Kostentraeger Auflistung

Kostenträger
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Mander- Malms Schuhtechnik GmbH
Mühlengasse 1 · 34281 Gudensberg -Obervorschütz
Telefon: +49 5603 – 9182-200
Telefax: +49 5603 – 9182-22
e-Mail : [email protected]
Internet : www.mander-malms.de
Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft
Träger
Voraussetzung
ansprechen:
- Berufsgenossenschaften
- Fußschäden als Folge
eines Arbeitsunfalls
(§§ 8, 10, 11, 12 SGB
VII)
Einschließlich eines
Unfalls auf dem Weg
von und zur Arbeit oder
einer Berufskrankheit
(§ 9 SGB VII)
- gewerbliche BGs
- landwirtschaftl. BG
- Gemeindeunfallversicherungsverbände
- Unfallkasse des Bundes
- Unfallkasse der Länder
- Städte und Eigenunfallversicherung
- Eisenbahn Unfallkasse
- Unfallkasse Post und
Telekom
- Feuerwehr Unfallkassen
- Eigenunfallversicherung
Rechtsgrundl.
- §§ 26, 35 SGB VII
Gesetzliche
Unfallversicherung
Kostenträger
Träger der Kriegsopferversorgung
Mander- Malms Schuhtechnik GmbH
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Träger
- Träger der
Kriegsopferversorgung und –fürsorge
Voraussetzung
ansprechen:
Rechtsgrundl.
- Fußschädigung durch
militärische oder militärähnliche Dienstvorrichtungen
- Hauprfürsorgestellen
- § 25, Abs. 1
- Landesversorgungs- § 25a Abs. 1
ämter und
- § 26 Abs. 1
Versorgungsämter
Bundesversorgungsgesetz
unter anderem mit dem
(BVG)
- durch Kriegseinwirkung,
Ziel, die Erwerbsfähigkeit
Kriegsgefangenschaft
entsprechend der
oder Internierung,
Leistungsfähigkeit zu er
- durch Ausübung des
halten, zu bessern, herzu
Wehrdienstes oder des
stellen oder wieder
Zivildienstes
herstellen.
Kein Anspruch auf
Leistungen der
gesetzlichen Unfallversicherungsträger
Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der
Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat.
Kostenträger
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
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Träger
- Gesetzliche Rentenversicherung
Voraussetzung
ansprechen:
Rechtsgrundl.
Rehabilitation
Die Erwerbstätigkeit ist
wegen körperlicher Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert.
- Wartezeit von
15 Jahren ist erfüllt,
- Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit wird bezogen
- Deutsche Renten
versicherung Bund
- Deutsche Renten
Versicherung
Knappschaft-Bahn-See,
- Landwirtschaftliche
Alterskasse
- Regionalträger
- § § 9, 10, 11, 16 SGB VII
(2. Kapitel, 1. Abschnitt)
Gesetzl. Renten
Versicherung
Kein Anspruch auf
Leistungen der
gesetzlichen Unfallversicherungsträger
Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der
Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat.
Kostenträger
Bundesagentur für Arbeit
Mander- Malms Schuhtechnik GmbH
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Träger
- Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzung
- Angeborene oder
erworbene Fußbehinderung
Kein Anspruch auf
Leistungen der
gesetzlichen Unfallversicherungsträger
ansprechen:
- Bundesagentur für
Arbeit
Rechtsgrundl.
- § § 5, 6, 33, 34 SGB IX Rehabilitations und
Teilhabe behinderter
Menschen
Zu beantragen sind Hilfsmittel (z.B. orthopädischer
Fußschutz) zur Teilhabe am
Arbeitsleben bei der
Arbeitsagentur, in deren
Bezirk der Antragsteller
wohnt.
Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der
Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat.
Kostenträger
Träger der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
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Träger
- Integrationsämter
Voraussetzung
- Anerkennung als
Schwerbehinderter
- Angeborene oder
erworbene Fußbehinderung
Kein Anspruch auf
Leistungen der
gesetzlichen Unfallversicherungsträger
ansprechen:
- Integrationsämter selbst
sind keine
Rehabilitationsträger.
Zusammenarbeit mit der
Bundesagentur für Arbeit
und den Träger der
Rehabilitation durchgeführt.
Rechtsgrundl.
- § § 102 SGB IX Rehabilitaion und Teilhabe behinderter
Menschen -(Teil 2
Schwerbehindertenrecht)
Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der
Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat.
Kostenträger
Träger der Sozialhilfe
Mander- Malms Schuhtechnik GmbH
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Träger
- Träger der Sozialhilfe
Voraussetzung
- Nicht nur vor
übergehende Fußbehinderung,
angeboren oder
erworben.
Kein Anspruch auf
Leistungen der
gesetzlichen Unfallversicherungsträger,
Kriegsopferversorgung,
Rentenversicherung,
Bundesagentur für Arbeit
und Integrationsämter.
ansprechen:
Rechtsgrundl.
- überörtliche Träger
(gem. jeweiligem
Landesrecht) entweder
staatliche Behörde oder
höherer Kommunal
verbände
- örtliche Träger (Kreise
und kreisfreie Städte).
- § § 8, 53, 54 SGB XII Sozialhilfe-, § 8, 9 und
10 Eingliederungshilfe–
Verordnung
Anmerkung: Von den anfallenden Gesamtkosten ist der Betrag abzuziehen, den der
Arbeitgeber für Fußschutz ohne orthopädische Ausstattung zu tragen hat.