Zuwendungsbescheid zur Förderung des Projekts OASE

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg ∙ Postfach 103443 ∙ 70029 Stuttgart
Evangelisches Jugendwerk in Württemberg
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart (Vaihingen)
Datum
Name
Durchwahl
Aktenzeichen
05.08.2015
Dr. Markus Reiners
0711 123-3669
23-6950-12
(Bitte bei Antwort angeben)
Zuwendung des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des Projektes
OASE aus Mitteln der Staatshaushaltspläne 2014 und 2015/16 („Zukunftsplan
Jugend“)
Ihr Änderungsantrag vom 15.06.2015 zum Zuwendungsbescheid vom
10.09.2014 (Az. 25-6950-12)
Anlagen
Vordruck Verwendungsnachweis
Vordruck Rechtsbehelfsverzicht und Mittelanforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren o.g. Antrag wird der Zuwendungsbescheid vom 10.09.2014 (Az. 25-695012) wie folgt geändert:
1. Erhöhung de r Zuw endung
Die bewilligte Zuwendung wird um 156.750 EUR auf insgesamt 259.750 EUR (in
Worten: zweihundertneunundfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) erhöht.
2. Zuw endungszw eck
Der Zuschuss ist zweckgebunden und darf nur entsprechend Ihrem o.g. Änderungsantrag und dem damit verbundenen Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt
OASE PLUS verwendet werden, mit dem das ursprünglich vorgesehene Projekt
OASE (OASE = Online-Antrag und Statistik-Erhebung) inhaltlich erweitert wird.
Schellingstraße 15 · 70174 Stuttgart · Telefon 0711 123-0 · Telefax 0711 123-3999 · [email protected] ·
www.sozialministerium-bw.de · www.service-bw.de
Stadtmitte ·
Friedrichsbau
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3. Bemessungsgrundlage und Finanzi erung
Folgende Positionen des Kostenplans zum Änderungsantrag vom 15.06.2015 werden
als zuwendungsfähig anerkannt, soweit hiermit kassenwirksame Aufwendungen verbunden sind:
Personalaufwand für Projektleitung etc.
Externe IT-Dienstleistung
Personalaufwand beim kleineren Modellverband
Projektfachstelle
IT-Dienstleistung/Honorarmitarbeiter
Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungen
Sach- und Fahrtkosten
Summe
31.000 EUR
35.000 EUR
4.000 EUR
80.750 EUR
92.000 EUR
13.000 EUR
9.000 EUR
7.000 EUR
271.750 EUR
Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist wie folgt vorgesehen:
Eigenmittel
12.000 EUR
Zuwendung – Land
259.750 EUR
Summe
271.750 EUR
4. Nebenbestimmungen und Hi nw eise
Ein Teilbetrag in Höhe von 48.000 EUR der ursprünglich bewilligten Zuwendung
(103.000 EUR) ist in 2014 bereits ausgezahlt worden. Die Auszahlung der darüber
hinaus bewilligten Zuwendung erfolgt nach Projektfortschritt in folgenden geänderten
Tranchen:
 Im Haushaltsjahr 2015 bis zu 92.000 EUR
 Im Haushaltsjahr 2016 bis zu 119.750 EUR
Die Auszahlung des Erhöhungsbetrags nach Nr. 1 (156.750 EUR) ist erst nach Bestandskraft dieses Änderungsbescheids möglich ist. Durch Abgabe einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung auf dem beigefügten Formular kann die Bestandskraft des
Änderungsbescheids vorzeitig herbeigeführt und damit die Auszahlung beschleunigt
werden.
Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des diesem Änderungsbescheid
beigefügten Vordrucks zu erstellen.
Dauerhafte Nutzungsrechte und ein dauerhafter Zugriff des Ministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren auf die Daten von OASE sind zu
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gewährleisten. Dies beispielsweise hinsichtlich der anonymisierten Auswertung statistischer Daten oder im Zusammenhang mit der Überprüfung von Daten.
Soweit in diesem Änderungsbescheid keine abweichenden Regelungen getroffen
worden sind, gelten die Nebenbestimmungen (einschließlich der ANBest-P), Maßgaben und Hinweise des Zuwendungsbescheids vom 10.09.2014 (Az. 25-6950-12)
unverändert fort.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim
Verwaltungsgericht in Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerhard Segmiller