Wildnis am Rathsberg - Landratsamt Erlangen

Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen
Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Änderung der Naturschutzgebietsverordnung
„Wildnis am Rathsberg“, Gemarkungen Bubenreuth und Atzelsberg, Gemeinden
Bubenreuth und Marloffstein, Landkreis Erlangen-Höchstadt
Bekanntmachung
Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, das mit Verordnung vom 12.07.1996
ausgewiesene Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“ (500.55 ERH) hinsichtlich der
Schutzgebietsabgrenzung, der Natura 2000 Schutzziele und Natura 2000 Schutzgüter
gemäß § 23 BNatSchG, Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 52 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG zu
ändern.
Das Schutzgebiet hat eine Größe von 26,60 Hektar.
Zweck der Festsetzung des Naturschutzgebietes ist es,
1.
einen für die geologische Formation des Rhätolias typischen und gut ausgeprägten
Schatthangwald in seinem teilweise urwaldartigen Erscheinungsbild zu erhalten,
2.
die edellaubholzreichen Wälder in ihrer naturnahen Artenzusammensetzung und
ihrem gestuften Bestandsaufbau als Lebensraum einer artenreichen Tierwelt zu sichern,
3.
die Erhaltung und Weiterentwicklung der für stenöke (hochspezialisierte) Tier- und
Pflanzenarten notwendigen biotischen und abiotischen Habitatelemente wie z. B. Alt- und
Totholzstrukturen zu gewährleisten,
4.
der Forschung und Lehre einen vegetationskundlich wichtigen Waldbestand zu
bewahren.
Schutzzweck für den im Naturschutzgebiet liegenden Bereich des Gebiets von
gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Wildnis am Rathsberg“, DE 6332-302 ist die
Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des nachfolgend
aufgeführten Lebensraumtyps:
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
Für den im Naturschutzgebiet liegenden Teilbereich des FFH-Gebiets werden folgende
Erhaltungsziele festgesetzt:
1.
Erhaltung eines für die geologische Formation des Rhätolias typischen,
edellaubholzreichen und gut ausgeprägten Schatthangwaldes mit seinem teilweise
urwaldartigen Erscheinungsbild als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt,
2.
Erhaltung bzw. Wiederherstellung der strukturreichen Laubmischwälder mit
naturnahem,
gestuften
Bestandsund
Altersaufbau,
sowie
natürlicher
Baumartenzusammensetzung einschließlich der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten,
3.
Erhaltung eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils; Erhaltung der Höhlen- und
sonstigen Biotopbäume und der lebensraumtypischen Habitatstrukturen, insbesondere für an
Alt- und Totholz gebundene Artengemeinschaften,
4.
Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Entwicklung der Wälder (Bestandsund Standortsdynamik).
Der Entwurf der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“ und
die dazugehörigen Schutzgebietskarten im Maßstab M 1 : 25.000 und M 1 : 5.000, aus
denen sich die Grenzen des Naturschutzgebietes ergeben, liegen bei der Gemeinde
Bubenreuth, Birkenallee 51, Zimmer 13, 91088 Bubenreuth und bei der
Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth für die Gemeinde Marloffstein, Erlanger Str. 40, Flur im
1.OG beim Bauamt in 91080 Uttenreuth sowie beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt
(Dienststelle Höchstadt), Schloßberg 10, Zimmer 205 (2. Stock - Neubau) in 91315
Höchstadt a. d. Aisch in der Zeit vom 04.01.2016 bis einschließlich 05.02.2016 während
der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Schutzgebietsunterlagen (Verordnungsentwurf und Karten) können außerdem beim
Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Dienststelle Höchstadt), Schloßberg 10, Zimmer 205 (2.
Stock - Neubau) in 91315 Höchstadt a. d. Aisch eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist, d.h. vom 04.01.2016 bis einschließlich 05.02.2016 können
bei der Gemeinde Bubenreuth, im Rathaus Birkenallee 51, Zimmer 13, 91088 Bubenreuth
und bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth für die Gemeinde Marloffstein, im Rathaus
Erlanger Str. 40, Zimmer 05 1.OG in 91080 Uttenreuth sowie beim Landratsamt ErlangenHöchstadt (Dienststelle Höchstadt), Schloßberg 10, Zimmer 205 (2. Stock - Neubau) in
91315 Höchstadt a. d. Aisch
oder
bei der Regierung von Mittelfranken, Bischof-Meiser-Str. 2/4, Zimmer 1.16 in 91522 Ansbach
Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Höchstadt a.d. Aisch, den 03.12.2015
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Müller
Abteilungsleiterin