AGB Global Training - Mercedes

Allgemeine Teilnahmebedingungen
für den internen und externen Markt
(Stand: September 2015)
Zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
I.
Allgemeines
1.
Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, einschließlich aller Verträge, deren
Gegenstand die Erteilung von trainingsbezogenem Rat und Auskunft sowie Trainingsmaßnahmen durch Daimler
AG, Mercedes-Benz Global Training, an den Auftraggeber ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3.
Die fehlerhafte Übermittlung telegrafischer, fernschriftlicher oder telefonischer Anmeldungen sowie Weisungen
geht auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Tut er dies nicht, ist er für falsche Übermittlungen selbst verantwortlich.
4.
Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand übernimmt GlobalTraining nur, wenn dies
gesondert vereinbart wird. Hierfür gelten gleichfalls die vorliegenden Teilnahmebedingungen, soweit nicht im
Einzelfall für solche Leistungen besondere Bedingungen vereinbart sind.
II.
Vertragsabschluss
1.
Die Trainingsangebote von GlobalTraining sind stets freibleibend. Abweichungen von Beschreibungen aufgrund
technischer Neuerungen sind vorbehalten.
2.
Anmeldungen zu Trainingsmaßnahmen erfolgen in Deutschland über SABA:
> für autorisierte Mercedes-Benz Vertreter und Servicepartner der Daimler AG
> für Niederlassungen der Daimler AG
https://e-training.daimler.com
3.
Anmeldungen anderer Betriebe, Werke und Länder sind schriftlich per Post oder per Fax möglich.
Die schriftliche Anmeldung ist an die jeweiligen Ansprechpartner (in SABA hinterlegt) zu senden.
4.
Die Anmeldung gilt mit der Einladung zum Training als angenommen.
5.
Mit der Anmeldung werden vorliegende Teilnahmebedingungen anerkannt.
6.
Zur Nutzung der e-learning Dienste registriert der Aufraggeber die Teilnehmer bei GlobalTraining. Für die Registrierung muss der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer GlobalTraining Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Betrieb und Telefonnummer mitteilen. GlobalTraining ist berechtigt, eine Registrierung abzulehnen.
III.
Gebühren
1.
Es gelten die in der zur Zeit der Anmeldung gültigen Preisliste genannten Teilnehmergebühren. Sofern der Auftraggeber nicht die Daimler AG ist bzw. eine Gesellschaft, die zum Umsatzsteuerorgankreis der Daimler AG gehört, erhöht sich die Teilnehmergebühr um die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Teilnehmergebühren werden dem
Auftraggeber pro Teilnehmer berechnet und beinhalten die Trainings-, Seminardurchführung, Teilnehmerunterlagen, Nutzung der technischen Einrichtungen, Aggregate, Equipment sowie Pausenbewirtung und Mittagessen
für den jeweiligen Teilnehmer. Bei Nicht-technischen Veranstaltungen, die z.B. in Hotels durchgeführt werden,
sind die Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Tagungspauschale im Trainigspreis nicht enthalten und gehen zu Lasten des Teilnehmers.
2.
Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Preisminderung.
3.
Die Preise für den Trainer- oder Beratertag bei Inhouse-(Exklusiv-) Seminaren oder kundenspezifischen Trainings- und Beratungstagen werden gesondert vereinbart (siehe Abschnitt VII. Inhouse-Seminare).
4.
Der Auftraggeber erkennt mit der Registrierung der Teilnehmer bei GlobalTraining für die e-learning Dienste
durch entsprechende Eingaben die Kenntnisnahme der Tatsache an, dass GlobalTraining kostenpflichtige elearning Dienste anbietet. Weiterhin erkennt der Auftraggeber durch Download oder Bestellung von Materialien
an, dass er zur Begleichung der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet ist. Der Beitrag wird dem Auftraggeber für den jeweils gewählten Lehrgang pro Teilnehmer eingezogen.
Daimler AG, AGBs GlobalTraining (Stand: 04. September 2015)
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IV.
Zahlungsbedingungen
1.
Die Gebühren sind nach Durchführung der Dienstleistung und Übersendung der Rechnung an den Auftraggeber
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
2.
Gegen Ansprüche von GlobalTraining kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht.
V.
Trainingsleistung und Referenteneinsatz
1.
Global Training behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, angekündigte Referenten/Trainer durch
gleichwertige Ersatzreferenten/-Trainer zu ersetzen und notwendige Änderungen des Seminars/Trainingsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
2.
Des Weiteren behält sich GlobalTraining vor - mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin - und Ortverschiebungen vorzunehmen. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.
VI.
Beratungstätigkeit
1.
Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form
eines schriftlichen Angebotes von Global Training an den Auftraggeber gesandt und vom Auftraggeber schriftlich
angenommen wird.
2.
Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungsleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten und anderen Werken. Die Beratungsleistung von Global
Training ist erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden
Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
VII.
Inhouse-Seminare
1.
Auf Wunsch führt GlobalTraining Seminare in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (Inhouse-Seminare) durch.
Inhouse-Seminare bedürfen der einzelvertraglichen Regelung mit Global Training.
2.
Hierfür gelten gleichfalls vorliegende Teilnahmebedingungen, soweit nicht nachstehend (unter Ziffer 3-6) oder im
Einzelfall für solche Seminare besondere Bedingungen vereinbart werden.
3.
Bei Inhouse-Seminaren sind die zwischen dem Auftraggeber und Global Training im Vorfeld vereinbarten Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers vertraglicher Bestandteil zur Leistungsvereinbarung. Die Mitwirkungsleistungen werden vom Auftraggeber gestellt und bezahlt. Werden diese nicht oder nur teilweise erbracht, behält sich
Global Training vor das Seminar kostenpflichtig abzusagen.
4.
Der Angebotspreis für ein Inhouse-Seminar bezieht sich auf 12 Teilnehmer. Jeder weitere Teilnehmer wird zusätzlich verrechnet (aus didaktischen Gründen ist die Anzahl auf maximal 15 Teilnehmer für Pkw-Trainings und
14 Teilnehmer für Nfz-Trainings begrenzt). Sind weniger als 12 Teilnehmer im Inhouse-Seminar, wird die Seminargebühr auf Basis des Angebotspreises (12 TN) fällig. Die Verpflichtung zur Einladung der Teilnehmer obliegt
dem Auftraggeber. Es dürfen ausschließlich Teilnehmer aus eigenen Betrieben des Auftraggebers an InhouseSeminaren teilnehmen.
5.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer in Hotels oder Bildungsstätten sind vom Auftraggeber
zu tragen.
6.
Durch eine Absage von Seiten des Auftraggebers bzw. Teilnehmers entstehende Kosten sind vom Auftraggeber
zu tragen.
VIII.
Rücktrittsrechte von GlobalTraining
1.
Global Training kann vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Trainers/Dozenten oder aus Gründen, die nicht
von Global Training zu vertreten sind, ausfallen muss.
Global Training wird - vor einer Ausübung des Rücktrittsrechtes - versuchen, die Anmeldung auf einen anderen
Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich und der Auftraggeber hiermit einverstanden ist.
2.
GlobalTraining ist ferner dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber oder ein Teilnehmer des Auftraggebers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt. Weiterhin behält sich GlobalTraining vor, Teilnehmer, die fehlerhafte Angaben übermitteln, zu sperren.
3.
Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers und ist die Begleichung
Daimler AG, AGBs GlobalTraining (Stand: 04. September 2015)
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der entstandenen und entstehenden Nutzungs- oder sonstige Gebühren dadurch gefährdet, ist Global Training
berechtigt, nach Vorankündigung vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben,
wenn der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht begleicht.
IX.
1.
Rücktrittrechte des Auftraggebers
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gilt Folgendes: Bei Absage des Auftraggebers bis spätestens 22 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb
der letzten 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme wird die volle Teilnehmergebühr
berechnet. Bei Veranstaltungen mit mehreren Trainingseinheiten (Pakete) gilt Folgendes: Bei Absage innerhalb
der letzten 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einer Paketreihe beträgt die Stornogebühr die Teilnehmergebühr der ersten Trainingseinheit. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei Global Training. Bei Absage oder Nichtteilnahme an einer Trainingseinheit einer bereits begonnenen Paketreihe beträgt die
Stornogebühr pro Tag EUR 150, maximal EUR 600.
Bei kostenlosen Veranstaltungen sowie bei Veranstaltungen, bei denen lediglich die Verpflegung berechnet wird,
gilt Folgendes: Bei Absage des Auftraggebers bis spätestens 22 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden
keine Gebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme wird dem Auftraggeber jede Stornierung oder Nichtteilnahme mit EUR 150,00
pro Veranstaltungstag berechnet. Bei Veranstaltungen mit mehreren Trainingseinheiten (Pakete) gilt Folgendes:
Bei Absage innerhalb der letzten 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einer Paketreihe beträgt die Stornogebühr pro Tag EUR 150, maximal EUR 600. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei
Global Training. Bei Absage oder Nichtteilnahme an einer Trainingseinheit einer bereits begonnenen Paketreihe
beträgt die Stornogebühr pro Tag EUR 150, maximal EUR 600.
2.
Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer, der die Voraussetzungen des angebotenen Trainings erfüllt, aus seinem Unternehmen zu benennen.
3.
Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer kann sich jederzeit schriftlich von der Nutzung der e-learning Dienste abmelden. Eine weitere Nutzung ist dann nicht mehr möglich. Dies befreit den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung, bestehende Verbindlichkeiten zu begleichen.
X.
Haftung
1.
Hat GlobalTraining aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen
Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde, so haftet GlobalTraining beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GlobalTraining, soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers,
z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Sie gelten außerdem nicht bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte.
3.
Unabhängig von einem Verschulden von GlobalTraining bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland unberührt.
4.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Global Training für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im übrigen finden die
für GlobalTraining geltenden Haftungsregelungen entsprechend Anwendung.
5.
Der Auftraggeber ist verpflichtet Schäden und Verluste, für die Global Training aufzukommen hat, unverzüglich
anzuzeigen und auf Verlangen von Global Training aufnehmen zu lassen.
XI.
Sicherheit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Fahren mit der Daimler AG gehörenden Fahrzeugen, die GlobalTraining während des
Seminars zur Verfügung stellt, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Trainers gestattet.
Daimler AG, AGBs GlobalTraining (Stand: 04. September 2015)
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XII.
Urheberrechte
1.
Global Training behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von
Teilnehmerunterlagen (wie insbesondere Bild- und Tonaufnahmen von Schulungsveranstaltungen bzw. von Beratungsaufträgen sowie sonstiger Schulungsunterlagen) vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf kein
Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in
den Seminaren von Global Training eingesetzt wird. Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend für im
Rahmen eines Beratungsauftrages erzielte Arbeitsergebnisse, die urheberrechtlichen Schutz genießen.
2.
Bei von ihm durchgeführten Seminaren verpflichtet sich der Auftraggeber, den urheberrechtlichen Schutz entsprechend der vorstehenden Absätze sicherzustellen, indem er die Teilnehmerunterlagen entsprechend ausgestaltet und die Teilnehmer zu Beginn einer Veranstaltung auf die bestehenden Urheberrechte von Global Training hinweist.
3.
Die Übertragung der Urheberrechte an den Auftraggeber bedarf einer einzelvertraglichen schriftlichen Regelung.
XIII.
Datenschutz
Global Training ist berechtigt, die bei Vertragsabschluss, bei der Online-Registrierung und im Rahmen der Schulung vom Teilnehmer angegebenen Daten für Zwecke der Schulung und Schulungsgestaltung sowie im Rahmen
von Zertifizierungsaktivitäten zu verarbeiten und zu nutzen. Eine personenbezogene Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Teilnehmers. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Verarbeitung der Daten von ihm angemeldeter Teilnehmer datenschutzrechtlich zulässig ist.
XIV.
XV.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
1.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Unwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so verpflichten sich die Vertragsparteien eine nahekommende zulässige Bestimmung zu vereinbaren. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden
Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.
Daimler AG, AGBs GlobalTraining (Stand: 04. September 2015)
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