Referat S. Vögeli, 26. Oktober 2015

Diagnose Demenz Was nun?
Samuel Vögeli
Projektleiter
Alzheimervereinigung Aargau
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Die drei Stadien der Alzheimer-Erkrankung
Stadium
Symptome
Leicht
Mittel
• Kurzzeitgedächtnis ↓
• Verhaltensänderungen,
Persönlichkeitsveränderung
• Ausdrucksprobleme
• Unfähigkeit, Neues zu lernen
• Stimmungsschwankungen
• Vermindertes
Urteilsvermögen
• Beeinträchtigung des
Langzeitgedächtnisses
• Unruhe, Aggression,
Verwirrtheit
• Unterstützung bei den
alltäglichen Aktivitäten nötig
Schwer
• Inkontinenz,
motorische
Störungen
• Bettlägrigkeit
• Vollständige
Pflegebedürftigkeit
Hilfe und Unterstützung
nach Schweregrad der Demenz
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Ca. 300‘000 Angehörige
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Belastung der Angehörigen
Inkontinenz
Enthemmung
Aggression
Beschuldigen
Schlafprobleme
Beschatten
Angst
etwas
zurückgeben
können
Finanzielles
Verlust
Trauer
Weglaufen
sich
persönlich
weiterentwickeln
Pflegende Angehörige
Humor
neue Nähe
erleben
Depression
Verleugnen
Körperpflege
(gegen Widerstand?)
Gefährliches Verhalten
Schuldgefühle
Dauernde
Wiederholungen
Rollenwechsel
Chaos
Kommunikationsprobleme
Sprachverlust
Apathie
Interesseverlust
…und: es verändert sich dauernd!
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Wie stark belastet Belastung?
(objektive) Belastung
internale Ressourcen
externale Ressourcen
6
«Batterie» (interne Ressourcen)
Modell der inneren Batterie
Entlastung
Individueller Grenzwert
Entladung
Zeit (Wochen /Monate /Jahre)
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Alleinlebende Menschen mit Demenz
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Alleine leben mit Demenz
SWOT-Analyse
Stärken
• Niemand stört mich in meiner
Freiheit
• Niemand stört sich ab mir und
meiner (Un-)Ordnung
• Niemand bringt «Ordnung» in
meine Welt
Chancen
• Weniger Beziehungsstress
• Keine Belastung für
MitbewohnerInnen
Schwächen
• Einsamkeit
• Wenig oder keine Unterstützung im
Alltag (z.B. im Haushalt, beim
Einkaufen usw.)
Risiken
• grössere Gefahr von Feuer,
Wasserschaden
• grössere Gefahr von
gesundheitlichen Problemen
(z.B. alleine nach Sturz, Folgen
von Selbstvernachlässigung
usw.)
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Therapie
Tagesstätten
(Medikamente,
Gedächtnistherapie,
Psychotherapie, Logopädie)
Krankenkassen
Sozialversicherungen
Ferien
Hausarzt
Familie
Spitex
Mensch mit Demenz
Pflegeheim
Memory Klinik
Finanzberatung
Nachbarschaft,
Freunde, Vereine,
Kirche
Angehörigen
gruppen
Patientenverfügung
Entlastungsdienste
Vorsorge, Erbschaft,
Vollmachten
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Die Schweizerische
Alzheimervereinigung
• wurde 1988 gegründet (hauptsächlich von
Angehörigen)
• ist ein gemeinnütziger Verein mit über 8'200
Mitgliedern und rund 130'000 Gönnern
• ist in jedem Kanton mit einer Anlaufstelle
vertreten. Die Sektion Aargau wurde 1992
gegründet.
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Die ALZ Schweiz setzt sich dafür
ein, dass
• Menschen mit Demenz möglichst früh eine Diagnose sowie die
notwendigen medizinischen und nicht-medizinischen Therapien
erhalten.
• Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen bei der Pflege und
Betreuung fachgerecht unterstützt werden und diese Pflege auch
bezahlbar ist.
• pflegende Angehörige bei ihrer Arbeit entlastet werden, durch
demenzgerechte Angebote wie Tages- und Nachtkliniken.
• pflegenden Angehörigen das notwendige Wissen und die
Fertigkeiten vermittelt werden, die es für das Leben mit dieser
Krankheit braucht.
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Leistungen und Angebote der ALZ Schweiz:
• Alzheimertelefon
• Informationsmaterial
• Homepage (www.alz.ch) mit Informationen,
Adressen, Diskussionsforum
• Alzheimerferien
• Unterstützung der Sektionen (Schulungen,
Weiterbildung, Fundraising, Vernetzung…)
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Die Alzheimervereinigung Aargau ist
• eine der 21 Sektionen der Schweizerischen
Alzheimervereinigung.
• Gründung: 1992
• eine unabhängige, konfessionell und politisch
neutrale, gemeinnützige Organisation
• Setzt sich für die Interessen von
Demenzpatienten und ihren Angehörigen ein
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Angebote im Aargau
• Beratung, von Betroffenen, Angehörigen,
Nachbarn, Pflegenden…
• Angehörigengruppen
• Tanz Cafés
• Alzheimerferien
• Vermittlung von Entlastungsmöglichkeiten
• Seminare, Weiterbildung, Referate
• Öffentlichkeitsarbeit, Politik
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Zugehende Beratung
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Zugehende Beratung
Definition:
Aufsuchende, langdauernde, proaktive beratende
Begleitung für Menschen mit Demenz welche zu Hause
wohnen und ihre Angehörigen.
Ziele:
- Stabilisierung des häuslichen Pflegesystems
- Verbesserung der Lebensqualität aller Beteilgter
- Prävention von vermeidbaren Folgeschäden bei
Betroffenen und Angehörigen
- Kosten senken
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Zugehende Beratung
Beratungsteam (280%):
• Pflegefachpersonen
• pflegende Angehörige mit fachlicher Ausbzw. Weiterbildung (Pflege, Beratung)
• Sozialarbeiterin
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Beratungs-Repertoire (Auswahl):
• Verständnisvoll zuhören / „Ballast abwerfen"
• Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten,
Angehörigengruppen, Seminaren, finanziellen
Ansprüchen, rechtlichen Rahmenbedingungen
• Gemeinsam Lösungen entwickeln / Durchbrechen von
negativen Gedankenspiralen
• Reflexion der Beziehung / der Kommunikation mit dem
Angehörigen mit Demenz / Training (z.B. Rollenspielen)
• Familienberatung (gemeinsame Lösungsentwicklung,
Konfliktbearbeitung, Lastenausgleich)
• Organisation und Koordination von Entlastungsdiensten,
Tagesstätten, Spitex, Finanzierung, Heimeintritt usw.
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Familie
Mensch mit Demenz
Zugehende Beratung
Tagesstätten
Pflegeheim
Memory Klinik
Spitex
Sozialversicherungen
Hausarzt
Krankenkassen
Ferien
Finanzberatung
Angehörigen
gruppen
Nachbarschaft,
Freunde,
Vereine, Kirche
Patientenverfügung
Entlastungsdienste
Therapie
Vorsorge, Erbschaft,
Vollmachten
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Interesse
Zeit
Wahrnehmen
Verstehen
Zeit
Vertrauen
Zeit
Zuverlässigkeit
Konstanz
Zeit
Wertschätzung
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Rechte und Pflichten
bei Demenz
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Finanzielle Ansprüche
• Hilflosenentschädigung
• Ergänzungsleistungen (EL) der IV/AHV (auch
Krankheitskosten, z.B. für Betreuung, Transporte,
Hilfsmittel usw.)
• Erwerbsausfallentschädigung für Angehörige per EL
• Pflegende Angehörige: Betreuungsbeiträge an die AHV
(Voraussetzung: Hilflosigkeit mindestens mittleren
Grades)
• Krankenkasse
• Je nach Kanton / Gemeinde: weitere Zuschüsse
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Erwachsenenschutzrecht
(KESR)
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Was beinhaltet das
Erwachsenenschutzrecht?
• Die eigene Vorsorge
– Vorsorgeauftrag
– Patientenverfügung
• Massnahmen für urteilsunfähige Personen
– Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene
Partnerin oder den eingetragenen Partner
– Vertretung bei medizinischen Massnahmen
– Aufenthalt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen
• Die behördlichen Massnahmen
– Beistandschaften
– Die fürsorgliche Unterbringung
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Der Vorsorgeauftrag
• Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer (natürliche oder
juristische Person) für Ihre geschäftlichen,
persönlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen
besorgt sein soll, wenn Sie selber dazu nicht mehr
in der Lage sein sollten (Urteilsunfähigkeit).
• Muss handschriftlich abgefasst, datiert und
unterschrieben oder von einem Notar öffentlich
beurkundet sein.
• Kann beim Bezirksgericht hinterlegt und/oder
beim Zivilstandsamt registriert werden.
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Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung bestimmt ein Mensch
zum Voraus, was geschehen soll, wenn er nicht
mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äussern.
=> Urteilsunfähigkeit
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Was hält eine Patientenverfügung
fest?
Wünsche zu folgenden Themen:
• Medizinische Behandlung
• Lebensverlängernde Massnahmen
• Entbindung vom Patienten- und Arztgeheimnis
• Sterbebegleitung
• Sterbeort
• Untersuchung zu Forschungszwecken
• Organspende
• Obduktion
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Was kann mit einer
Patientenverfügung nicht verfügt
werden?
• Keine strafbare Handlungen
• Keine nichtindizierte, medizinisch-therapeutische oder
pflegerische Massnahmen
• Keine Ablehnung von Massnahmen, welche eine
schwere Verwahrlosung oder unerträgliche Schmerzen
verhindern sollen
• ÄrztInnen, Pflegende, Angehörige usw. können nicht
von ihren Fürsorgepflichten gegenüber dem kranken
Menschen entbunden werden
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Botschaft zum mit nach Hause nehmen:
Nehmen Sie Hilfe an!
(Und nicht erst, wenn gar nichts mehr geht!!!)
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