Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau Departement Volkswirtschaft und Inneres Amt für Wirtschaft und Arbeit zH Frau Kalliopi Giantroglou Rain 53 5001 Aarau Lengnau, 18. Dezember 2015 Anhörung zur Abschaffung der Doppelanmeldung auf RAV und Gemeinden Sehr geehrte Damen und Herren Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Vernehmlassung zur Änderung zur V EG AVIG / AVG – zur Abschaffung der Doppelanmeldung auf RAV und Gemeinden. Gerne nehmen wir nachfolgend dazu Stellung: Grundsätzlich begrüssen wir die vorgeschlagene Vereinfachung der Abläufe bei der Anmeldung beim RAV. Einzig bei der Information sind wir nicht einverstanden: Die vorgesehene Regelung, dass bei der Anmeldung beim RAV auf Nachfrage hin eine entsprechende Einwilligung der Datenweitergabe unterzeichnet werden kann, ist eine Verschlechterung. Durch die heutige Erstmeldung auf der Gemeinde hat die Gemeinde Kenntnis über die RAVAnmeldung. Sie kann bei Bedarf "nachfassen" und sicherstellen, dass die Anmeldung erfolgt ist und der Sozialdienst erhält die entsprechende Information. Mit dem vorgesehenen Ablauf ist dieser Datenfluss nicht mehr sichergestellt. Wir erwarten, dass eine automatisierte Information über eine RAV-Anmeldung an die Wohnsitz-Gemeinde erfolgt. Gerne stehen wir für ergänzende Auskünfte zur Verfügung und danken für die Gelegenheit zur Vernehmlassung. Mit freundlichen Grüssen Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau Renate Gautschy Präsidentin Martin Hitz Geschäftsstelle Geschäftsstelle: c/o UTA Comunova AG, Freienwilstrasse 1, 5426 Lengnau, T: +41 56 266 40 70 [email protected]
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