BG BAU aktuell, Ausgabe 4, November 2015

Unternehmermagazin für die Bauwirtschaft
Ausgabe 4 | November 2015
BG BAU aktuell
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der BG
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Sichere
Zugänge
Im Interview:
Andreas Kipar,
Landschaftsarchitekt
Kompaktinfo
Impfungen
www.bgbau.de
Ganz konkret – die neue
Betriebssicherheitsverordnung
regelt Maßnahmen für den sicheren
Einsatz von Arbeitsmitteln
Folgen Sie uns auf Twitter:
www.twitter.com/bg_bau
Beilage des Kompetenzzentrums
For tbildung nach der DGU V Vorschrif t 2
T hema: Impf ungen
Inhalt
SICHERHEIT –
GANZ KONKRET
HAUTKREBS DURCH
SONNE
GRÜNE VISIONEN
FÜR MAILAND
FELDER DER
IDEEN
Interview mit dem deutschen
Die neue Betriebssicherheitsverord- Die BG BAU berät Erkrankte und
nung regelt Maßnahmen für den si- übernimmt bei anerkannter Berufs- Landschaftsarchitekten
Andreas Kipar.
cheren Einsatz von Arbeitsmitteln. krankheit die Kosten.
Innovative Pavillons, spannende
Ansätze zu den Themen Welternährung und Energie auf der EXPO 2015.
12
28
34
18
04
IN KÜRZE
06
Sichere Zugänge – hoch gelegene Arbeitsplätze auf Baustel28
len müssen jederzeit sicher erreichbar sein
26
Energie für Rücken und Gelenke – die Arbeitskraft erhalten
mit berufsorientierter, medizinischer Rehabilitation (RehaBau)
SCHWERPUNKT
AUS UNFÄLLEN LERNEN
10
IM BLICK
Felder der Ideen – innovative Pavillons und spannende
Ansätze zu den Themen Welternährung und Energie auf
der EXPO 2015 in Mailand
Windböe kippt Raupenkran um
MENSCH UND BETRIEB
ARBEITSSICHERHEIT
12
32
16
Sicherheit – ganz konkret – die neue Betriebssicherheitsverordnung regelt die wichtigsten Maßnahmen für den
sicheren Einsatz technischer Arbeitsmittel
Neue Symbole – weltweit einheitliche Gefahrstoffpiktogramme 34
17
Gefährliche Überholmanöver auf Landstraßen
Gemeinsame Sache – Funktion und Aufgaben eines
Arbeitsschutzausschusses
REHABILITATION UND LEISTUNGEN
Hautkrebs durch Sonne – BG BAU berät Erkrankte und
übernimmt bei anerkannter Berufskrankheit die Kosten
SICHER UNTERWEGS
IM FOKUS
18
MITGLIEDER UND BEITRÄGE
36
37
Grüne Visionen für Mailand – Interview mit dem deutschen
Landschaftsarchitekten Andreas Kipar
38
ARBEITSMEDIZIN
22
24
Arbeitsentgelte rechtzeitig melden
Neues Lohnnachweisverfahren
INFOMEDIEN
MIT GUTEM BEISPIEL
Notfall für die Augen – Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schlaf ist lebenswichtig – Schlafstörungen machen krank
39
„Fair und menschlich“ – das familienfreundliche Unternehmen
Oellerking Gebäudeservice hat seine Mitarbeiter im Blick
IMPRESSUM
BG BAU aktuell
Mitgliedermagazin der Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft
Heft 4_2015 | ISSN 2365-8835
Herausgeber:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU)
Hildegardstr. 29/30, 10715 Berlin
www.bgbau.de
Verantwortlich:
Klaus-Richard Bergmann,
Hauptgeschäftsführer
Redaktion:
Rolf Schaper (verantw.)
Tel.: 0511 987-2530
E-Mail: [email protected]
Dagmar Sobull
Tel.: 0511 987-1528
E-Mail: [email protected]
Fax: 0511 987-2545
BG BAU, Bezirksverwaltung Nord
Hildesheimer Str. 309, 30519 Hannover
Änderungen Zeitschriftenversand:
[email protected]
Agentur:
steindesign Werbeagentur GmbH, Hannover
Titelbild:
Mirko Bartels, Einklinker: KLA kiparlandschaftsarchitekten GmbH
Druck:
Sedai Druck GmbH & Co. KG, Hameln
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben
nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion
wieder. Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag
enthalten.
natureOffice.com | DE-000-000000
Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
die neue Ausgabe der BG BAU aktuell 4/2015 liegt druckfrisch vor Ihnen. Darin informieren
wir Sie über die komplexeste Krankenhausfusion Deutschlands. 13 bisher rechtlich unabhängige Kliniken, darunter die neun größten Unfallkrankenhäuser der Bundesrepublik,
haben ihre zukünftige Dachgesellschaft, den „BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen
Unfallversicherung gGmbH“, gegründet. Damit entsteht bis 2016 eines der größten Gesundheitsunternehmen im Bundesgebiet. Der neue Klinikkonzern mit insgesamt mehr als 12.500
Mitarbeitern und jährlich über 550.000 Patienten hat eine im deutschen Gesundheitswesen einzigartige strategische Ausrichtung: die enge Verzahnung von Akutversorgung und
Rehabilitation in sämtlichen Behandlungsphasen. Damit können für unsere Patienten nach
Arbeitsunfällen bessere Leistungen noch wirtschaftlicher erbracht werden.
Klaus-Richard
Bergmann,
Hauptgeschäftsführer
der BG BAU
Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Ausgabe auch zum Thema „hoch gelegene
Arbeitsplätze“, denn viele Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft befinden sich weit oben. Ursache zahlreicher Arbeitsunfälle sind Abstürze oder nicht gesicherte Verkehrswege. Unser
Beitrag gibt Anregungen, wie Zugänge beschaffen sein sollen, damit Ihre Mitarbeiter sicher
und wirtschaftlich nach oben kommen können.
Sichere Arbeitsplätze mit sicheren Arbeitsmitteln zu schaffen, ist auch das Ziel der neuen
staatlichen Betriebssicherheitsverordnung, die im Juni 2015 in Kraft getreten ist. Zentrales
Thema darin ist die Gefährdungsbeurteilung. Mit dem Expertenwissen unserer Prävention und des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU unterstützen
wir Sie dabei, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und die Arbeit auf dem Bau sicherer
zu machen.
Erfolgreiche Prävention kann auch in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern nur gemeinsam gelingen. Ein wichtiges Element dazu ist beispielsweise der Arbeitsschutzausschuss
(ASA), der sich aus Vertretern aller sicherheitsrelevanten Bereiche zusammensetzt. Die
Mitglieder des ASA treffen sich regelmäßig und tauschen sich aus in puncto Prävention.
Wir erläutern in unserem Beitrag, wie die Arbeit in diesem Gremium vorbildlich funktioniert. So werden schon im Vorfeld auftretende Risiken im Betrieb minimiert – zum Wohle
der Beschäftigten und Ihres Unternehmens.
Ihr
Klaus-Richard Bergmann
4
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In Kürze
BG BAU aktuell 4 _ 2015
BG Kliniken
BESSERER SERVICE
FÜR PATIENTEN
Dreizehn bisher rechtlich unabhängige Kliniken, darunter
die neun größten Unfallkrankenhäuser der Bundesrepublik,
haben am 11. Juni 2015 ihre zukünftige Dachgesellschaft „BG
Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung
gGmbH“ gegründet. Damit soll bis 2016 eines der größten Gesundheitsunternehmen im Bundesgebiet entstehen. Der neue
Klinikkonzern mit insgesamt mehr als 12.500 Mitarbeitern,
jährlich über 550.000 Patienten und einem Jahresumsatz von
rund 1,2 Milliarden Euro wird über eine besondere strategische
Ausrichtung verfügen: die enge Verzahnung von Akutversorgung und Rehabilitation in sämtlichen Behandlungsphasen.
Die Kernkompetenz des neuen Konzerns liegt vor allem in
chirurgischen Fachbereichen wie der Therapie von schwersten Hand-, Brand- und Rückenmarksverletzungen, der Versorgung von Schädel-Hirn- und Mehrfach-Verletzungen sowie
der Behandlung von Berufskrankheiten. Dabei begleiten die
BG Kliniken ihre Patienten mit allen geeigneten Mitteln und
über die Entlassung hinaus zurück in den Lebensalltag. KUV
Fachkräfte gesucht
Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
AUSBILDUNG IN DER BAUWIRTSCHAFT LOHNT SICH
Foto: Fotolia
Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in
der Bauwirtschaft
ist im vergangenen
Jahr das erste Mal
seit drei Jahren wieder gestiegen. Allerdings ist auch die
Zahl offener Ausbildungsstellen im
Bausektor stärker
ge s t i e ge n a l s i m
Branchendurchschnitt. Nach ihrer
Ausbildung haben Auszubildende sehr gute Chancen auf eine
Festanstellung. Denn Fachkräfte werden in der Baubranche
gesucht. Das schlägt sich auch in der Bezahlung nieder: Die
Bauberufe zählen zu den am besten vergüteten Ausbildungsberufen überhaupt. So wird die Ausbildung zum Maurer neben
einigen anderen Bauausbildungsberufen mit dem höchsten
Azubigehalt aller Ausbildungsberufe entlohnt. 2014 hatte ein
Auszubildender für den Maurerberuf über alle drei Ausbildungsjahre im Durchschnitt 1.030 Euro brutto pro Monat und
damit fast 100 Euro mehr als ein angehender Bankkaufmann
in der Ausbildung. Bauberufe zählen der Bundesagentur für
Arbeit zufolge zwar noch nicht zu den Mangelberufen, aber
es dauert deutlich länger, die offenen Stellen zu besetzen, als
im Bundesdurchschnitt.
SOKA-Bau
SEMINARE DER BG BAU
Die BG BAU bietet ihren
Mitgliedsunternehmen
auch im nächsten Jahr
ein breites Fortbildungsprogramm rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an. Das
Programm für 2016 ist
bereits verfügbar. Mitgliedsunternehmen mit
mehr als zehn Beschäftigten erhalten die druckfrische Broschüre direkt per
Post zugeschickt. Kleine
Mitgliedsfirmen können
die Broschüre unter der
Telefonnummer 0721 8102-611 bzw. -627 oder per E-Mail an die
Adresse [email protected] anfordern oder als PDFDatei auf der Homepage der BG BAU herunterladen.
Auf ihrer Website bietet die BG BAU darüber hinaus eine
Seminardatenbank mit Volltextsuche an. Dort können Interessierte gezielt nach bestimmten Seminarangeboten suchen,
sich über Termine und freie Plätze informieren und sich online anmelden.
Seminardatenbank:
www.bgbau.de/seminare oder Webcode: 2785346
BG BAU aktuell 4_2015
In Kürze
Umfrage zu Medien der BG BAU
MACHEN SIE MIT!
Egal ob Bausteine-Ordner, Broschüre, Flyer, Aufkleber, Film oder
CD – wir wollen wissen, was Sie von den Medien der BG BAU
halten. Aus diesem Grund führt die BG BAU mit wissenschaftlicher Unterstützung vom Institut für Arbeit und Gesundheit der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) eine Umfrage zu ihrem Medienangebot durch. Ziel ist es, die Medien der
BG BAU zu optimieren und sie entsprechend der Nachfrage zu
gestalten. Auch Sie haben etwas davon. Schließlich suchen Sie
als Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Führungskraft oder Betriebsrat in unseren Medien
nach wichtigen Informationen für die tägliche Arbeit. Sie wissen
am besten, welche Informationen Sie in welcher Form benötigen.
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Info-
Informationen und Arbeitshilfen
für Planung und Ausschreibung
Auf die
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• Wie bestellen Sie unsere Medien – online, per E-Mail oder
am Telefon?
• Wie informieren Sie sich über Neuerscheinungen? Und nutzen Sie die Medien in gedruckter Form oder elektronisch?
• Wie zufrieden sind Sie und haben Sie Änderungswünsche
oder Verbesserungsvorschläge?
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2016
kommt es an
Den Onlinefragebogen zu den Medien der BG BAU finden Sie
unter http://befragungen.dguv.de, TAN: Medien.
Als Dankeschön verlosen wir unter allen Teilnehmern
100 Notfallhammer.
Bahnlärm macht krank
RISIKO KOPFHÖRER
FLÜSTERBREMSEN SOLLEN
ZÜGE LEISER MACHEN
Menschen, die an Bahnstrecken wohnen, sollen besser vor
krank machendem Lärm geschützt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, den Schienenlärm bis 2020 deutschlandweit
zu halbieren. Möglich werden soll das mit intelligenten Lärmschutzwänden und sogenannten Flüsterbremsen. Bis 2016 soll
bereits die Hälfte aller Güterwaggons darauf umgerüstet sein.
Der Bund fördert die Umrüstung mit rund 150 Millionen Euro
jährlich. Bisher sind die meisten Waggons noch mit sogenannten Graugussbremsen ausgerüstet, die die Räder bei jedem
Bremsen aufrauen. Dadurch entstehen laute Rollgeräusche
während der Fahrt. Als besonders unangenehm empfinden
Anwohner vor allem Bahnlärm, den Güterzüge nachts verursachen.
SOB
Foto: Picture Alliance
Foto: Fotolia
Straßenverkehr
Betrachtet man nur die jüngere Altersgruppe zwischen 14 und
34 Jahren, liegen die Anteile noch weit höher: Jeder zweite
junge Fußgänger (54 Prozent) und Radfahrer (46 Prozent) trägt
im Straßenverkehr regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer. Fast ein Drittel der Befragten ist nach eigenen Angaben
schon einmal in eine gefährliche Situation geraten, weil andere Personen zu Fuß oder auf dem Fahrrad Kopfhörer getragen
haben. Der DVR weist darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung eine Beeinträchtigung des Gehörs, wie sie durch
laute Musik oder Telefongespräche über Kopfhörer entstehen
kann, ausdrücklich verbietet. Verkehrsteilnehmer sollten ihre
Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen und sich nicht
ablenken lassen.
DVR
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Gesund
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Darum fragen wir Sie:
Mehr als jeder
fünfte Fußgänger und fast
20 Prozent der
Radfahrer sind
regelmäßig oder
hin und wieder
mit Kopfhörern
im Straßenverkehr unterwegs.
Das zeigt eine
Befragung von 2.000 Personen, die das Marktforschungsinstitut ipsos im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt hat.
|
Jeder Unternehmer muss sich
vor Beginn der Arbeiten auf hoch
gelegenen Plätzen einen Überblick
über die vorhandenen Risiken vor Ort verschaffen. Diese muss er dann im Rahmen
einer Gefährdungsbeurteilung bewerten
und entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit seiner Mitarbeiter veranlassen.
BG BAU aktuell 4_2015
Schwerpunkt
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Sichere Zugänge
Hoch gelegene Arbeitsplätze auf Baustellen müssen jederzeit
sicher erreichbar sein.
TEXT: Thorsten Sell
FOTOS: Mirko Bartels
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o unterschiedlich die Gebäude formen, so unterschiedlich sind auch
die Möglichkeiten, die Arbeitsplätze
in der Höhe zu erreichen. Geht es um einen
Anbau, um ein Einfamilienhaus, ein Bürogebäude oder eine Industrieanlage? Wird
neu gebaut, von Grund auf saniert oder
sind kleinere Instandhaltungsarbeiten geplant? Davon sind der Personaleinsatz und
die Nutzungsdauer der Zugänge abhängig,
ebenso wie der jeweilige Baufortschritt. In
vielen Fällen kann man Treppenhäuser als
Zugänge nutzen. In anderen Fällen müssen
vorübergehend Treppentürme oder Personenaufzüge errichtet werden, über die
man seine hoch gelegenen Arbeitsplätze
sicher erreichen kann.
Risiko: nicht tragfähige
Bauteile
Verkehrswege auf flach geneigten Dächern
sind an den Außenkanten und im Bereich
nicht durchsturzsicherer Bauteile oder
Flächen zu sichern. Fest installierte oder
temporär aufgestellte Geländer verhindern
hier den Absturz von Beschäftigten am wirkungsvollsten. Eine andere Möglichkeit ist
die Montage von Netzen. Ein weiteres Absturzrisiko besteht bei Lichtkuppeln und
Lichtwellplatten. Viele Bauarbeiter sind
durch ungesicherte Lichtkuppeln gestürzt,
weil sie das Risiko eines Materialbruchs
unterschätzt haben. Wenn jedoch unter
solchen Lichtkuppeln beispielsweise stabile Metallgitter montiert sind, bieten diese als fest und dauerhaft eingebaute Sicherungssysteme einen sicheren Schutz
gegen Durchsturz. Dann müssen auch bei
späteren Reparaturen auf dem Dach oder
bei Inspektionsarbeiten keine aufwendigen Geländer oder Schutznetze mehr als
Sicherung gegen Absturz montiert werden.
Das spart Zeit und Geld.
Lebensgefahr besteht, wenn Wellasbestzementdächer ohne lastverteilende Beläge
betreten werden. Die Unfallzahlen bele-
gen das. Vor allem bei kurzfristigen Reparaturarbeiten denken sich viele Beschäftigte: „Das wird schon halten“ – oder „Ich
weiß schon, wo ich mich bewegen kann …“
Dann kommt es zur Katastrophe.
Zugang über vorhandene
bauliche Anlagen
Bei Sanierungen oder Instandhaltungsarbeiten auf Flachdächern können oft vorhandene Treppenanlagen oder Personenaufzüge innerhalb der Gebäude genutzt
werden. Die Treppen müssen sicher begangen werden können, um auf die hoch
gelegenen Arbeitsplätze zu kommen. Weite Verkehrswege können aufgeteilt sein in
Aufzüge, Treppen und temporäre Arbeitsmittel, wie Gerüsttreppen oder Leitern.
Wenn der Aufstieg zu einer Dachfläche
über senkrechte Steigleitern erfolgt, muss
der Übergang sicher gestaltet sein. Im Bereich der Dachaustritte können beispielsweise zusätzliche Geländer eingesetzt
werden.
Übergänge auf
Dachflächen müssen sicher
sein. Im Bereich der Dachaustritte können beispielsweise zusätzliche Geländer
eingesetzt werden.
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Schwerpunkt
BG BAU aktuell 4_2015
Treppe eingebaut wird, sind in der Regel
bereits Elektriker, Installateure, Maler und
Dachdecker mit ihren Arbeiten fertig. Als
Zugang dient den Handwerkern dann oft
nur eine Anlegeleiter und nur selten ist
ein Seitenschutz an der Treppenöffnung
montiert. Über Wochen ist das der einzige
Zugang für Mensch, Werkzeug und Material, mit einem hohen Absturzrisiko. Durch
den Einsatz einer Bautreppe würde nicht
nur die obere Absturzsicherung entfallen,
sondern die Treppe bringt auch eine erhebliche Zeitersparnis. Denn gerade die
Mitnahme von Material und Werkzeug über
eine Leiter ist gefährlich und zeitraubend.
Gefährdungsbeurteilung
Wenn für hoch gelegene Arbeitsplätze ein
geeigneter Zugang geplant wird, hat der
Unternehmer bei der Auswahl nach der Betriebssicherheitsverordnung den zu überwindenden Höhenunterschied sowie die
Art, Dauer und Häufigkeit der Verwendung
dieses Zugangs in seiner Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Im Rohbau: Eine
Bautreppe mit Geländer ist ein sicherer Verkehrsweg für
alle Gewerke.
Treppentürme und Aufzüge
Wenn die Arbeitsplätze nicht über vorhandene Wege innerhalb der baulichen Anlage
zu erreichen sind, sondern über temporäre
Arbeitsmittel, ist bei deren Auswahl eine
besondere Sorgfalt und Sicherheitsabwägung erforderlich. Tatsächlich kommt es
sehr oft vor, dass die Zugänge zum Arbeitsplatz über eine Treppe innerhalb eines Gebäudes nicht möglich oder vom Bauherrn
nicht gewünscht sind. Dann müssen diese
Arbeitsplätze über temporäre Arbeitsmittel erreicht werden, beispielsweise über
Aufzüge, Treppentürme, Gerüsttreppen
oder Leitern. Der Einsatz und die Verwendung dieser Arbeitsmittel ist durch die
staatliche Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) geregelt.
Bautreppen statt Leitern
Vor allem im Einfamilienhausbau stellen
nicht gesicherte Treppenöffnungen ein hohes Absturzrisiko dar. Bis hier eine feste
Verkehrswege müssen frei sein von Werkzeug und Material, weil sonst das Stolpern
oder Stürzen von Beschäftigten vorprogrammiert ist. Wenn an Verkehrswegen
gleichzeitig auch gearbeitet oder Material gelagert wird, ist eine ausreichende
Breite vorzusehen.
Treppenturm statt Leiter
Als Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen müssen Treppen oder Aufzüge vorhanden sein. Ausnahmen sind nur möglich,
wenn die baulichen Gegebenheiten Treppen oder Aufzüge nicht zulassen oder die
Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers
ergeben hat, dass eine Leiter ausreichend
ist. Der Unternehmer muss schriftlich nachweisen, dass die Leiter für die Baumaßnahme in jeder Hinsicht ein gleichwertiger
Aufstieg im Vergleich zu einem Treppenaufstieg oder einem Aufzug ist.
Der Einsatz von Leitern sollte generell auf
fünf Meter begrenzt werden. Leitern sollten
als Zugangsmöglichkeit eine Ausnahme
darstellen. Welcher Aufstieg geeignet ist,
richtet sich in erster Linie nach der Häufigkeit der Nutzung, den an der Arbeitsstelle
benötigten Materialien und Werkzeugen,
BG BAU aktuell 4_2015
Schwerpunkt
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Links: Innen liegende Leitergänge sind wegen der zu
öffnenden Durchstiegsklappen nur schwer zu begehen.
Rechts: Besser sind Treppentürme mit einem breiten Aufstieg in jeder Arbeitsebene.
den baulichen Eigenschaften des Gebäudes
und der Art und Dauer der Bautätigkeiten.
Nur wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers Treppen oder
Aufzüge nicht infrage kommen, dürfen Leitern eingesetzt werden. Um alle Gerüstlagen sicher erreichen zu können, bieten die
Hersteller verschiedene Gerüsttreppen an.
Die auf den Baustellen immer noch weit
verbreiteten innen liegenden Leitergänge
bergen durch die offenstehenden Durchstiegsklappen noch zusätzliche Gefahren.
Daher sollten bei Arbeiten auf Gerüsten
mit drei Lagen oder mehr keine innen liegenden Leitergänge eingesetzt werden.
Treppentürme
sparen Zeit und Geld
Wie bereits erläutert, ist der Einsatz von
Leitern auf Baustellen auf ein Minimum zu
reduzieren. Andere, sichere Arbeitsmittel
sind als Zugangsmöglichkeit zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen der Leiter vorzuziehen. Zahlreiche Unfälle, die mit Leitern
passierten, belegen das.
Neben der geringeren Gefährdung ergeben sich aber auch wirtschaftliche Vorteile. Wissenschaftliche Untersuchungen
der Technischen Universität Graz unter
Mitarbeit einiger Gerüsthersteller zeigen,
dass die Nutzung von Treppentürmen wesentlich wirtschaftlicher ist als die innen
liegender Leitergänge. Bei der Untersuchung wurde der innen liegende Leitergang verglichen mit unterschiedlich breiten Treppentürmen, die gegenläufig oder
gleichläufig angeordnet sind. Knackpunkt
ist dabei der Begegnungsverkehr. Breite
Treppentürme sind eindeutig im Vorteil.
Leitergänge werden bereits ab etwa vier
Metern Gerüsthöhe unwirtschaftlich, weil
zu viel Zeit beim Begegnungsverkehr verloren geht. Zusammenfassend lässt sich
sagen: Zwar kostet der Aufbau eines außen
liegenden Treppenturmes zunächst mehr,
doch werden Zeit und Geld sehr schnell
wieder eingespielt.
WEITERE INFOS
Arbeitsstättenverordnung
• ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von
Gefahrenbereichen
• ASR A1.8 Verkehrswege
Betriebssicherheitsverordnung
• TRBS 2121 mit den Teilen 1 – 3
UVV Bauarbeiten
DGUV Informationen
• 201-011 Handlungsanleitung für den
Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
(ehemals BGI 663)
Ermüdungsfreier Aufstieg
Breite Treppentürme bieten nicht nur einen sicheren Aufstieg, sondern es ist für
die Beschäftigten ergonomisch besser und
körperlich weniger belastend, über sie hinauf- und hinunterzugehen. Außerdem lassen sich Material und Werkzeug einfacher
tragen und transportieren. Auf breiten Verkehrswegen können sich begegnende Personen sicher aneinander vorbeigehen.
Broschüre
• Planungsinformationen „Gerüstbau:
Planung und Ausschreibung“
www.bgbau.de, Webcode: M145-1
Zu bestellen unter:
[email protected]
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Aus Unfällen lernen
BG BAU aktuell 4_2015
Windböe kippt
Raupenkran um
Beim Umsturz eines Raupenkrans auf die Große Moschee in
Mekka kamen 107 Personen ums Leben und über zweihundert
Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
TEXT: Rolf Schaper
FOTOS: Picture Alliance, Liebherr
D
er Hersteller entsandte sofort eigene Kranexperten nach Saudi-Arabien, um
die Unfallursache zu ermitteln. Nach den Erkenntnissen dieser Fachleute befand sich der Liebherr-Kran vom Typ LR 11350 zum Unfallzeitpunkt mit seinem
190 Meter hohen Ausleger im aufgerichteten Zustand. Der Kran war außerhalb der
Großen Moschee geparkt und außer Betrieb genommen. Vorher wurde er nur sporadisch für Montagearbeiten genutzt. Bei einem starken Gewitter- und Sandsturm am
späten Nachmittag des 11. September 2015 ereignete sich der Unfall. Bei gemessenen
Windgeschwindigkeiten von 80 km/h (laut CNN-Wetterdienst) und 105 km/h (Windaufzeichnung eines Liebherr-Turmdrehkrans in der Nähe des Unfallorts), starken
Regenfällen und einem Temperatursturz um 20 ⁰C wurde der große Raupenkran von
einer Windböe erfasst und kippte um. Mit einem sogenannten Datenlogger können bei
großen Kranen dieser Bauart alle relevanten Daten, wie momentane Last, Ausladung
oder der jeweilige Winkel des Auslegers, später ausgelesen werden.
BG BAU aktuell 4_2015
Aus Unfällen lernen
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Raupenkrane der Bauart
und Größe wie der Unfallkran in Mekka (oben)
werden auch in Deutschland eingesetzt. Besonders gefährdet sind windexponierte Plätze.
Betriebsanleitung nicht beachtet
Wolfgang Beringer von Liebherr erklärte BG BAU aktuell dazu, dass nach der Betriebsanleitung des LR 11350 und den dazugehörigen „Wind Speed Charts“ dieser Raupenkran einer so hohen Windbeanspruchung nicht standhalten konnte. „Der Ausleger
hätte bei dem aufkommenden Sturm abgelegt werden müssen, um das Umkippen des
Raupenkranes zu vermeiden“, so Beringer.
Liebherr hat inzwischen diesen tragischen Unfall in Mekka zum Anlass genommen,
weltweit die Betreiber vergleichbarer Liebherr-Krane nochmals auf das Risiko durch
starken Wind hinzuweisen und auf die unbedingte Einhaltung der entsprechenden
Vorgaben in der Betriebsanleitung dazu.
Windkräfte werden immer wieder unterschätzt
Auch Joachim Schulze, Präventionsexperte der BG BAU für Krane, bestätigt die Gefahren, die durch Windkräfte entstehen: „Krane dieser Bauart und Größe sind auch bei
uns in Deutschland im Einsatz, beispielsweise bei der Montage von Windkraftanlagen.
Auch bei uns gab es schon Unfälle durch Windböen, denn gerade diese Einsatzorte
sind immer besonders windexponiert. Daher muss sich jeder Betreiber genau an die
Betriebsanleitung des Kranherstellers halten und ständig die regionalen Wetter- und
Windvorhersagen verfolgen.“ Ab einer bestimmten Windstärke ist der Kranbetrieb
einzustellen, weil dann das Arbeiten zu gefährlich wird. Das gilt übrigens auch für
jeden gewöhnlichen Turmdrehkran.
Die Sicherheit muss immer im Vordergrund stehen. Auf keinen Fall dürfen Krane dieser Bauart bei Schichtende oder am Wochenende im aufgerichteten Zustand stehen
bleiben. Das wäre fahrlässig, weil das Risiko, von plötzlich auftretenden Windböen
umgekippt zu werden, einfach zu groß ist.
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Arbeitssicherheit
BG BAU aktuell 4_2015
Sicherheit – ganz konkret
Seit 1. Juni 2015 gilt eine neue Betriebssicherheitsverordnung.
Sie regelt die wichtigsten Maßnahmen für den sicheren Einsatz
von Arbeitsmitteln.
TEXT: Martin Hackmann
FOTOS: Scherhaufer, Mirko Bartels, iStockphoto
Die neue Betriebssicherheitsverordnung fasst die Anforderungen
für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zusammen, gibt
allgemeine Schutzmaßnahmen vor
und konkretisiert die Anforderungen an Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten.
V
on insgesamt 81 tödlichen Arbeitsunfällen im letzten Jahr passierten 27 im Zusammenhang mit der
Verwendung von Arbeitsmitteln. Mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie dem Bereitstellen
geeigneter Arbeitsmittel, der Prüfung von
Schutzeinrichtungen vor der Verwendung
und der Unterweisung von Mitarbeitern
anhand einer Betriebsanweisung, wären
viele dieser Unfälle nicht passiert. Genau
da setzt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) an.
Für die Unternehmen der Bauwirtschaft
und der baunahen Dienstleistungen sind
besonders der Abschnitt zwei und die drei
Anhänge der Verordnung von Bedeutung:
Im Abschnitt zwei werden die Anforderungen zur Durchführung, Aktualisierung und
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst, allgemeine Schutz-
BG BAU aktuell 4_2015
Arbeitssicherheit
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Die Sicherheit eines Gerüstes
hängt auch von der richtigen
Montage ab. Der Arbeitgeber
muss sicherstellen, dass vor der
erstmaligen Verwendung des
Gerüstes eine Prüfung durch
eine „zur Prüfung befähigte
Person“ stattfindet.
maßnahmen vorgegeben und die Anforderungen an Qualifikation und Unterweisung
von Beschäftigten konkretisiert.
Die bisherige „befähigte Person“ wird jetzt
durch eine „fachkundige Person“ mit Fachkenntnissen für bestimmte Aufgaben und
eine „zur Prüfung befähigte Person“ mit
Fachkenntnissen ausschließlich für die
Prüfung von Arbeitsmitteln ersetzt. Die Anforderungen an die Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Teilnahme an Schulungen dieser Personen bleiben unverändert.
In den drei Anhängen der Verordnung sind
folgende Themen geregelt:
• Anhang 1: Details für „bestimmte Arbeitsmittel“ wie selbstfahrende Arbeitsmittel zum Beispiel Flurförderzeuge, Arbeitsmittel zum Heben von
Lasten oder für zeitweilige Arbeiten
auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
wie Leitern, Gerüste.
• Anhang 2: Prüfvorschriften für „überwachungsbedürftige Anlagen“ wie
Aufzugsanlagen, Druckanlagen oder
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
• Anhang 3: Neu in die Verordnung
aufgenommen wurden Prüfvorschriften für „bestimmte Arbeitsmittel“ wie
Krane und (kleinere) Flüssiggasanlagen, die bisher in Vorschriften der
Unfallversicherungsträger geregelt
waren (zum Beispiel DGUV Vorschrift
52 „Krane“, ehemals BGV D6).
Zentral: die Gefährdungsbeurteilung
Die wesentlichen Anforderungen zur Durchführung, Aktualisierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind:
• Fachkunde
Jede Gefährdungsbeurteilung muss
fachkundig erstellt werden. Wenn der
Arbeitgeber selbst nicht die entsprechenden Fachkenntnisse hat, kann er
sich beispielsweise von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit fachkundig
beraten lassen.
• Eignung
Bereits bei der Auswahl und Beschaffung muss berücksichtigt werden,
dass das Arbeitsmittel für die vorgesehene Verwendung geeignet ist.
Dabei sind nach der BetrSichV 2015
jetzt auch ergonomische Aspekte und
psychische Belastungen zu berücksichtigen.
• Gefährdungen
Die neue Verordnung fordert, dass
neben Gefährdungen aus der „Arbeitsumgebung“ künftig auch Gefährdungen aus dem „Arbeitsgegenstand“
berücksichtigt werden. Doch auf Baustellen sind die konkreten Bedingungen nicht immer von vornherein klar.
Auch gewerkeübergreifende Gefährdungen sind zu berücksichtigen. Beispielsweise muss schon im Vorfeld
geklärt werden, ob die Lüftung im Keller einer Baustelle ausreichend ist, ob
das Betreten des Gefahrenbereiches
einer Maschine ausgeschlossen werden kann oder ob das zu bearbeitende
Material quarz- oder asbesthaltig ist.
Wenn es beim Einsatz von Arbeitsmitteln
signifikante Unfälle- oder Berufskrankheiten gibt, muss der Arbeitgeber dies bei der
Erstellung und Aktualisierung seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. So
gibt es für bestimmte Arbeitsmittel dazu
Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
oder Empfehlungen der BG BAU, die aufgrund des Unfallgeschehens entstanden
sind: Beispielsweise für Flurförderzeuge,
Tieflader mit hydraulisch betriebenen Auffahrrampen, Eintreibgeräte ohne Einzelschusssicherung und rückwärtsfahrende
Baumaschinen.
14
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Arbeitssicherheit
BG BAU aktuell 4_2015
Links: Bauaufzüge sind „überwachungsbedürftige Anlagen“, die
regelmäßig geprüft werden müssen.
Rechts: Werden einfache Arbeitsmittel wie eine Baustellenkreissäge neu
in Betrieb genommen, ist eine vereinfachte Vorgehensweise in der Dokumentation möglich.
Informationen
Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber neben dem
staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk vor allem die Herstellerinformationen verwenden, etwa die Bedienungsanleitungen.
Prüfungen
Wie bisher dürfen Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüfungen durchgeführt wurden. Für die meisten Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber dabei Art, Umfang, Fristen und erforderliche
Qualifikation des Prüfers festlegen. Mit
dem Gefahrenpotenzial eines Arbeitsmittels erhöhen sich auch die Anforderungen
an die Prüfungen.
Neu: Inaugenscheinnahme
Dieser neue Begriff stellt klar, dass es
sich nicht um eine Prüfung handelt, sondern um eine arbeitstägige Kontrolle des
Arbeitsmittels, die der Beschäftigte vorzunehmen hat, zum Beispiel bei einem
Hammer.
• Prüfpflichtige Arbeitsmittel
Nach wie vor muss eine „zur Prüfung
befähigte Person“ die Prüfung des
Arbeitsmittels vor der Verwendung
durchführen, wenn die Sicherheit
eines Arbeitsmittels von der richti-
gen Montage abhängt, beispielsweise
bei Gerüsten oder wenn Arbeitsmittel
schädlichen Einwirkungen unterliegen,
etwa durch mechanische Beanspruchung eines elektrischen Betriebsmittels, oder wenn die Sicherheit nach
Instandsetzung oder nach Änderungen
beeinträchtigt ist. Die Prüfung muss
dokumentiert werden.
Neu: maximale Prüffristen
Neu aufgenommen wurden maximale Prüffristen für bestimmte Arbeitsmittel wie
Krane und kleine Flüssiggasanlagen. Die
Prüfung erfolgt durch einen „Prüfsachverständigen“ oder durch eine „zur Prüfung
befähigte Person“.
• Überwachungsbedürftige Anlagen
Dazu zählen beispielsweise Aufzüge,
Baustellenaufzüge oder Fassadenbefahranlagen. Die Prüfungen erfolgen
durch eine „zur Prüfung befähigte
Person“ oder eine zugelassene Überwachungsstelle.
• Prüfung vor der erstmaligen
Verwendung
Vor der erstmaligen Verwendung eines
Arbeitsmittels ist die Wirksamkeit von
Schutzmaßnahmen zu prüfen. Diese
Prüfung kann jedoch entfallen, wenn
bereits eine Prüfung durch eine „zur
Prüfung befähigte Person“ durchgeführt wurde.
BG BAU aktuell 4_2015
• Überprüfung
Wenn neue Erkenntnisse, beispielsweise aus dem Unfallgeschehen, vorliegen, ist eine anlassbezogene Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
durchzuführen.
Dokumentation
•
Wie bisher müssen Gefährdungen, die entsprechenden Schutzmaßnahmen dazu und
Prüfungen der Arbeitsmittel in der Dokumentation angegeben werden. Das kann
auch in elektronischer Form erfolgen. Eine
fehlende Dokumentation kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Vereinfachte Vorgehensweise
Für einfache Arbeitsmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen (unter anderem bestimmungsgemäße Verwendung,
keine zusätzlichen Gefährdungen durch
die Arbeitsumgebung, durchgeführte Prüfungen) auf weitere Maßnahmen verzichtet
werden. Die Voraussetzungen zur „Vereinfachten Vorgehensweise“ und die Schutzmaßnahmen müssen allerdings dokumentiert werden.
•
•
Weitere Schutzmaßnahmen
• Besondere Betriebszustände
Viele Unfälle passieren nicht im Normalbetrieb, sondern wenn besondere
Betriebszustände vorliegen. So werden etwa bei Reparaturarbeiten an
Maschinen oder beim Auf- und Abbau
von Gerüsten manchmal Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt. Hier sind vom Arbeitgeber andere geeignete Maßnahmen zu
treffen. Diese Arbeiten dürfen nur von
fachkundigen Personen durchgeführt
werden. Bei Instandhaltungen sind
die Beschäftigten zu beauftragen und
zu unterweisen.
• Nutzung Schutzeinrichtungen
Vorhandene Schutzeinrichtungen und
Persönliche Schutzausrüstungen müssen verwendet werden. Erforderliche
Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen
müssen funktionsfähig sein und dürfen nicht manipuliert oder umgangen
werden.
• Zusammenarbeit mehrerer Betriebe
Besteht bei der Verwendung von Arbeitsmitteln eine erhöhte Gefährdung
•
von Beschäftigten anderer Arbeitgeber, müssen die Arbeitgeber für die
Abstimmung der jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen schriftlich
einen Koordinator bestellen. Auf Baustellen ist das in der Regel der Koordinator nach der Baustellenverordnung.
Notfallmaßnahmen
Der Unternehmer muss sicherstellen,
dass Beschäftigte bei einem Unfall
oder im Notfall unverzüglich gerettet und ärztlich versorgt werden. Die
notwendigen Informationen über
Maßnahmen bei Notfällen und Rettungsdienste müssen zur Verfügung
stehen.
Unterweisung
Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei Unfällen müssen wie bisher Teil der
Unterweisung sein. Das Datum der
Unterweisung und die Namen der
Unterwiesenen sind schriftlich zu dokumentieren.
Betriebsanweisung
Für einfache Arbeitsmittel, für die
nach dem Produktsicherheitsgesetz
keine Gebrauchsanleitung mitgeliefert
werden muss, ist keine Betriebsanweisung zu erstellen. Wenn die mitgelieferte Gebrauchsanleitung alle relevanten Informationen enthält, kann diese
auch als Betriebsanweisung verwendet werden.
Beauftragte Beschäftigte
Wenn die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen
verbunden ist, dürfen diese nur von
hierzu beauftragten Beschäftigten
verwendet werden.
Arbeitsschutzprämien
der BG BAU
Damit geeignete Arbeitsmittel eingesetzt
und sichere Maßnahmen umgesetzt werden, unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsbetriebe mit Arbeitsschutzprämien. Dazu
gehören beispielsweise Maßnahmen wie
die Nachrüstung von Baumaschinen mit
Kamera-Monitor-Systemen, die Beschaffung von Podestleitern und Montageschutzgeländern für Gerüste oder die
Unterstützung bei der Qualifizierung von
Beschäftigten durch besonders geeignete
Schulungsstätten wie ZUMBau.
Arbeitssicherheit
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WEITERE INFOS
www.baua.de
• TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und
sicherheitstechnische Bewertung
• TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln
und überwachungsbedürftigen Anlagen
• TRBS 1203 Befähigte Personen
• BekBS 1113 Beschaffung von Arbeitsmitteln
• BekBS 1114 Anpassung an den Stand der
Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
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Arbeitssicherheit
BG BAU aktuell 4_2015
Neue Symbole
Mit den neuen Piktogrammen für Gefahrstoffe soll eine
weltweite Vereinheitlichung erreicht werden.
TEXT: Reinhard Rheker
Unternehmer müssen
die neuen GefahrstoffPiktogramme in der betrieblichen Praxis berücksichtigen, beispielsweise
bei der Gefährdungsbeurteilung.
FOTO: Fotolia
S
eit dem 1. Juni 2015 müssen nun auch Gemische wie Farben, Reinigungsmittel
oder Klebstoffe nach den neuen Regelungen gekennzeichnet werden. Es ändern sich die Kennzeichnungssymbole und die zugehörenden Gefahrenhinweise
sowie Sicherheitsratschläge. Bisher gab es die rechteckigen Symbole mit schwarzen
Zeichnungen auf orangefarbenem Grund. Die neuen Piktogramme erscheinen nun
vor weißem Hintergrund mit rotem Rand in Form einer Raute (GHS-Kennzeichnung).
Was ändert sich für die Betriebe?
Natürlich müssen die Unternehmer die neuen Symbole in der betrieblichen Praxis berücksichtigen, beispielsweise bei der Gefährdungsbeurteilung, im Gefahrstoffverzeichnis
oder in den Betriebsanweisungen. Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisungen auf die neuen Kennzeichnungen hinzuweisen.
„Alte“, orangefarben gekennzeichnete Chemikalien, dürfen nach dem 1. Juni 2015
weiter verwendet werden, ohne diese umetikettieren zu müssen.
Kann WINGIS schon liefern?
Mit ihrem Gefahrstoff-Informationssystem (GISBAU) bietet die BG BAU ab sofort alle
Gefahrstoff-Informationen auch mit der neuen Kennzeichnung an. Sämtliche GISCODEs
sind umgestellt. Die Betriebsanweisungen weisen die neuen Symbole auf, Gefahrstoffverzeichnisse lassen sich GHS-konform erstellen. Für eine Übergangszeit von einigen
Jahren erhalten Interessierte aber auch noch die orangefarben gekennzeichneten Gefahrstoff-Informationen für die in den Betrieben noch vorhandenen „Restbestände“.
Weitere Informationen: www.wingisonline.de,
zu GHS: www.bgbau.de, Webcode: WCNDFk
BG BAU aktuell 4_2015
Sicher unterwegs
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Gefährliche
Überholmanöver
Auf Landstraßen verunglücken hierzulande mehr Menschen als
auf Autobahnen und Straßen innerorts zusammen. Eine umsichtige Fahrweise kann Leben retten.
TEXT: DVR
FOTO: 123RF
E
in Alptraum für jeden Autofahrer:
Auf der Landstraße kommen zwei
Fahrzeuge nebeneinander mit hoher
Geschwindigkeit entgegen. Jetzt entscheiden Bruchteile von Sekunden über Leben
und Tod. Neben überhöhter Geschwindigkeit sind es häufig Fehler beim Überholen
oder riskante Überholmanöver, die immer
wieder Unfälle mit schweren Folgen verursachen.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass
während des gesamten Überholvorgangs
jede Behinderung oder gar Gefährdung des
Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Dazu
muss der Überholende die Gegenfahrbahn auf einer Strecke einsehen können,
die mindestens so lang ist wie der für den
Überholvorgang benötigte Weg – zuzüglich
der Strecke, die ein entgegenkommendes
Fahrzeug während dieser Zeit zurücklegt.
Geringer Zeitgewinn
Tatsächlich unterschätzen Autofahrer die
für das Überholen benötigte Strecke häufig. So benötigt ein Pkw-Fahrer bei der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h, wenn er die vorgeschriebenen
Sicherheitsabstände zum Überholen einhält, eine Strecke von etwa 350 Metern, um
einen Lkw zu überholen, der mit 70 km/h
unterwegs ist. Da während des Überholens immer mit Gegenverkehr zu rechnen
ist, muss der Pkw-Fahrer mindestens die
doppelte Strecke, also 700 Meter, einsehen
können, damit das Überholmanöver nicht
zum unkalkulierbaren Risiko wird. Dabei
ist der Zeitgewinn durch häufiges Überholen sehr gering, wie Testfahrten des ADAC
zeigen. Gerade mal 1,5 Minuten lassen sich
durch aggressives Überholen bei jeder sich
bietenden Gelegenheit auf einer Strecke
von 20 Kilometern sparen. Dieser Zeitgewinn steht in keinem Verhältnis zu den
damit verbundenen Gefahren für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Überholvorgänge erfordern also besondere
Umsicht und Verantwortungsbewusstsein:
Bei unklarer Verkehrslage, vor unübersichtlichen Stellen, bei Aquaplaning-Gefahr, schlechter Witterung oder ungenügender Sicht sollte nicht überholt werden.
Das Gleiche gilt, wenn unklar ist, ob nach
dem Überholen eine Lücke zum Wiedereinscheren vorhanden ist. „Im Zweifel nie!“,
rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat,
um lebensgefährliche Situationen auf
Landstraßen zu vermeiden.
Überholen darf nur, wer
übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung
oder gar Gefährdung des
Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
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Im Fokus
BG BAU aktuell 4_2015
„Durch Freiräume entsteht in der
Stadt wieder mehr Lebensqualität
für die Menschen. Das hektische
Stadtleben wird entschleunigt und
die Menschen finden mehr Ruhe.“
BG BAU aktuell 4_2015
Im Fokus
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Grüne Visionen
für Mailand
Der deutsche Landschaftsarchitekt Andreas Kipar zeigt,
wie grüne Freiräume in dicht bebauten Metropolen aussehen
können – und was sie bewirken.
TEXT: Rolf Schaper
FOTOS: BG BAU, KLA kiparlandschaftsarchitekten GmbH
A
ndreas Kipar ist heute ein Star
in der Szene der Landschaftsplaner. Er lebt seit über 30 Jahren in
Mailand, hat schon viele internationale
Wettbewerbe gewonnen und zahlreiche
Projekte realisiert. Die ehemals triste Industriestadt hat er mit seinen grünen Ideen
bereits spürbar verändert.
Die lombardische Metropole ist sehr dicht
bebaut. Früher waren hier große Firmen
wie Fiat, Pirelli, Maserati oder Alfa Romeo mit ihren Produktionsstätten vertreten. Heute ist davon nichts mehr zu
sehen. Zurück blieben riesige Industriebrachen. An ihre Stelle sind beispielsweise Forschungs- und Entwicklungsstätten
getreten. Die Stadt hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Heute
leben hier über 1,4 Millionen Menschen –
allerdings mit fast 8.000 Bewohnern pro
Quadratkilometer fast doppelt so viele wie
in München. „Als ich vor 30 Jahren hierherkam, hat mich Mailand sehr an meine
Heimatstadt Gelsenkirchen erinnert oder
an Essen“, sagt Kipar. „Hier war sehr hektischer, dichter Verkehr, es wurde viel ge-
hupt, gerast und gedrängelt. Und es gab
nur wenige Grünanlagen.“ Das hat sich
inzwischen gründlich geändert.
Kipars Mission:
grüne Strahlen in das Umland
Für Aufsehen hat in Mailand besonders
ein Projekt des deutschen Landschaftsarchitekten gesorgt: Kipars Masterplan der
grünen Strahlen. Zwar gab es auch vorher
überall in der Stadt verstreut Grünflächen
und öffentliche Plätze. Das Problem bestand jedoch darin, dass sich die Großstadt nur an ganz wenigen Stellen zu diesen Grünflächen und öffentlichen Plätzen
öffnete und dass zwischen diesen Freiflächen keine Vernetzung bestand. Dadurch
war die Qualität und Funktion der innerstädtischen Freiräume sehr eingeschränkt.
Mit seiner Idee der acht grünen Strahlen
(Raggi Verdi) hat Kipar die Freiräume neu
definiert. Heute ist ein Netz aus Fuß- und
Radwegen entstanden, deren Verlauf sich
an den acht Strahlen orientiert und dabei
bestehende als auch neue Freiräume einbindet. „Uns war es wichtig, die be-
Landschaftsarchitekt
Andreas Kipar (l.) erläutert Rolf Schaper von
BG BAU aktuell das Konzept der acht grünen
Strahlen (Raggi Verdi).
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Im Fokus
BG BAU aktuell 4_2015
„Unsere Stadtzentren sind
vielleicht selbst einmal die
Zukunft der Natur“, kann sich
Kipar vorstellen. Auf den großen Balkonen der Wohnhäuser
„Bosco Verticale“ (r.) beispielsweise wachsen rund 20.000
Pflanzen und 800 Bäume.
stehenden und neuen Grünflächen und
Freiräume miteinander zu verbinden“, beschreibt der 55-Jährige seine Vision. „Dadurch entsteht wieder mehr Urbanität und
Lebensqualität für die Menschen. Das hektische Stadtleben wird entschleunigt und
die Menschen finden wieder mehr Ruhe.“
Das Strahlensystem beginnt an der Spanischen Mauer und mündet an der Mailänder Peripherie in einen 72 Kilometer langen
Grüngürtel.
„Mit den
grünen
Grüne Bypässe für die Stadt
Bypässen
bringen
wir wieder
lebenswichtige
Energie in
die Städte
zurück.“
Andreas Kipar,
Landschaftsarchitekt
Der grüne Masterplan für Mailand, der von
Andreas Kipar, seinem Partner Giovanni
Sala und ihrem international besetzten
Team LAND entwickelt wurde, fand weltweit bei Stadtplanern und Kollegen Anerkennung. Genau wie in Mailand leiden
auch viele andere Städte, wie Moskau,
Paris oder New York, unter dem Problem
einer zu dichten Bebauung, es fehlen die
Freiräume. Aber wie kann man das realisieren? „Es ist wie bei einem alten, kranken Organismus. Wenn alles verstopft ist,
droht ein Kollaps und die Menschen leiden“, beschreibt Kipar das Problem. „Mit
den grünen Bypässen bringen wir wieder
lebenswichtige Energie in die Städte zurück.“ Die Menschen in der zweitgrößten
italienischen Stadt nehmen diesen Wandel
dankbar an – die meisten sicher nur unbe-
wusst. „Seit 2003 haben wir hier in Mailand 40.000 neue Bäume gepflanzt. Heute
durchziehen wieder sichtbar grüne Adern
die Stadt“, sagt Kipar stolz.
Parco del Portello – eine grüne
Oase
Ein anderes Beispiel ist der Parco del Portello. Hier stand früher das Werk von Alfa
Romeo, danach war an dieser Stelle nur
noch eine öde Industriebrache. Gemeinsam
mit dem Designer Charles Jencks hat Kipar
hier eine grüne Oase gebaut. Ein mit Gras
bewachsener Kegel, auf dem sich ein schmaler Weg nach oben schraubt. Davor liegt
ein geschwungener Wasserteich. Das Besondere hier ist die Ruhe im Innenraum, obwohl draußen der Verkehr tost. In der Wasserfläche spiegelt sich der Himmel. Es ist
ein Ort zum Innehalten, zum Durchatmen.
Ein anderes Stadtentwicklungsprojekt, an
dem der umtriebige Landschaftsarchitekt
mitgewirkt hat, ist die Porta Nuova. Hier
dominiert das geschwungene gläserne
Hochhaus der UniCredit mit seiner 231 Meter hohen Antennenspitze. Das moderne
Bürogebäude wurde vom Architekten César
Pelli entworfen. In unmittelbarer Nähe der
Glasfassaden wiegten sich noch vor wenigen Monaten die Ähren eines riesigen
Weizenfeldes im Sommerwind. Sie wurden
BG BAU aktuell 4_2015
Im Fokus
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ANDREAS KIPAR,
LANDSCHAFTSARCHITEKT
Dr. (I) Arch. Dipl.-Ing. Andreas Kipar lebt und
arbeitet zwischen Mailand, dem Ruhrgebiet
und Berlin. Studierte von 1980 – 1984 Landschaftsarchitektur an der Universität GHS
Essen, später Architektur und Städtebau an
der Universität Politecnico Milano, 1989 – 94.
längst abgeerntet. Die Idee dahinter: Mitten in der Stadt sollte ganz bewusst eine
Verbindung zum aktuellen Expo-Thema
„Feeding the Planet“ entstehen.
Der vertikale Wald – die Zukunft
der Städte?
„Unsere Stadtzentren sind vielleicht selbst
einmal die Zukunft der Natur“, kann sich
Kipar vorstellen. Warum? „Weil schon heute in manchen Städten die Biodiversität
größer ist als in unseren monotonen Agrarlandschaften.“ Wie zur Bestätigung zeigt
er auf zwei Gebäude, die ganz in der Nähe
stehen – die beiden Wohnhäuser „Bosco
Verticale“. Das Projekt „vertikaler Wald“
wurde vom Architekten Stefano Boeri geplant und im letzten Jahr mit dem renommierten internationalen Hochhauspreis
ausgezeichnet. Ein Gebäude ist 119 Meter
hoch, das andere 87 Meter. Hier sind ausschließlich Wohnungen im Luxussegment.
Die Architektur erinnert mit den besonders
weit auskragenden Balkonen ein wenig an
die offenen Schubladen einer Kommode.
Auf den großen Balkonen wachsen rund
20.000 Pflanzen und 800 Bäume mit einer Höhe von bis zu neun Metern. Das entspricht einem Wald von etwa einem Hektar, mitten in der Stadt. Die Pflege dieser
Pflanzen erfolgt über einen oben auf dem
Dach montierten Kran von außen.
Rückenwind durch die Expo
Mailands Stadtentwicklung erhielt
durch die Wahl zur Expo-Stadt 2015 vor
allem einen starken Impuls. „Auf einmal ließ sich vieles deutlich leichter und
schneller realisieren“, sagt Kipar. Sein
Büro mit 50 Mitarbeitern in Mailand beteiligt sich weltweit an vielen Wettbewerben und ist dabei sehr erfolgreich. Ein
weiteres Büro hat er in Duisburg. Gerade
eben war der Landschaftsarchitekt in Moskau, um dort zwei ehrgeizige grüne Stadtentwicklungskonzepte voranzubringen.
Seine Expertise ist überall gefragt. Kipar
sprudelt vor neuen Ideen und gibt diese
auch an seine Studenten an der Mailänder
Uni weiter.
Seine neueste Vision ist die Förderung
ländlicher Strukturen in Italien. Denn
viele kleine Dörfer und Gutshöfe sind
heute durch Abwanderung in die Städte
verwaist oder durch eine fatale Erbfolge hoffnungslos zersplittert. Oft passiert
dann gar nichts mehr. Kipars Philosophie
ist eine Wiederbelebung dieser ländlichen Kommunen durch die Bildung von
Familien kooperativen, der Aufbau einer
ökologischen Biolandwirtschaft mit touristischer Anbindung und der Selbstvermarktung der erzeugten Produkte. Seine
Ideen sind schier grenzenlos.
Berufstätigkeit
• Gründungsmitglied und Vorsitzender der
italienischen Vereinigung „GreenCity Italia“.
• Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Die grüne Stadt“ und Präsidiumsmitglied im Bund
Deutscher Landschaftsarchitekten, BDLA.
• 1990 Architekturpreis des italienischen Instituts für Urbanistik (INU-Lombardy-Award),
2002 internationaler ELCA-Trendpreis
„Bauen mit Grün“ (European Landscape
Contractors Association), 2006 NordrheinWestfälischer Landschaftsarchitektur
Preis, 2008 und 2009 Landschaftspreis der
Region Sardinien.
• Lehrbeauftragter für Landschaftsarchitektur an der Universität Genua, Visiting
Professor an den Universitäten Rom,
Neapel und Cagliari. Außerdem lehrt er seit
2009 an der Universität Politecnico Milano
„Public Space Design“.
• Heute leitet er, als Gründer und Direktor,
die Gruppe LAND (Landscape Architecture
Nature Development), die sich multidisziplinär mit den Themen der Landschaftsarchitektur und des Städtebaus beschäftigt.
• 2007 wurde ihm für seine ehrenamtlichen Tätigkeiten im deutsch-italienischen Kulturaustausch das Bundesverdienstkreuz verliehen.
Weitere Infos:
www.greencity-italia.com
www.landsrl.com
www.kiparlandschaftsarchitekten.de
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Arbeitsmedizin
BG BAU aktuell 4_2015
Notfall für die Augen
Wenn Fremdkörper oder ätzende Substanzen in die Augen
gelangen, können die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen schwere
Verletzungen verhindern.
TEXT: Dr. Jobst Konerding
Bei Verätzungen ist das
Auge sofort mit einer
speziellen Augenspüllösung zu spülen. Auch
Fremdkörper im Auge
können so herausgewaschen werden.
FOTOS: BG RCI, 123RF
BG BAU aktuell 4_2015
I
m Baubereich werden jährlich etwa
4.000 Augenverletzungen als Arbeitsunfälle registriert. Das sind etwa 3,5
Prozent der gemeldeten Arbeitsunfälle. In
60 – 70 Prozent der Fälle handelt es sich um
leichte Verletzungen. Die übrigen Augenverletzungen werden je zur Hälfte als mittel
und schwer beurteilt. Bei diesen muss mit
dauernden Einschränkungen des Sehvermögens gerechnet werden.
Arbeitsmedizin
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Reinigungsmittel sind gefährlich. Alkalien
und einige starke Säuren durchdringen die
Augenhornhaut sehr schnell und führen zu
Linsen- und Blutgefäßschäden im Augeninneren. Besonders gefährlich ist Flusssäure, die ebenso wie Alkalien rasch ins
Augeninnere gelangen kann. Reinigungsmittel und organische Lösemittel können
ebenfalls die Augenhornhaut durchdringen, wirken aber meist weniger aggressiv
als alkalische Substanzen.
Wie das Auge funktioniert
Der Bau des Auges ist vergleichbar mit
einem optischen Gerät. Die Lichtstrahlen treffen zunächst auf die durchsichtige
Hornhaut (Kornea). Dies ist gewissermaßen
das Fenster des Auges. Hornhaut und Linse
brechen die Lichtstrahlen und lenken sie
auf die Netzhaut (Retina). Dort befinden
sich lichtempfindliche Sehzellen, die die
Lichtempfindungen in elektrischen Strom
umwandeln. Die Weiterleitung erfolgt über
den Sehnerv zum Gehirn.
Mechanische Verletzungen
Beim Flexen, Sägen oder Schleifen können
winzige Schleifkörner, Holzsplitter oder
Metallspäne ins Auge gelangen und die
Augenhornhaut schädigen. Auch geringfügige Verletzungen der Hornhaut können zu
Infektionen führen, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden. Narbenbildungen
und Hornhauttrübungen, die später die
Sehschärfe beeinträchtigen, können die
Folge sein. Größere Fremdkörper, die mit
hoher Geschwindigkeit auf das Auge treffen, wie Glassplitter oder Metallteile, können zu durchdringenden Augenverletzungen führen. Typisch sind die sogenannten
Hammer-Meißel-Verletzungen oder durchdringende Augenverletzungen durch Stoß
oder Schlag mit Drahtenden, Ästen oder
Zweigen. Beim Schweißen ist auch mit Verblitzen der Augen zu rechnen.
Verletzungen durch Prellungen
Stumpfe Prellungen beispielsweise durch
Schlag, Steine oder Holzstücke führen dazu,
dass der Augapfel in die Augenhöhle zurückgestoßen wird und sich dabei verformt.
Mögliche Verletzungsfolgen sind Blutergüsse, Einrisse des Pupillenschließmuskels,
Abriss der Linse oder Netzhautablösung.
Verätzungen
Chemische Verätzungen werden überwiegend durch alkalische Substanzen wie gebrannten Kalk, Kalkmörtel und Laugen,
aber auch durch Säuren verursacht. Auch
Augenschutz
Die wichtigste Maßnahme zur Verhütung
von Augenverletzungen ist das Tragen
einer Schutzbrille. Meist kommen dabei
Gestellbrillen mit Seitenschutz, Korbbrillen oder Schutzschirme zum Einsatz. Bei
Schweißarbeiten werden auch Schutzhauben verwendet.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Prellungen kann der Ersthelfer in der
Regel nicht erkennen, ob schwerwiegende
innere Augenschädigungen vorliegen. Die
Augen sollten zunächst mit einem sterilen
Tuch abgedeckt und gekühlt werden. Das
kühlende Material sollte nicht direkt auf
das Auge gelegt, sondern mit einem Tuch
umwickelt werden. Auf jeden Fall ist sofort
ein Augenarzt aufzusuchen. Oberflächliche
Fremdkörper können vorsichtig mit einem
sauberen Taschentuch oder einem Wattetupfer entfernt werden. Dabei in Richtung
des inneren Augenwinkels wischen. Man
kann auch versuchen, den Fremdkörper mit
einer Augenspüllösung herauszuwaschen.
Bei feststeckenden Fremdkörpern ist das
Auge mit einem sterilen Tuch abzudecken.
Um dabei Augenbewegungen zu verringern,
sollte auch das unverletzte Auge bedeckt
werden. Der Verletzte muss dann unverzüglich zu einem Augenarzt gebracht werden.
Bei Verätzungen ist das Auge sofort zu
spülen. Dazu sollten im Erste-Hilfe-Kasten immer einige Flaschen mit Augenspüllösung vorrätig sein, die sofort eingesetzt
werden können. Ansonsten lässt sich auch
normales Leitungswasser verwenden. Bei
krampfartigem Schluss der Augenlider
müssen diese zum Spülen auseinandergezogen werden. Je eher mit der Augenspülung begonnen wird, desto größer ist die
Wahrscheinlichkeit, dass Spätschäden vermieden werden. Je nach Schweregrad der
Verätzung sollte bis zu 15 Minuten gespült
werden. Anschließend ist eine augenärztliche Weiterbehandlung erforderlich.
ERSTE HILFE BEI
AUGENVERLETZUNGEN
• Bei Arbeiten mit Verletzungsgefahren
für das Auge immer eine Schutzbrille oder
einen Schutzschirm tragen
• Bei Prellungen Auge kühlen
• Bei Verätzungen oder kleinen Fremdkörpern
sofort Augenspülung vornehmen
• Bei festsitzenden Fremdkörpern beide
Augen abdecken
• Nach der Ersten Hilfe unverzüglich Augenarzt
aufsuchen, bei schweren Verletzungen Notarzt- oder Rettungswagen benachrichtigen
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Arbeitsmedizin
BG BAU aktuell 4_2015
Schlaf ist lebenswichtig
Wach, unruhig, übermüdet – der Schlaf ist für die meisten nur
dann ein Thema, wenn er gestört ist. Aus gutem Grund. Denn
anhaltende Schlafstörungen machen krank.
TEXT: Dr. med. Sascha Plackov
Menschen mit Ein- oder
Durchschlafstörungen,
die sich auch tagsüber
schlapp und unkonzentriert fühlen, sollten
sich von einem Arzt
untersuchen lassen.
FOTOS: 123RF, iStockphoto
S
chlafen ist keineswegs bloßes Nichtstun. Während Teile des Körpers im
Schlaf auf Sparflamme schalten,
sind andere äußerst aktiv. Kreislauf, Atmung und Puls sind zwar verlangsamt.
Gleichzeitig finden während des Schlafens wichtige Aufbau- und Abbauprozesse
im Körper statt. Im Schlaf durchläuft der
Mensch in der Nacht verschiedene Stadien. Dabei wechseln sich unterschiedliche
Phasen miteinander ab: der Tiefschlaf, der
leichte Schlaf und der Traumschlaf, die sogenannte REM-Phase. So reparieren sich
Körper und Geist im Schlaf und erholen
sich. Der Körper schüttet im Tiefschlaf
vermehrt verschiedene Hormone aus, die
dafür sorgen, dass die Zellen sich erneuern und wachsen. Auch das Immunsystem
arbeitet im Schlaf auf Hochtouren. Im Kno-
chenmark wird beispielsweise frisches Blut
gebildet und der Körper produziert neue
Eiweiße. Schlaf hält auch den Stoffwechsel
im Takt, weil das Stoffwechselgeschehen
unter anderem hormonell gesteuert wird.
Bei zu wenig Schlaf gerät der Stoffwechsel durcheinander und das Risiko, übergewichtig zu werden oder an Diabetes zu
erkranken, steigt. Schlafstörungen begünstigen zudem Entzündungen im Körper, die
Arteriosklerose fördern. Auch Kopfschmerzen, Bluthochdruck und Magen-Darm-Störungen können Folge von gestörtem Schlaf
sein. In der REM-Phase findet die geistige
Erholung statt. Während der Nacht speichert das Gehirn das, was es den Tag über
erlebt, gelernt und geübt hat. Dabei formt
sich das Gehirn im Schlaf um und es bilden
sich neue Nervenbindungen. Bei Schlaf-
BG BAU aktuell 4_2015
mangel bilden sich die neuen Nervenzellen
deutlich langsamer aus, die Gedächtnisleistung lässt nach.
Wie viel Schlaf brauchen wir?
Als Faustregel gilt: Etwa sieben bis acht
Stunden pro Nacht sollten es sein. Sechs
Stunden sind ein absolutes Minimum.
Wer weniger schläft, lebt höchstwahrscheinlich ungesund. Denn Schlafmangel
führt nicht nur zu geringerer Konzentration und schlechteren Leistungen, sondern
auch zu vermehrten Unfällen im Verkehr
und im Beruf.
Wenn der Schlaf gestört ist
Etwa zehn Prozent der Bevölkerung leiden
der Deutschen Angestellten Krankenkasse
(DAK) zufolge an hochgradigen Schlafproblemen. Allerdings gibt es sehr viele verschiedene Arten von Schlafstörungen. Damit verbunden sind auch unterschiedliche
Wege, um Abhilfe zu schaffen.
• Zirkadiane Schlafstörungen
Davon spricht man, wenn der normale Schlaf-Wach-Rhythmus durcheinandergerät. Etwa 90 Prozent aller
Schichtarbeiter sind davon betroffen.
Das sind fast vier Millionen Menschen
in Deutschland. Schichtarbeiter sollten
das Schlafzimmer gut verdunkeln und
nach einer Nachtschicht den Schlaf in
maximal zwei Teilstücke am Tag aufteilen, weil er sonst nicht erholsam ist.
• Übermäßige Tagesmüdigkeit
Wer sich tagsüber permanent schlapp
und unkonzentriert fühlt, der leidet an
übermäßiger Tagesmüdigkeit. Drei bis
sechs Prozent der Deutschen sind davon betroffen. Ursache dafür sind fast
immer Schlafstörungen und mangelnder Nachtschlaf. Nur in seltenen Fällen steckt eine bestehende Erkrankung
dahinter.
• Ein- und Durchschlafstörungen
Menschen, die an Ein- oder Durchschlafstörungen leiden, können schwer
einschlafen oder liegen nachts für
längere Zeit wach. Rund fünf Millionen Bundesbürger leiden an dieser
Schlafstörung, die auch als Insomnie
bezeichnet wird. Die Insomnie kann
sehr unterschiedliche Ursachen haben.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass
Entspannungsübungen, ein geregelter Tagesablauf sowie eine angenehme
Arbeitsmedizin
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Schlafumgebung das Ein- und Durchschlafen erleichtern.
• Restless-Legs-Syndrom
Das Syndrom der ruhelosen Beine tritt
bei etwa fünf bis zehn Prozent der
Deutschen auf. Es beginnt, sobald sich
die Betroffenen hingelegt haben, mit
juckenden, schmerzenden und sich von
selbst bewegenden Beinen. Ursache
könnte ein Fehler in der Übertragung
von Nervenimpulsen sein. Oft hilft es,
wenn Betroffene auf schwarzen Tee
oder Kaffee verzichten. Gute Erfolge
lassen sich auch durch Massagen der
betroffenen Gliedmaßen, kalte Fußbäder oder leichte Dehnübungen erzielen.
• Schlafapnoe
Beim Schlafapnoe-Syndrom setzt während des Schlafes die Atmung immer
wieder aus. Der Sauerstoffgehalt im Blut
sinkt und die Betroffenen fühlen sich am
Morgen wie gerädert. Ursache ist in über
90 Prozent der Fälle eine Erschlaffung
der Schlundmuskulatur. Da die meisten
Betroffenen übergewichtige Männer
sind, genügen oft schon eine Gewichtsabnahme und spezielle Gymnastikübungen. In schweren Fällen muss eine
Atemmaske verordnet werden.
• Schlafkrankheit
Die Narkolepsie zeichnet sich dadurch
aus, dass Betroffene tagsüber immer
wieder plötzlich und ungewollt einschlafen. Die Erkrankung, unter der etwa
40.000 bis 50.000 Deutsche leiden, lässt
sich zwar nicht heilen, aber Medikamente können die Symptome verringern.
Wege zum erholsamen Schlaf
Grundsätzlich gilt: Bei Schlafstörungen,
die länger als vier Wochen bestehen und
auch tagsüber zu Beschwerden führen,
sollte ein Arzt die Ursachen abklären. Doch
schon im Vorfeld gibt es Möglichkeiten, einen erholsamen Schlaf zu fördern. So kann
bereits die Investition in eine gute Matratze helfen. Eine regelmäßige Schlafensund Weckzeit kann ebenfalls helfen. Kontraproduktiv hingegen sind aufwühlende
Fernsehbeiträge, schweres Essen, schlecht
gelüftete oder zu warme Zimmer. Alkohol
und Koffein sind absolute Schlafkiller. Alkohol macht zwar müde, aber der Schlaf
danach ist weniger erholsam. Denn der
Körper ist damit beschäftigt, den Alkohol
abzubauen, statt zur Ruhe zu kommen.
90 Prozent aller
Schichtarbeiter haben
einen gestörten SchlafWach-Rhythmus. Dies
kann zu übermäßiger
Tagesmüdigkeit
führen.
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Arbeitsmedizin
BG BAU aktuell 4_2015
Energie für Rücken
und Gelenke
Bauarbeiter, die körperlich eingeschränkt sind, scheiden oft zu
früh aus ihrem Beruf aus. Ihre Arbeitskraft zu erhalten, ist Ziel
der berufsorientierten medizinischen Rehabilitation (RehaBau).
TEXT: Dr. Jobst Konerding
FOTOS: 123RF
Eine frühzeitige, praxisbezogene Rehabilitation, die sich
an der Arbeitssituation der
Beschäftigten orientiert, kann
die Ausbildung einer chronischen Krankheit und somit
eine vorzeitige Berentung
verhindern.
B
eschäftigte in Bauberufen gehen aus gesundheitlichen Gründen deutlich früher
in Rente als der Durchschnitt. Ursachen dafür sind in erster Linie Muskel-Skelett-Erkrankungen. Das zeigen auch die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen
Vorsorge beim Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der
BG BAU). Den Betrieben drohen Facharbeitermangel und Erfahrungsverlust. Für Beschäftigte stehen körperliche Beschwerden, Leistungseinbußen und finanzielle Nachteile
im Vordergrund. Es gibt für die Mitarbeiter nur wenige Möglichkeiten, in Tätigkeiten
mit geringeren körperlichen Belastungen oder höherer Qualifizierung auszuweichen.
BG BAU aktuell 4_2015
Arbeitsmedizin
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Eine sinnvolle Maßnahme ist unter anderem eine frühzeitige Rehabilitationsmaßnahme zu Beginn der gesundheitlichen Leidensgeschichte, um die Ausbildung chronischer Erkrankungen oder eine vorzeitige Berentung zu verhindern. Die Strukturen
und Belastungen am Bau erfordern ein besonderes Konzept. Häufig wechselnde und
oft wohnortferne Einsatzorte im Freien sowie unregelmäßige Arbeits- und Fahrtzeiten
und körperlich schwere Arbeit müssen berücksichtigt werden. Ambulante Rehamaßnahmen sind deshalb nur eingeschränkt zu nutzen. Der Betriebsarzt ist zudem über
Jahre der einzige Arztkontakt.
Seit mehr als zehn Jahren erfolgreich: RehaBau
Auf Initiative des ASD der BG BAU wurde vor über zehn Jahren zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) das Projekt RehaBau entwickelt. Diese medizinischberufsorientierte Rehabilitation war von Anfang an für Berufstätige mit gesundheitlich
eingeschränkter Leistungsfähigkeit vorgesehen. In den Folgejahren konnte das Projekt
bundesweit ausgedehnt werden. Inzwischen stehen in Deutschland sieben Rehakliniken für RehaBau zur Verfügung.
VORAUSSETZUNGEN ZUR
TEILNAHME AN REHABAU
Betriebsärzte unterstützen Antragstellung
• Alter zwischen 35 und 50 Jahren
Bei der Vorsorge beim ASD der BG BAU erkennt der Betriebsarzt einen möglichen
Rehabedarf. Der Arzt unterstützt die Antragstellung, indem er einen medizinischen
Kurzbericht erstellt und für die Rentenversicherung eine sozialmedizinische Stellungnahme schreibt. Nach Genehmigung durch die DRV erhält der Betroffene einen Termin
an einer bestimmten Rehaklinik. Zugangskriterien für die RehaBau sind das Alter, 35 – 50
Jahre, und die körperlich schwere Arbeit in verschiedenen Berufen. Die Beschäftigten
mit Rücken- und Gelenkschmerzen sowie subjektiven Leistungseinbußen sollten in
den letzten zwei Jahren mindestens einmal arbeitsunfähig gewesen sein. Außerdem
muss die Erwerbsfähigkeit langfristig bedroht sein. Ziel ist der Erhalt der Arbeitskraft.
• Schwere körperliche Arbeit
• Vorausgegangene Arbeitsunfähigkeit
wegen Rücken- oder Gelenkbeschwerden
• Letzte Rehamaßnahme vor mindestens
vier Jahren
• Erwerbsfähigkeit gefährdet
Organisation der Reha
Es findet eine dreiwöchige stationäre Reha in einer orthopädischen Schwerpunktklinik statt. Es werden feste Rehagruppen von acht bis zwölf Bauwerkern gebildet mit
Therapeuten und einem umfangreichen Programm. Zur Therapie gehören ein funktionsbezogenes aktivierendes Training zusammenhängender Bewegungsabläufe wie
Hebetechniken für leichte und schwere Gewichte, Bewegen von Kanthölzern, Platten
oder instabilen Gebinden. Die Mitarbeiter werden zu ergonomischen Arbeitsmitteln
und zur Arbeitsorganisation beraten. Dabei sollen der effektive Krafteinsatz gelernt
und die vorhandene Geschicklichkeit ausgebaut werden. Training im Team und in
Arbeitskleidung fördert die nötige Identifikation mit der vertrauten Arbeitssituation
und die Motivation. Ziel ist die Beherrschung komplexer Arbeitssituationen. Daneben
wird Ausdauertraining durch gelenk- und rückenschonende Sportarten betrieben. Die
Reha wird wegen der Abkömmlichkeit im Betrieb in der Regel in den Wintermonaten
durchgeführt.
Beteiligte urteilen positiv
In zwei Untersuchungen wurde das RehaBau-Projekt positiv beurteilt und eine Besserung der Schmerzen verzeichnet. Auch die Funktion des Bewegungsapparates und das
ergonomische Verhalten besserten sich. Von Teilnehmern, Betrieben und Kliniken wurde
RehaBau durchweg positiv beurteilt. Motivation, Vorbereitung und Durchführung erfordern einen höheren Aufwand, was sich aber durch die Gruppenarbeit ausgleicht. Für die
Umsetzung ist gute Koordination und Disposition der Termine, insbesondere Abstimmung
mit den Unternehmen erforderlich. Nähere Auskünfte zu RehaBau erteilt der Betriebsarzt
im zuständigen ASD-Zentrum.
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Im Blick
BG BAU aktuell 4_2015
Felder der Ideen
„Feeding the Planet, Energy for Life“, lautete das Motto der Expo
2015 in Mailand. Ein Publikumsmagnet war der deutsche Pavillon,
der genau wie viele der außergewöhnlich gestalteten Länderpavillons eine große Herausforderung für die Bauwirtschaft war.
TEXT: Rolf Schaper
FOTOS: ddp images, Deutscher Pavillon, Picture Alliance, B. Handke, Press Office Italy Pavillon
D
ie Themen Ernährung und Energie
werden heute immer drängender.
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Weltbevölkerung, knapper werdender Ressourcen und des Klimawandels müssen heute weltweit praktikable,
nachhaltige Lösungen gefunden werden.
Doch bei dieser großen Expo, die nur alle
fünf Jahre stattfindet, ging es nicht nur um
solche ernsten Themen, sondern auch um
Tradition und Genuss.
Rund 20 Millionen Besucher erlebten
auf der Weltausstellung die Präsentati-
BG BAU aktuell 4_2015
onen der 148 teilnehmenden Nationen
und ihre Lösungsansätze. Auch diesmal
war Deutschland wieder mit dabei. Unser
Land investierte unter Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) rund 48 Millionen Euro
in seinen Pavillon, dessen Motto „Fields
of Ideas“ lautete. „Wir wollen damit zeigen, wie viel Innovationskraft und Engagement in unserem Land stecken“, erklärte
Dietmar Schmitz, Generalkommissar des
Deutschen Pavillons. Ein Jahr dauerte der
Bau des 2.700 Quadratmeter großen Pavillons. Mit dem Appell „Be active“ wur-
den die Besucher für die Bedeutung der
Natur als Grundlage unserer Ernährung
und für einen wertschätzenden Umgang
mit Nahrungsmitteln sensibilisiert. Auf
unterschiedliche Weise lud der Pavillon
die Besucher zum aktiven Mitmachen ein.
Das Konzept kam gut an.
Am 11. August konnte im Deutschen Pavillon Annarita Turrini als millionste Besucherin begrüßt werden, die mit ihrer
Familie aus Bologna zur Expo angereist
war. Anfang Oktober wurde dann schon
der zweimillionste Besucher gezählt.
Im Blick
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29
Außen war der deutsche
Pavillon gestaltet als Landschaftsebene, umhüllt von
großen, weißen Membrandächern
in Gestalt aufstrebender „IdeenKeimlinge“. Innen wurden die
Besucher zu einer Reise durch die
Themen Ernährung, Natur
und Nahrungssicherheit
eingeladen.
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Im Blick
BG BAU aktuell 4_2015
Mit dem SeedBoard, einer
speziellen Papptafel, konnten
sich die Besucher an den Stationen
über zukunftsweisende Projekte
und Lösungsansätze zum Thema
Ernährung informieren, Themen
und Inhalte selbst steuern und
Filme abrufen.
Außen wurde der Pavillon von großen weißen Membrandächern in Gestalt aufstrebender Pflanzen umhüllt. Diese stilisierten
Pflanzen wuchsen aus der „Landschaft“
quasi als „Ideen-Keimlinge“ an die Oberfläche und entfalteten ein großes Blätterdach,
das begehrte Schattenplätze schuf und die
Besucher zum Verweilen einlud. Die Botschaft: Deutschland – ein Land großer Vielfalt und zahlreicher Ideen im Hinblick auf
die Nachhaltigkeit und zukünftige Ernährung der Menschheit.
tem, das die Pflanzen mit allen notwendigen Nährstoffen versorgt. Sein
Schutz ist eine wesentliche Aufgabe für
die Nahrungssicherung der Zukunft.
• Wasser
Als Quelle des Lebens ist Wasser ein
besonders kostbares Gut und bedarf
eines sorgsamen Umgangs. In einem
Themenraum wurden Ideen für eine
effiziente Versorgung und den umweltverträglichen Gebrauch dieser
Ressource gezeigt.
Wasser, Boden, Klima und
Artenvielfalt
Nachhaltig, innovativ und
traditionsbewusst
Präsentiert wurden zukunftsweisende
Projekte und Lösungsansätze aus Forschung, Politik und Wirtschaft. Der Weg
durch die Ausstellung war eine Reise durch
die Grundlagen der Ernährung. Sie führte
durch Wasser, Boden, Klima und Artenvielfalt und machte deren Bedeutung für die
Nahrungssicherheit der Zukunft erlebbar.
Durch den Bereich der Lebensmittel ging
der Weg hinein in den Garten der Ideen
und endete in einer Show, die alle Besucher zu einem gemeinsamen Mitmacherlebnis einlud:
Doch nicht nur Projekte und Lösungsansätze wurden gezeigt, sondern auch der
engagierte Einsatz der Zivilgesellschaft. So
wurden stellvertretend für ihren herausragenden Einsatz sechs besonders engagierte Menschen aus Deutschland gezeigt,
die sich für eine nachhaltige und gesunde
Ernährung einsetzen. Beispielsweise der
Apfelbauer Eckart Brandt, der zahlreiche
Apfelsorten züchtet, Biobauer Sepp Braun
aus Freising oder Erika Mayr aus Berlin,
die ihre Stadtbienen vorstellte.
• Mein Garten der Ideen
Der Garten ist ein Ort voller Ideen
und Aktivitäten – ein bunter, lebendiger Raum, in dem sich überall Neues
und Überraschendes entdecken lässt.
Er zeigt, wie unsere Ideen und unser
Handeln den Umgang mit der Natur
und unseren Nahrungsmitteln positiv
verändern können.
• Lebensmittel
Was wollen wir in Zukunft essen und
welche Erwartungen haben die Menschen heute an die Nahrungsmittelproduktion?
• Artenvielfalt
Die Reichhaltigkeit der Natur ist unsere Versicherung gegen sich wandelnde
Umweltbedingungen. Diese Vielfalt zu
verstehen ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.
• Klima
Das Klima ist ein wesentlicher Faktor für die Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft. Beispielhafte Projekte aus
Deutschland zeigten, wie die Notwendigkeit steigender Erträge mit denen der
Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes
in Einklang gebracht werden können.
• Boden
Der Boden ist die Grundlage unserer
Nahrung und ein komplexes Ökosys-
Ein wichtiges Element des deutschen Ausstellungskonzeptes war das sogenannte
„SeedBoard“ – eine spezielle Papptafel,
die jeder Besucher beim Eintritt erhielt.
Das war der Schlüssel zur Ausstellung.
Damit ließen sich die einzelnen Themen
und Inhalte an den Stationen im Pavillon
in drei verschiedenen Sprachen darstellen. Die Besucher konnten damit selbst
kleine Filme starten und unterschiedliche Themenbereiche individuell steuern.
Mit 250 Beschäftigten war der Deutsche
Pavillon auf der Expo personell am besten besetzt.
Die Italiener sind sehr traditionsbewusst –
auch bei der Expo. So basierte das städtebauliche Konzept dieser Expo auf einer römischen Stadt mit ihren klassischen Achsen
„Cardo“ und „Decumanus“ und mit einem
Forum am Kreuzungspunkt. Die Besucher
konnten sich auf der 1,4 Kilometer langen
Achse jederzeit leicht daran orientieren.
Prominenter Besuch:
Merkel und Renzi auf der Expo
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel besuchte die Expo. Sie folgte damit einer Einladung des italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi auf dem letzten G7-Gipfel.
Merkel zeigte sich begeistert vom deutschen
Ausstellungskonzept und machte deutlich,
BG BAU aktuell 4_2015
Im Blick
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dass Deutschland als eine weltweit führende
Industrie- und Forschungsnation eine besondere Verantwortung habe und seinen
Beitrag zu einer nachhaltigen Welternährung leisten müsse. Merkel und Renzi besuchten natürlich auch den italienischen
Pavillon. Die beiden prominenten Besucher
mussten hier allerdings nicht stundenlang
anstehen, so wie viele andere Besucher.
Der italienische Pavillon:
Baum des Lebens
Italien hatte als Gastgeber den größten Pavillon dieser Expo. Mit seinem futuristischen
Design war dieser Bau ein Publikumsmagnet mit den längsten Besucherschlangen.
Kernthema war der sogenannte „Baum des
Lebens“. Eine Baumschule war dabei der
symbolische Ort für die Entwicklung der
nächsten Generationen mit einer grünen
Zukunft, die auf den fünf Elementen Wasser, Energie, Transparenz, Natur und Technik basierte.
Jeweils zur vollen Stunde wurden die Besucher mit einer Wasserspielshow am „Albero
della Vita“ an der „Lake Area“ überrascht.
Dieses Schauspiel wurde mit speziellen
Lichteffekten und Musik umrahmt. Der 37
Meter hohe symbolische Baum spiegelte sich
im Wasser eines künstlich angelegten Teichs.
Die Konstruktion aus 90 Tonnen Holz und
150 Tonnen Stahl wurde vom venezianischen
Architekten Marco Balich geplant und basiert auf einem Bodenmosaik Michelangelos
auf der Piazza del Campidoglio in Rom. Der
Palazzo Italia war das Herz der Ausstellungsfläche und dient nach der Expo als Standort
eines innovativen Technologiezentrums. Italien sah in der Expo Milano 2015 eine große Chance zur Wiederbelebung. Hier konnte
der Gastgeber seine Kompetenz in puncto
Produktion, Technologie und Wissenschaft
unter Beweis stellen.
Auch andere Länder hatten spannende Ansätze und innovative Pavillons. China präsentierte sich beispielsweise zum ersten Mal
in der Geschichte der Expo mit einem selbst
designten Pavillon und dem Motto „Land of
Hope, Food for Life“. Das dynamische Land
stellte seine Agrarkultur, seine Traditionen
und neue Entwicklungen vor. So wurden Ernteprozesse dargestellt, Chinas Teekultur und
die Produktionswege landestypischer Nahrungsmittel wie Tofu gezeigt. Den Pavillon
mit dem üppigsten Grün hatte Israel. An
einer 70 Meter langen und 12 Meter hohen
Wand wuchsen bunte Pflanzen, deren Farben sich mit den Jahreszeiten veränderten.
Die letzten großen Weltausstellungen waren
2000 in Hannover, 2005 in Aichi/Japan und
2010 in Shanghai/China. Ziel dieser Expo
war ein Dialog zwischen den Hauptakteuren der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der größten Herausforderungen
der Menschheit. Wird es in Zukunft möglich sein, der Weltbevölkerung Zugang zu
Nahrung und Wasser zu garantieren, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen und neue
Lösungen zu entwickeln, um unsere Pflanzenvielfalt zu wahren? Die Expo gab dazu
viele Denkanstöße. Die nächste große Weltausstellung findet 2020 in Dubai statt.
Weitere Infos:
www.expo2015.org
Oben: Mit seinem futuristischen
Design symbolisierte der italienische
Pavillon das Konzept des „Urban
Forest“. Wald und Bäume wurden hier
durch die weiße Hülle mit ineinander
verstrebten Ästen visualisiert.
Unten: Der Baum des Lebens wurde
jede Stunde zum Leben erweckt. Seine
Wasserspielshow mit Leuchteffekten
begeisterte die Besucher.
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Mensch und Betrieb
BG BAU aktuell 4_2015
Gemeinsame Sache
In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern ist ein Arbeitsschutzausschuss mit Vertretern aus allen sicherheitsrelevanten Bereichen zu
bilden. Diese tauschen sich regelmäßig in Sachen Prävention aus.
TEXT: Dagmar Sobull
FOTOS: Mirko Bartels
Die Mitglieder des ASA der
Firma HANKE Bau- und Projektentwicklungs GmbH beraten sich
unter der Leitung von Sicherheitsfachkraft Jürgen Zokolowski über
Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
und zum Gesundheitsschutz,
analysieren Unfälle und werten
Betriebsbegehungen aus.
E
rfolgreiche Prävention hängt ganz wesentlich vom Zusammenwirken und gegenseitigen Informationsaustausch aller Beteiligten ab. Deshalb verlangt das
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dass der Unternehmer in Betrieben mit mehr
als 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichtet. Dazu sollte eine
Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat geschlossen
werden. Aufgabe des Unternehmers ist es, den ASA zu gründen, für eine Geschäftsordnung zu sorgen, zu den Sitzungsterminen einzuladen und die Sitzungen zu eröffnen.
Die Zusammensetzung des ASA ist gesetzlich vorgeschrieben. Neben dem Arbeitgeber
oder seinem Beauftragten sind darin zwei vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder, der
Betriebsarzt, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte vertreten.
BG BAU aktuell 4_2015
Mensch und Betrieb
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Außerdem ist – sofern vorhanden – die Schwerbehindertenvertretung zu jeder Sitzung einzuladen. Sie hat das Recht, an allen ASA-Sitzungen beratend teilzunehmen
und Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen im Betrieb betreffen, auf die
Tagesordnung setzen zu lassen.
Das Gremium hat die Aufgabe, Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb zu beraten und die Zusammenarbeit der im Betrieb dafür verantwortlichen Stellen zu fördern und zu sichern.
Regelmäßige Treffen
Der ASA sollte sich mindestens einmal pro Vierteljahr treffen und über die aktuelle Situation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb beraten. Gerade
in der Anfangsphase oder wenn dringende betriebliche Probleme im Arbeitsschutz bearbeitet werden müssen, können regelmäßige Treffen auch häufiger sinnvoll sein. Der
Arbeitgeber lädt dazu ein. Mit der Einladung wird auch die Tagesordnung verschickt,
die sich nach den betrieblichen Gegebenheiten richtet. Vor Beginn der Sitzung wird
festgelegt, wer das Protokoll übernimmt. Denn jede Sitzung schließt mit einem Kurzoder Ergebnisprotokoll.
Inhaltlich stehen beispielsweise Themen wie die Analyse des Unfallgeschehens, die
Auswertung von Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen oder die Koordinierung von Maßnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz auf
dem Programm. Auch Vorschläge über betriebliche Investitionen im Hinblick auf Neuanschaffungen unter ergonomischen Aspekten, geeignete Schutzmaßnahmen bei der
Einführung neuer Arbeitsverfahren, geplante Änderungen in der Organisationsstruktur
des Betriebs oder Schwerpunktaktionen zum Arbeitsschutz werden dort diskutiert. Allgemeine Fragen zum Gesundheitsmanagement, etwa zur Unternehmenskultur, Mobbing und Zeitmanagement, können ebenfalls Themen im ASA sein. Der Umgang mit
psychischen Belastungen spielt heute in fast allen Unternehmen eine Rolle und kann
Thema im ASA sein. Die ASA-Mitglieder können sich bei Bedarf über das Betriebsklima
oder Pausen- und Arbeitszeitregelungen austauschen.
ASA gibt Empfehlungen
Wie effektiv der ASA arbeitet, hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut der Austausch
und die Kommunikation zwischen seinen Mitgliedern funktionieren. Allerdings ist
der ASA kein Beschlussorgan, besitzt also keine verbindliche Entscheidungsbefugnis, sondern kann lediglich Empfehlungen geben. Über die tatsächliche Umsetzung
entscheidet der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates.
Ein gut funktionierender ASA verbessert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz
beteiligten Akteure, fördert die Kommunikation und gemeinsame Lösungen im Betrieb.
Doch die Zusammenarbeit muss sich einspielen. Ziel der Arbeit ist ein ungestörter
Betriebsablauf durch die Festlegung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Dabei sollten Verantwortlichkeiten, Erledigungstermine und Wirksamkeitskontrollen
festgelegt werden, um die gesteckten Arbeitsschutzziele zu erreichen.
„Wir treffen uns
regelmäßig im
ASA, weil wir
damit viele Probleme in der Arbeitssicherheit
schon im Vorfeld erkennen
und vermeiden
können.“
Carsten Rygol,
Technischer Leiter, HANKE Bau- und
Projektentwicklungs GmbH
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Rehabilitation und Leistungen
BG BAU aktuell 4_2015
Hautkrebs
durch Sonne
Die BG BAU übernimmt bei anerkannten Berufskrankheiten die
Kosten für Behandlung und Nachsorge und berät Erkrankte.
TEXT: Daniel Engel
FOTOS: Mirko Bartels
Bei Dirk Frerichmann
bestand aus Sicht des Gutachters sowie der BG BAU kein
Zweifel daran, dass die festgestellten multiplen Hautveränderungen auf seine langjährige
Tätigkeit im Straßenbau
zurückzuführen sind.
BG BAU aktuell 4_2015
S
eit dem 1. Januar 2015 stehen bestimmte Formen des sogenannten
„weißen Hautkrebses“ in der Liste
der Berufskrankheiten. Es handelt sich
dabei um Plattenepithelkarzinome und
multiple aktinische Keratosen. Dirk Frerichmann fiel ein Artikel über die neue
Berufskrankheit mit der Nummer 5103 in
die Hände. Bereits seit einigen Jahren traten bei ihm raue Hauterscheinungen auf.
Zudem ist er durch seinen Beruf als Straßenbauer vor allem in den Sommermonaten einer intensiven Sonnenbelastung
ausgesetzt. Um eine mögliche berufliche
Verursachung abklären zu lassen, ging
Frerichmann zu seinem Hautarzt. Dieser
diagnostizierte „aktinische Keratosen“
und meldete den Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) an die BG BAU.
gutachtungen umfassen unter anderem
eine eingehende hautärztliche Untersuchung. Unter Berücksichtigung der
Untersuchungs- sowie der weiteren Ermittlungsergebnisse gibt der Gutachter
eine Einschätzung zur Verursachung
der Erkrankung ab. Bei Frerichmann bestand aus Sicht des Gutachters sowie der
BG BAU kein Zweifel daran, dass die festgestellten multiplen aktinischen Keratosen auf seine Tätigkeit im Straßenbau zurückzuführen sind. Infolgedessen wurde
bei ihm eine BK Nummer 5103 anerkannt.
Deshalb übernimmt die BG BAU sämtliche
Kosten für die Behandlung und die weitere Vor- sowie Nachsorge der Erkrankung
von Frerichmann.
Das Feststellungsverfahren
Da Frerichmann durch seine Tätigkeit
im Straßenbau auch weiterhin einer intensiven beruflichen Sonnenbelastung
ausgesetzt ist, besteht für ihn das besondere Risiko, dass sich seine anerkannte
Berufskrankheit verschlimmert. Um einer
Verschlimmerung vorzubeugen, leitet die
BG BAU in diesen Fällen passgenaue Präventionsmaßnahmen ein. Hierzu wird der
Versicherte beim Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU
(ASD der BG BAU) ortsnah beraten. Im
Vordergrund stehen dabei der individuelle Bedarf des Versicherten und die
Gegebenheiten an seinem Arbeitsplatz.
Weiterhin können auffällige Hautbefunde
erhoben und gegebenenfalls eine weitere
Abklärung durch einen Hautarzt eingeleitet werden.
Daraufhin leitete die BG BAU ein sogenanntes BK-Feststellungsverfahren ein. Um
festzustellen, ob eine Hautveränderung in
Form eines Plattenepithelkarzinoms oder
multipler aktinischer Keratosen vorliegt,
wurden sämtliche Behandlungsberichte
und Untersuchungsergebnisse der behandelnden Ärzte angefordert. Um die medizinischen Voraussetzungen abklären zu
lassen, muss sich die BG BAU einen Überblick über die berufliche Sonnenbelastung
des Erkrankten verschaffen. Hierzu suchte ein speziell geschulter BK-Ermittler der
Prävention Frerichmann in seinem Betrieb
auf. Seine mehr als dreißigjährige, noch andauernde berufliche Tätigkeit als Geselle,
Meister sowie Betriebsleiter im Straßenbau wurde hinsichtlich der Einwirkung
von Sonnenstrahlung bewertet. Daneben
wurde auch eine Einschätzung zur privaten
Sonnenbelastung abgegeben. Denn naturgemäß ist jeder Mensch auch im privaten
Umfeld der Sonne ausgesetzt. Entscheidend bei der Abgrenzung zwischen einer
Berufskrankheit und der „Volkskrankheit“
Hautkrebs ist, ob die berufliche Einwirkung
der Sonnenstrahlung als wesentliche Ursache für die Krankheitsentstehung angesehen werden kann.
Zur Beantwortung dieser Frage wurde
schließlich eine medizinische Zusammenhangsbegutachtung eingeleitet. Be-
Zusammenarbeit mit dem ASD
der BG BAU
Mit Frerichmann wurde besprochen, wie
Lichtschutzmaßnahmen organisatorisch in
die Arbeitsabläufe im Straßenbau eingebunden werden können. Denn grundsätzlich gilt: Die Anwendung von Schutzmaßnahmen hängt stark von der Akzeptanz
und Umsetzbarkeit in der Praxis ab. Die
Ergebnisse dieser individuellen Beratung
bilden zusammen mit den regelmäßigen
Vorsorgeuntersuchungen durch den behandelnden Hautarzt die Grundlage dafür,
dass das Risiko einer weiteren Verschlimmerung der Erkrankung eingedämmt werden kann.
Rehabilitation und Leistungen
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35
Im Beratungsgespräch mit dem ASD
der BG BAU wird erläutert,
welche Lichtschutzpräparate einen ausreichenden
Schutz bieten und wie
diese im täglichen
Betriebsablauf anzuwenden sind.
WEITERE INFOS
Informationen zum Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung gibt es unter:
www.baua.de > Themen von A-Z >
Berufskrankheiten > Dokumente zu
den einzelnen Berufskrankheiten >
Merkblätter und wissenschaftliche
Begründungen > Nr. 5103 (Wissenschaftliche Begründung im PDF-Format)
www.bgbau.de,
BG BAU aktuell 2/2014, Seite 10 – 13
36
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Mitglieder und Beiträge
BG BAU aktuell 4_2015
Arbeitsentgelte
rechtzeitig melden
Die Arbeitsentgelte der Beschäftigten und Aushilfen müssen
der BG BAU bis zum 11. Februar 2016 gemeldet werden.
TEXT: Anika Strietzel
FOTO: 123RF
Je eher die Lohnnachweise
eingereicht werden, desto
schneller können die Arbeiten zur Ermittlung der Umlage starten. Stichtag ist der
11. Februar 2016.
D
as Formular für den Lohnnachweis
wird bis Mitte Dezember 2015 an die
Mitgliedsunternehmen verschickt.
Alternativ können Unternehmer die Meldung
auch elektronisch über das Extranet vornehmen. Für das Jahr 2015 sind Arbeitsentgelte
bis zu einem Höchstjahresarbeitsverdienst
von 68.040 EUR zu berücksichtigen.
Trotz der monatlichen Meldung der Arbeitsentgelte an die Einzugsstelle muss der Lohnnachweis bei der BG BAU eingereicht wer-
den. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen
im Jahr 2015 keine Beschäftigen hatte. Hier
genügt die Meldung einer „Fehlanzeige“.
Sollte der Lohnnachweis nicht rechtzeitig
eingegangen sein, können Arbeitsentgelte
geschätzt und ein Bußgeld erhoben werden.
Bitte wahren Sie deshalb unbedingt die gesetzliche Frist: 11. Februar 2016.
Weitere Infos: www.bgbau.de,
Webcode: 2404593
BG BAU aktuell 4_2015
Mitglieder und Beiträge
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37
Neues Lohnnachweisverfahren
Summarischer Lohnnachweis bleibt erhalten.
TEXT: Anika Strietzel
FOTO: 123RF
I
n der Unfallversicherung wird es auch
in Zukunft einen summarischen Lohnnachweis geben. Dies ergibt sich aus
dem Fünften Gesetz zur Änderung des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch (5. SGB
IV-ÄndG) und anderer Gesetze. Allerdings
müssen sich alle Beteiligten in den nächsten Jahren auf Verfahrensänderungen einstellen.
Denn das Lohnnachweisverfahren soll
schrittweise auf eine rein elektronische
Lösung umgestellt werden. Ab 2019 können die Lohnnachweise dann nur noch
elektronisch übermittelt werden. Doch
für die Übergangszeit (Meldejahre 2016
und 2017) muss neben der elektronischen
Meldung auch der bewährte summarische
Jahreslohnnachweis, zum Beispiel als Papierlohnnachweis oder im Extranet, beibehalten werden. Nur so kann die elektronische Lösung ausreichend erprobt und
die Beiträge richtig und transparent berechnet werden.
Ab dem 01.01.2017 muss der Lohnnachweis bis zum 16. Februar des Folgejahres
durch elektronische Datenübertragung an
den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt werden. Die Übermittlung
erfolgt aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemgeprüften Ausfüllhilfe.
Grundlage des neuen elektronischen Lohnnachweisverfahrens wird nicht der Datenbaustein Unfallversicherung sein, den die
Arbeitgeber seit 2009 mit ihren Entgeltmeldungen nach der Datenerfassungs- und
-übermittlungsverordnung (DEÜV) an die
Einzugsstellen erstatten. Dieses Verfahren, das den summarischen Lohnnachweis ablösen sollte, hat sich trotz aller
zwischenzeitlichen Verbesserungen nicht
als sichere und fehlerfreie Alternative für
die Zukunft durchsetzen können. Daher
entfällt der Datenbaustein Unfallversicherung mit Ablauf des Meldezeitraums 2015.
Die Unternehmen müssen allerdings weiterhin eine besondere Jahresmeldung zur
Unfallversicherung über das DEÜV-Verfahren an die Einzugsstellen erstatten.
Die darin enthaltenen Angaben sind ausschließlich für den Prüfdienst der Rentenversicherung bestimmt.
Weitere Infos: www.bgbau.de,
Webcode: WCOThi
Für die Meldejahre 2016
und 2017 müssen sowohl der herkömmliche
als auch der neue elektronische Lohnnachweis
eingereicht werden.
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Infomedien
BG BAU aktuell 4_2015
HANDBUCH DES
SPEZIALTIEFBAUS
HANDLUNGSHILFEN ZUR
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Die rasante Weiterentwicklung der Spezialtiefbauverfahren und der zugehörigen
Technik auf Basis praktischer Erfahrungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erfordert bei Ingenieurbüros
und Baufirmen eine stetige Aktualisierung
des Wissens und ein Fortschreiben der
Arbeitsweisen. Das Handbuch des Spezialtiefbaus gibt Planern sowie Ausführenden einen umfassenden Überblick über den heutigen Stand
der Technik und bietet für Praxis und Lehre eine aktuelle Wissensvermittlung. Auch erfahrene Ingenieure finden in diesem
Standardwerk reichhaltige Informationen.
Unternehmer sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen
und zu dokumentieren. Dafür stellt die
BG BAU online und auf der DVD „Gefährdungsbeurteilung – Handlungshilfen 2015“ Handlungsanleitungen und
Praxishilfen für zahlreiche Gewerke zur
Verfügung. Diese wurden jetzt vollständig überarbeitet und mit
aktualisierten Hintergrundinformationen und Vorschlägen zu
wesentlichen Tätigkeiten der einzelnen Gewerke angereichert.
Ebenso wurden die Navigation und die Möglichkeit zur Gestaltung betriebsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen verbessert, beispielsweise durch Ergänzungen aus anderen Gewerken.
Praxisnah und verständlich werden alle einschlägigen Themen
behandelt – von der Tiefgründung, Baugrundverbesserung über
Vertrags- und Rechtsfragen bis zur Qualitätssicherung. Zahlreiche
Abbildungen und Praxisbeispiele geben Hinweise für die Planung
und veranschaulichen die Verfahrensweisen.
Unter www.bgbau-medien.de gibt es auch einen Link zur Onlineversion.
Katzenbach/Leppla (Hrsg.), Handbuch des Spezialtiefbaus –
Geräte und Verfahren, Bundesanzeiger Verlag, 3., überarbeitete
Auflage 2015, 954 Seiten, 119,00 Euro, ISBN: 978-3-8462-0377-4
DIE NEUE WINGIS-CD
Spätestens ab Januar 2016 können
Mitgliedsbetriebe die neue WINGISCD wieder kostenfrei bei der BG BAU
anfordern. Die neue Version stellt die
GHS-Kennzeichnung in den Vordergrund. Danach müssen seit dem
1. Juni 2015 auch Gemische gekennzeichnet werden. Für Stoffe gilt diese Regelung bereits seit 2010.
Allerdings darf bei Gemischen, die bereits in den Betrieben
vorhanden sind, die „alte“ Kennzeichnung weiterverwendet
werden. Deshalb führt WINGIS in der aktuellen Version sowohl die alte als auch die neue Kennzeichnung für die Produktgruppen auf.
Abruf-Nr. der DVD: 902.18
SICHER UND GESUND
DURCH DEN WINTER
Die Gefahren bei Arbeiten im Freien sollten im Winter nicht unterschätzt werden.
Nässe, Kälte, Glätte, Schnee und früh
hereinbrechende Dunkelheit fordern
erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Schutzmaßnahmen. Mit der richtiSicher und gesund
durch den Winter
gen Wetterschutzkleidung, Bauhelmen
mit Winterausstattung und Schuhen mit
rutschhemmenden Sohlen kann der Winter den Beschäftigten
nichts anhaben. In einem neuen Flyer hat die BG BAU alle
wichtigen Fakten kurz und übersichtlich zusammengefasst.
Mit Plakat
Ein Muss sind Räume zum Aufwärmen für die Beschäftigten.
Gefahrenquellen wie Lichtkuppeln auf Dächern sind deutlich
sichtbar abzusichern – ehe sie unter einer Schneedecke verschwinden. Außerdem müssen Streumittel vorhanden und
die Beleuchtung ausreichend sein.
www.wingisonline.de
www.bgbau.de, Webcode: WCOGRm
BESTELLUNGEN
Alle Printmedien, CDs und DVDs der BG BAU können Sie über unseren Zentralversand unter
Angabe der Abrufnummer direkt bestellen. Unter www.bgbau-medien.de können Sie die Medien
einsehen, bestellen oder herunterladen.
BG BAU – Zentralversand, Landsberger Straße 309, 80687 München
Fax: 0800 6686688-38400, E-Mail: [email protected]
BG BAU aktuell 4_2015
Mit gutem Beispiel
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„Fair und menschlich“
Oliver Sonne und Peter Schirmer leiten den als besonders
familienfreundlich ausgezeichneten Oellerking Gebäudeservice
mit über 400 Mitarbeitern.
TEXT: Dagmar Sobull
FOTOS: Mirko Bartels
W
ir kennen und schätzen unsere
Mitarbeiter, und wenn jemand
mal ein privates Problem hat,
bei dem wir helfen können, tun wir das“,
sagt Peter Schirmer, Betriebsleiter bei
Oellerking. Gemeinsam mit Inhaber Oliver
Sonne leiten die beiden Gebäudereinigermeister den Betrieb mit viel Fachkenntnis und Gespür für Menschlichkeit. Der
Chef habe einigen Mitarbeiterinnen schon
bei der Wohnungssuche geholfen oder in
finanziellen Notlagen mit günstigen Firmenkrediten aus der Patsche geholfen,
berichtet Schirmer.
Unterstützung gewährt Oellerking auch,
wenn sich bei Mitarbeitern Nachwuchs
ankündigt, etwa im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung. „Da finden wir meist individuelle, flexible Regelungen – genau
wie bei unseren Kunden“, sagt Schirmer.
„Mitarbeiter, die beispielsweise abends
nicht können, setzen wir dann woanders
ein. Das besprechen und organisieren die
Objektleiter bei ihren wöchentlichen Treffen.“ Selbst Führungskräfte wie Objektleiter Daniel Voß können Elternzeit nehmen,
ohne Nachteile im Hinblick auf die Karriere
befürchten zu müssen.
Intern und extern: Schulungen,
Aus- und Fortbildungen
Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
sei bei Oellerking ohnehin ein wesentlicher Baustein der Unternehmenskultur. So
bilde der Meisterbetrieb Mitarbeiter selbst
aus und bilde die Mannschaft regelmäßig
intern und extern fort. „Dabei nutzen wir
auch gern die Angebote der BG BAU beispielsweise im Bereich der Ersthelferausbildung oder der Ausbildung von Sicherheitsfachkräften“, sagt Schirmer. Seit
einigen Jahren gebe es bei Oellerking zudem einen internen Schulungsleiter. Ein
ehemaliger, sehr engagierter Glasreiniger,
„Wir sind als familienfreundliches Unternehmen
ausgezeichnet worden und
leben dies auch“, so Betriebsleiter Peter Schirmer (oben).
Selbst Führungskräfte wie
Objektleiter Daniel Voß können Beruf und Familie gut
miteinander verbinden.
der seinen Job aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht mehr hätte machen
können, sei auf Firmenkosten geschult worden und seitdem für die internen Schulungen der Mitarbeiter zuständig. „Der kommt
bei den Mitarbeitern richtig gut an. Weil er
aus der Praxis kommt und die Knackpunkte
genau kennt, kann er die Themen sehr authentisch darstellen und ist sehr glaubwürdig auch beim Thema Arbeitssicherheit.“
Diese Themen liegen Schirmer besonders
am Herzen. „Da gibt es draußen eine Menge
zu tun“, beobachtet er. Regelmäßige Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses sind bei Oellerking selbstverständlich.
„So kann man Themen der Arbeitssicherheit am besten in die Köpfe der Mitarbeiter
transportieren. Die Zusammenarbeit der
Arbeitsschutzexperten aus dem eigenen
Hause mit der BG BAU garantiert Praxisnähe und Glaubwürdigkeit.“
„Mit AMS BAU
wird Sicherheit
planbar.“
Rolf Wettingfeld,
Unternehmer für Blitzschutz
mit AMS BAU Zertifizierung
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