Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übergabe
der
unterzeichneten
Vertragsurkunden an Compensation2go
an.
2. Compensation2go erklärt die Annahme,
indem
sie
dem
Kunden
eine
Bestätigungsbenachrichtigung über die
Vollständigkeit
der
eingegangenen
Unterlagen zusendet.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 GELTUNGSBEREICH
3. Sofern der Kunde sich zum Zeitpunkt der
Annahme durch Compensation2go noch
nicht
mittels
einer
dafür
von
Compensation2go
angebotenen
Identifikationsmöglichkeit ausgewiesen
hat, steht die Annahme unter der
aufschiebenden
Bedingung
einer
positiven Identifikationsprüfung.
1. Diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden
„AGB“
genannt)
regeln
alle
Rechtsverhältnisse
zwischen
„Compensation2go, Bernhard Schulz,
Gorch-Fock-Straße 6, 20357 Hamburg,
Telefon 040 210 914 97, Fax 040 210 914
97, E-Mail info@compensation2go und
ihren Kunden, namentlich sowohl
Verbrauchern i.S.v § 13 BGB sowie
Unternehmen i.S.v. § 14 BGB. Der
Geltungsbereich erstreckt ferner auf die
Nutzung
der
Webseiten
compensation2go.com
und
compensation2go.de.
§ 4 PREISE
Die von Compensation2go angegebenen
Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
§ 5 ZAHLUNG
2. Entgegenstehenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen.
1. Compensation2go
weist
die
Übermittlung
des
Forderungskaufpreises innerhalb eines
Werktages nach Zustandekommen des
Forderungskaufvertrages an.
§ 2 PRÄAMBEL
2. Die Zahlung erfolgt auf ein europäisches
Bankkonto oder per Paypal.
Compensation2go
kauft
Ausgleichsforderungen, die gem. der
Verordnung
der
Europäischen
Gemeinschaft EG Nr. 261/2004 bestehen.
Dies erfolgt unter Übernahme des
Ausfallrisikos durch Compensation2go.
§ 6 HAFTUNG AUF SCHADENS- UND
AUFWENDUNGSERSATZ
1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer
garantierten
Beschaffenheit,
für
Personenschäden und nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 3 ZUSTANDEKOMMEN DES
VERTRAGES
1. Der Kunden bietet den Abschluss des
Kauf- und Abtretungsvertrages durch
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2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
vertragswesentlicher
Pflichten
(insbesondere
die
Pflicht
zur
rechtzeitigen
und
mangelfreien
Lieferung) ist unsere Haftung beschränkt
auf
den
vertragstypischen,
vorhersehbaren
Schaden.
von
Forderungen
durch
Compensation2go vorsieht. Vielmehr
unterliegt jeder Forderungskauf einer
gesonderten,
voneinander
unabhängigen Prüfung. Ein Anspruch
auf
Abschluss
eines
Forderungskaufvertrages besteht nicht.
3. Unsere Haftung für die leicht fahrlässige
Verletzung nicht vertragswesentlicher
Pflichten
ist
ausgeschlossen.
§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt deutsches Recht.
4. Die vorstehenden Regelungen gelten für
unsere Haftung auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen entsprechend.
2. Sollte
eine
Bestimmung
dieser
Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt.
§ 7 MITWIRKUNGSPFLICHT
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
Compensation2go
auch
nach
der
Forderungsabtretung bei der Durchsetzung
der Forderung durch wahrheitsgemäße
Angaben
und
Überlassung
aller
erforderlichen Unterlagen zu unterstützen.
Im Falle der gerichtlichen Durchsetzung
stellt sich der Kunde im Bedarfsfall als
Zeuge zur Verfügung.
3. Das von Compensation2go angebotene
Formular
zur
Übermittlung
von
Forderungsdaten
und
das
damit
zusammenhängende
unverbindliche
Angebot
zur
Zahlung
des
Forderungskaufpreises
stellt
keine
Beratungsleistung über das Bestehen
eines möglichen Ausgleichsanspruches
dar. Vielmehr weist Compensation2go
ausdrücklich darauf hin, dass ein
unverbindliches
Auszahlungsangebot
sowie
evtl.
darauf
folgende
Rechtsgeschäfte keinen Aufschluss über
das
Bestehen
eines
Ausgleichsanspruches
zu
geben
vermögen.
§ 8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
1. Der
Kunde
bevollmächtigt
Compensatin2go
unwiderruflich
in
seinem
Namen
eine
von
ihm
unterzeichnete Abtretungsanzeige an
den Anspruchsgegner zu senden
Hamburg, 15. Januar 2016
2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm
eingehende Zahlungen innerhalb von
sieben Tagen an Compensation2go
weiterzuleiten
und
unverzüglich
hierüber zu berichten.
3. Die Parteien beabsichtigten keine
rahmenvertragliche
Vereinbarung
abzuschließen, die den laufenden Kauf
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