151215 Anhörung V EG AVIG-AVG

Gemeindeammänner-Vereinigung
des Kantons Aargau
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Amt für Wirtschaft und Arbeit
zH Frau Kalliopi Giantroglou
Rain 53
5001 Aarau
Lengnau, 18. Dezember 2015
Anhörung zur Abschaffung der Doppelanmeldung auf RAV und
Gemeinden
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Vernehmlassung zur Änderung zur V EG AVIG /
AVG – zur Abschaffung der Doppelanmeldung auf RAV und Gemeinden. Gerne nehmen wir
nachfolgend dazu Stellung:
Grundsätzlich begrüssen wir die vorgeschlagene Vereinfachung der Abläufe bei der Anmeldung beim RAV. Einzig bei der Information sind wir nicht einverstanden: Die vorgesehene
Regelung, dass bei der Anmeldung beim RAV auf Nachfrage hin eine entsprechende Einwilligung der Datenweitergabe unterzeichnet werden kann, ist eine Verschlechterung. Durch die
heutige Erstmeldung auf der Gemeinde hat die Gemeinde Kenntnis über die RAVAnmeldung. Sie kann bei Bedarf "nachfassen" und sicherstellen, dass die Anmeldung erfolgt
ist und der Sozialdienst erhält die entsprechende Information. Mit dem vorgesehenen Ablauf
ist dieser Datenfluss nicht mehr sichergestellt. Wir erwarten, dass eine automatisierte Information über eine RAV-Anmeldung an die Wohnsitz-Gemeinde erfolgt.
Gerne stehen wir für ergänzende Auskünfte zur Verfügung und danken für die Gelegenheit
zur Vernehmlassung.
Mit freundlichen Grüssen
Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau
Renate Gautschy
Präsidentin
Martin Hitz
Geschäftsstelle
Geschäftsstelle: c/o UTA Comunova AG, Freienwilstrasse 1, 5426 Lengnau, T: +41 56 266 40 70
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