LKV Baden-Württemberg Abteilung Tierkennzeichnung www.lkvbw.de Heinrich-Baumann-Strasse 1-3 70190 Stuttgart Tel: 0711-92547-0 Fax: 0711-92547-450 Meldekarten (Rind, Schwein, Schaf, Ziege) Fax: 0711-92547-310 Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges Email: [email protected] Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE7210000000616951 IBAN: DE35 6006 0000 0750 8012 00 HIT – Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank Ab sofort kann die Zustimmung zum Abruf der Therapiehäufigkeit online erteilt werden Tierhalter mit Datensätzen in der Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank werden nach der Anmeldung durch einen Hinweis, der sich bei den Hinweisen zu den TAM-Vorgängen befindet, auf das TAM-Profil aufmerksam gemacht. Im TAM-Profil wird die Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit festgelegt. 1. Wege zum TAM-Profil 1.1 Über die Maske nach der Anmeldung „Hinweis: Bitte legen Sie Ihr TAM-Profil an (…)“ 1.2 Über das Auswahlmenü Tierarzneimittel /Antibiotika (TAM) C_I_GP5_524 /drö/ 03.08.2015 1 LKV Baden-Württemberg Abteilung Tierkennzeichnung www.lkvbw.de Heinrich-Baumann-Strasse 1-3 70190 Stuttgart Tel: 0711-92547-0 Fax: 0711-92547-450 Meldekarten (Rind, Schwein, Schaf, Ziege) Fax: 0711-92547-310 Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges Email: [email protected] Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE7210000000616951 IBAN: DE35 6006 0000 0750 8012 00 Im Auswahlmenü dann über Eingabe TAM-Profil 2. Aufbau und Eingaben in die Maske TAM-Profil Die Maske ist standardmäßig so befüllt, wie es im folgenden Bild angezeigt wird. Nachfolgend finden Sie die Informationen zu den Eingabemöglichkeiten. C_I_GP5_524 /drö/ 03.08.2015 2 LKV Baden-Württemberg Abteilung Tierkennzeichnung www.lkvbw.de Heinrich-Baumann-Strasse 1-3 70190 Stuttgart Tel: 0711-92547-0 Fax: 0711-92547-450 Meldekarten (Rind, Schwein, Schaf, Ziege) Fax: 0711-92547-310 Anträge, Anfragen, Bestellungen, Sonstiges Email: [email protected] Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE7210000000616951 IBAN: DE35 6006 0000 0750 8012 00 Unterschieden werden in der Maske zwei Bereiche: 2.1 Benachrichtigungsform der Therapiehäufigkeit Nur Onlineabruf Wird dieser Knopf gedrückt, entfällt die Benachrichtigung durch die Veterinärbehörde/ durch den LKV im Auftrag der Behörde. Dem Betrieb entstehen keine Kosten. Die Dokumentation und der Vergleich der Kennzahlen sowie die Umsetzung der ggf. einzuleitenden Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Betriebes. schriftlich Wird dieser Knopf gedrückt, erhält der Betrieb eine schriftliche Benachrichtigung über die betriebliche Therapiehäufigkeit durch die Veterinärbehörde oder den LKV im Auftrag der Behörde. Dem Betrieb können dadurch Kosten entstehen (bei Benachrichtigung durch den LKV im Auftrag der Behörde 1,50 EUR zzgl. 7% MwSt.). Der Vordruck kann zur Dokumentation genutzt werden. Der Vergleich der Kennzahlen sowie die Umsetzung der ggf. einzuleitenden Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Betriebes. keine Angabe bzw. Widerruf… dies ist die Standardeinstellung für diesen Bereich, d. h. dieser Knopf ist gedrückt. Der Betrieb erhält eine schriftliche Benachrichtigung über die betriebliche Therapiehäufigkeit durch die Veterinärbehörde oder den LKV im Auftrag der Behörde. Dem Betrieb können dadurch Kosten entstehen (bei Benachrichtigung durch den LKV im Auftrag der Behörde 1,50 EUR zzgl. 7% MwSt.). Der Vordruck kann zur Dokumentation genutzt werden. Der Vergleich der Kennzahlen sowie die Umsetzung der ggf. einzuleitenden Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Betriebes. 2.2 Freigabe, Datum der Anwendung Das TAM-Profil enthält den weiteren Punkt: „Freigabe Datum der Anwendung/ Abgabe“. Hintergrund ist folgender: in der Eingabemaske zur Arzneimittelverwendung wurde das Feld „Datum der Anwendung bzw. Abgabe“ im Laufe des Halbjahres 14/II als optionales (freiwilliges) Feld festgelegt. Demzufolge kann dieses Datum seither von den Behörden nicht mehr eingesehen werden. Dies bedeutet, selbst wenn ein Tierhalter/ Dritter hier Angaben gemacht hat, kann die Behörde diese nicht abrufen. Dies führte sowohl bei den Überwachungsbehörden, als auch bei den Tierhaltern zu Irritationen. Mit dieser zweiten Option im TAM-Profil kann der Halter nun auf freiwilliger Basis die Sicht auf das Datum für die Behörden festlegen. Macht er hier keine Angabe, bleibt das Vorgehen unverändert, die Behörde erhält weiterhin keinen Zugriff auf das Datum. Dies ist hier die Standardeinstellung. Wichtig: nach allen Eingaben „Ändern/Speichern“ drücken !!! C_I_GP5_524 /drö/ 03.08.2015 3
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