3 Aus dem Gemeinderat Gemeindesteuern 2015 Wie im letzten Jahr werden die Gemeindesteuern 2015 in 9 Akontozahlungen einkassiert. Folgende Zahlungstermine gelten für die Gemeindesteuern 2015: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 Akontozahlung 2015 30. August 2015 30. September 2015 30. Oktober 2015 30. November 2015 30. Dezember 2015 30. Januar 2016 28. Februar 2016 30. März 2016 30. April 2016 • Pro Akontozahlung wird jeweils 1/9 der provisorischen Steuern in Rechnung gestellt. • Die Schlussabrechung für die Gemeindesteuern 2015 wird im Verlaufe des Jahres 2016 zugestellt, sobald die Kantonale Steuerverwaltung die Veranlagungsanzeige erstellt hat. • Die steuerpflichtige Person kann zwischen den 9 monatlichen Akontozahlungen oder einer einzigen Zahlung wählen. Bei Bezahlung des Totalbetrages bis zum 30. August 2015 wird ein Vergütungszins von 0.2% pro rata temporis gewährt. Zinsbeträge bis CHF 10.-- werden weder belastet noch vergütet. • Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 3.0% belastet. • Die Steueranzahlungen sind provisorisch. Der Betrag der Ratenzahlungen wurde auf der Basis der Daten berechnet, welche heute zur Verfügung stehen. Falls die Grundlagen wesentlich von der Realität abweichen sollten, bitten wir Sie, mit uns in Kontakt zu treten. Dadurch können grössere Nach- oder Rückzahlungen vermieden werden. Neuen Steuerpflichtigen oder auch Zuzügern, die keine Steueranzahlungen erhalten, wird empfohlen, der Gemeindeverwaltung entsprechende Mitteilung zu machen. Die Gemeinde wird alsdann für eine nachträgliche Fakturation besorgt sein. Für Ratenbeträge unter CHF 30.-- werden keine Anzahlungen erhoben. • Wenn Sie einen Dauerauftrag bei der Bank oder Ihre Zahlungen im Internet vornehmen, dann ändern Sie jedes Jahr die Referenznummer. Somit wird auch gewährleistet, dass Ihre Zahlung im richtigen Steuerjahr verbucht wird. 4 Sanierungskonzept Strassen Mit der Realisierung der 1. Tranche der 1. Sanierungsetappe wurde im Verlaufe des Monats Mai begonnen. Es handelt sich um die Streckenabschnitte: Gäu-Hergarten, Gäuwald, Höhi-Püntli, Püntli-Chäla, Wilersguet-Leist und den Hang bei der Poffetsmüli. Im Subventionsprojekt sind auch die Vorplätze der Liegenschaften von Rudolf Overney und Vitus Schafer einbezogen, denen die Restkosten verrechnet werden. Der Gemeinderat hofft, diese Sanierungsarbeiten bis spätestens Ende Juli 2015 zu verwirklichen. Bei solchen Projekten entspricht die Planung nicht immer der Realität. Die betroffenen EinwohnerInnen wurden persönlich informiert, dass durch diese Sanierungsarbeiten Verkehrsbeschränkungen entstehen. Der Gemeinderat hofft, dass diese EinwohnerInnen sowie die sonstigen VerkehrsteilnehmerInnen das nötige Verständnis dafür aufbringen. Er ist bestrebt, diese Sanierungsarbeiten im gegenseitigen, positiven Einvernehmen mit den betroffenen Anstössern zu verwirklichen. Dies ist kein leichtes Unterfangen und erfordert von allen Beteiligten eine gewisse Flexibilität. Hoffen wir, dass am Schluss alle Verkehrsteilnehmer die sanierten Strassen mit Genugtuung benützen können. Die Arbeiten für die 2. Tranche wurden bereits von 5 Tiefbauunternehmungen offeriert und an die Firma JPF Construction SA, Tafers, vergeben. Es handelt sich um die Strecken: Gübel-Galteren, Seeli-Stockera und die Teilstrecke Zum Holz-Wyssebach. Zudem werden auch Vereinbarungen mit verschiedenen Anstössern erstellt, die im Subventionsprojekt aufgenommen wurden, damit auch deren private Hofzufahrten und Plätze saniert werden können. Der Gemeinderat ist bestrebt, diese Sanierungsarbeiten noch im Herbst 2015 zu verwirklichen. Die defekten Wasserunterläufe beziehungsweise Strassenübergänge in Selgisberg (Wengliswilbach) sowie im Schwarzehärd (Gübelbach) sollten im Verlaufe der Sommermonate saniert werden. Die Realisierung des Selgisbergunterlaufes wurde verzögert, weil nach geeigneten Lösungen gesucht werden musste, um den Vorgaben der betroffenen kantonalen Dienststellen zu entsprechen. Oberdorfstrasse Der Gemeinderat beabsichtigt im Verlaufe des Monats Juli die Verkehrsberuhigung bei der Oberdorfstrasse zu verbessern. Um dies zu verwirklichen, wird der Strassenabschnitt ab der Gemeindeverwaltung bis oberhalb der Quartiere Bergsicht und Geuer während eines Tages gesperrt. Die EinwohnerInnen dieses Einzugsgebietes werden zum gegebenen Zeitpunkt informiert. 5 Heckenschneiden Während den letzten Wochen reinigten die Werkhofangestellten verschiedene Strassenränder mit dem neuen Gemeindefahrzeug. Nichtdestotrotz bleibt es Aufgabe der Liegenschaftsbesitzer, die Hecken und Bäume entlang der Gemeinde- und Kantonalstrasse gemäss Strassengesetz bis zum 1. November eines jeden Jahres zu schneiden. Dieses Gesetz bezweckt, dass allen Verkehrsteilnehmern und Fussgängern die nötige Sicherheit gewährt wird. Hier die vorgeschriebenen Abstände: Bäume: 5.00 m ab Strassenrand Hecken (Lebhäge), die höchstens 0.90 m hoch sind: 1.65 m ab Strassenrand Bepflanzungen in Kurven und in deren Anfahrt: Bepflanzungen sind untersagt, wenn sie die Sicht der Benützer behindern Mauern und Einfriedungen bis 1 m hoch: 1.65 m ab Strassenrand Mauern und Einfriedungen über 1 m hoch: min 1.65 m ab Strassenrand, sofern sie die Sicht der Benützer nicht behindern Mauern und Einfriedungen bis 1 m bei Flurwegen und Quartierstrassen: 0.75 m ab Strassenrand, wenn nichts anderes durch das Quartierreglement vorgegeben ist Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Schneiden der Hecken von 2 bis 4 m Länge und mehr nicht eine leichte Aufgabe darstellt. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer können sich jedoch an eine spezielle Firma wenden, um diese Arbeiten maschinell ausführen zu lassen. Für entsprechende Auskünfte stehen Hubert Gauch, Werkhofangestellter, und Joseph Aerschmann, verantwortlicher Gemeinderat, gerne zur Verfügung. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird sich der Gemeinderat, ohne vorgehende Mitteilung, zukünftig erlauben, alle zu hochgewachsenen Hecken oder Bäume von einer speziellen Firma schneiden zu lassen. Die Kosten werden den Liegenschaftsbesitzer verrechnet. 6 Wanderwege Der bekannte und beliebte Wanderweg im Galterental ist wegen eines Erdrutsches zwischen der Poffetsmüli und Pulvermüli gesperrt. Die neu erstellten Brückenübergänge entlang des Rutschgebietes bei der Poffetsmüli vom Frühling 2014 wurden durch den Erdrutsch beschädigt und teilweise vom Hochwasser weggespült. Um eine dauerhafte Lösung zu finden, plant der Gemeinderat, einen Teil dieser Wanderstrecke, ca. 90 m, auf das gegenüberliegende Bachufer, Gemeindegebiet St. Ursen, zu verlegen. Dabei müssen zwei Stege erstellt werden, die einer ordentlichen Baubewilligung bedürfen, was die Verwirklichung verlängert. Er hofft, dass ab Herbst 2015 die Wanderer diese Stege benützen können und das Galterental wieder zu Fuss begehbar ist. Schliessen Turnhalle Die Turnhalle ist im Sommer infolge Hauptreinigung vom 6. Juli bis 2. August 2015 geschlossen. Bundesfeier Auch dieses Jahr wird eine Bundesfeier durchgeführt. Diese findet statt: Freitagabend, 31. Juli 2015 ab 18.30 Uhr bei den Sportanlagen Das Programm wird im ähnlichen Rahmen wie in den letzten Jahren abgehalten. Die Bevölkerung ist hierzu ganz herzlich eingeladen. Zu gegebener Zeit wird mit einem Flugblatt über die Einzelheiten informiert. Bundesfeier 2014 7 Einführung eines betreuten Mittagstisches ab dem Schuljahr 2015/16 Im April 2015 hat die Gemeinde Alterswil eine Umfrage durchgeführt, um den Bedarf für die Einführung eines betreuten Mittagstisches ab dem Schuljahr 2015/16 für die Kindergarten- und Primarschulkinder des Schulkreises Alterswil zu prüfen. Wir danken allen, die an dieser Umfrage teilgenommen haben. Aufgrund der Rückmeldungen dieser Bedarfsabklärung hat der Gemeinderat nun beschlossen, versuchsweise ab dem nächsten Schuljahr 2015/16 jeweils am Montag einen betreuten Mittagstisch für die Kindergarten-, Primar- und falls genügend Platz vorhanden auch für die OS-Schüler anzubieten. Die Anmeldeformulare wurden den betroffenen Eltern direkt zugestellt. Ergebnisse der Bedarfsabklärung zur Einführung eines Mittagstisches für die Kindergarten- und Primarschulkinder des Schulkreises Alterswil Teilnahmequote Anzahl verschickte Fragebögen an Familien: Anzahl retournierte Fragebögen: 108 62 57.41% Anzahl Familien benötigen einen Mittagstisch: Anzahl Familien benötigen keinen Mittagstisch: 14 45 + 3 evtl. Anzahl Kinder, die einen Mittagstisch besuchen würden: Montag 17 (+ 1 OS) Dienstag 4 (+ 1 OS) Donnerstag 4 Freitag 8 22 + 6 evtl. (+ 2 OS) Kinder nach Schulalter, die einen Mittagstisch besuchen würden: Einschulung im kommenden Schuljahr: 2 Kindergarten: 1. und/oder 2. Jahr: 6 Primarschule: 1. und/oder 2. Jahr: 5 Primarschule: 3. und/oder 4. Jahr: 4 Primarschule: 5. und/oder 6. Jahr: 7 (+ 2 OS) Interesse, als Helfer/in an einem Mittagstisch mitzuhelfen: 11 Familien Kosten: Fr. 10.-- bis 15.-- = 14 Familien Fr. 15.-- bis 20.-- = 3 Familien Bemerkungen: Grundsätzlich positive Rückmeldungen. Einige Familien haben momentan keinen Bedarf, da die Kinderbetreuung von Grosseltern/Tagesfamilie übernommen wird, können sich aber vorstellen evtl. später einen Mittagstisch in Anspruch zu nehmen. 8 Betreuungspersonen für Mittagstisch gesucht Die Gemeinde Alterswil sucht Betreuungspersonen für den Mittagstisch ab dem Schuljahr 2015/16 (Beginn: 31. August 2015). Nach einer Umfrage hat die Gemeinde beschlossen, ab dem Schuljahr 2015/16 einen betreuten Mittagstisch pro Woche, jeweils am Montag, für die Schülerinnen und Schüler anzubieten. Sie können eine kleine Entschädigung erwarten. Pro Mittagstisch werden jeweils zwei Betreuungspersonen benötigt. Die Arbeit umfasst: Tische decken, die Schülerinnen und Schüler empfangen und verpflegen, Beaufsichtigung von 11.40 bis um 13.20 Uhr, aufräumen und den Raum besenrein verlassen. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Regula Haymoz, Gemeinderätin, gerne zur Verfügung (Tel. 079 348 94 69). Haben Sie Interesse, als Betreuungsperson den Mittagstisch zu unterstützen? Melden Sie sich bei der Gemeinde Alterswil per E-Mail [email protected] oder telefonisch Tel. 026 494 11 81 und teilen Sie uns Ihren Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer mit. Gemeindeführungsorgan - Chef-Stv. gesucht GEMEINDEN TAFERS, ALTERSWIL und ST. URSEN Das Gemeindeführungsorgan kommt in Katastrophen und Notlagen zum Einsatz. Zusammen mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe, Zivilschutz und vertraglich verpflichtete Institutionen und Einzelpersonen) richtet sich die Arbeit des GFO nach drei Hauptzielen aus: Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen, Wahrung der Handelsfreiheit, Wiederherstellung geordneter Verhältnisse. Ihr Aufgabenbereich - Stellvertretungsarbeiten in der Überarbeitung des bestehenden GFO - Stellvertretungsarbeiten in der Erweiterung und Umsetzung des GFO Das bringen Sie mit Für diese sehr interessante und herausfordernde Arbeit suchen die Gemeinden Tafers, Alterswil und St. Ursen eine selbständige, belastbare und dynamische Führungspersönlichkeit. Wenn Sie pflichtbewusst, proaktiv, teamfähig und ortskundig sind, sollten Sie sich für dieses stellvertretende Mandat unbedingt melden! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Foto bis Ende September 2015 an: Gemeindeverwaltung Tafers, „Chef GFO“, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers Auskunft erteilt Ihnen: Hubert Sturny, Chef GFO, [email protected], Tel. 026 494 22 04 9 Jugendarbeit - Wir suchen interessierte Jugendliche Wir suchen dich! Du bist motiviert im Jugendraum mitzuarbeiten, und jeweils am Freitagabend das Rümli zu bewirtschaften, einzukaufen, für gute Musik zu sorgen, Getränke anzubieten... dann melde dich bei uns. Du hast Lust, Events zu organisieren? Dann bist du die richtige Person für das Eventteam. Organisiere mit anderen Jugendlichen und dem Jugendarbeitsteam das Jahresprogramm. Melde dich bei uns. Du hast Lust, eine Jugendzeitung zu führen, Flyer für die Anlässe zu kreieren, Artikel für das tafersaktuell zu schreiben? Perfekt, dann komm in unser Medien & Redaktionsteam. Du bist der Handwerker, die Handwerkerin und möchtest mithelfen, das Rümli und seine Umgebung zu gestalten? Yeah, genau dich brauchen wir im Bauteam. Du bist politisch interessiert, und willst die Wünsche der Jugend vertreten? Engagiere dich im Jugendrat. Haben wir dein Interesse geweckt? Du willst mitmachen? Perfekt. Wir freuen uns auf dich und dein Engagement. Melde dich beim Jugendarbeitsteam: Nina, Mobile: 077 478 68 71 oder David, Mobile: 079 417 10 66 Baubewilligungen Erteilte Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren durch das Oberamt: Gesuchsteller Ort Bauvorhaben Bellorini Bernd und Evelyne Klaus Daniel Bergsicht 23 Erweiterung Familienhaus Hauptstrasse 91 Fasel Philipp und Sabine Hauptstrasse 104 Neubau Einfamilienhaus auf bestehender Garage auf Art. 393/821, Erdsondenbohrung auf Art. 821 Umbau und Anbau Milchviehlaufstall, Erweiterung Photovoltaikanlage, Neubau Güllengrube, Mistplatz, Stützmauer, Vorplatz und Terrainauffüllung Erteilte Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren durch die Gemeinde: Gesuchsteller Ort Bauvorhaben Blanchard Otto und Carmen Faqi Fehmi Fasel Erich und Nelly Aerschmann Peter und Lisbeth Under Geuer 7 Autounterstand Hauptstrasse 95 Bonnetsacher 18 Geuer 15 Nutzungsänderung Backstube in Wohnung Luft-Wasser-WP-Einbau Überdachung Sitzplatz
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