Solare Exposition – regulatorischer Rahmen für die Prävention A & A 2015, Düsseldorf Gerald Wanka, Abt. Sicherheit und Gesundheit, DGUV „Good day sunshine…“ - aber bitte mit Sonnenschutz A & A 2015, Düsseldorf Gerald Wanka, Abt. Sicherheit und Gesundheit, DGUV Gerald Wanka Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gerald Wanka, DGUV © BilderBox- Fotolia.com 4 Rechtsgrundlagen z.B. Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung Gerald Wanka, DGUV 5 Rechtsgrundlagen DGUV Vorschrift 1 § 2 (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. … (5)Kosten für Maßnahmen nach dieser Unfallverhütungsvorschrift und den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften darf der Unternehmer nicht den Versicherten auferlegen. Gerald Wanka, DGUV © 15075152- Fotolia.com 6 Rechtsgrundlagen DGUV Vorschrift 1 § 4 (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend …zu unterweisen; © 15075152- Fotolia.com Gerald Wanka, DGUV 7 Rechtsgrundlagen DGUV Vorschrift 1 § 29 (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. © 15075152- Fotolia.com Gerald Wanka, DGUV 8 Rechtsgrundlagen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge noch nicht verankert – Vorsorgeregelung notwendig © 15075152- Fotolia.com Gerald Wanka, DGUV 9 Schutzmaßnahmen (vom Unternehmer zu treffen) Technisch-Organisatorisch-Persönlich (STOP-Prinzip) z.B. bei Stoffen Substitution Prüfen, ob weniger gefährdende Stoffe einsetzbar sind. Technische Maßnahmen, wie Planen geschlossener Anlagen zur Immissionsvermeidung. Organisatorische Maßnahmen, wie Vermeiden unnötiger belastender Arbeitsschritte. Personenbezogene Maßnahmen, wie Verwenden von z.B. Schutzhandschuhen oder Hautschutzmitteln. Gerald Wanka, DGUV 10 Schutzmaßnahmen bei Sonne Technisch-Organisatorisch-Persönlich Substitution Sonne abschalten . Technische Maßnahmen, Abschattungen. Organisatorische Maßnahmen, Zeitmanagement Personenbezogene Maßnahmen, Kleidung (Arm- und Bein bedeckt), Kopfbedeckung, Schutzcremes Gerald Wanka, DGUV 11 Einfache Überlegungen?! Schattenregel Faustregel: Ist der Schatten kleiner als die Körpergröße, besteht Gefahr; ist der Schatten größer als die Körpergröße, nicht. 12:00 16:00 Körpergröße ungefährlich Gerald Wanka, DGUV gefährlich 12 Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitsschutzgesetz DGUV Vorschrift 1 Gefährdungsbeurteilung Mitwirkung – Unterstützung – Pflicht zur Anwendung Gerald Wanka, DGUV © Friedberg - Fotolia.com 13 … und die Aufsichtsperson ?! Information und Beratung des Unternehmers Information und Beratung der Sicherheitsfachkraft Anordnung bei Beobachtung von Arbeitsschutzverstößen Momentaufnahme ! Gerald Wanka, DGUV 14 Fazit Der Unternehmer muss Maßnahmen treffen Die Maßnahmen sind zu priorisieren Sensibilisierung Sonne – Provitamin D3 ja, Sonnenbrand und Hautkrebs nein! Gerald Wanka, DGUV © Gerald Wanka 15 Vielen Dank für‘s Zuhören! © IMaster - Fotolia.com Gerald Wanka, DGUV 16
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