Grube Schwalbach und ihre geschichtliche Entwicklung sowie Heimatkundlicher Rückblick auf den Platz am alten Schacht Für Dorothée 1 Bild auf der Vorderseite: Grube Kronprinz Friedrich Wilhelm/ Schwalbacher Schächte 01.07.1914 Herausgeber: Hermann André Copyright © 2015 by Hermann André Grube Schwalbach und ihre geschichtliche Entwicklung sowie Heimatkundlicher Rückblick auf den Platz am alten Schacht Von Grubeninspektor Matthias André, Schwalbach Vorwort Dieses Buch umfasst die Neuauflage zweier heimatgeschichtlicher Arbeiten meines Vaters Matthias André aus den Jahren 1959 und 1960. 1. Die Grube Schwalbach und ihre geschichtliche Entwicklung bis zur heutigen Grube Ensdorf. Diese Arbeit wurde in der Festschrift des Bergmanns - Vereins St. Barbara Schwalbach anlässlich des Bergmannstreffens verbunden mit Fahnenweihe am 12. Juli 1959 erstmals veröffentlicht. Eine erweiterte Fassung mit dem Titel „Die Geschichte des Steinkohlenbergbaus im Kreise Saarlouis“ hat mein Vater in den „Heimatkundlichen Jahrbüchern des Kreises Saarlouis“ Ausgaben 1960 sowie 1961 - 63 herausgegeben. 2. Heimatkundlicher Rückblick auf den Platz am „Alten Schacht“. Vortrag meines Vaters anlässlich der Feier zur Einweihung des neuen Saalbaus der Gemeinde Schwalbach - Griesborn im Oktober 1960, abgedruckt im Lokalanzeiger Schwalbach - Griesborn vom 15., 22. und 29. Oktober 1960 Die beiden Texte wurden inhaltlich nahezu unverändert übernommen und reichen zeitgeschichtlich von etwa 1730 bis in das Jahr 1960. Die Rechtschreibung wurde dem heutigen Stand angepasst. Außerdem wurden viele historische Fotos zusätzlich eingefügt. Die Anlagen wurden um eine umfassende chronologische Darstellung der wichtigsten Ereignisse der Grube Schwalbach sowie um eine Übersicht aller Schächte ergänzt. Darüber hinaus habe ich am Ende den beruflichen Werdegang meines Vaters aufgezeigt. Friedrichsthal im Juli 2015 Hermann André 5 1. Die Grube Schwalbach und ihre geschichtliche Entwicklung bis zur heutigen Grube Ensdorf Mächtige Bergehalden und hochragende Schachtfördergerüste, die mit ihren Tag und Nacht sich unermüdlich drehenden Seilscheiben wie ein weithin sichtbares Symbol unserer hastenden, jagenden Zeit wirken, beherrschen weithin das Landschaftsbild des Saarlandes zwischen dem Warndt und Neunkirchen. In unserem Heimatkreis Saarlouis sind diese charakteristischen äußeren Zeichen des Bergbaues nur spärlich vertreten. Von den zur Zeit 15 Hauptschachtförderanlagen der Saarbergwerke, die den saarländischen Kohlenreichtum zu Tage fördern, aufbereiten und verschicken, liegt nur eine einzige im Kreise Saarlouis, nämlich die Doppelschacht-Förderanlage Duhamel. Hier wird die gesamte Kohlenförderung der beiden einzigen im Kreise Saarlouis gelegenen Gruben Duhamel und Griesborn, die heute unter dem Namen Grube Ensdorf zusammengefasst sind, gehoben, aufbereitet und versandt. Die alte Grube Schwalbach, später Grube Kronprinz Friedrich Wilhelm bzw. Berginspektion I benannt, ist die eigentliche Stammgrube, aus der sich die beiden heutigen Gruben entwickelt haben. Die Grube Schwalbach zählte mit zu den ältesten Gruben des Saarlandes, wie wir später sehen werden. Griesborn und Duhamel bauen die beiden obersten bauwürdigen Flöze der Ottweiler Gruppe der Flammkohlenschichten (Oberes Oberkarbon) des Saarkohlenbeckens, und zwar das Schwalbacher und das Wahlschieder Flöz ab. Neuerdings ist im Liegenden des Wahlschieder Flözes noch das von der Grube Göttelborn her bekannte Flöz Grangeleisen erschlossen worden und wird zurzeit für den Abbau vorgerichtet. Die Kohlenvorräte und damit die Lebensdauer unserer Gruben haben sich dadurch nicht unwesentlich erhöht. Die Kohle dieser 3 Flöze ist eine sehr gute und begehrte Hausbrandkohle mit ungefähr 40% flüchtigen Bestandteilen, die sich aber schlecht zum Verkoken eignet. Die Baufeldgrenzen der heutigen Gruben Duhamel und Griesborn verlaufen im Westen ungefähr entlang der Saar, im Osten bis zu einer Linie EtzenhofenNiedersalbach, im Norden bis zu einer Linie Fraulautern-SchwarzenholzNiedersalbach und im Süden bis zu der Linie Bommersbacher Mühle (Bous)Etzenhofen. Durch die am weitesten nach Nordwesten herausgeschobene, von den bergbaulichen und industriellen Zusammenballungen zwischen dem Warndt und Neunkirchen etwas isolierte Lage, mit ihrem vielfach noch bäuerlichen Hinterland sind unsere Gruben hier noch in der glücklichen Lage, ihren Belegschaftsstand und Nachwuchs fast ganz aus der näheren Umgebung rekrutieren zu können. Bei uns und in den umliegenden Ortschaften hat sich in den Familien bis heute noch eine durch ein starkes Heimatgefühl bestimmte und durch viele Generationen gewachsene bergmännische Tradition erhalten. Wenn auch die sogenannten Bergmannsbauern heute, durch die Zeitverhältnisse bedingt, in unseren Bergmannsdörfern nach und nach zu verschwinden drohen, so hat sich trotzdem in der Belegschaft hier noch ein sehr gesunder, bodenständiger Einschlag erhalten, der 6 sich zum Vorteil für die Gruben und Segen für unseren Heimatort SchwalbachGriesborn auswirkt. Wir kommen nun zur Betrachtung der Geschichte der alten Grube Schwalbach und ihrer Entwicklung bis zu den heutigen Gruben Griesborn und Duhamel. a) Die früheste Zeit des Steinkohlenbergbaues in unserer Heimat bis zur französischen Revolution. Wir haben mehrere Zeugnisse, die beweisen, dass der Verwendung der Steinkohle als Brenn- bzw. Heizmaterial im Saarland ein sehr hohes Alter zugesprochen werden kann. Wie Landeskonservator J. Keller berichtet, hat man bei den Ausgrabungen einer neu entdeckten Wasserversorgungsanlage der römischen Siedlung am Fuße des Halberges in dem römerzeitlichen Schutt eines zugefüllten Wasserschachtes eine Anzahl Steinkohlen gefunden. Auch früher schon hat man in dieser Römersiedlung am Halberg in den Zerstörungsschichten eines Kellers eine ungestörte Lagerung von Steinkohlen gefunden. Auch der frühere Pastor Schmitt von Dillingen (1832-48) berichtet in seiner Schrift: Der Kreis Saarlouis und seine nächste Umgebung unter den Römern und Kelten, Trier 1850, dass er beim Ausgraben eines römischen Hypokaustus (unterirdische Heizungsanlage) in der Nähe von Beckingen außer anderen Überbleibseln auch Reste von Steinkohlen gefunden habe. Diese Forschungsergebnisse sind für die Geschichte des saarländischen Bergbaues von größter Bedeutung, zeigen sie doch einwandfrei, dass man zur Zeit der römischen Besetzung unserer Heimat die Steinkohle schon als Brennmaterial gekannt und gegraben hat. Die erste urkundliche Erwähnung der Steinkohle innerhalb des Saarlandes stammt aus dem Jahre 1357. In dieser Urkunde untersagen die Edelleute Friedrich und Simon von Saarbrücken als Lehen der Grafen von Saarbrücken das Graben von Steinkohlen auf dem Banne von Dudweiler. In einer Urkunde aus dem Jahre 1430 behält sich Friedrich von Greifenclau seine Einwilligung vor, wenn die Gräfin von Saarbrücken auf seinem Erbe neue Gruben anlegen will (Hoppstädter in Saarbr. Zeitung vom 27.8.1953). Obwohl nach dem damaligen gemeinen deutschen Recht die Steinkohlen als nicht zum Bergregal gehörig galten, haben die Saarbrücker Landesherren doch schon sehr früh sich das Verfügungsrecht über die Steinkohlen zu sichern gewusst. Ein Schöffenweistum von Neumünster bei Ottweiler aus dem Jahre 1429 stellt die Steinkohle in dieser Beziehung schon mit den Metallen, Erzen usw. auf gleiche Linie. Es lautet: „Item hait der scheffen gewiset, daz alle fondt in der graffeschafft von Ottwillre, is sy uff dem lehen oder anderswo, under der erden oder über der erden, is s y von golde, silber, kupfer, bly, isen, steynekohlen oder anders, wie oder was man fondt nennen mag, das der eyner herrschaft von Saarbrucken sy und mit rechte zugehorent.“ Tatsächlich scheint vom 15. Jahrhundert ab die an verschiedenen Stellen des Saargebietes durch Landeseinwohner beginnende regelmäßige Kohlengräberei stets 7 nur mit ausdrücklicher Landesherrlicher Erlaubnis betrieben worden zu sein, und es musste auch dafür entweder ein fester jährlicher Zins (die „Grubengült“) oder ein gewisser Teil der Förderung (der sechste bis neunte Wagen) an die Herrschaft entrichtet werden. Den Kohlengräbern wurde zur Regelung ihres gegenseitigen Verhältnisses vom Landesherren eine zunftmäßige Ordnung gegeben und der Zins dann von der Zunftgemeinde erhoben. Während die Erlaubnis zum Kohlengraben in der Regel auf unbestimmte Zeit galt und eine widerrufliche war, kam es vom Anfang des 18. Jahrhunderts ab auch zu Verleihungen bzw. Verpachtungen auf eine bestimmte Reihe von Jahren („in Temporalbestand“). Dieser Zustand währte bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts. Das Kohlengraben in dieser frühen Zeit war aber noch kein planmäßig durchgeführter Bergbau. Die Kohlengräber selbst waren Bauern, die die auf ihrem eigenen Grund und Boden austretenden Kohlenflöze für sich ausbeuteten und auch die Kohle schon zum Verkauf brachten. Erst nach und nach, als die Vorräte an der Tagesoberfläche, die man im Tagebau gewinnen konnte, allmählich erschöpft waren, begann das Kohlengraben im Stollenbau unter der Erde durch berufsmäßige Bergleute. Ein solcher berufsmäßiger Bergbau wurde auch schon sehr früh in Schwalbach betrieben. In Berichten der nas sau-saarbrückischen Kammerräte Schmoll und Heintz aus dem Jahre 1730, die auf Veranlassung der in Usingen wohnenden Fürstin Charlotte-Amalia erstattet wurden, sind zum ersten Mal Kohlengruben bei Schw albach erw ähnt und zw ar 2 Kohlengruben mit je zw ei Kohlengräbern. In diesen Berichten war festgestellt, dass „bis hero nur auf den Raub geschafft worden“ und dass die Kohlengräber „jeder vor sich und niemanden zum Vorteil…den Berg sehr umbwielet und sich vergraben.“ Man hat bei diesen Besichtigungen aber wahrscheinlich auch festgestellt, dass mit dem Kohlengraben und -handel schönes Geld zu verdienen ist, denn in den Berichten wird der Fürstin empfohlen, die zu entrichtende Abgabe, die „Grubengült“, erheblich zu erhöhen. Die durch den steigenden Verbrauch immer mehr zunehmende Bedeutung der Steinkohle als Handelsware und die daraus erwachsende Aussicht, sich bei einer wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Gewinnung der Kohle eine gute Einnahmequelle für die Landeskasse zu sichern, lassen dann bei dem Fürsten Wilhelm Heinrich den Entschluss reifen, „die Steinkohlengruben einzuziehen und bergmännisch administrieren zu lassen.“ Eine zu dem Zwecke erfolgte Vernehmung sämtlicher Kohlengräber in den Verhandlungen vom 15., 16. und 18. Januar 1751 ergab, dass „die Kohlengräber weder Erb- noch Temporalleyhen“, überhaupt keine andere Berechtigung zur Kohlengewinnung nachzuweisen vermochten als die widerrufliche Erlaubnis des Fürsten, und dass selbst diese von vielen nicht beigebracht werden konnte. Die weiteren Verhandlungen führten dann auch in kurzem dahin, dass die sämtlichen Steinkohlengruben enteignet und durch Fürstliche Verordnung vom 27. November 1754 für landesherrliche Rechnung in Betrieb genommen wurden. 8 Als Entschädigung für das den Untertanen weggenommene Recht zum Kohlengraben, ferner auch zur Hebung des Kohlenverbrauchs, zur Förderung des Ackerbaues, der zur Düngung der Felder in umfangreichem Maße gebrannten Kalk verbrauchte, sowie um auch das ihm sonst aus den saarländischen Wäldern als Brennholz weggeholte Holz vorteilhafter anderweitig verkaufen zu können, gestattete Fürst Wilhelm Heinrich 1758 „aus bloßer Gnade“ einzelnen Gemeinden, sich die Kohlen zum Brennen des für die Felddüngung erforderlichen Kalkes „Gratis herauszuholen und desfalls einige Gruben zu eröffnen“. Diese Vergünstigung wurde nach und nach - allerdings mit der Einschränkung, dass die Kohle nicht mehr durch die Einwohner selbst gewonnen, sondern von den herrschaftlichen Gruben zu einem ermäßigten Taxpreise bezogen werden konnten - den sämtlichen Gemeinden zuteil und ist sehr bald (zuerst 1766) auch auf den gewöhnlichen Hausbrand der Untertanen ausgedehnt worden. Dies ist der Ursprung des heute noch im Saargebiet bestehenden Anrechtes auf die sogenannten Gemeindeberechtigungskohlen für alle Saareinwohner, die heute noch innerhalb der Grenzen des ehemaligen Fürstentums Nassau-Saarbrücken wohnen. Mit dem Übergange der Gruben in landesherrlichen Besitz beginnt für den Saarbergbau ein neuer Abschnitt seiner Entwicklung. Anstelle der bisherigen planlosen Gräberei am Ausgehenden der Flöze wird nunmehr eine eigentlich bergmännische Gewinnung durch Tagesstrecken und Röschen eingeleitet, die dann nach und nach auch zu einer umfassenderen Lösung der Flöze durch tiefe Stollen und zu einem wirtschaftlicheren, mehr oder minder berggerechten Abbau führt. Gleichen Schritt mit der Verbesserung des Betriebes der Gruben halten die Bestrebungen, die Absatzmöglichkeiten für die gewonnenen Steinkohlen zu erweitern. Im Inland wird der Kohle allgemeiner Eingang zum Hausbrande und eine zunehmende Verwendung in den verschiedensten, teilweise erst neu ins Leben gerufenen Industriezweigen verschafft. Ferner wird der Absatz nach dem Ausland durch Maßnahmen aller Art gefördert. Auch den technischen Betrieb suchte der Fürst Wilhelm Heinrich nach Möglichkeit zu verbessern. Fürstliche Beamte mussten die Gruben befahren, darüber berichten und Vorschläge zur Betriebsverbesserung machen. Für die Leitung und Verwaltung der Gruben wurden besondere Bergsteiger eingesetzt. Der erste Bergsteiger in Schwalbach war ein Mathias B ö h l e r, vor dem Jahre 1763. 1769 ordnete die Fürstliche Rentkammer an, „sämtliche Gruben zu markscheiden und davon ordentliche Risse anzufertigen“. Mit dieser Aufgabe wurden erfahrene Bergsteiger betraut. Von dem Betriebszustande der Grube zu Schwalbach sagt ein gemeinschaftlicher Befahrungsbericht des Berginspektors Jakobi und des fürstlichen Berginspektors Engelcke vom 13. April 1766: „Bei Schwalbach schlechte, kostspielige Förderung; es ist ein tieferer Stollen nicht mehr anzubringen und daher Fortbau mit Schächten vorgeschlagen “. Obwohl ein eigentlicher Tiefbau noch auf keiner Grube stattfand, war man doch bereits in den 1760er und 1770er Jahren bei Schwalbach und Griesborn, wo die Oberflächenbeschaffenheit eine tiefere Lösung der Flöze durch Stollen erschwerte, 9 mehrfach mit Unterwerksbauen unter die vorhandenen Stollensohlen niedergegangen, hatte jedoch dabei mit starken Wasserzuflüssen zu kämpfen. In einer Zusammenstellung des Berginspektors Engelcke vom 3. Mai 1773 über die „bebauten Stollen“ sind bei Schwalbach „2 Stollen mit 6 Kohlengräbern“ aufgeführt. Auch bei dem benachbarten Griesborn wurden in dieser Zeit schon Kohlen gegraben. In den oben angeführten nassau-saarbrückischen Berichten sind die Griesborner Gruben aber nicht aufgeführt, da Griesborn seit 1581 territorial zum Herzogtum Lothringen gehörte. Lothringen fiel im Jahres 1766 an Frankreich. Griesborn war also seit dieser Zeit französisch und die deutsch-französische Grenze verl ief zwischen Griesborn und Schwalbach. Die erste urkundliche Erw ähnung der Griesborner Gruben finden wir in einer Urkunde aus dem Archiv der Präfektur Meurthe-Moselle in Nancy mit dem Titel: „Einregistrierung der Grubenkonzession für Griesborn für 20 Jahre an die Herren Bailly und Mailfair“. Aus diesem umfangreichen Aktenstück ist zu ersehen, dass der König von Polen als Landesherr von Lothringen im Jahre 1751 eine Generalkonzession für den Betrieb sämtlicher Gruben Lothringens an die Herren Sounini gegeben hat. Die Herren Sounini haben die Konzession für die Gruben bei Griesborn am 22. 4. 1751 an den Ritter von Barrat abgetreten, der sie wiederum durch notariellen Akt vom 21. 1. 1770 an den Herrn Bailly aus Saarlouis abgab und zwar für die Dauer von 7 Jahren. Bailly scheint ein großzügiger Unternehmer gewesen zu sein und hat viel Geld aufgewendet, um die Griesborner Gruben ertragreich zu gestalten. Unter anderem hat Bailly im Jahre 1773 in Griesborn eine „pompe à feu“ eingesetzt, um die Wasser aus der Grube nach über Tage zu pumpen. Griesborn kann damit den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, die erste derartige Bergwerksdampfmaschine zur Wasserlösung innerhalb des französischen und deutschen Bergbaues überhaupt eingesetzt zu haben. Nach diesen bedeutenden Aufwendungen für die Griesborner Gruben richtete Bailly mit seinem Kompagnon Mailfair im Jahre 1773 ein Gesuch an König Ludwig XV von Frankreich und bat unter Hinweis auf die großen Kosten, die er sich gemacht habe, um Verlängerung seiner am 1. 1. 1777 ablaufenden Konzession um weitere 20 Jahre. Der König genehmigte am 25.September 1773 diesen Antrag und „…..erlaubt den Herren Bailly und Mailfair mit Ausschluss aller anderen, während zwanzig Jahren nacheinander vom 1. Januar 1777 ab die Kohlengruben des Bannes Griesborn zu benutzen, welcher in dem Gebiet liegt, das begrenzt ist im Norden durch den Bann von Ensdorf, im Osten durch den Bann von Schwalbach und das Gebiet von Nassau, im Süden durch den Boden des Kaiserreiches und im Westen durch den Bann von Bommersbach und Bous. Die besagten Herren Bailly und Mailfair haben die Verpflichtung, sich dem Reglement von 1744 betreffend den Betrieb von Kohlengruben anzupassen. Sie müssen die Besitzer entschädigen, deren Boden sie beschädigen würden. Sie müssen außerdem jährlich die Summe von 400 Frs. zum Unterhalt der Bergwerksschule in die Hände dessen zahlen, den Seine Majestät bestimmen wird…..“ 10 Bemerkenswert aus dieser Urkunde ist, dass damals in Frankreich schon „Bergwerksschulen“ bestanden haben, zu deren Unterhalt alle Grubenbesitzer einen bestimmten Jahresbeitrag leisten mussten! Der vorher erwähnte Bericht Engelckes über die Schwalbacher Gruben hebt auch die „starken Wasserkosten der Baillyschen Kohlengewinnung in Griesborn“ hervor. Um der Konkurrenz dieser lothringischen Kohlenförderung in Griesborn besser entgegentreten zu können, wurde im Jahre 1774 als Ersatz für die zum Teil erschöpften alten Schwalbacher Gruben eine Grube in Knausholz angehauen. Diese scheint jedoch um 1810 wieder außer Betrieb gekommen zu sein. Der nassau-saarbrückische Bergbau in Schwalbach und der französische in Griesborn scheinen in damaliger Zeit einen scharfen Konkurrenzkampf geführt zu haben. Eine zu Metz im Jahre 1803 herausgegebene amtliche Beschreibung des „Departements de la Moselle“, die auch die Notiz über den Einsatz der oben schon erwähnten „Pompe à feu“ im Jahre 1773 in Griesborn enthält, berichtet weiter, dass „die hohen Kosten einer solchen Maschine einerseits und der niedrige Kohlenpreis der benachbarten Saarbrücker (= Schwalbacher) Gruben andererseits die Unternehmer veranlasst haben, die Griesborner Gruben einzustellen. Heute ist die Grube vollständig ersoffen“. Diese Stilllegung ist wahrscheinlich zwischen 1789-1790 erfolgt. Erst im Jahre 1844 wurde der Abbau im Griesborner Feld von Schwalbach aus wieder in Angriff genommen. Von 1773 ab wurden auch von der Grube Griesborn schon Kohlen auf der Saar verfrachtet. Von allen saarabwärts verschifften Kohlen erhob übrigens die französische Regierung bei Wallerfangen einen Durchfahrtszoll. Soweit über die ersten Griesborner Gruben. Einen interessanten Einblick in die Betriebsgestaltung der Grube Schwalbach und die Tätigkeit eines Bergsteigers der damaligen Zeit bietet eine landesherrliche Anweisung an den „Bergsteiger Adolph Schutz der Schwalbacher und Reisweiler Gruben“ vom 18. April 1787: Diese hochinteressante Dienstanweisung an den Schwalbacher Bergsteiger ist in ihrem vollen Wortlaut in dem Beitrag „Der Steiger“ in der Nr. 6, Monat Juni 1956, der Werkszeitschrift der Saarbergwerke „Schacht und Heim“ wiedergegeben. Als besonders bemerkenswert möchten wir daraus erwähnen, dass in dieser Anweisung die Arbeitszeit unter Tage schon auf 8 Stunden festgesetzt ist und über Tage auf 12 Stunden. Der 8-Stunden-Tag war also im Schwalbacher Bergbau schon vor 200 Jahren üblich. Später kam er allerdings wieder in Wegfall, wurde, wie wir den Werkakten entnehmen, 1818 auf Grube Schwalbach wieder eingeführt, kam wieder in Wegfall, bis er nach dem großen Bergarbeiterstreik des Jahres 1889 unter Tage als 8 ½ - Stundentag wieder allgemein und diesmal endgültig eingeführt wurde. Der steigende Kohlenbedarf machte es notwendig, unter der Einwohnerschaft immer mehr Leute für die Arbeit in der Grube zu gewinnen. Es ist verständlich, dass die bergmännische Arbeit in der dunklen Grube bei der bäuerlichen Bevölkerung zuerst nicht sehr beliebt war. Man arbeitete doch lieber in Gottes freier Natur als im 11 ungewohnten dunklen Stollen. Um einen besonderen Anreiz zur Grubenarbeit zu geben, wurden vom Landesherrn für die Bergleute Vorteile mancher Art geschaffen. Die ersten Anfänge einer sozialen Fürsorge für die Bergleute reichen z.B. bis in diese Zeit zurück. Durch Verordnung vom 17. Mai 1769 wurde eine „Bruderbüchse“ für die Bergleute sämtlicher landesherrlicher Gruben ins Leben gerufen. Anfänglich ohne feste Verfassung und in der Hauptsache nur auf die Krankenunterstützung beschränkt, ist diese Bruderbüchse später der Grundstock geworden, aus welchem sich allmählich die Saarbrücker Knappschaftskasse entwickelt hat. An Beiträgen („Büchsengeldern“) wurde von jedem in Arbeit stehenden Bergmann 1 Kreuzer auf je 1 ½ Gulden Lohnverdienst erhoben. Außerdem sind auch alle Strafgelder in die Büchse abgeführt worden. Die Leistungen der Bruderbüchsen bestanden in freier Kur und Arznei nebst einem Krankengeld von 30 Kreuzern wöchentlich, ausnahmsweise auch in Unterstützung bei besonderer Armut. Soweit die Einnahmen der Büchse zur Bestreitung der Ausgaben nicht ausreichten, leistete die fürstliche Kasse den erforderlichen Zuschuss. Außer dieser sozialen Fürsorge wurden den Kohlengräbern auch noch andere Vorteile und Freiheiten verschiedenster Art gewährt. So wurde durch fürstliche Verordnung vom 21.2.1776 bestimmt, dass jeder Kohlengräber außer den Gemeindeberechtigungskohlen jährlich auch noch 1 Fuder (=30 Zentner) Kohlen zum Kalkbrande zu einem die Förderkosten nur wenig übersteigenden Preise erhalten solle (Deputatkohlen!). Ein Erlass vom 25. Januar 1788 verfügte noch folgendes: 1. Ein leibeigener begüterter Untertan, welcher in der Grube arbeitet, entrichtet zwar das ganze Frongeld (= Geldsteuer statt der Fronarbeit), genießt aber die Freiheit von Natural- und Jagdfronen. 2. Ein leibeigener nicht begüterter Untertan, der in der Grube arbeitet, zahlt nur das halbe Frongeld und ist auch frei von Natural- und Jagdfronen. Durch diese Fürsorge und vielen Vergünstigungen sowie auch durch die Besonderheit der bergmännischen Arbeit im Reich der Finsternis und Gefahr, bei der die Kameradschaft und gegenseitige Hilfsbereitschaft selbstverständlich waren, kam der Bergmann nach und nach immer mehr zu Ansehen, und es entwickelte sich allmählich der Bergmannsstand mit der eigenartigen, festen Berufstradition, wie wir ihn heute kennen. b) Während der französischen Revolution und der napoleonischen Zeit Im Jahre 1793 wurde Nassau -Saarbrücken von den französischen Revolutionstruppen besetzt und kam unter französische Verwaltung. Fürst Ludwig war unter dem Vorwand einer Badereise geflüchtet und hat sein Land nie wieder gesehen. Von 1793 bis 1794 wurden die Gruben unter Leitung des ehemaligen fürstlichen Berginspektors Knörzer und des Rentmeisters Eberhardt als Regiebetrieb für Rechnung der französischen Republik betrieben. Da jedoch während der ersten Revolutionsjahre alles drunter und drüber ging, kam nicht viel dabei heraus. 12 Die Schwalbacher Bauern nahmen ganz vergnügt den vollen Ertrag der Gruben für sich als „Berechtigungskohlen“ in Anspruch und gruben da, wo die Flöze zu Tage austraten, auch noch auf ihren Feldern Kohlen, um sie mit gutem Gewinn zu verkaufen. Um diesen ungeordneten und unhaltbaren Zuständen ein Ende zu bereiten, wurden am 18. Prairial des Jahres II (Juni 1795) die Schwalbacher Gruben durch die Distriktsverwaltung Saarlouis an die Gesellschaft Stablo, Canné und Pierre Causter für eine Jahresmiete von 6 550 Livres verpachtet. Der Generaldirektor der Distriktverwaltung Bella hob jedoch schon am 26. Frimaire des Jahres IV (Dezember 1796) den Pachtvertrag mit der Comp. Stablo, Canné und Pierre Causter, betreffend die Grube Schwalbach, wieder auf. Die Gruben kamen jetzt wieder unter die staatliche Verwaltung der Französischen Republik. Der „Bürger Watremetz“ wurde zum „Inspekteur des Mines et Usines des Pays conquis entre Rhin et Moselle“ ernannt. Durch eine glückliche Fügung hat sich in den Archivbeständen der Saargruben ein ganzes Aktenbündel über diese, durch den Bürger Watremetz vollzogene Besitzergreifung der Schwalbacher Gruben für die französische Republik und die ein halbes Jahr später erfolgende Verpachtung der Gruben an die Privatgesellschaft D’Equer, Paris, erhalten. Das Aktenbündel trägt die für den Uneingeweihten rätselhafte Aufschrift: „Compagnie Equer, Augmentation du Prix des Kreutzers“, zu Deutsch: „Gesellschaft Equer. Erhöhung des Kreutzerpreises“. Wir verdanken Herrn Paul Sainte-Claire Deville (technischer Direktor der Saargruben während der Völkerbundzeit) die Kenntnis dieses Aktenbündels durch Veröffentlichung in der Broschüre: „Le charbon d’affouage à prix de faveur sous la révolution et le premier empire“ von Paul SainteClaire Deville; Bulletin de la Société des Amis de la Sarre pour 1927, Straßburg. In dieser Veröffentlichung sind an Hand von eingehenden Berichten des Watremetz und anderer an ihre Behörden sowie vieler Verfügungen hin und her die näheren Umstände dieser Besitzergreifung und auch die Auseinandersetzungen mit den damit durchaus nicht einverstandenen Schwalbachern wiedergegeben. Leider muss ich es mir aus Raummangel versagen, diese teilweise ergötzlichen, in direkter Rede und Gegenrede berichteten Vernehmungen der verantwortlichen Schwalbacher im Wortlaut wiederzugeben. Wir folgen bei der nachstehenden Schilderung der damaligen Vorgänge im Wesentlichen der Darstellung in der vorgenannten Broschüre. Am 16. Nivause des Jahres IV (Januar 1797) begab sich der „Bürger Watremetz“ nach Schwalbach, um hier die Gruben für den Staat in Besitz zu nehmen. Das war aber durchaus nicht nach dem Sinn der Schwalbacher, denn diese hätten die turbulenten Zeiten lieber dazu benützt, die Gruben wieder in eigenen Besitz zu nehmen und auf eigene Rechnung zu betreiben, so wie ihre Väter es vor der Verstaatlichung der Gruben (1754) mit gutem Gewinn getan und wie sie selbst es in der ersten Zeit nach dem Einmarsch der franz. Revolutionstruppen auch wieder versucht hatten. Sie wollten deshalb mit allerlei illegalen Mitteln und durch einen passiven Widerstand die staatliche Übernahme der Gruben hintertreiben. Watremetz 13 verhandelt tagelang mit den Schwalbachern, die widerspenstig sind und sich weigern, für das neue Regime ordnungsgemäß weiter die Kohlen zu graben. Er gibt in seinen Berichten an den Revolutionssitz in Paris die Verhandlungen mit dem Bürgermeister Josef Lang von Schwalbach, der vorher gleichzeitig als Grubeneinnehmer bei den Pächtern Stablo, Canné und Causter angestellt war, dem Grubenkontrolleur Karl Adam aus Schwalbach und anderen zum Teil in direkter Rede und Gegenrede wieder. Aus diesen Berichten ist zu ersehen, wie die Schwalbacher mit allen Mitteln den Watremetz zu hintergehen suchten. Sie verbreiteten sogar das Gerücht, österreichische Ulanen seien in der Gegend und eine Patrouille hätte die Schwalbacher Grubenkasse geplündert. Lang und Adam hatten damit erreicht, dass Watremetz vorsichtshalber 3 Tage nicht mehr in Schwalbach erscheint. Während dieser Tage verkuppeln die Schwalbacher auch noch die über Tage lagernden Kohlenvorräte an die früheren Pächter und schaffen sie nach Saarlouis. Als Watremetz erkennt, dass die Geschichte mit den Ulanen falsche, absichtlich verbreitete Gerüchte waren, hatten die Schwalbacher die Kohlenhalden gesäubert und das Geld dafür einkassiert. Watremetz scheint keine große Autorität besessen und auch keine Machtmittel zur Verfügung gehabt zu haben, um die staatliche Besitzergreifung gegenüber diesem passiven Widerstand der Schwalbacher Einwohner mit dem erforderlichen Nachdruck durchzusetzen. Förderung und Absatz gingen unter diesen Umständen naturgemäß immer mehr zurück. Die Revolutionsregierung in Paris aber brauchte Geld und wollte Einnahmen von dem Grubenbesitz haben. Sie entschied deshalb schon nach einigen Monaten, die Gruben wieder an eine Privatgesellschaft zu verpachten. So übernahm die Gesellschaft Equer, Paris, am 1. Messidor des Jahres V (19. Juni 1797) die Gruben. Der Pachtpreis für die Grube Schwalbach betrug 9000 Livres jährlich. Dies war natürlich auch wieder nicht nach dem Sinn der Schwalbacher. Da die Pachtfirma Equer außerdem sich noch weigerte, den Schwalbacher Haushalten die von der Nassau-Saarbrückischen Verwaltung seit 1766 zuerkannten Gemeindeberechtigungskohlen zu liefern, stieß auch sie auf einen geschlossenen und hartnäckigen Widerstand. Die Schwalbacher greifen wieder zu der schon früher mit Erfolg geübten Selbsthilfe, kümmern sich nicht um den Besitzwechsel und graben auf eigene Faust und illegal Kohlen wo und wie sie wollen und treiben auch noch einen schwungvollen Handel damit. Auch dieser Kampf der Schwalbacher mit der Gesellschaft Equer, dessen äußerer Anlaß der Streit um die Berechtigungskohlen war, ist in der Broschüre an Hand der Akten ausführlich geschildert. Man erkennt aus dem vielen Hin und Her, dass es den Schwalbachern letzten Endes auch hier weniger um die Berechtigungskohlen ging, sondern dass sie den Verwaltungswechsel dazu benutzen wollten, das alte Recht ihrer Väter, selber auf eigenem Grund und Boden Kohlen nach Belieben graben zu dürfen, wieder zu erlangen. Schließlich wird die Gemeinde von der Gesellschaft Equer vor das Verpachtungsgericht des Oberamtes St. Johann zitiert, welches verfügt: „Resolutum bey Oberamt St. Johann den 14ten April 1798: Rescribatur der Gemeinde Schwalbach, das Fördern der Steinkohlen auf eigene Rechnung bey 50 Reichsthaler Strafe zu unterlassen, welches Rescript besagte Gemeinde foermlich zu insinuieren ist, quo facto remittatur gegenwaertiges dem Buerger Savoye“ Unterschrieben Zinck Insinuert den 16ten April Unterschrieben Schmiedt, Amtsbott (1) 14 Die Gemeinde machte sich aber wenig Sorge um das Urteil und gräbt lustig weiter. Am 18.ten Bluetenmonat VI (7. Mai 1798) wird der Vertreter der Gemeinde auf Antrag des Citoyen Joseph Aubert, Bevollmächtigter der Kompanie Equer aufgefordert, am 26. Bluetenmonat vor dem Friedensrichter in Lebach zu erscheinen. Es kommt aber niemand dieser Aufforderung nach. So gehen die Schwierigkeiten über ein Jahr lang hin und her, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Schließlich hat man höherenorts ein Einsehen und gibt der Gesellschaft Equer den Auftrag, mit den Schwalbachern vertraglich zu vereinbaren, dass jeder Haushalt pro Jahr wieder 30 Zentner Gemeindeberechtigungskohlen zu 4 Kreutzern den Zentner erhä lt. Nun erst beruhigen sich die Schwalbacher und die Gesellschaft Equer kann die Gruben ordnungsgemäß betreiben. Damit schließt die interessante Episode über den passiven Widerstand der Schwalbacher Bergleute ab. Diesem zähen und erfolgreichen Kampf der Schwalbacher um ihre Berechtigungskohlen ist es wahrscheinlich überhaupt zu verdanken, dass diese Berechtigung über die Wirren der Revolutionszeit hinaus gerettet wurde und so bis heute erhalten blieb. Die Kirchengemeinde Schwalbach verpachtete an die „Société d’Equer“ le 2. Fructidor l’an VII (August 1799) ein Stück Land auf dem Wege nach Elm „wo der neue Stollort ist darin angelegt worden, die geförderten Kohlen darauf stehen, das Holzplatz, die Grubenhütten und so weiter für den jährlichen Pachtpreis von 8 Gulden 15 Kreuzer“. Das Original des Vertrages befindet sich im Pfarrarchiv Schwalbach. Als Kuriosum ist noch zu erwähnen, dass die nachfolgende Königl.Preußische Grubenverwaltung diesen Pachtpreis noch bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts weiter bezahlt hat, wie aus den Pfarrakten zu ersehen ist, obschon das Gelände seit 1830 nicht mehr für Grubenzwecke benutzt, sondern längst als Ackerland bebaut wurde. Mit Ablauf des Pachtvertrages mit der Firma Equer-Paris am 31. 12. 1807 übernahm der französische Staat am 1.1.1808 wieder den Betrieb sämtlicher Saargruben. Damit wurde die Grube Schwalbach ebenfalls wieder Staatsbetrieb. Kaiser Napoleon I ließ jetzt die Kohlenlagerstätten an der Saar methodisch erforschen . Diese Arbeit und die Aufteilung in Concessionsfelder wurden von den französischen Professoren der von Napoleon 1807 in Geislautern gegründeten ersten Bergschule an der Saar durchgeführt. Es waren die Professoren und Ingenieure Duhamel, Beaunier und Calmelet, die diese Aufgabe innerhalb von 3 Jahren erledigten. Sie fassten das Ergebnis ihrer Untersuchung in einem Atlas mit 66 Kartenblättern zusammen, eine bemerkenswerte Arbeit für die damalige Zeit. Nach der Rußlandkatastrophe im Jahre 1812 kam Napoleon auf seiner rasenden neuntägigen Schlittenfahrt Moskau-Paris am 17.12.1812 durch Saarbrücken, fand dabei noch Zeit, sich diesen Atlas zeigen zu lassen und traf die Entscheidung, die Saargruben nun endgültig in einer einzigen staatlichen Unternehmung zusammen zu lassen . W ir sind in der glücklichen Lage, als wertvolles heimatkundliches Dokument aus dem vorerwähnten Grubenatlas eine Kopie des Blattes 41, das Schw albach und Umgebung be trifft, zu besitzen (Ausschnitt siehe Rückseite des Einbands). Das Blatt 41 gibt Aufschluss über die Kohlengräbereien in und um Schwalbach, und über das Aussehen der Dörfer um die Wende des 18./19. Jahrhunderts. Aus dem Blatt ersehen wir: 15 In und um Schwalbach wurde damals nur das „Schwalbacher Flöz“ gebaut. Der Abbau bewegte sich zwischen dem Ausgehenden des Flözes und dem Niveau einer im Flöz in Südwest - Nordost - Richtung im Schwalbachtal als Sumpfstrecke aufgefahrenen Grundstrecke , die es gestattete, die beim Abbau über dem Sumpfstreckenniveau zufließenden Wasser am südwestlichen Streckenende in den Schwalbach auf natürlichem Wege auslaufen zu lassen. Da die Flöze nach Norden einfallen, hatten alle Baue, die südlich, bzw. oberhalb der eingezeichneten Grundstrecke lagen, dadurch natürlichen Wasserabfluss und alle Baue nördlich dieser Sumpfstrecke mussten die Wasser mit Handpumpen bis in die Sumpfstrecke pumpen. Die „offizielle“ Grube und der Hauptbau waren östlich von Schwalbach unmittelbar nördlich der heutigen Elmer Straße gegenüber den Anwesen 60a - 64 bei den Punkten A, F, G, E, wo die kleinen parallelen Striche a, a, a, a die Abbaustrecken des Schemelbaues zeigen. Desgleichen bei G die Schemel b, b, b, b im Unterwerksbau. Die Schemel wurden streichend 3 Lachter breit ins Flöz getrieben, die Pfeiler dazwischen waren 1 Lachter breit und mussten wegen schlechter Hangendlage stehen bleiben. Die Tagesanlage ist durch das punktierte Quadrat bei den Punkten D und E angedeutet. Dies war die Stelle, wo man die Kohlen auf Halde legte und von wo aus sie auch verkauft wurden. Die Ackerfelder an dieser Stelle haben heute noch im Volksmund die Flurbezeichnung: „beim Grubenhäuschen“. Ausschnitt aus Grubenatlas der französischen Ingenieure Beaunier und Camelet aus dem Jahre 1807/08 Die Kohlenschürfungen aus frühester Zeit, die Kohlengräbereien aus der NassauSaarbrückischen Zeit und wahrscheinlich auch die illegalen Gräbereien während der Revolutionszeit sind zu erkennen bei den Buchstaben H, H, H, K, O, L, R, T, I usw. In Knausholz wurden in damaliger Zeit ebenfalls Kohlen gegraben und zwar in einem durch den östlichen Hauptsprung verworfenen Flözteil des Schwalbacher Flözes (siehe auch Rückseite des Einbandes). Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch darauf hinweisen, dass in dieser napoleonischen Zeit, und wahrscheinlich noch viel früher, auch in Elm und zwar in 16 der Nähe der heutigen Schachtanlage Elm schon Kohlen gegraben wurden. Um 1800 war dort auch ein Wohnhaus für einen Grubensteiger erbaut worden. Das Schellerbachtal in der Gegend der heutigen Schachtanlage hat heute noch den Flurnamen „das Kohlfeld“. Ein in der Broschüre von Saint-Claire-Deville wiedergegebener Bericht eines Steigers Kirchberg der Grube Schwalbach an den Berg-Inspektor Knörzer ist mit: „Elm, den 2. Floreal, im Jahr VI“, datiert. Kirchberg hat also damals schon in Elm gewohnt oder hatte dort seine Dienststelle. Einen weiteren Hinweis auf einen in Elm wohnhaften höheren Grubenbeamten fand ich in der Inschrift eines Grabdenkmals auf dem alten Köllner Friedhof bei der alten evangelischen St. Martinskirche in Kölln (Köllertal). Die Inschrift lautet: „Ruhestätte des Carl August Heinz Keniglicher Oberberggeschworener geboren zu Johann Sächsischen Erzgebirge den 5. April 1789 und gestorben zu Elm den 1. Juli 1846“ Georgenstadt im Dieser Oberberggeschworene Karl August Heinz ist ein Vorfahre des Saarländischen Heimatdichters Albert Korn aus Dillingen. Er kam nach 1815 mit seinem Bruder Gottlieb von Johanngeorgenstadt (Erzgebirge) ins Saargebiet und war von 1833 bis 1838 Obersteiger und von 1838 bis 1846 Oberberggeschworener der Grube Kronprinz Friedrich Wilhelm mit Wohnsitz in Elm. Sein Sohn Karl-August Hein, geb. 16.12.1814, gestorben 30.1.1888, war ebenfalls Berggeschworener der Grube Schwalbach und zwar von 1848 bis 1874. Am 1. 3. 1874 wurde er zum Berg-Inspektor der Berg-Inspektion I in Ensdorf ernannt. Diesem Berggeschworenen Heinz wurde 1867 bei einem großen Brandunglück der Grube Schwalbach die Rettungsmedaille für seinen tatkräftigen Einsatz bei dem Unglück verliehen. Am 1.10.1882 trat er in den Ruhestand. In den Betriebsakten ist ferner vermerkt, dass im Jahre 1869 der Bauwerksmeister Schultheiß der Grube Schwalbach noch in dieser Dienstwohnung in Elm wohnte. Das Haus wurde 1892 auf Abbruch verkauft. Nur eine lebende Hecke, mit der das ganze Anwesen eingefriedet war, gibt heute noch Aufschluss über den Umfang des damaligen Besitzes. Im Volksmund hat dieses Grundstück heute noch den Namen „Steigers Garten“. Eine Erinnerung an die Zeit des Bergbaues unter napoleonischer Herrschaft bildet der südlich von Schwalbach gelegene Ortsteil Quatre-vents. Nach Niessen, Geschichte des Kreises Saarlouis, baute die damalige Bergverwaltung auf der Höhe jenseits des Schwalbaches für einen ihrer Beamten ein Haus und nannte dasselbe „Quatre-vents“ oder „au quatre vents“, im Schwalbacher Dialekt „Katterwann“ genannt. Das Haus ist heute im Besitz der Bergmanns-Familie Fery-Rupp. Wie wir aus dem Kartenblatt der französischen Ingenieure Beaunier und Calmelet von 1807 ersehen, ist dieses Haus auf dem Blatt 41 mit „Maison Gatterwang“ bezeichnet. Sollte man da nicht annehmen, dass Gatterwang der ursprüngliche Flurname war, der sich erst nach und nach in dieser französischen Zeit in Quatre-vents gewandelt hat? Wie kämen sonst die französischen Ingenieure dazu, statt des französischen 17 Quatre-vents das deutsche „Gatterwang“ zu schreiben? Um dieses Haus Gatterwang haben sich nach und nach auch Bergleute angesiedelt, so dass schließlich ein ganzer Ortsteil hier entstanden ist. Besonders hervorzuheben sind aus dieser napoleonischen Zeit die Bemühungen um eine Besserung der sozialen Verhältnisse der Bergleute, insbesondere die erste feste Gründung einer eigentlichen Knappschaftskasse für die Beamten und Bergleute der Saarbrücker Steinkohlengruben. Zwar war die im Jahre 1769 (vergl. oben) auch unter der französischen Herrschaft beibehalten worden, aber sie scheint, da sie nur eine Unterstützung in Krankheitsfällen vorsah, den Wünschen der Bergleute nicht genügt zu haben. Auf Anregung aus ihrer eigenen Mitte verpflichteten sich in der ersten Hälfte des Jahres 1797 die Bergleute sämtlicher Gruben der ehemals Nassau- Saarbrückischen Lande in einem schriftlichen Vertrage zu gegenseitiger Unterstützung und bildeten unter dem Namen „Knappschafts-Kasse“ einen besonderen Fonds, dessen Verwaltung einer aus ihrer Mitte gewählten Vertretung anvertraut wurde. Der Berginspektor Knoerzer erließ bereits am 1. Juli 1797 ein Arbeiter-Reglement, welches die Vereinigung in einer Knappschaft anordnet und das die auf Übertretung seiner Vorschriften gesetzten Strafen der Knappschaftskasse zuweist, im übrigen auch den Eintritt in die Knappschaft von einer eidlichen Verpflichtung auf das Reglement selbst abhängig macht. Am 21. Februar 1801 wurde ein Knappschafts-Reglement aufgestellt, das in Form eines Gesellschaftsvertrages abgefasst und sowohl von den Mitgliedern der Grubenverwaltung (an ihrer Spitze der Berginspetor Knoerzer), wie auch von den Vertretern der verschiedenen Grubenbelegschaften unterzeichnet wurde. Nach demselben soll sich die Mitgliederschaft auf sämtliche Bergleute und Bergbeamte, einschließlich des Berginspektors, erstrecken. c) Die Grube Schwalbach von 1815 bis heute Im zweiten Pariser Frieden vom 20.11.1815 musste Fran kreich das Saargebiet wieder an Preußen abtreten . Die offizielle Übernahme erfolgte am 30. November 1815 zu Saarbrücken und am 2. Dezember zu Saarlouis durch den Landes-Kommissarius Oberappellationsrat Math. Simon. Am 22. April 1816, nach Auflösung der vorläufigen Verwaltung, wurde das Saargebiet dem Bezirke der neu errichteten Königl. Regierung in Trier zugeteilt. Für die Verwaltung der Steinkohlengruben wurde am 8. Dezember 1815 eine „Königl. Bergamts-Kommission zu Saarbrücken“ errichtet und diese später der seit dem 1. Januar 1816 bestehenden „Rheinischen Oberbergamts-Kommission zu Bonn“ - aus welcher durch „Allerhöchste Kabinetts-Order“ vom 16.Juni 1816 das „Königl. Rheinische Oberbergamt“ hervorging - zugeteilt. Am 22. September 1816 trat an die Stelle der Bergamts-Kommission das neu errichtete „Königl. Bergamt zu Saarbrücken“, das außer dem Saarbrücker Staats-Steinkohlenbergbau noch den gesamten Privat- Bergbau- und Hüttenbetrieb der preußischen linksrheinischen Landesteile südlich der Mosel umfasste. Zur Leitung der Grubenbetriebe war der Bezirk des Bergamtes in 2 Bergmeistereien geteilt. Entsprechend der allmählichen Zunahme des Betriebs-Umfanges erfolgte 1848 eine weitere Teilung des Saar- Bezirks in 3, 1852 in 4 und 1857 in 5 18 Bergmeisterei-Reviere. Den unmittelbaren Betrieb der Gruben führten in jedem Revier je 1 oder 2 Revier-Obersteiger. In Privatbesitz, doch ebenfalls unter Aufsicht des Bergamtes, verblieb lediglich die aufgrund der französischen Bergwerksgesetze verliehene Grube Hostenbach. Die Preußische Verwaltung war bemüht, den Betrieb der übernommenen Steinkohlengruben mit allen Mitteln zu heben und zu fördern. Der an zahlreichen Punkten zersplitterte Betrieb wurde durch allmähliche Einstellung der kleineren Gruben zusammengezogen. Auf den noch verbleibenden Gruben wurde ein Reihe wichtiger Stollen zur tieferen Aufschließung der Flöze und, wo dies nicht mehr durch Stollen möglich war, der Tiefbau in Angriff genommen. Abbau und Förderung erfuhren wesentliche Verbesserungen. 1829 wurde die bisher übliche Karrenförderung in den Hauptstrecken durch die „englische W agenförderung auf Schienen“ ersetzt . Zur Hebung des Absatzes wurden die bestehenden Landstraßen ausgebaut und neue Abfuhrwege angelegt. So wurde im Jahre 1835 durch die Grubenverwaltung die Straße von Schwalbach nach Saarlouis als „fiskalische Straße“ ausgebaut und die „fiskalische Fähre“ über die Saar bei Ensdorf gebaut. Ebenso wurde das Wasserstraßennetz weiter ausgebaut. Durch die Eröffnung des Rhein-Marne-Kanals im Jahre 1843 sowie durch die Fertigstellung des Saarkanals (=Verbindungskanal zwischen der Saar und dem Rhein-Marne-Kanal von Saargemünd nach Süden) und die 1862 begonnene Kanalisierung der Saar von Saargemünd bis Ensdorf erhielten die saarländischen Wasserverkehrswege Anschluß an das Wasserstraßennetz von Elsaß-Lothringen, Frankreich und Westdeutschland. Dadurch war eine große Verbesserung für den gesamten saarländischen Verkehr geschaffen. Den bedeutendsten Auftrieb für das gesamte Wirtschaftsleben und damit auch für den Bergbau brachte aber erst der Bau der großen saarländischen Eisenbahnlinien in den Jahren 1849 bis 1861. Durch die Inbetriebnahme dieser großen Bahnlinien wurde die Eisenbahn auch zu einem der bedeutendsten Großabnehmer der Steinkohle, und der flüssigere Verkehr brachte für das mit dem 19. Jahrhundert beginnende Maschinenzeitalter und damit für den Bergbau und die gesamte übrige Industrie an der Saar den gewaltigsten Aufschwung. Die am Schlusse stehende Tabelle über die Entwicklung der Förderung, Belegschaft und Löhne der Grube Schwalbach zeigt diese sprunghafte industrielle Entwicklung im 19. Jahrhundert in eindrucksvoller Weise am Beispiel einer einzelnen Grube. Nach diesem allgemeinen Überblick über die Entwicklung der Gruben und der Wirtschaft im Saargebiet nach 1815 wollen wir wieder zu unserer Grube Schwalbach zurückkehren. Die ältesten noch vorhandenen Betriebsakten der Grube reichen bis zum Jahre1817 zurück. Zur Verwaltung der Grube Schwalbach gehörten damals noch die Gruben Rittenhofen und Guichenbach. Auf Grube Rittenhofen war ein tonnlägiger Schacht zur Förderung eingerichtet worden. 1817 wurde wegen schlechter Betriebslage der zwei Gruben Guichenbach und Schwalbach bei Herchenbach der Abbau des Schwalbacher Flözes als neue Grube Herchenbach in 19 Angriff genommen. Durch Oberbergamtsdekret vom 29.6.1818 erhielt diese neue Grube den Namen „Grube Kronprinz Friedrich Wilhelm“. Bereits im Jahre 1824 wurde erwogen, die Grube Herchenbach nach Gewinnung der über der Stollensohle anstehenden Kohlen wieder einzustellen und dafür auf Grube Schwalbach mit dem Tiefbau zu beginnen und bei Hirtel eine neue Grube einzurichten. Nach Einstellung des Betriebes der Grube Herchenbach (am 19. 5. 1827 letzte Förderung) wurde der Name „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ auf die beiden Gruben Schwalbach und Hirtel übertragen. Das Hirteler Flöz wurde bei der Eiweiler Mühle durch einen Stollen gelöst. Die Betriebsakten verzeichnen im Jahre 1821 auch die Einstellung der Grube Rittenhofen. Hölzerne Rohre, Rinnen und Schemel, aufgefunden im August 1950 in alten, noch gut erhaltenen Bauen der früheren Grube Rittenhofen, die im Jahre 1821 stillgelegt wurde Eichenholz-Türstockzimmerung mit Eichenbohlen verschalt, frühere Grube Rittenhofen 20 Ende der Leseprobe von: Geschichtliche Entwicklung Grube Schwalbach - Grube Schwalbach und ihre geschichtliche Entwicklung sowie Heimatkundlicher Rückblick auf den Platz am alten Schacht Hermann André Hat Ihnen die Leseprobe gefallen? Das komplette Buch können Sie bestellen unter: http://epub.li/1JDxR5j
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