Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat
Gemeindesteuern 2015
Wie im letzten Jahr werden die Gemeindesteuern 2015 in 9 Akontozahlungen einkassiert.
Folgende Zahlungstermine gelten für die Gemeindesteuern 2015:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
Akontozahlung 2015
30. August 2015
30. September 2015
30. Oktober 2015
30. November 2015
30. Dezember 2015
30. Januar 2016
28. Februar 2016
30. März 2016
30. April 2016
•
Pro Akontozahlung wird jeweils 1/9 der provisorischen Steuern in Rechnung gestellt.
•
Die Schlussabrechung für die Gemeindesteuern 2015 wird im Verlaufe des Jahres
2016 zugestellt, sobald die Kantonale Steuerverwaltung die Veranlagungsanzeige
erstellt hat.
•
Die steuerpflichtige Person kann zwischen den 9 monatlichen Akontozahlungen
oder einer einzigen Zahlung wählen. Bei Bezahlung des Totalbetrages bis zum
30. August 2015 wird ein Vergütungszins von 0.2% pro rata temporis gewährt.
Zinsbeträge bis CHF 10.-- werden weder belastet noch vergütet.
•
Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 3.0% belastet.
•
Die Steueranzahlungen sind provisorisch. Der Betrag der Ratenzahlungen wurde
auf der Basis der Daten berechnet, welche heute zur Verfügung stehen. Falls die
Grundlagen wesentlich von der Realität abweichen sollten, bitten wir Sie, mit uns
in Kontakt zu treten. Dadurch können grössere Nach- oder Rückzahlungen
vermieden werden.
Neuen Steuerpflichtigen oder auch Zuzügern, die keine Steueranzahlungen erhalten,
wird empfohlen, der Gemeindeverwaltung entsprechende Mitteilung zu machen.
Die Gemeinde wird alsdann für eine nachträgliche Fakturation besorgt sein.
Für Ratenbeträge unter CHF 30.-- werden keine Anzahlungen erhoben.
•
Wenn Sie einen Dauerauftrag bei der Bank oder Ihre Zahlungen im Internet
vornehmen, dann ändern Sie jedes Jahr die Referenznummer. Somit wird auch
gewährleistet, dass Ihre Zahlung im richtigen Steuerjahr verbucht wird.
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Sanierungskonzept Strassen
Mit der Realisierung der 1. Tranche der 1. Sanierungsetappe wurde im Verlaufe des
Monats Mai begonnen. Es handelt sich um die Streckenabschnitte: Gäu-Hergarten,
Gäuwald, Höhi-Püntli, Püntli-Chäla, Wilersguet-Leist und den Hang bei der Poffetsmüli.
Im Subventionsprojekt sind auch die Vorplätze der Liegenschaften von Rudolf
Overney und Vitus Schafer einbezogen, denen die Restkosten verrechnet werden.
Der Gemeinderat hofft, diese Sanierungsarbeiten bis spätestens Ende Juli 2015 zu
verwirklichen. Bei solchen Projekten entspricht die Planung nicht immer der Realität.
Die betroffenen EinwohnerInnen wurden persönlich informiert, dass durch diese
Sanierungsarbeiten Verkehrsbeschränkungen entstehen. Der Gemeinderat hofft, dass
diese EinwohnerInnen sowie die sonstigen VerkehrsteilnehmerInnen das nötige
Verständnis dafür aufbringen. Er ist bestrebt, diese Sanierungsarbeiten im
gegenseitigen, positiven Einvernehmen mit den betroffenen Anstössern zu
verwirklichen. Dies ist kein leichtes Unterfangen und erfordert von allen Beteiligten
eine gewisse Flexibilität. Hoffen wir, dass am Schluss alle Verkehrsteilnehmer die
sanierten Strassen mit Genugtuung benützen können.
Die Arbeiten für die 2. Tranche wurden bereits von 5 Tiefbauunternehmungen offeriert
und an die Firma JPF Construction SA, Tafers, vergeben. Es handelt sich um die
Strecken: Gübel-Galteren, Seeli-Stockera und die Teilstrecke Zum Holz-Wyssebach.
Zudem werden auch Vereinbarungen mit verschiedenen Anstössern erstellt, die im
Subventionsprojekt aufgenommen wurden, damit auch deren private Hofzufahrten
und Plätze saniert werden können. Der Gemeinderat ist bestrebt, diese Sanierungsarbeiten noch im Herbst 2015 zu verwirklichen.
Die defekten Wasserunterläufe beziehungsweise Strassenübergänge in Selgisberg
(Wengliswilbach) sowie im Schwarzehärd (Gübelbach) sollten im Verlaufe der
Sommermonate saniert werden. Die Realisierung des Selgisbergunterlaufes wurde
verzögert, weil nach geeigneten Lösungen gesucht werden musste, um den
Vorgaben der betroffenen kantonalen Dienststellen zu entsprechen.
Oberdorfstrasse
Der Gemeinderat beabsichtigt im Verlaufe des Monats Juli die Verkehrsberuhigung
bei der Oberdorfstrasse zu verbessern. Um dies zu verwirklichen, wird der Strassenabschnitt ab der Gemeindeverwaltung bis oberhalb der Quartiere Bergsicht und
Geuer während eines Tages gesperrt. Die EinwohnerInnen dieses Einzugsgebietes
werden zum gegebenen Zeitpunkt informiert.
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Heckenschneiden
Während den letzten Wochen reinigten die Werkhofangestellten verschiedene
Strassenränder mit dem neuen Gemeindefahrzeug. Nichtdestotrotz bleibt es Aufgabe
der Liegenschaftsbesitzer, die Hecken und Bäume entlang der Gemeinde- und
Kantonalstrasse gemäss Strassengesetz bis zum 1. November eines jeden Jahres
zu schneiden. Dieses Gesetz bezweckt, dass allen Verkehrsteilnehmern und
Fussgängern die nötige Sicherheit gewährt wird.
Hier die vorgeschriebenen Abstände:
Bäume:
5.00 m ab Strassenrand
Hecken (Lebhäge), die höchstens
0.90 m hoch sind:
1.65 m ab Strassenrand
Bepflanzungen in Kurven und in
deren Anfahrt:
Bepflanzungen sind untersagt, wenn
sie die Sicht der Benützer behindern
Mauern und Einfriedungen bis 1 m hoch:
1.65 m ab Strassenrand
Mauern und Einfriedungen über 1 m hoch:
min 1.65 m ab Strassenrand, sofern
sie die Sicht der Benützer nicht
behindern
Mauern und Einfriedungen bis 1 m bei
Flurwegen und Quartierstrassen:
0.75 m ab Strassenrand, wenn nichts
anderes durch das Quartierreglement
vorgegeben ist
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Schneiden der Hecken von 2 bis 4 m
Länge und mehr nicht eine leichte Aufgabe darstellt. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer können sich jedoch an eine spezielle Firma wenden, um diese Arbeiten
maschinell ausführen zu lassen. Für entsprechende Auskünfte stehen Hubert Gauch,
Werkhofangestellter, und Joseph Aerschmann, verantwortlicher Gemeinderat, gerne
zur Verfügung.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird sich der Gemeinderat, ohne
vorgehende Mitteilung, zukünftig erlauben, alle zu hochgewachsenen Hecken oder
Bäume von einer speziellen Firma schneiden zu lassen. Die Kosten werden den
Liegenschaftsbesitzer verrechnet.
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Wanderwege
Der bekannte und beliebte Wanderweg im Galterental ist wegen eines Erdrutsches
zwischen der Poffetsmüli und Pulvermüli gesperrt. Die neu erstellten Brückenübergänge entlang des Rutschgebietes bei der Poffetsmüli vom Frühling 2014
wurden durch den Erdrutsch beschädigt und teilweise vom Hochwasser weggespült.
Um eine dauerhafte Lösung zu finden, plant der Gemeinderat, einen Teil dieser
Wanderstrecke, ca. 90 m, auf das gegenüberliegende Bachufer, Gemeindegebiet
St. Ursen, zu verlegen. Dabei müssen zwei Stege erstellt werden, die einer
ordentlichen Baubewilligung bedürfen, was die Verwirklichung verlängert. Er hofft,
dass ab Herbst 2015 die Wanderer diese Stege benützen können und das
Galterental wieder zu Fuss begehbar ist.
Schliessen Turnhalle
Die Turnhalle ist im Sommer infolge Hauptreinigung vom 6. Juli bis 2. August 2015
geschlossen.
Bundesfeier
Auch dieses Jahr wird eine Bundesfeier durchgeführt. Diese findet statt:
Freitagabend, 31. Juli 2015 ab 18.30 Uhr bei den Sportanlagen
Das Programm wird im ähnlichen Rahmen wie in den letzten Jahren abgehalten. Die
Bevölkerung ist hierzu ganz herzlich eingeladen. Zu gegebener Zeit wird mit einem
Flugblatt über die Einzelheiten informiert.
Bundesfeier 2014
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Einführung eines betreuten Mittagstisches
ab dem Schuljahr 2015/16
Im April 2015 hat die Gemeinde Alterswil eine Umfrage durchgeführt, um den Bedarf
für die Einführung eines betreuten Mittagstisches ab dem Schuljahr 2015/16 für die
Kindergarten- und Primarschulkinder des Schulkreises Alterswil zu prüfen. Wir
danken allen, die an dieser Umfrage teilgenommen haben.
Aufgrund der Rückmeldungen dieser Bedarfsabklärung hat der Gemeinderat nun
beschlossen, versuchsweise ab dem nächsten Schuljahr 2015/16 jeweils am Montag
einen betreuten Mittagstisch für die Kindergarten-, Primar- und falls genügend Platz
vorhanden auch für die OS-Schüler anzubieten. Die Anmeldeformulare wurden den
betroffenen Eltern direkt zugestellt.
Ergebnisse der Bedarfsabklärung zur Einführung eines Mittagstisches für die
Kindergarten- und Primarschulkinder des Schulkreises Alterswil
Teilnahmequote
Anzahl verschickte Fragebögen an Familien:
Anzahl retournierte Fragebögen:
108
62
57.41%
Anzahl Familien benötigen einen Mittagstisch:
Anzahl Familien benötigen keinen Mittagstisch:
14
45
+ 3 evtl.
Anzahl Kinder, die einen Mittagstisch besuchen würden:
Montag
17 (+ 1 OS)
Dienstag
4 (+ 1 OS)
Donnerstag
4
Freitag
8
22
+ 6 evtl. (+ 2 OS)
Kinder nach Schulalter, die einen Mittagstisch besuchen würden:
Einschulung im kommenden Schuljahr:
2
Kindergarten: 1. und/oder 2. Jahr:
6
Primarschule: 1. und/oder 2. Jahr:
5
Primarschule: 3. und/oder 4. Jahr:
4
Primarschule: 5. und/oder 6. Jahr:
7 (+ 2 OS)
Interesse, als Helfer/in an einem Mittagstisch mitzuhelfen:
11 Familien
Kosten:
Fr. 10.-- bis 15.-- = 14 Familien
Fr. 15.-- bis 20.-- = 3 Familien
Bemerkungen:
Grundsätzlich positive Rückmeldungen. Einige Familien haben momentan keinen
Bedarf, da die Kinderbetreuung von Grosseltern/Tagesfamilie übernommen wird,
können sich aber vorstellen evtl. später einen Mittagstisch in Anspruch zu nehmen.
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Betreuungspersonen für Mittagstisch gesucht
Die Gemeinde Alterswil sucht
Betreuungspersonen
für den Mittagstisch ab dem Schuljahr 2015/16 (Beginn: 31. August 2015).
Nach einer Umfrage hat die Gemeinde beschlossen, ab dem Schuljahr 2015/16
einen betreuten Mittagstisch pro Woche, jeweils am Montag, für die Schülerinnen
und Schüler anzubieten. Sie können eine kleine Entschädigung erwarten. Pro
Mittagstisch werden jeweils zwei Betreuungspersonen benötigt.
Die Arbeit umfasst: Tische decken, die Schülerinnen und Schüler empfangen und
verpflegen, Beaufsichtigung von 11.40 bis um 13.20 Uhr, aufräumen und den Raum
besenrein verlassen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Regula Haymoz, Gemeinderätin, gerne
zur Verfügung (Tel. 079 348 94 69).
Haben Sie Interesse, als Betreuungsperson den Mittagstisch zu unterstützen?
Melden Sie sich bei der Gemeinde Alterswil per E-Mail [email protected] oder
telefonisch Tel. 026 494 11 81 und teilen Sie uns Ihren Namen, Vornamen, Adresse,
Telefonnummer mit.
Gemeindeführungsorgan - Chef-Stv. gesucht
GEMEINDEN TAFERS, ALTERSWIL und ST. URSEN
Das Gemeindeführungsorgan kommt in Katastrophen und Notlagen zum Einsatz.
Zusammen mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei,
Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe, Zivilschutz und vertraglich
verpflichtete Institutionen und Einzelpersonen) richtet sich die Arbeit des GFO nach
drei Hauptzielen aus: Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen, Wahrung
der Handelsfreiheit, Wiederherstellung geordneter Verhältnisse.
Ihr Aufgabenbereich
- Stellvertretungsarbeiten in der Überarbeitung des bestehenden GFO
- Stellvertretungsarbeiten in der Erweiterung und Umsetzung des GFO
Das bringen Sie mit
Für diese sehr interessante und herausfordernde Arbeit suchen die Gemeinden
Tafers, Alterswil und St. Ursen eine selbständige, belastbare und dynamische
Führungspersönlichkeit. Wenn Sie pflichtbewusst, proaktiv, teamfähig und ortskundig
sind, sollten Sie sich für dieses stellvertretende Mandat unbedingt melden!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Foto bis Ende September 2015
an: Gemeindeverwaltung Tafers, „Chef GFO“, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers
Auskunft erteilt Ihnen:
Hubert Sturny, Chef GFO, [email protected], Tel. 026 494 22 04
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Jugendarbeit - Wir suchen interessierte Jugendliche
Wir suchen dich! Du bist motiviert im Jugendraum mitzuarbeiten, und jeweils am
Freitagabend das Rümli zu bewirtschaften, einzukaufen, für gute Musik zu sorgen,
Getränke anzubieten... dann melde dich bei uns.
Du hast Lust, Events zu organisieren? Dann bist du die richtige Person für das Eventteam. Organisiere mit anderen Jugendlichen und dem Jugendarbeitsteam das Jahresprogramm. Melde dich bei uns.
Du hast Lust, eine Jugendzeitung zu führen, Flyer für die Anlässe zu kreieren, Artikel
für das tafersaktuell zu schreiben? Perfekt, dann komm in unser Medien & Redaktionsteam.
Du bist der Handwerker, die Handwerkerin und möchtest mithelfen, das Rümli und
seine Umgebung zu gestalten? Yeah, genau dich brauchen wir im Bauteam.
Du bist politisch interessiert, und willst die Wünsche der Jugend vertreten? Engagiere
dich im Jugendrat.
Haben wir dein Interesse geweckt? Du willst mitmachen? Perfekt. Wir freuen uns auf
dich und dein Engagement.
Melde dich beim Jugendarbeitsteam:
Nina, Mobile: 077 478 68 71 oder David, Mobile: 079 417 10 66
Baubewilligungen
Erteilte Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren durch das Oberamt:
Gesuchsteller
Ort
Bauvorhaben
Bellorini Bernd und
Evelyne
Klaus Daniel
Bergsicht 23
Erweiterung Familienhaus
Hauptstrasse 91
Fasel Philipp und Sabine
Hauptstrasse 104
Neubau Einfamilienhaus auf bestehender Garage
auf Art. 393/821, Erdsondenbohrung auf Art. 821
Umbau und Anbau Milchviehlaufstall, Erweiterung
Photovoltaikanlage, Neubau Güllengrube,
Mistplatz, Stützmauer, Vorplatz und
Terrainauffüllung
Erteilte Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren durch die Gemeinde:
Gesuchsteller
Ort
Bauvorhaben
Blanchard Otto und
Carmen
Faqi Fehmi
Fasel Erich und Nelly
Aerschmann Peter und
Lisbeth
Under Geuer 7
Autounterstand
Hauptstrasse 95
Bonnetsacher 18
Geuer 15
Nutzungsänderung Backstube in Wohnung
Luft-Wasser-WP-Einbau
Überdachung Sitzplatz