Sonderbedingungen für das "Vermögens-Invest-Konto“ Für das "Vermögens-Invest-Konto“ gelten folgende, zusätzlich zur Kontoeröffnung getroffene Vereinbarungen: 1. Anlage Das Konto kann nur im Zusammenhang mit dem geplanten, ratierlichen Erwerb von Investmentfonds der Union Investment geführt werden. Es wird ausschließlich auf Guthabenbasis und in Euro geführt. 2. Verzinsung Der Zinssatz ist variabel. Der jeweils gültige Zinssatz wird im Preisverzeichnis der Bank bekanntgegeben. Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende. 3. Gebühren Das Konto wird gebührenfrei geführt. 4. Verfügung Der Kontoinhaber kann täglich über sein Guthaben verfügen. Da das Konto nicht dem Zahlungsverkehr dient, ist die Verfügung ausschließlich mittels Kontoübertrag möglich. 5. Kontoauszüge Der Anleger erhält nach der 1. Einzahlung und anschließend bei Umsatz bzw. mindestens halbjährlich einen Kontoauszug über den jeweils aktuellen Kontostand. 6. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB). Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden sie auch ausgehändigt. 12 / 2015
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