MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg ∙ Postfach 103443 ∙ 70029 Stuttgart Evangelisches Jugendwerk in Württemberg Haeberlinstraße 1-3 70563 Stuttgart (Vaihingen) Datum Name Durchwahl Aktenzeichen 05.08.2015 Dr. Markus Reiners 0711 123-3669 23-6950-12 (Bitte bei Antwort angeben) Zuwendung des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des Projektes OASE aus Mitteln der Staatshaushaltspläne 2014 und 2015/16 („Zukunftsplan Jugend“) Ihr Änderungsantrag vom 15.06.2015 zum Zuwendungsbescheid vom 10.09.2014 (Az. 25-6950-12) Anlagen Vordruck Verwendungsnachweis Vordruck Rechtsbehelfsverzicht und Mittelanforderung Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren o.g. Antrag wird der Zuwendungsbescheid vom 10.09.2014 (Az. 25-695012) wie folgt geändert: 1. Erhöhung de r Zuw endung Die bewilligte Zuwendung wird um 156.750 EUR auf insgesamt 259.750 EUR (in Worten: zweihundertneunundfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) erhöht. 2. Zuw endungszw eck Der Zuschuss ist zweckgebunden und darf nur entsprechend Ihrem o.g. Änderungsantrag und dem damit verbundenen Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt OASE PLUS verwendet werden, mit dem das ursprünglich vorgesehene Projekt OASE (OASE = Online-Antrag und Statistik-Erhebung) inhaltlich erweitert wird. Schellingstraße 15 · 70174 Stuttgart · Telefon 0711 123-0 · Telefax 0711 123-3999 · [email protected] · www.sozialministerium-bw.de · www.service-bw.de Stadtmitte · Friedrichsbau -2- 3. Bemessungsgrundlage und Finanzi erung Folgende Positionen des Kostenplans zum Änderungsantrag vom 15.06.2015 werden als zuwendungsfähig anerkannt, soweit hiermit kassenwirksame Aufwendungen verbunden sind: Personalaufwand für Projektleitung etc. Externe IT-Dienstleistung Personalaufwand beim kleineren Modellverband Projektfachstelle IT-Dienstleistung/Honorarmitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen Sach- und Fahrtkosten Summe 31.000 EUR 35.000 EUR 4.000 EUR 80.750 EUR 92.000 EUR 13.000 EUR 9.000 EUR 7.000 EUR 271.750 EUR Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist wie folgt vorgesehen: Eigenmittel 12.000 EUR Zuwendung – Land 259.750 EUR Summe 271.750 EUR 4. Nebenbestimmungen und Hi nw eise Ein Teilbetrag in Höhe von 48.000 EUR der ursprünglich bewilligten Zuwendung (103.000 EUR) ist in 2014 bereits ausgezahlt worden. Die Auszahlung der darüber hinaus bewilligten Zuwendung erfolgt nach Projektfortschritt in folgenden geänderten Tranchen: Im Haushaltsjahr 2015 bis zu 92.000 EUR Im Haushaltsjahr 2016 bis zu 119.750 EUR Die Auszahlung des Erhöhungsbetrags nach Nr. 1 (156.750 EUR) ist erst nach Bestandskraft dieses Änderungsbescheids möglich ist. Durch Abgabe einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung auf dem beigefügten Formular kann die Bestandskraft des Änderungsbescheids vorzeitig herbeigeführt und damit die Auszahlung beschleunigt werden. Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des diesem Änderungsbescheid beigefügten Vordrucks zu erstellen. Dauerhafte Nutzungsrechte und ein dauerhafter Zugriff des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren auf die Daten von OASE sind zu -3- gewährleisten. Dies beispielsweise hinsichtlich der anonymisierten Auswertung statistischer Daten oder im Zusammenhang mit der Überprüfung von Daten. Soweit in diesem Änderungsbescheid keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind, gelten die Nebenbestimmungen (einschließlich der ANBest-P), Maßgaben und Hinweise des Zuwendungsbescheids vom 10.09.2014 (Az. 25-6950-12) unverändert fort. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Segmiller
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