zurückging, erhöhte sich der Ausgleichsbetrag für Sozialhilfekosten von 3,6 auf 4,1 Millionen Franken. Die Finanzierung der Beitragsleistungen erfolgt zum einen durch einen Kantonsbeitrag (12,3 Millionen Franken) und zum anderen durch die Abschöpfung bei finanzstarken Gemeinden. Im Jahr 2015 wurde bei 23 Gemeinden insgesamt gut vier Millionen Franken abgeschöpft. Für Medienauskünfte: Finanzverwaltung, Hansjörg Enzler, 9.30 bis 11.30 Uhr Telefon 058 345 68 14 Die Statistische Mitteilung Nr. 10/2015 «Gemeindefinanzkennzahlen 2014, Finanzausgleich Politische Gemeinden 2015» sowie die Tabellen dazu stehen auf www.statistik.tg.ch zur Verfügung.
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