Anwaltszwang im Revisionsverfahren verfassungswidrig

WIRTSCHAFT
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ADZ / 14. August 2015
Baugewerbe im Aufwärtstrend im ersten Halbjahr
Schweizer Franken
auf Talfahrt
Frankfurt/Main - Der Schweizer
Franken hat am Mittwoch seine
Talfahrt im Handel mit dem Euro
fortgesetzt. Im Vormittagshandel
mussten für einen Euro bis zu
1,0961 Franken gezahlt werden. So
tief stand der Kurs des Franken
nicht mehr, seitdem die Schweizerische Notenbank (SNB) im Januar
den Mindestkurs von 1,20 Franken
aufgegeben hatte, und der Franken
daraufhin zeitweise bis zur Parität
zum Euro gestiegen war.
Zuletzt sei der Franken stark
überbewertet gewesen, erklärte
Experte Neil Mellor von der Bank
New York Mellon den aktuellen
Kursrückgang. Seit Beginn des
Monats geht es mit dem Franken
tendenziell nach unten. Zuletzt
hätten auch die überraschend
schnelle Einigung auf ein neues
Hilfspaket für Griechenland und
bessere Aussichten für die konjunkturelle Entwicklung für die
Eurozone dem Euro im Handel mit
dem Franken Auftrieb verliehen.
Im Vorjahresvergleich legte das Baugewerbe 10,9 Prozent zu
Bukarest (ADZ) - Im ersten Halbjahr
2015 ist der Gesamtwert der von der
Bauwirtschaft erbrachten Leistungen im
Vergleich zu derselben Periode 2014
saison- und arbeitstagbereinigt um 10,9
Prozent gestiegen, teilte das Nationale
Institut für Statistik (INS) mit.
Nach der Art der Bauten wurde in
den ersten sechs Monaten mit plus 0,8
Prozent der geringste Zuwachs bei Ingenieurbauten verzeichnet. Bei den
nicht-residenziellen Gebäuden (Büround Geschäftsbauten) hingegen waren
es plus 16,3 Prozent, bei Wohnbauten
plus 12,0 Prozent.
Unterschiedliche Entwicklungen
gab es auch in den Marktsegmenten:
Bei Generalüberholungen wurde der
höchste Umsatzzuwachs von 19,9 Prozent verzeichnet. Der Bereich Neubauten war im Vorjahresvergleich mit 11,0
Prozent im Plus, bei den Wartungs- und
Reparaturarbeiten konnte ein Zuwachs
Büro- und Geschäftsbauten legten 16,3 Prozent zu. Symbolbild: freeimages.com
von 8,7 Prozent vermerkt werden.
Im Juni 2015 hat das Baugewerbe
nach Angaben des Statistikamtes gegenüber dem Vormonat 3,5 Prozent
aufgeholt, im Vergleich zu Juni 2014
waren es beachtliche plus 13,5 Prozent.
Im vergangenen Jahr 2014 ist der
Gesamtwert der von der Bauwirtschaft
erbrachten Leistungen im Vergleich zu
2013 um 6,7 Prozent gesunken.
Chinas Yuan weiter auf Talfahrt –
Zentralbank sieht Anpassung beendet
Sinkende Energiepreise:
Inflation in Deutschland
weiter auf dem Rückzug
Wiesbaden - Sinkende Energiepreise haben die Inflation in Deutschland im Juli erneut gedrückt. Nach
Zahlen des Statistischen Bundesamtes lagen die Verbraucherpreise
nur noch um 0,2 Prozent über dem
Niveau des Vorjahresmonats. Die
Wiesbadener Behörde bestätigte
am Donnerstag erste Schätzungen.
Im Mai hatte die Inflationsrate
noch bei 0,7 Prozent gelegen.
Deutlich billiger wurden im Juli
leichtes Heizöl (minus 22,4
Prozent) und Sprit (minus 7,1
Prozent). Der Rückgang der
Energiepreise habe sich nochmals
verstärkt, erklärten die Statistiker.
Gegenüber Juni stiegen die
Lebenshaltungskosten insgesamt
leicht um 0,2 Prozent. (dpa)
Peking (dpa) - Die Abwertung des
chinesischen Yuan (Renminbi) hat sich am
Donnerstag den dritten Tag in Folge fortgesetzt. Die Talfahrt könnte nach Darstellung der Zentralbank damit aber bald zu
Ende sein. Die Anpassung des Referenzkurses an den eigentlichen Handelskurs
sei „im Wesentlichen beendet“, teilte ein
Sprecher nach Angaben der amtlichen
Nachrichtenagentur Xinhua mit.
Die Währungshüter hatten den Referenzkurs zuvor mit 6,401 gegen den USDollar um 1,1 Prozent niedriger angesetzt
als am Vortag. In den beiden Tagen zuvor
war der Wert des Yuan schon um 3,5 Prozent tiefer festgelegt worden, nachdem
die Zentralbank die tägliche Bestimmung
des Referenzkurses geändert hatte.
Ausgehend von diesem Mittelwert
lassen die Notenbanker Handelsschwankungen von zwei Prozent nach oben und
unten zu. Nach dem Willen der Zentralbank wird sich der Kurs künftig stärker
am Schlussstand des Vortages orientieren. Damit werde den Marktkräften eine
größere Rolle eingeräumt, teilte der Sprecher mit. Der offizielle Kurs habe sich zu
lange und zu weit vom eigentlichen Marktwert entfernt, was die Glaubwürdigkeit
des Referenzwertes untergraben habe,
erläuterte der Sprecher. Das neue Verfahren könne zu einem stärker marktorientierten Wechselkurssystem beitragen.
Der Internationale Währungsfonds
(IWF) begrüßte die Entwicklung, doch
gab es auch Kritik, dass China angesichts eines Rückgangs seiner Ausfuhren mit einem schwächeren Yuan seine
Exportwirtschaft fördern wolle. Zudem
gibt es Sorgen, dass in anderen Ländern
eine Abwertungsspirale ausgelöst werden könnte.
CFR Marf²
schließt Vertrag
mit CE Hunedoara
Bukarest (ADZ) - Die staatliche Güterbahngesellschaft hat einen Vertrag
für die Verlängerung um zwei Jahre
mit dem Energiekomplex Hunedoara
für Kohletransporte abgeschlossen.
Es geht dabei um insgesamt rund 2,4
Millionen Tonnen. Mitbieter war das
Unternehmen SC Grup Feroviar
Român SA.
Der ursprüngliche Vertrag war
2014 abgeschlossen worden, der Wert
lag bei rund 10 Millionen Euro. Vergangene Woche hat CFR Marf² die
Verlängerung des Vertrags mit CE
Oltenia bekanntgegeben, für den sie
etwa 18 Millionen Tonnen Kohle transportieren soll.
Transportverträge hat CFR Marf²
unter anderem noch mit Conpet, ArcelorMittal Gala]i und Azomure{ Neumarkt Târgu Mure{. 2014 hatte CFR Marf²
einen Marktanteil von 54,8 Prozent.
Das geplante dritte Programm für
Griechenland – Wer ist dabei?
Brüssel (dpa) - Griechenland steuert
auf ein neues Kreditprogramm zu. Es
soll Kredite von bis zu 86 Milliarden
Euro umfassen und ist auf eine Dauer
von drei Jahren angelegt.
Das Geld dafür kommt zum überwiegenden Teil aus dem neuen EuroRettungsfonds ESM („Europäischer Stabilitätsmechanismus“). Dahinter stehen
die 19 Euro-Staaten, nicht aber Länder
ohne die Gemeinschaftswährung, wie
etwa Großbritannien oder Rumänien.
Der ESM besorgt sich sein Geld, indem
er Anleihen an den Kapitalmärkten begibt. Zur Absicherung verfügt er über ein
Stammkapital von rund 80,5 Milliarden
Euro, weitere rund 624,3 Milliarden Euro
sind abrufbar. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt knapp 27
Prozent, das maximale deutsche Haftungsrisiko 190 Milliarden Euro. Der Steu-
erzahler müsste aber erst einspringen,
wenn Athen Kredite nicht zurückzahlt.
Bei den Verhandlungen ist auch der
Internationale Währungsfonds (IWF)
beteiligt. Das aktuelle Bailout-Programm
des IWF für Griechenland läuft allerdings
noch bis März 2016. Laut Beschluss des
Euro-Gipfels von Mitte Juli muss Athen
aber auch darüber hinaus Kredite beim
Währungsfonds beantragen. Ob und wie
sich der IWF am Ende beteiligt, ist indes
noch unklar.
Der Währungsfonds fordert neben
Reformen von griechischer Seite auch
einen Schuldennachlass der Gläubiger.
Generell pocht der IWF auf „Schuldentragfähigkeit“ als Voraussetzung für
Hilfe – die Schuldenlast soll die Handlungsfähigkeit der griechischen Politik
und das wirtschaftliche Wohlergehen
des Landes nicht gefährden.
RECHT & STEUERN AKTUELL
Anwaltszwang im Revisionsverfahren
verfassungswidrig – eine kontroverse Entscheidung
Von Oana Pitica{, Rechtsanwältin
Seit dem Inkrafttreten der neuen rumänischen Zivilprozessordnung (Codul
de Procedur² Civil², nachfolgend „ZPO“)
am 15.2.2013 sind mehrere Bestimmungen vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Das
neueste Urteil betrifft die Rechtsnormen, die den Anwaltszwang im Revisionsverfahren regeln.
Hintergrund
Gemäß der ZPO ist die Revision (Recurs) ein Rechtsmittel, das der gesonderten Zulassung bedarf und nur auf die Prüfung von Rechtsfehlern beschränkt ist. Das
bedeutet im Kern, dass nur die richtige
Anwendung der Gesetze, nicht jedoch die
Richtigkeit des zu Grunde gelegten Sachverhalts geprüft wird. Mit anderen Worten haben nur das erstinstanzliche und das
Berufungsverfahren einen dualistischen
Charakter und gelten sowohl als Rechtsbehelfs- als auch als Erkenntnisverfahren.
Die neue ZPO hatte zum ersten Mal in
Rumänien eingeführt, dass ein Revisionskläger stets durch einen Anwalt vertreten sein muss (Anwaltszwang).
Zwei Verfassungsgerichtsurteile
zum Anwaltszwang
Durch das Verfassungsgerichtsurteil
Nr. 462 vom 17.9.2014 wurden die Bestimmungen zum Anwaltszwang im
Revisionsverfahren zunächst mit Bezug
auf natürliche Personen für verfassungswidrig erklärt. Durch das Verfassungsgerichtsurteil Nr. 485 vom
23.6.2015 ereilte dasselbe Schicksal auch
den Anwaltszwang für juristische Personen. Infolgedessen gilt:
• die Selbstvertretung ist in allen Stadien des Zivilprozesses gestattet. Alle
Personen haben das Recht, sich selbst zu
verteidigen, wenn sie keinen Anwalt
beauftragen wollen;
• nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Revisionsanträge werden
nicht mehr als nichtig angesehen.
Die Verfassungsgerichtsurteile haben
im Kern dieselbe Begründung: die Einschränkung des Zugangs zu den Gerichten durch den Vertretungszwang sei unverhältnismäßig, obwohl sie im Interesse
einer geordneten Rechtspflege erforderlich sei und ein berechtigtes Ziel verfolge.
Für natürliche Personen sei diese Einschränkung zwar abgemildert, weil Bürger bei Bedürftigkeit Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, für juristische Personen seien die Kosten des Anwaltszwangs jedoch eine unangemessene Belastung.
Bewertung
Der Anwaltszwang für bestimmte
Verfahren oder bei bestimmten Gerich-
ten ist in den meisten europäischen Ländern anerkannt.
• in Deutschland ist die Selbstvertretung vor Land- und Oberlandesgerichten (mit Ausnahme gewisser familiengerichtlicher Verfahren) und vor dem
Bundesgerichtshof gemäß Art. 78 ZPO
nicht gestattet;
• in Österreich ist die Selbstvertretung
nur vor dem Amtsgericht und vor dem
Landgericht gestattet (im letzten Fall nur
für einen Streitwert bis zu 4000 Euro);
• in Frankreich und Belgien ist für die
Vertretung vor dem Kassationsgericht
(Cours de Cassation) ein am dortigen
Gericht zugelassener Rechtsanwalt erforderlich; in Italien, Spanien, Griechenland und Portugal ist der Vertretungszwang ab einem bestimmten Streitwert
festgelegt;
• in Ungarn ist die Selbstvertretung
nur in den erstinstanzlichen Verfahren
gestattet.
Darüber hinaus ist der Anwaltszwang
für bestimmte Verfahren auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
als mit Art. 6 der Europäischem Menschenrechtskonvention (Recht auf faires Verfahren) vereinbar angesehen worden. In den
Sachen Mafille/Frankreich, Raitiere/
Frankreich und Belene Bocsi/Ungarn hat
der EGMR entschieden, dass der Anwaltszwang bei bestimmten Gerichten den
Zugang zum Gericht nicht einschränkt.
Die Argumentation des rumänischen
Verfassungsgerichtshofes, wonach die
Kosten des Vertretungszwangs
(insbesondere für juristische Personen)
eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, weicht von derjenigen in den
meisten EU- Mitgliedsstaaten ab. Dies
kann vor dem Hintergrund nachvollzogen werden, dass die wirtschaftliche
Situation vieler Kläger in Rumänien die
Bezahlung eines Anwalts unmöglich
macht. Hinzu kommt, dass rumänische
Gerichte die dem Sieger im Rechtsstreit
zu erstattenden Verfahrenskosten nach
Ermessen reduzieren können, sodass
der Kläger riskiert, auf einem Teil seiner
Anwaltskosten „sitzen zu bleiben“.
Auf der anderen Seite müssen auch
die Risiken einer Selbstvertretung berücksichtigt werden: können in der
Revision nur Rechtsfehler gerügt werden, so ist es einleuchtend, dass ein Fachmann dies übernehmen sollte.
Anderenfalls besteht ein erhöhtes Risiko der vermeidbaren Verlängerung
oder gar der Abweisung der Revision.
Entgegen des Zwecks der ZPO dient
eine Selbstvertretung zudem oft nicht
der Prozessbeschleunigung.
Fazit
Trotz der Verfassungswidrigkeit des
Anwaltszwangs sollte eine Entscheidung auf Selbstvertretung im Revisi-
onsverfahren gut analysiert werden: die
bei Selbstvertretung vermeidbaren
Kosten können erheblich höhere finanzielle Risiken hervorrufen.
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