MUSTERVERTRAG „Freier Mitarbeiter“ A C H T U N G : Allgemeiner

Deutscher Verband für
Physiotherapie (ZVK)
Landesverband
Baden-Württemberg e.V.
Geschäftsstelle:
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Telefon 0711/925 41-0
Telefax 0711/925 41-44
[email protected]
www.bw.physio-deutschland.de
MUSTERVERTRAG
„Freier Mitarbeiter“
ACHTUNG:
Allgemeiner Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages
Bei dem nachfolgenden Dokument handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der keinen
Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und vor Verwendung individuell geprüft und angepasst werden
sollte. Für die Verwendung oder Nutzung dieses Mustervertrags haftet die/der Verwender/in.
Bitte nehmen Sie Überarbeitungen nur nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder dem
Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) / Landesverband Baden-Württemberg e.V. vor.
Vertrag über eine freie Mitarbeit
zwischen
Praxisname……………………………………..
Vorname Name…………………………………
Straße……………………………………………
PLZ Ort…………………………………………..
- nachfolgend Praxis genannt und
Herrn/Frau……………………………………….
Geboren am…………………........... in…………………………………………..
Staatsexamen am………………. ….an KG-Schule…………………………….
Anerkennung erhalten am……………………..
wohnhaft in………………………..……………..
- nachfolgend freier Mitarbeiter genannt folgende Vereinbarung getroffen:
1.
Herr/Frau ______ nimmt vom _________ an eine Tätigkeit in der Praxis als freier Mitarbeiter auf.
2.
Der freie Mitarbeiter übernimmt die Terminierung seiner Patienten beziehungsweise bedient sich für die
Terminierung seiner Patienten kostenpflichtig des Rezeptionspersonals der Praxis. Der freie Mitarbeiter
führt eine eigene Patientenkartei, benutzt eigenen Briefbogen und Visitenkarten und ist im Rahmen der
Praxisgegebenheiten berechtigt, eigenes Therapiematerial anzuschaffen und zu nutzen. Der freie Mitarbeiter bestimmt seine Tätigkeitszeit in der Praxis beziehungsweise im Rahmen von Hausbesuchen
für die Praxis und auch seine Urlaubsnahme selbst; es erfolgt lediglich eine Abstimmung mit der Praxis
im Rahmen der gesonderten Patientenbestellung und der sich daraus ergebenden Belegungsmöglichkeit der Behandlungsräume, die dem freien Mitarbeiter nicht zur alleinigen Nutzung vermietet sind. Um
im Interesse beider Parteien eine ordnungsgemäße Patienteneinbestellung sicherzustellen, wird der
freie Mitarbeiter der Praxis urlaubsbedingte oder in sonstigen Umständen begründete und vorhersehbare Abwesenheitszeiten rechtzeitig zuvor mitteilen.
3.
Der freie Mitarbeiter ist nicht weisungsgebunden und unterliegt nicht den allgemeinen Praxisregelungen.
4.
Die Praxis stellt dem freien Mitarbeiter oder dessen Mitarbeiter einen für die physiotherapeutische Tätigkeit ausreichend geeigneten Behandlungsraum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus gestattet die Praxis dem freien Mitarbeiter oder dessen Mitarbeitern die Nutzung der für eine geregelte Tätigkeit erforderlichen Praxisräume, wie insbesondere sanitäre Anlagen, Anmelde- und Wartebereich.
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5.
Die Praxis übernimmt für den freien Mitarbeiter auf der Basis einer Rechnungsstellung durch den freien
Mitarbeiter den Abrechnungsverkehr mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, anderen Kostenträgern und Privatpatienten.
6.
Als Vergütung für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zahlt die Praxis ___% Prozent
des Abrechnungsbetrages der vom freien Mitarbeiter innerhalb eines Abrechnungszeitraumes erbrachten Behandlungsleistungen zugunsten von gesetzliche und privat Versicherten an den freien Mitarbeiter aus. Zuzahlungsbeträge nach § 32 Abs.2 SGB V hat der freie Mitarbeiter von seinen Patienten
selbst einzufordern; ebenso trifft den freien Mitarbeiter die Verpflichtung zur schriftlichen Zahlungsaufforderung nach § 43 b SGB V. Nach Erhalt des Abrechnungsbetrages durch die Kostenträger beziehungsweise Privatpatienten überweist die Praxis dem freien Mitarbeiter dessen Honorar unverzüglich
auf dessen Konto ________________ bei der ____________________, BLZ ______________ . Im
Falle der Zahlungsverweigerung und/oder Abrechnungskürzung oder sonstigen Gründen der Uneinbringlichkeit oder des Ausbleibens der Zahlung durch die gesetzlichen Kostenträger oder Privatpatienten übernimmt die Praxis die Pflicht zur einmaligen Zahlungsanmahnung. Die Abrechnung erfolgt auf
der Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung der Krankenkassenverbände für krankengymnastische/ physiotherapeutische Leistungen beziehungsweise Leistungen der physikalischen Therapie. Bei
Privatpatienten ist maßgeblich ___________. Eventuell notwendige Korrekturen oder Stornierungen
durch Krankenkassen oder andere Kostenträger werden gegenüber dem freien Mitarbeiter jeweils in
der nachfolgenden Abrechnung entsprechend berücksichtigt.
7.
Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich zu folgenden Meldungen:
•
•
•
•
Krankenversicherung und Rentenversicherung (letztere, soweit keine Befreiung durch Begründung
eines sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnisses gegeben ist)
Berufsgenossenschaft für den Gesundheitsdienst und die Wohlfahrtspflege
Finanzamt
ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
Über die Durchführung aller Meldungen beziehungsweise deren eventuelle Nichterforderlichkeit legt
der freie Mitarbeiter der Praxis vor Aufnahme seiner Tätigkeit entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor; über erfolgte Zahlungen für Versicherungen usw. nachfolgend mindestens einmal jährlich einen entsprechenden Beleg. Darüber hinaus belegt der freie Mitarbeiter spätestens vier
Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnis das die freie Mitarbeit bestätigende Ergebnis eines
durchgeführten Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV. Anfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, ferner Urlaubs- und Feiertagsvergütung, Weihnachtszuwendung sowie Leistungen
bei Krankheit oder nach dem Mutterschutzgesetz werden von der Praxis nicht gezahlt. Für den Fall einer entsprechenden Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiter die Praxis insofern von allen eventuellen Ansprüchen frei; dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die gesetzlichen Kostenträger Zahlungen wegen unberechtigter Leistungsabgabe durch den freien Mitarbeiter zurückfordern.
8.
Für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Personen- und/oder Sachschäden im Zusammenhang
mit der beruflichen Tätigkeit haftet der freie Mitarbeiter und stellt bei entsprechender Inanspruchnahme
durch Dritte die Praxis ebenfalls von allen Ansprüchen frei.
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9.
Dieser Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von ______ aufgelöst werden. Der Praxis wird das
Recht auf fristlose Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses für den Fall eingeräumt, dass Meldungen nach Ziffer 7 dieses Vertrages nicht (fristgerecht) vorgelegt werden.
10.
Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, den Praxisinhaber für den Fall von der Haftung freizustellen, dass
die Kostenträger wegen fehlerhafter Abrechnung aufgrund rahmenvertragswidriger Leistungsabgabe
durch den freien Mitarbeiter berechtigte Regressforderungen stellen und/oder Vertragsstrafen nach §
15 Ziffer 2 VdAK-Rahmenvertrag beziehungsweise § 19 Ziffer 2 Primärkassenrahmenvertrag verhängen. Der Praxisinhaber ist insoweit und deshalb auch berechtigt, Rückforderungsansprüche gegen den
freien Mitarbeiter mit dessen künftigen Honoraransprüchen nach Ziffer 6 dieses Vertrages zu verrechnen.
11.
Der freie Mitarbeiter ist verpflichtet, alle ihm bekannt werdenden Praxisvorgänge während der Dauer
des Vertragsverhältnisses sowie auch nach dessen eventueller Beendigung geheim zu halten. Der
freie Mitarbeiter unterliegt hinsichtlich der Person der Patienten sowie deren Krankheiten der Schweigepflicht; auf die entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzes, des Strafgesetzbuches und es
Sozialgesetzbuches wird ausdrücklich hingewiesen.
_______________, den ____________
________________________________ ____________________________
(Praxisinhaber) (freier Mitarbeiter)
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