Präsentation Wulf Hahn, Regio Consult: Alleenschutz und Artenschutz

Alleenschutz zwischen
Richtlinienkonformität und Naturschutzinteressen
Fachgespräch im Bundestag am 12.10.2015
Mediator / Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn
RegioConsult.
Verkehrs- und Umweltmanagement.
Fachagentur für
Stadt- und Verkehrsplanung,
Umwelt- und Landschaftsplanung
Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR
Am Weißenstein 7, 35041 Marburg
Tel. 06421/686900
Fax 06421/686910
www.RegioConsult-Marburg.com
Kurzvorstellung RegioConsult
Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Umwelt- und
Landschaftsplanung
Tätigkeitsschwerpunkt:
Beratung und Vertretung Betroffener von Infrastrukturprojekten
(Straße, Schiene, Flughafen, Magnetschwebebahn etc.) in
Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie
in Dialog- und Mediationsverfahren (A44, B 10, ABS/NBS Hu-FD-Wü)
Firmengründung 1996: Standorte in Marburg und Friedrichshafen
Wulf Hahn arbeitet seit 2000 im AA 1.1 (Erhebung und Prognose des
Verkehrs) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen mit und ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen
des AA 1.2 und 1.8: AK 1.2.7 (Inputdaten Verkehrsmodelle, 1.2.6,
1.8.4 – Modell-AK PV und GV)
Ausbildung zum Mediator bei Mediatio, Heidelberg
Gliederung
1.
2.
3.
4.
5.
Einleitung
Empfehlungen
Maßnahmen
Maßnahmen Naturschutzinteressen
Artenschutz
Fachgespräch 12.10.2015: Wie sind Alleenschutz und Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen miteinander vereinbar?
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1. Einleitung
Alleen
•verfügen über ökologische Funktionen und
•sind biotopvernetzende Elemente
Alleen bzw. Bäume oder andere Hindernisse
•erhöhen die Unfallschwere bei von der Fahrbahn abkommenden
Verkehrsteilnehmern
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Literatur
• Merkblatt Alleen, 1992
• Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die
Landschaft, ESLa 2003
• Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf
Bäumen, ESAB 2006
„Die ESAB enthalten keine Regelungen, die naturschutzrechtlichen Bestimmungen
entgegenstehen. Mit den ESAB ist ein vertretbarer Kompromiss zwischen den
Anforderungen der Verkehrssicherheit und damit dem Schutz von Leben und
Gesundheit der Verkehrsteilnehmer einerseits und der Landschaftspflege
andererseits gelungen“ (ESAB BMV ARS 15/06).
„Ziel der Empfehlung ist es deshalb, durch ortsbezogene Maßnahmen insbesondere
Unfälle mit Abkommen von der Fahrbahn zu vermeiden sowie die Folgen von
Abkommensunfällen auf baumbestandenen Straßen zu vermindern. Dabei sind
die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der
Denkmalpflege angemessen in die Abwägung einzustellen.“
Quelle: ESAB 2006
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Merkblatt Alleen Ma-StB 1992
„Alleen, Baumreihen und Einzelbäume an Straßen genießen
allgemeinen Schutz gemäß §§1 und 2 BNatschG“….
„Ferner ist beim Um-, Aus- und Neubau von Straßen grundsätzlich die
Eingriffsregelung zu beachten“…
„Funktion & Bedeutung von Alleen: günstiges Kleinklima,
Lebensraumfunktion, Filterwirkung“….
„Soweit die ESAB Regelungen beinhalten, die mit den Inhalten des
„Merkblatt Alleen“ nicht im Einklang stehen, gehen die in den ESAB
enthaltenen Regelungen dem „Merkblatt Alleen“ vor.“
ESAB BMV ARS 15/06
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Parameter der Unfallschwere
Tab. 1: Mittlere Unfallschwere bei Unfällen mit Aufprall auf Hindernisse, Abkommen-Unfällen ohne
Aufprall auf Hindernis und allen Unfällen 2003
Autobahnen
Landstraßen
Innerortsstraßen
WUa (P,SS)
[1 000 EUR/
U]
Getötete/
1 000 U
(P,SS)
WUa (P,SS)
[1 000 EUR/
U]
Getötete/
1 000 U
(P,SS)
WUa (P,SS)
[1 000 EUR/
U]
Getötete/
1 000 U
(P,SS)
Aufprall auf
•Baum
•Widerlager
•Mast
•sonstiges
Hindernis
124
199
94
70
63
115
46
28
149
144
68
66
77
74
23
21
70
60
50
45
24
15
15
10
Aufprall auf
Schutzplanke
54
19
75
30
56
21
Abkommen ohne
Aufprall
50
12
55
12
43
7
Übrige Unfälle
53
18
75
28
35
5
Unfälle
insgesamt*)
58
21
81
32
37
6
*) Alle Abkommenunfälle und Zusammenstöße
WUa: angepasster Unfallkostensatz (Preisstand 2000)
U (P,SS): Anzahl Unfälle mit Personenschaden und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
Quelle: ESAB 2006
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2. Empfehlungen
„Dem Träger der Straßenbaulast werden deshalb Empfehlungen
gegeben,
•wie auffällige Bereiche aufgefunden werden können,
•welche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit Aufprall
auf Bäume sowie zur Verminderung der Unfallfolgen in diesen
auffälligen Bereichen möglich und in welchen Situationen
angemessen sind und – welche Aspekte zukünftig bei
Pflanzungen an bestehenden Straßen berücksichtigt werden
sollten.“
Quelle: ESAB 2006
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Unfallauffällige Bereiche
„Um unfallauffällige Bereiche handelt es sich, wenn es im
jeweiligen Kartenzeitraum
•an einer Stelle drei oder mehr Unfälle mit Aufprall auf Bäume
gegeben hat (Unfallhäufungsstelle UHS(Baum)) oder
•auf einer Linie verteilt drei oder mehr Unfälle mit Aufprall auf
Bäume gegeben hat und der Abstand zwischen jedem dieser
Unfälle 1 km nicht überschreitet (Unfallhäufungslinie
UHL(Baum)).“
Quelle: ESAB 2006
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Auffinden von auffälligen Bereichen:
Sonderkarte der Unfälle mit Aufprall
Abb. 1: Auffällige Bereiche mit Unfällen mit Aufprall auf Bäume in einer Sonderkarte der Unfälle mit
Aufprall auf Bäume aller polizeilich registrierten Unfälle für 5 Jahre
„Die Grenzwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten Bereiche als
unfallauffällig (Unfallhäufungsstellen oder Unfallhäufungslinien mit Unfällen mit
Aufprall auf Bäume) definiert sind, entsprechen denen des Merkblattes für die
Auswertung von Straßenverkehrsunfällen.“
Quelle: ESAB 2006
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3. Maßnahmen
Mögliche Maßnahmen zur Verringerung von Unfällen mit Abkommen von der
Fahrbahn oder Verminderung der Unfallfolgen bei Aufprall auf Bäume:
•Bauliche Maßnahmen (z.B. Änderung Kurvenradius)
•Betriebliche Maßnahmen (z.B. eishemmende Fahrbahnbeläge)
•Verkehrstechnische Maßnahmen
(z.B. passive Schutzeinrichtungen: Schutzplanken)
•Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
(z.B. Absenkung Höchstgeschwindigkeit)
•Verkehrsüberwachung (Geschwindigkeitsüberwachung)
•Kombination von Maßnahmen
•Herausnahme der Straße aus einer Allee (Umlenkung der
Hauptverkehrsströme)
•Entfernung von Bäumen
Quelle: ESAB 2006
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4. Maßnahmen Naturschutzinteresse
„Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sprechen
folgende Aspekte gegen das Entfernen von Bäumen:
•Grundsätzliche Bedeutung für den Naturhaushalt
•Grundsätzliche Bedeutung für die Erhaltung, Pflege, Entwicklung und
Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes
•Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
•Unterschutzstellung als Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil
oder Lage innerhalb relevanter Schutzgebietskategorien des Naturschutzes
•Festlegung als gesetzlich geschütztes Biotop. Soweit Bäume nach
Landesrecht gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile sind, finden §§ 28–
30 BNatSchG und die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften
Anwendung“
Quelle: ESAB 2006
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4. Maßnahmen Naturschutzinteresse
Neugestaltung: Beispiel für eine „Allee“ im Zuge eines Radweges
Quelle: ESAB 2006 nach VTIV
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4. Maßnahmen Naturschutzinteressen
Vermeidung von Wildunfällen
„Zur Vermeidung von Wildunfällen sollen bei der Begrünung
des Straßenseitenraumes weder fruchttragende Bäume noch
für das Wild attraktive Büsche verwendet werden. Zur
Verbesserung der Erkennbarkeit querenden Wildes sind auch
Büsche stets in ausreichendem Abstand zur Fahrbahn zu
pflanzen.“
Quelle: ESAB 2006
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... und der Artenschutz ?
• Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 gelten auch für Alleen
• Es ist zu prüfen, ob Arten nach Anhang II und IV der FFHRL und nach Anhang I der VS-RL betroffen sind
• Werden die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1
BNatSchG erfüllt, sind die Ausnahmevoraussetzungen zu
prüfen
• Artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren nach
Art. 16 FFH-RL bzw. Art. 9 VS-RL
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Anforderungen an den
Alleenschutz
1. Gleichbehandlung von Bäumen und
der technischen Infrastruktur
2. Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen
3. Einsatz von stationären und mobilen
Radarmessungen
4. flexible Handhabung bei Neupflanzungen
5. Vorrang von Schutzeinrichtungen vor der Fällung
bzw. Rodung von Bäumen
6. Nachpflanzungen in die Linie der Altbäume
7. Berücksichtigung des zwingenden
Artenschutzrechtes (§ 44 Abs. 1) sowie § 45 Abs. 7 i.
V. m. Art. 16 FFH-RL / Art. 9 VS-RL
Quelle: modifiziert nach runder Tisch Allenschutz, 8.9.2015,
Büro MdB Göppel, S. 5
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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