Kostenträger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Mander- Malms Schuhtechnik GmbH Mühlengasse 1 · 34281 Gudensberg -Obervorschütz Telefon: +49 5603 – 9182-200 Telefax: +49 5603 – 9182-22 e-Mail : [email protected] Internet : www.mander-malms.de Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft Träger Voraussetzung ansprechen: - Berufsgenossenschaften - Fußschäden als Folge eines Arbeitsunfalls (§§ 8, 10, 11, 12 SGB VII) Einschließlich eines Unfalls auf dem Weg von und zur Arbeit oder einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII) - gewerbliche BGs - landwirtschaftl. BG - Gemeindeunfallversicherungsverbände - Unfallkasse des Bundes - Unfallkasse der Länder - Städte und Eigenunfallversicherung - Eisenbahn Unfallkasse - Unfallkasse Post und Telekom - Feuerwehr Unfallkassen - Eigenunfallversicherung Rechtsgrundl. - §§ 26, 35 SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung Kostenträger Träger der Kriegsopferversorgung Mander- Malms Schuhtechnik GmbH Mühlengasse 1 · 34281 Gudensberg -Obervorschütz Telefon: +49 5603 – 9182-200 Telefax: +49 5603 – 9182-22 e-Mail : [email protected] Internet : www.mander-malms.de Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft Träger - Träger der Kriegsopferversorgung und –fürsorge Voraussetzung ansprechen: Rechtsgrundl. - Fußschädigung durch militärische oder militärähnliche Dienstvorrichtungen - Hauprfürsorgestellen - § 25, Abs. 1 - Landesversorgungs- § 25a Abs. 1 ämter und - § 26 Abs. 1 Versorgungsämter Bundesversorgungsgesetz unter anderem mit dem (BVG) - durch Kriegseinwirkung, Ziel, die Erwerbsfähigkeit Kriegsgefangenschaft entsprechend der oder Internierung, Leistungsfähigkeit zu er - durch Ausübung des halten, zu bessern, herzu Wehrdienstes oder des stellen oder wieder Zivildienstes herstellen. Kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat. Kostenträger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Mander- Malms Schuhtechnik GmbH Mühlengasse 1 · 34281 Gudensberg -Obervorschütz Telefon: +49 5603 – 9182-200 Telefax: +49 5603 – 9182-22 e-Mail : [email protected] Internet : www.mander-malms.de Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft Träger - Gesetzliche Rentenversicherung Voraussetzung ansprechen: Rechtsgrundl. Rehabilitation Die Erwerbstätigkeit ist wegen körperlicher Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert. - Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt, - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird bezogen - Deutsche Renten versicherung Bund - Deutsche Renten Versicherung Knappschaft-Bahn-See, - Landwirtschaftliche Alterskasse - Regionalträger - § § 9, 10, 11, 16 SGB VII (2. Kapitel, 1. Abschnitt) Gesetzl. Renten Versicherung Kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat. Kostenträger Bundesagentur für Arbeit Mander- Malms Schuhtechnik GmbH Mühlengasse 1 · 34281 Gudensberg -Obervorschütz Telefon: +49 5603 – 9182-200 Telefax: +49 5603 – 9182-22 e-Mail : [email protected] Internet : www.mander-malms.de Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft Träger - Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung - Angeborene oder erworbene Fußbehinderung Kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ansprechen: - Bundesagentur für Arbeit Rechtsgrundl. - § § 5, 6, 33, 34 SGB IX Rehabilitations und Teilhabe behinderter Menschen Zu beantragen sind Hilfsmittel (z.B. orthopädischer Fußschutz) zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Arbeitsagentur, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt. Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat. Kostenträger Träger der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Mander- Malms Schuhtechnik GmbH Mühlengasse 1 · 34281 Gudensberg -Obervorschütz Telefon: +49 5603 – 9182-200 Telefax: +49 5603 – 9182-22 e-Mail : [email protected] Internet : www.mander-malms.de Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft Träger - Integrationsämter Voraussetzung - Anerkennung als Schwerbehinderter - Angeborene oder erworbene Fußbehinderung Kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ansprechen: - Integrationsämter selbst sind keine Rehabilitationsträger. Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Träger der Rehabilitation durchgeführt. Rechtsgrundl. - § § 102 SGB IX Rehabilitaion und Teilhabe behinderter Menschen -(Teil 2 Schwerbehindertenrecht) Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat. Kostenträger Träger der Sozialhilfe Mander- Malms Schuhtechnik GmbH Mühlengasse 1 · 34281 Gudensberg -Obervorschütz Telefon: +49 5603 – 9182-200 Telefax: +49 5603 – 9182-22 e-Mail : [email protected] Internet : www.mander-malms.de Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft Träger - Träger der Sozialhilfe Voraussetzung - Nicht nur vor übergehende Fußbehinderung, angeboren oder erworben. Kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Kriegsopferversorgung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Integrationsämter. ansprechen: Rechtsgrundl. - überörtliche Träger (gem. jeweiligem Landesrecht) entweder staatliche Behörde oder höherer Kommunal verbände - örtliche Träger (Kreise und kreisfreie Städte). - § § 8, 53, 54 SGB XII Sozialhilfe-, § 8, 9 und 10 Eingliederungshilfe– Verordnung Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat.
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