Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit

LKV Baden-Württemberg
Abteilung Tierkennzeichnung
www.lkvbw.de
Heinrich-Baumann-Strasse 1-3
70190 Stuttgart
Tel: 0711-92547-0
Fax: 0711-92547-450 Meldekarten (Rind, Schwein, Schaf, Ziege)
Fax: 0711-92547-310 Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges
Email: [email protected]
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE7210000000616951
IBAN: DE35 6006 0000 0750 8012 00
HIT – Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank
Ab sofort kann die Zustimmung zum Abruf der Therapiehäufigkeit online erteilt
werden
Tierhalter mit Datensätzen in der Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank werden nach der
Anmeldung durch einen Hinweis, der sich bei den Hinweisen zu den TAM-Vorgängen
befindet, auf das TAM-Profil aufmerksam gemacht. Im TAM-Profil wird die
Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit festgelegt.
1. Wege zum TAM-Profil
1.1
Über die Maske nach der Anmeldung
„Hinweis: Bitte legen Sie Ihr TAM-Profil an (…)“
1.2
Über das Auswahlmenü Tierarzneimittel /Antibiotika (TAM)
C_I_GP5_524 /drö/ 03.08.2015
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LKV Baden-Württemberg
Abteilung Tierkennzeichnung
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70190 Stuttgart
Tel: 0711-92547-0
Fax: 0711-92547-450 Meldekarten (Rind, Schwein, Schaf, Ziege)
Fax: 0711-92547-310 Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges
Email: [email protected]
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE7210000000616951
IBAN: DE35 6006 0000 0750 8012 00
Im Auswahlmenü dann über Eingabe TAM-Profil
2. Aufbau und Eingaben in die Maske TAM-Profil
Die Maske ist standardmäßig so befüllt, wie es im folgenden Bild angezeigt wird.
Nachfolgend finden Sie die Informationen zu den Eingabemöglichkeiten.
C_I_GP5_524 /drö/ 03.08.2015
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LKV Baden-Württemberg
Abteilung Tierkennzeichnung
www.lkvbw.de
Heinrich-Baumann-Strasse 1-3
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Tel: 0711-92547-0
Fax: 0711-92547-450 Meldekarten (Rind, Schwein, Schaf, Ziege)
Fax: 0711-92547-310 Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges
Email: [email protected]
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE7210000000616951
IBAN: DE35 6006 0000 0750 8012 00
Unterschieden werden in der Maske zwei Bereiche:
2.1
Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit
Nur Onlineabruf
Wird dieser Knopf gedrückt, entfällt die Benachrichtigung durch die
Veterinärbehörde/ durch den LKV im Auftrag der Behörde.
Dem Betrieb entstehen keine Kosten. Die Dokumentation und der
Vergleich der Kennzahlen sowie die Umsetzung der ggf. einzuleitenden
Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Betriebes.
schriftlich
Wird dieser Knopf gedrückt, erhält der Betrieb eine schriftliche
Benachrichtigung über die betriebliche Therapiehäufigkeit durch die
Veterinärbehörde oder den LKV im Auftrag der Behörde.
Dem Betrieb können dadurch Kosten entstehen (bei Benachrichtigung
durch den LKV im Auftrag der Behörde 1,50 EUR zzgl. 7% MwSt.). Der
Vordruck kann zur Dokumentation genutzt werden.
Der Vergleich der Kennzahlen sowie die Umsetzung der ggf.
einzuleitenden Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Betriebes.
keine Angabe bzw. Widerruf…
dies ist die Standardeinstellung für diesen Bereich, d. h. dieser Knopf ist
gedrückt.
Der Betrieb erhält eine schriftliche Benachrichtigung über die betriebliche
Therapiehäufigkeit durch die Veterinärbehörde oder den LKV im Auftrag
der Behörde.
Dem Betrieb können dadurch Kosten entstehen (bei Benachrichtigung
durch den LKV im Auftrag der Behörde 1,50 EUR zzgl. 7% MwSt.). Der
Vordruck kann zur Dokumentation genutzt werden. Der Vergleich der
Kennzahlen sowie die Umsetzung der ggf. einzuleitenden Maßnahmen
liegen in der Verantwortung des Betriebes.
2.2
Freigabe, Datum der Anwendung
Das TAM-Profil enthält den weiteren Punkt:
„Freigabe Datum der Anwendung/ Abgabe“.
Hintergrund ist folgender:
in der Eingabemaske zur Arzneimittelverwendung wurde das Feld „Datum
der Anwendung bzw. Abgabe“ im Laufe des Halbjahres 14/II als
optionales (freiwilliges) Feld festgelegt. Demzufolge kann dieses Datum
seither von den Behörden nicht mehr eingesehen werden. Dies bedeutet,
selbst wenn ein Tierhalter/ Dritter hier Angaben gemacht hat, kann die
Behörde diese nicht abrufen. Dies führte sowohl bei den Überwachungsbehörden, als auch bei den Tierhaltern zu Irritationen. Mit dieser zweiten
Option im TAM-Profil kann der Halter nun auf freiwilliger Basis die Sicht
auf das Datum für die Behörden festlegen. Macht er hier keine Angabe,
bleibt das Vorgehen unverändert, die Behörde erhält weiterhin keinen
Zugriff auf das Datum. Dies ist hier die Standardeinstellung.
Wichtig: nach allen Eingaben „Ändern/Speichern“ drücken !!!
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