WIRTSCHAFT Seite 2 ADZ / 14. August 2015 Baugewerbe im Aufwärtstrend im ersten Halbjahr Schweizer Franken auf Talfahrt Frankfurt/Main - Der Schweizer Franken hat am Mittwoch seine Talfahrt im Handel mit dem Euro fortgesetzt. Im Vormittagshandel mussten für einen Euro bis zu 1,0961 Franken gezahlt werden. So tief stand der Kurs des Franken nicht mehr, seitdem die Schweizerische Notenbank (SNB) im Januar den Mindestkurs von 1,20 Franken aufgegeben hatte, und der Franken daraufhin zeitweise bis zur Parität zum Euro gestiegen war. Zuletzt sei der Franken stark überbewertet gewesen, erklärte Experte Neil Mellor von der Bank New York Mellon den aktuellen Kursrückgang. Seit Beginn des Monats geht es mit dem Franken tendenziell nach unten. Zuletzt hätten auch die überraschend schnelle Einigung auf ein neues Hilfspaket für Griechenland und bessere Aussichten für die konjunkturelle Entwicklung für die Eurozone dem Euro im Handel mit dem Franken Auftrieb verliehen. Im Vorjahresvergleich legte das Baugewerbe 10,9 Prozent zu Bukarest (ADZ) - Im ersten Halbjahr 2015 ist der Gesamtwert der von der Bauwirtschaft erbrachten Leistungen im Vergleich zu derselben Periode 2014 saison- und arbeitstagbereinigt um 10,9 Prozent gestiegen, teilte das Nationale Institut für Statistik (INS) mit. Nach der Art der Bauten wurde in den ersten sechs Monaten mit plus 0,8 Prozent der geringste Zuwachs bei Ingenieurbauten verzeichnet. Bei den nicht-residenziellen Gebäuden (Büround Geschäftsbauten) hingegen waren es plus 16,3 Prozent, bei Wohnbauten plus 12,0 Prozent. Unterschiedliche Entwicklungen gab es auch in den Marktsegmenten: Bei Generalüberholungen wurde der höchste Umsatzzuwachs von 19,9 Prozent verzeichnet. Der Bereich Neubauten war im Vorjahresvergleich mit 11,0 Prozent im Plus, bei den Wartungs- und Reparaturarbeiten konnte ein Zuwachs Büro- und Geschäftsbauten legten 16,3 Prozent zu. Symbolbild: freeimages.com von 8,7 Prozent vermerkt werden. Im Juni 2015 hat das Baugewerbe nach Angaben des Statistikamtes gegenüber dem Vormonat 3,5 Prozent aufgeholt, im Vergleich zu Juni 2014 waren es beachtliche plus 13,5 Prozent. Im vergangenen Jahr 2014 ist der Gesamtwert der von der Bauwirtschaft erbrachten Leistungen im Vergleich zu 2013 um 6,7 Prozent gesunken. Chinas Yuan weiter auf Talfahrt – Zentralbank sieht Anpassung beendet Sinkende Energiepreise: Inflation in Deutschland weiter auf dem Rückzug Wiesbaden - Sinkende Energiepreise haben die Inflation in Deutschland im Juli erneut gedrückt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes lagen die Verbraucherpreise nur noch um 0,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Wiesbadener Behörde bestätigte am Donnerstag erste Schätzungen. Im Mai hatte die Inflationsrate noch bei 0,7 Prozent gelegen. Deutlich billiger wurden im Juli leichtes Heizöl (minus 22,4 Prozent) und Sprit (minus 7,1 Prozent). Der Rückgang der Energiepreise habe sich nochmals verstärkt, erklärten die Statistiker. Gegenüber Juni stiegen die Lebenshaltungskosten insgesamt leicht um 0,2 Prozent. (dpa) Peking (dpa) - Die Abwertung des chinesischen Yuan (Renminbi) hat sich am Donnerstag den dritten Tag in Folge fortgesetzt. Die Talfahrt könnte nach Darstellung der Zentralbank damit aber bald zu Ende sein. Die Anpassung des Referenzkurses an den eigentlichen Handelskurs sei „im Wesentlichen beendet“, teilte ein Sprecher nach Angaben der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua mit. Die Währungshüter hatten den Referenzkurs zuvor mit 6,401 gegen den USDollar um 1,1 Prozent niedriger angesetzt als am Vortag. In den beiden Tagen zuvor war der Wert des Yuan schon um 3,5 Prozent tiefer festgelegt worden, nachdem die Zentralbank die tägliche Bestimmung des Referenzkurses geändert hatte. Ausgehend von diesem Mittelwert lassen die Notenbanker Handelsschwankungen von zwei Prozent nach oben und unten zu. Nach dem Willen der Zentralbank wird sich der Kurs künftig stärker am Schlussstand des Vortages orientieren. Damit werde den Marktkräften eine größere Rolle eingeräumt, teilte der Sprecher mit. Der offizielle Kurs habe sich zu lange und zu weit vom eigentlichen Marktwert entfernt, was die Glaubwürdigkeit des Referenzwertes untergraben habe, erläuterte der Sprecher. Das neue Verfahren könne zu einem stärker marktorientierten Wechselkurssystem beitragen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) begrüßte die Entwicklung, doch gab es auch Kritik, dass China angesichts eines Rückgangs seiner Ausfuhren mit einem schwächeren Yuan seine Exportwirtschaft fördern wolle. Zudem gibt es Sorgen, dass in anderen Ländern eine Abwertungsspirale ausgelöst werden könnte. CFR Marf² schließt Vertrag mit CE Hunedoara Bukarest (ADZ) - Die staatliche Güterbahngesellschaft hat einen Vertrag für die Verlängerung um zwei Jahre mit dem Energiekomplex Hunedoara für Kohletransporte abgeschlossen. Es geht dabei um insgesamt rund 2,4 Millionen Tonnen. Mitbieter war das Unternehmen SC Grup Feroviar Român SA. Der ursprüngliche Vertrag war 2014 abgeschlossen worden, der Wert lag bei rund 10 Millionen Euro. Vergangene Woche hat CFR Marf² die Verlängerung des Vertrags mit CE Oltenia bekanntgegeben, für den sie etwa 18 Millionen Tonnen Kohle transportieren soll. Transportverträge hat CFR Marf² unter anderem noch mit Conpet, ArcelorMittal Gala]i und Azomure{ Neumarkt Târgu Mure{. 2014 hatte CFR Marf² einen Marktanteil von 54,8 Prozent. Das geplante dritte Programm für Griechenland – Wer ist dabei? Brüssel (dpa) - Griechenland steuert auf ein neues Kreditprogramm zu. Es soll Kredite von bis zu 86 Milliarden Euro umfassen und ist auf eine Dauer von drei Jahren angelegt. Das Geld dafür kommt zum überwiegenden Teil aus dem neuen EuroRettungsfonds ESM („Europäischer Stabilitätsmechanismus“). Dahinter stehen die 19 Euro-Staaten, nicht aber Länder ohne die Gemeinschaftswährung, wie etwa Großbritannien oder Rumänien. Der ESM besorgt sich sein Geld, indem er Anleihen an den Kapitalmärkten begibt. Zur Absicherung verfügt er über ein Stammkapital von rund 80,5 Milliarden Euro, weitere rund 624,3 Milliarden Euro sind abrufbar. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt knapp 27 Prozent, das maximale deutsche Haftungsrisiko 190 Milliarden Euro. Der Steu- erzahler müsste aber erst einspringen, wenn Athen Kredite nicht zurückzahlt. Bei den Verhandlungen ist auch der Internationale Währungsfonds (IWF) beteiligt. Das aktuelle Bailout-Programm des IWF für Griechenland läuft allerdings noch bis März 2016. Laut Beschluss des Euro-Gipfels von Mitte Juli muss Athen aber auch darüber hinaus Kredite beim Währungsfonds beantragen. Ob und wie sich der IWF am Ende beteiligt, ist indes noch unklar. Der Währungsfonds fordert neben Reformen von griechischer Seite auch einen Schuldennachlass der Gläubiger. Generell pocht der IWF auf „Schuldentragfähigkeit“ als Voraussetzung für Hilfe – die Schuldenlast soll die Handlungsfähigkeit der griechischen Politik und das wirtschaftliche Wohlergehen des Landes nicht gefährden. RECHT & STEUERN AKTUELL Anwaltszwang im Revisionsverfahren verfassungswidrig – eine kontroverse Entscheidung Von Oana Pitica{, Rechtsanwältin Seit dem Inkrafttreten der neuen rumänischen Zivilprozessordnung (Codul de Procedur² Civil², nachfolgend „ZPO“) am 15.2.2013 sind mehrere Bestimmungen vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Das neueste Urteil betrifft die Rechtsnormen, die den Anwaltszwang im Revisionsverfahren regeln. Hintergrund Gemäß der ZPO ist die Revision (Recurs) ein Rechtsmittel, das der gesonderten Zulassung bedarf und nur auf die Prüfung von Rechtsfehlern beschränkt ist. Das bedeutet im Kern, dass nur die richtige Anwendung der Gesetze, nicht jedoch die Richtigkeit des zu Grunde gelegten Sachverhalts geprüft wird. Mit anderen Worten haben nur das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren einen dualistischen Charakter und gelten sowohl als Rechtsbehelfs- als auch als Erkenntnisverfahren. Die neue ZPO hatte zum ersten Mal in Rumänien eingeführt, dass ein Revisionskläger stets durch einen Anwalt vertreten sein muss (Anwaltszwang). Zwei Verfassungsgerichtsurteile zum Anwaltszwang Durch das Verfassungsgerichtsurteil Nr. 462 vom 17.9.2014 wurden die Bestimmungen zum Anwaltszwang im Revisionsverfahren zunächst mit Bezug auf natürliche Personen für verfassungswidrig erklärt. Durch das Verfassungsgerichtsurteil Nr. 485 vom 23.6.2015 ereilte dasselbe Schicksal auch den Anwaltszwang für juristische Personen. Infolgedessen gilt: • die Selbstvertretung ist in allen Stadien des Zivilprozesses gestattet. Alle Personen haben das Recht, sich selbst zu verteidigen, wenn sie keinen Anwalt beauftragen wollen; • nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Revisionsanträge werden nicht mehr als nichtig angesehen. Die Verfassungsgerichtsurteile haben im Kern dieselbe Begründung: die Einschränkung des Zugangs zu den Gerichten durch den Vertretungszwang sei unverhältnismäßig, obwohl sie im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich sei und ein berechtigtes Ziel verfolge. Für natürliche Personen sei diese Einschränkung zwar abgemildert, weil Bürger bei Bedürftigkeit Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, für juristische Personen seien die Kosten des Anwaltszwangs jedoch eine unangemessene Belastung. Bewertung Der Anwaltszwang für bestimmte Verfahren oder bei bestimmten Gerich- ten ist in den meisten europäischen Ländern anerkannt. • in Deutschland ist die Selbstvertretung vor Land- und Oberlandesgerichten (mit Ausnahme gewisser familiengerichtlicher Verfahren) und vor dem Bundesgerichtshof gemäß Art. 78 ZPO nicht gestattet; • in Österreich ist die Selbstvertretung nur vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht gestattet (im letzten Fall nur für einen Streitwert bis zu 4000 Euro); • in Frankreich und Belgien ist für die Vertretung vor dem Kassationsgericht (Cours de Cassation) ein am dortigen Gericht zugelassener Rechtsanwalt erforderlich; in Italien, Spanien, Griechenland und Portugal ist der Vertretungszwang ab einem bestimmten Streitwert festgelegt; • in Ungarn ist die Selbstvertretung nur in den erstinstanzlichen Verfahren gestattet. Darüber hinaus ist der Anwaltszwang für bestimmte Verfahren auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als mit Art. 6 der Europäischem Menschenrechtskonvention (Recht auf faires Verfahren) vereinbar angesehen worden. In den Sachen Mafille/Frankreich, Raitiere/ Frankreich und Belene Bocsi/Ungarn hat der EGMR entschieden, dass der Anwaltszwang bei bestimmten Gerichten den Zugang zum Gericht nicht einschränkt. Die Argumentation des rumänischen Verfassungsgerichtshofes, wonach die Kosten des Vertretungszwangs (insbesondere für juristische Personen) eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, weicht von derjenigen in den meisten EU- Mitgliedsstaaten ab. Dies kann vor dem Hintergrund nachvollzogen werden, dass die wirtschaftliche Situation vieler Kläger in Rumänien die Bezahlung eines Anwalts unmöglich macht. Hinzu kommt, dass rumänische Gerichte die dem Sieger im Rechtsstreit zu erstattenden Verfahrenskosten nach Ermessen reduzieren können, sodass der Kläger riskiert, auf einem Teil seiner Anwaltskosten „sitzen zu bleiben“. Auf der anderen Seite müssen auch die Risiken einer Selbstvertretung berücksichtigt werden: können in der Revision nur Rechtsfehler gerügt werden, so ist es einleuchtend, dass ein Fachmann dies übernehmen sollte. Anderenfalls besteht ein erhöhtes Risiko der vermeidbaren Verlängerung oder gar der Abweisung der Revision. Entgegen des Zwecks der ZPO dient eine Selbstvertretung zudem oft nicht der Prozessbeschleunigung. Fazit Trotz der Verfassungswidrigkeit des Anwaltszwangs sollte eine Entscheidung auf Selbstvertretung im Revisi- onsverfahren gut analysiert werden: die bei Selbstvertretung vermeidbaren Kosten können erheblich höhere finanzielle Risiken hervorrufen. Kontakt und weitere Informationen: STALFORT Legal. Tax. Audit. Bukarest – Sibiu – Bistri]a Büro Bukarest: Tel.: +40 – 21 – 301 03 53 Fax: +40 – 21 – 315 78 36 E-Mail: [email protected] Web: www.stalfort.ro
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