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Kommentar
Warum sich Makler nicht nur auf Ratings verlassen sollten
Vor einiger Zeit haben wir einen Beitrag zum Thema „Die besten Wohngebäudeversicherungen“
veröffentlicht, der auf einer Analyse von Franke und Bornberg beruhte. Vermögensberater Manfred Irmler
stört sich an dem Ergebnis. In seinem Kommentar erklärt er, warum sich Makler nicht auf Ratings alleine
verlassen sollten.
Manfred Irmler bezieht sich auf diesen Artikel, in dem wir ein Rating des Analysehauses Franke und
Bornberg zu Wohngebäudeversicherungen vorstellen.
Der Artikel „Die besten Wohngebäudeversicherungen“ ist mit größter Vorsicht zu genießen. Anhand
dieses Vergleiches wird deutlich, wie durch eine gezielte Gewichtung beziehungsweise
Nicht-Berücksichtigung von bestimmten Tarifmerkmalen ein Ergebnis verfälscht werden kann.
Eine der wichtigsten Merkmale einer Wohngebäudeversicherung ist nach Meinung vieler Fachleute der
Punkt grobe Fahrlässigkeit. Umso erstaunlicher ist, dass die Medien-Versicherung, die als einzige
Gesellschaft diesen Punkt hervorragend gelöst hat, zwar mit einem FF+ (Note 1,5) bewertet wird, aber
in diesem Test von zwei anderen Anbietern mit der Note 1,3 geschlagen wird und drei andere
Deckungskonzepte gleich gut bewertet werden.
Alle Gesellschaften haben laut Franke und Bornberg den Verzicht auf die Einrede der groben
Fahrlässigkeit als Bestandteil in ihrem Tarif. Das genügt den Analysten, diesen Punkt als erfüllt
abzuhaken. In welcher Qualität das aber geschieht, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der
Entschädigungsgrenze für den Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit, wird nicht bewertet.
Sind auch Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften abgedeckt?
Dabei kommt es gerade auf den Inhalt der Deckungserweiterung an. Der Verzicht der Einrede der
groben Fahrlässigkeit weicht im Wortlaut der Gesellschaften stark ab. So deckt beispielsweise die
Medien-Versicherung vorbildlich auch den Bereich der Verletzung von Obliegenheiten und
Sicherheitsvorschriften ab, während die beiden führenden Gesellschaften diesen Punkt nicht erfüllen.
Noch schlimmer finde ich, dass die Punkte von Franke und Bornberg ignoriert werden. Wörtlich heißt es
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vom Analysehaus: „Da die grob fahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften nicht Bestandteil
unseres Ratings ist, welches die Grundlage der Qualitätsaussage der Tabelle darstellt, hat die
unterschiedliche Ausgestaltung dieser Regelung auch keine Auswirkung auf die Rangfolge der
Tabelle.“
Sollte nicht genau dieser Punkt für einen haftenden Makler aber höchst interessant sein und damit
deutlich herausgestellt werden? Von Franke und Bornberg heißt es weiter:
„…die Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften …..ist nicht Bestandteil unseres
Ratings, da die Regelung für den einzelnen Versicherungsnehmer zwar positiv, für das Kollektiv der
Versicherten jedoch potentiell schädlich sein kann. Die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und
vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften stellt nach unserer Auffassung keinen unvertretbaren
Aufwand für den Versicherungsnehmer dar.“
Zur Klarstellung: „Der Einzelne“ ist unser Kunde, und nur diesem sind wir als Makler verpflichtet. Und
wenn eine Regelung für diesen „Einzelnen“ von unschätzbarem Wert sein kann, dann hat der Makler
die Pflicht und der Kunde ein Recht darauf.
Keine inhaltliche Bewertung
Franke und Bornberg berücksichtigt also beim Rating nur, ob der Verzicht der Einrede der groben
Fahrlässigkeit versichert ist. Inhaltlich wird der Punkt nicht bewertet. Wichtig für uns als Makler wäre es,
wenn die Rating-Agenturen auch die Wichtigkeit und den Inhalt der Leistungsbausteine bewertet. Es
macht schon einen Unterschied, ob der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zur
Versicherungssumme mitversichert gilt, oder ob beispielsweise ein Sublimit von 10.000 Euro gilt.
Es geht nicht darum, ob Dinge von einem Versicherungsnehmer „verlangt“ werden können, sondern es
geht darum, dass unwillentlich eintretende Schäden ersatzpflichtig sind – insbesondere dann, wenn sie
auch existenzbedrohend sind. Man muss sich nur die Frage stellen wie die Regulierung eines
Leitungswasserschadens erfolgt, wenn die Schadenursache auf Abwesenheit und Frostbruch
zurückzuführen ist.
Es kann nur jedem Makler dringend empfohlen werden, sich nicht auf Vergleichsprogramme und
Ratings alleine zu verlassen, sondern sich selbst mit den Bedingungen auseinanderzusetzen. Das
Ergebnis eines Ratings führt eben häufig nicht zum besten Versicherungsprodukt, sondern spiegelt nur
die Gewichtung der Rating-Firma wider, wobei die Bewertungsregeln meist nicht bekannt sind. Die
vermeintliche Vermeidung von Haftungsrisiken wird damit jedenfalls nicht geschaffen.
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Über den Autoren
Manfred Irmler ist geprüfter Anlage- und Vermögensberater sowie Geschäftsführer der Finanz- und
Vermögensberatung Finex aus Mengen.
Dieser Artikel erschien am 20.04.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/kommentar-warum-sich-makler-nicht-nur-auf-ratings-verlassen-sollten-1461162964/
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