Sonderbedingungen für das "Vermögens-Invest

Sonderbedingungen für das "Vermögens-Invest-Konto“
Für das "Vermögens-Invest-Konto“ gelten folgende, zusätzlich zur
Kontoeröffnung getroffene Vereinbarungen:
1. Anlage
Das Konto kann nur im Zusammenhang mit dem geplanten, ratierlichen Erwerb
von Investmentfonds der Union Investment geführt werden. Es wird ausschließlich
auf Guthabenbasis und in Euro geführt.
2. Verzinsung
Der Zinssatz ist variabel. Der jeweils gültige Zinssatz wird im Preisverzeichnis der
Bank bekanntgegeben. Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende.
3. Gebühren
Das Konto wird gebührenfrei geführt.
4. Verfügung
Der Kontoinhaber kann täglich über sein Guthaben verfügen. Da das Konto nicht
dem Zahlungsverkehr dient, ist die Verfügung ausschließlich mittels
Kontoübertrag möglich.
5. Kontoauszüge
Der Anleger erhält nach der 1. Einzahlung und anschließend bei Umsatz bzw.
mindestens halbjährlich einen Kontoauszug über den jeweils aktuellen
Kontostand.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB). Der
Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen
werden; auf Verlangen werden sie auch ausgehändigt.
12 / 2015