Gemeinden gut finanziert, Spielraum wird etwas enger

Staatskanzlei
Informationsdienst
14. Dezember 2015
Die Dienststelle für Statistik des Kantons Thurgau teilt mit:
Gemeinden gut finanziert, Spielraum wird etwas enger
sta. Die Thurgauer Gemeinden stehen finanziell nach wie vor gut da. Einige
Kennzahlen fielen bei den 71 Gemeinden, die 2014 nach dem bisherigen
Rechnungsmodell HRM1 abschlossen, allerdings nicht mehr ganz so gut aus wie
in den Vorjahren. Bei den neun Gemeinden, die 2014 auf das neue Modell HRM2
umstellten, ist kein Vorjahresvergleich möglich. Im Rahmen des Finanzausgleichs
zwischen Kanton und Politischen Gemeinden wurden etwas weniger Mittel
ausbezahlt als im Vorjahr.
Im Kanton Thurgau führten im Jahr 2014 die ersten neun Gemeinden das
Rechnungslegungsmodell HRM2 ein, die übrigen werden bis zum Rechnungsjahr 2018
schrittweise folgen. Da das bisherige und das neue Rechnungslegungsmodell nicht
vergleichbar sind, muss die Finanzlage der HRM1- und der HRM2-Gemeinden während
der vierjährigen Übergangsphase separat betrachtet werden. Sowohl die HRM1- als
auch die HRM2-Gemeinden stehen finanziell gut da. Insbesondere verfügen sie im
Schnitt über ein komfortables Eigenkapitalpolster, und die Bruttoverschuldung ist
gering. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind jedoch beträchtlich.
Genügend Eigenkapital
Die 71 Gemeinden, die im Jahr 2014 nach dem bisherigen Rechnungslegungsmodell
HRM1 arbeiteten, verfügen im Schnitt über eine komfortable Eigenkapitaldecke von
61,2 Steuerprozenten. Gegenüber dem Vorjahr (66,4) hat sich die
Eigenkapitalausstattung leicht reduziert. In 31 der 71 HRM1-Gemeinden war das
Eigenkapital mit mehr als 60 Steuerprozenten hoch, in 15 Gemeinden mit weniger als
30 Steuerprozenten hingegen knapp bemessen. Nach wie vor weist jedoch keine
Gemeinde einen Bilanzfehlbetrag aus. Auch bei den neun HRM2-Gemeinden deutet der
Bilanzüberschussquotient von 63 Prozent auf ein reichliches Eigenkapitalpolster.
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Selbstfinanzierungsgrad nimmt ab
Der Selbstfinanzierungsgrad sinkt bereits seit einigen Jahren und liegt seit 2011 unter
der 100-Prozent-Marke. Das heisst, dass die Gemeinden ihre Investitionen seither nicht
mehr vollumfänglich durch selber erwirtschaftete Mittel finanzieren können. Diese
Tendenz setzte sich bei den HRM1-Gemeinden auch 2014 fort. Im Fünfjahresschnitt
2010-2014 lag der Selbstfinanzierungsgrad der 71 HRM1-Gemeinden bei 87 Prozent
und somit in einem Bereich, der auf eine vertretbare Neuverschuldung hindeutet. Die
HRM2-Gemeinden erreichten 2014 einen Selbstfinanzierungsgrad von weit über 100
Prozent. Bei diesen Gemeinden ist allerdings noch keine mehrjährige Betrachtung
möglich, die bei dieser Kennzahl notwendig wäre.
Finanzieller Spielraum enger, aber vorhanden
Der finanzielle Spielraum für Investitionen ist bei den Thurgauer Gemeinden in den
vergangenen Jahren enger geworden. Im Jahr 2014 hat sich die Situation diesbezüglich
jedoch nicht wesentlich verschärft. Bei den 71 HRM1-Gemeinden bewegt sich der
Selbstfinanzierunganteil mit elf Prozent immer noch in einer Region, die einen mittleren
finanziellen Spielraum anzeigt. Auch die HRM2-Gemeinden liegen diesbezüglich in
einem mittleren Bereich.
Niedrige Bruttoverschuldung
Die Thurgauer Gemeinden haben eine unproblematische Verschuldungssituation. Bei
den 71 HRM1-Gemeinden beträgt die Bruttoverschuldung 56 Prozent des
Finanzertrags, was als guter Wert gilt. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie allerdings
merklich angestiegen. Auch bei den HRM2-Gemeinden ist die Bruttoverschuldung mit
82 Prozent des laufenden Ertrags niedrig. Seit 2010 nimmt das Nettovermögen der
Thurgauer Gemeinden ab. Bei den HRM1-Gemeinden resultierte 2014 erstmals wieder
eine geringe Nettoschuld (fünf Franken pro Einwohner; 2013 hatten sie noch ein
Nettovermögen von 93 Franken pro Einwohner ausgewiesen.) Die HRM2-Gemeinden
verfügten 2014 im Mittel über ein Nettovermögen von 938 Franken pro Einwohner.
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Leicht weniger Auszahlungen beim Finanzausgleich
Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Politischen Gemeinden wurden
im Jahr 2015 insgesamt knapp 16,4 Millionen Franken an 46 Gemeinden ausbezahlt.
Dies sind gut 450 000 Franken oder 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Rückgang
war in erster Linie auf weniger Auszahlungen beim Ressourcenausgleich
zurückzuführen. Der Lastenausgleich blieb insgesamt konstant, innerhalb des
Lastenausgleichs verschoben sich jedoch die Gewichte: Während der Lastenausgleich
für eine geringe Bevölkerungsdichte zurückging, erhöhte sich der Ausgleichsbetrag für
Sozialhilfekosten von 3,6 auf 4,1 Millionen Franken. Die Finanzierung der
Beitragsleistungen erfolgt zum einen durch einen Kantonsbeitrag (12,3 Millionen
Franken) und zum anderen durch die Abschöpfung bei finanzstarken Gemeinden. Im
Jahr 2015 wurde bei 23 Gemeinden insgesamt gut vier Millionen Franken abgeschöpft.
Für Medienauskünfte:
Finanzverwaltung, Hansjörg Enzler, 9.30 bis 11.30 Uhr
Telefon 058 345 68 14
Die Statistische Mitteilung Nr. 10/2015 «Gemeindefinanzkennzahlen 2014,
Finanzausgleich Politische Gemeinden 2015» sowie die Tabellen dazu stehen auf
www.statistik.tg.ch zur Verfügung.