Konzept zum Begleiteten Umgang - Zentrum für Kinder

ZKJF
Konzept
zum
Begleiteten Umgang
Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe
Main-Kinzig e. V. , Hanau
Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau
Tel.: 06181/906860
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche
Philipp-Reis-Str. 2
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051/91101-0
Jugendhilfestation Schlüchtern
Gartenstr. 3
36381 Schlüchtern
Tel.: 06661/6892
Inhalt
1.
Definition Begleiteter Umgang
2.
Gesetzliche Grundlagen
3.
Zielgruppen
4.
Zugang/Anmeldung
5.
Ziele
6.
Ablauf
7.
Grenzen
8.
Kooperation
9.
Berichtswesen/Dokumentation
10.
Evaluation
11.
Besonderheit
12.
Raum- und Sachausstattung
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Das Kreisjugendamt Main-Kinzig-Kreis hat ein Gesamtkonzept für den Begleiteten Umgang ausgearbeitet. Vor diesem Hintergrund bietet das Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (ZKJF) im
Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung diese Maßnahme in der Geschäftsstelle Hanau, in der
Jugendhilfestation Schlüchtern und in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Gelnhausen an. Im Folgenden wird die Arbeits- und Vorgehensweise des ZKJF dargestellt.
1.
Definition
Begleiteter Umgang ist eine zeitlich befristete Jugendhilfeleistung zur Unterstützung und
Förderung des Kontaktes zwischen dem umgangsberechtigten Kind und wichtigen Bezugspersonen.
Die Kontakte werden mit professioneller Unterstützung einer pädagogisch geschulten Fachkraft angebahnt und durchgeführt. Die emotionalen Beziehungen sollen gestärkt und die
Bindungen gefestigt werden. Dabei steht die Förderung der psychosozialen Entwicklung des
Kindes im Fokus dieser Hilfemaßnahme.
Elterngespräche werden flankierend angeboten, um Konflikte zu reduzieren und einvernehmliche Umgangsregelungen zu erarbeiten.
Mit der Verselbstständigung der Kontakte endet der Begleitete Umgang.
2.
Gesetzliche Grundlagen
Der Begleitete Umgang ist im SGB und im BGB verankert.

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
3.
§ 1684 BGB
§ 1685 BGB
§ 18 SGB VIII
Zielgruppen
Das Angebot richtet sich im Besonderen an Kinder und deren getrennt lebende Eltern sowie
an alle weiteren wichtigen Bezugspersonen (gem.§1685 BGB), die eine vorübergehende Unterstützung bei der Durchführung von Umgangskontakten benötigen.
4.
Zugang/Anmeldung
Die Eltern oder andere Umgangsberechtigte melden sich abhängig vom Wohnort in einer der
Beratungsstellen telefonisch oder persönlich an. Die Jugendhilfestation ist für Familien aus
dem Altkreis Schlüchtern, die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche für Familien
aus dem Altkreis Gelnhausen und die Dienststelle des ZKJF in Hanau für Familien aus dem
Altkreis Hanau zuständig.
Eltern oder andere Umgangsberechtigte vereinbaren einen Termin

auf eigenen Wunsch außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder

auf Initiative des Kreisjugendamtes Main-Kinzig-Kreis
3
Das Angebot ist grundsätzlich freiwillig. Die Kooperation der Eltern mit den Fachkräften und
die gemeinsame Planung und Ausgestaltung der Umgangstermine sind für den Erfolg des Beratungsprozesses maßgeblich entscheidend.
5.
Ziele
Es gibt unterschiedliche Zielsetzungen für den Begleiteten Umgang:
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
6.
Die Umgangskontakte zwischen Kindern und den umgangsberechtigten Personen
werden vorübergehend in einem neutralen und fachlichen Rahmen verlässlich gestaltet.
Die Umgangsberechtigten werden in der Phase der Unsicherheit nach der Trennung
vom Kind begleitet und sie werden für die Bedürfnisse des Kindes nach Beziehungskontinuität sensibilisiert.
Die Konflikte zwischen Eltern oder zwischen Eltern und Umgangsberechtigten werden reduziert und eine gute Kommunikation und Kooperation hinsichtlich der Interessen des Kindes gefördert.
Den Kindern wird eine neutrale außerfamiliäre Ansprechperson angeboten, die Kinder werden dadurch entlastet.
Die Beteiligten werden bei einer einvernehmlichen Umgangsregelung und der Verselbstständigung hin zum unbegleiteten Umgang unterstützt.
Ablauf
 Klärungsphase
Nach der Anmeldung in der zuständigen Beratungsstelle erhalten die Väter, Mütter oder andere Umgangsberechtigte jeweils einen Erstgesprächstermin. Im ersten Schritt wird über
den Ablauf des Beratungsprozesses und über die Ausgestaltung des Begleiteten Umgangs informiert. Die schriftlich fixierten Regeln werden besprochen, unterschrieben und ausgehändigt. Ebenfalls wird der „Elternbrief“ Hilfe für Scheidungskinder an die Eltern weitergegeben.
Im weiteren Verlauf finden in der Regel gemeinsame Gespräche mit beiden Elternteilen oder
anderen Umgangsberechtigten statt. Es werden konkrete Vereinbarungen für die Kontakte
mit dem Kind getroffen. Diese können bei Bedarf schriftlich festgehalten werden. Die Kinder
werden in dieser Phase ihrem Alter entsprechend beteiligt. Sie lernen die Begleitperson kennen und die Räume, in denen die Kontakte stattfinden. Sie werden angehört und können eigene Wünsche und Vorstellungen einbringen, die angemessen berücksichtigt werden.
In der Klärungsphase werden bei Bedarf und in Absprache mit den Umgangsberechtigten das
Kreisjugendamt Main-Kinzig-Kreis, das zuständige Familiengericht, Verfahrenspfleger u. a.
beteiligt. Eine entsprechende Schweigepflichtentbindung ist dafür notwendig.
 Kontaktphase
Die Kontakte zwischen Umgangsberechtigtem und Kind werden flexibel je nach Einzelfall gestaltet.
In der Regel finden die Kontakte 14-tägig in den Räumen der jeweiligen Beratungsstelle statt.
Sie dauern durchschnittlich 1,5 Stunden und es können bis zu 12 Termine wahrgenommen
werden.
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Die Eltern oder andere Umgangsberechtigte erhalten Beratung und Unterstützung zur Ausgestaltung der Kontakte. Im Interesse des Kindes wird darauf geachtet, dass der Kontakt aktiv
von dem anwesenden Umgangsberechtigten genutzt wird.
Zeitnah erfolgt ein Feedback an die Beteiligten. Die angebotenen Gespräche dienen der Vermittlung bei Konflikten zwischen den Beteiligten und der Erarbeitung von Vereinbarungen
zum Umgang mit dem Kind. Das Ziel ist die Verselbstständigung der Umgangskontakte.
Die Verantwortlichkeit im Rahmen der Betreuung des Kindes verbleibt während der Kontakte
bei dem jeweils anwesenden und umgangsberechtigten Elternteil oder der Bezugsperson. Die
Zuständigkeit für die Versorgung des Kindes während der Umgangskontakte wird vorher geklärt (Nahrung, Medikamente, Transport etc.).
Bei Bedarf können die Modalitäten in Absprache mit dem sozialen Dienst des Kreisjugendamtes verändert werden.
 Abschlussphase
Der Begleitete Umgang endet mit der schriftlichen Vereinbarung zwischen den getrennten Eltern oder anderen Umgangsberechtigten. Dieses Umgangskonzept beinhaltet die Modalitäten für die selbstständige Weiterführung der unbegleiteten Umgänge zwischen den Kindern
und den Umgangsberechtigten.
Bei Bedarf können im Sinne einer Nachbetreuung weitere Gespräche angeboten werden.
Der Begleitete Umgang kann auch mit einem Abbruch seitens der Umgangsberechtigten, der
Kinder oder der Beratungsstelle enden.
7.
Grenzen/Ausschluss
Jeder Einzelfall wird geprüft.
Ausschlusskriterien für den Begleiteten Umgang können ggf. sein:
 Die örtliche Zuständigkeit ist nicht gegeben
 Die Umgangsberechtigten kooperieren nicht mit den Fachkräften der Beratungsstellen
 Ein Strafverfahren gegen Umgangsberechtigte aufgrund von häuslicher Gewalt oder körperlicher oder sexueller Gewalt gegen Kinder ist anhängig
8.
Kooperation
Ein wichtiger Bestandteil des Angebotes ist die Kooperation mit anderen Institutionen, insbesondere dem Kreisjugendamt Main-Kinzig-Kreis und dem zuständigen Familiengericht. Es
können schriftliche Vereinbarungen ins familiengerichtliche Verfahren einfließen. Stellungnahmen gegenüber dem Gericht erfolgen ausschließlich von Seiten des Kreisjugendamtes.
Bei Abbruch der Maßnahme gibt es eine Rückmeldung an das Jugendamt.
9.
Berichtswesen/Dokumentation
Ein Zwischenbericht erfolgt nach drei bis fünf Umgangskontakten und in Absprache mit den
Eltern an das Kreisjugendamt Main-Kinzig-Kreis.
Ein Abschlussbericht erfolgt bei Beendigung des begleiteten Umgangs und die Umgangskontakte zwischen Elternteil und Kind unbegleitet fortgesetzt werden.
Bei besonderen Vorkommnissen oder Abbruch erfolgt ein sofortiger Bericht an das Kreisjugendamt Main-Kinzig-Kreis.
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10.
Evaluation
Die Evaluation erfolgt über die statistische Erfassung der Fälle (Anzahl der Kontakte, Zugangswege, Alter, Geschlecht, Anzahl der Kinder u.a.), die im Jahresbericht dokumentiert
werden.
11.
Besonderheit
Die Beratungsstellen vom ZKJF übernehmen im Rahmen des Begleiteten Umgangs bei Bedarf
im Auftrag des Kreisjugendamtes Main-Kinzig-Kreis die Gestaltung von Kontakten zwischen
Pflegeeltern, Pflegekindern und Herkunftsfamilien.
12.
Raum- und Sachausstattung
Der Begleitete Umgang und die Gespräche finden während der allgemeinen Arbeitszeit von
Montag bis Freitag statt.
Je nach Wohnort der Familien finden die Termine in den vorhandenen Räumen der Beratungsstellen vom ZKJF statt:
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Geschäftsstelle Hanau
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Gelnhausen
Jugendhilfestation Schlüchtern
Für den Standort Hanau werden zwei Büroarbeitsplätze für zwei Teilzeitstellen (je 50%) eingerichtet.
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