Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Änderung der Naturschutzgebietsverordnung „Wildnis am Rathsberg“, Gemarkungen Bubenreuth und Atzelsberg, Gemeinden Bubenreuth und Marloffstein, Landkreis Erlangen-Höchstadt Bekanntmachung Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt, das mit Verordnung vom 12.07.1996 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“ (500.55 ERH) hinsichtlich der Schutzgebietsabgrenzung, der Natura 2000 Schutzziele und Natura 2000 Schutzgüter gemäß § 23 BNatSchG, Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 52 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG zu ändern. Das Schutzgebiet hat eine Größe von 26,60 Hektar. Zweck der Festsetzung des Naturschutzgebietes ist es, 1. einen für die geologische Formation des Rhätolias typischen und gut ausgeprägten Schatthangwald in seinem teilweise urwaldartigen Erscheinungsbild zu erhalten, 2. die edellaubholzreichen Wälder in ihrer naturnahen Artenzusammensetzung und ihrem gestuften Bestandsaufbau als Lebensraum einer artenreichen Tierwelt zu sichern, 3. die Erhaltung und Weiterentwicklung der für stenöke (hochspezialisierte) Tier- und Pflanzenarten notwendigen biotischen und abiotischen Habitatelemente wie z. B. Alt- und Totholzstrukturen zu gewährleisten, 4. der Forschung und Lehre einen vegetationskundlich wichtigen Waldbestand zu bewahren. Schutzzweck für den im Naturschutzgebiet liegenden Bereich des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Wildnis am Rathsberg“, DE 6332-302 ist die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des nachfolgend aufgeführten Lebensraumtyps: 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Für den im Naturschutzgebiet liegenden Teilbereich des FFH-Gebiets werden folgende Erhaltungsziele festgesetzt: 1. Erhaltung eines für die geologische Formation des Rhätolias typischen, edellaubholzreichen und gut ausgeprägten Schatthangwaldes mit seinem teilweise urwaldartigen Erscheinungsbild als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt, 2. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der strukturreichen Laubmischwälder mit naturnahem, gestuften Bestandsund Altersaufbau, sowie natürlicher Baumartenzusammensetzung einschließlich der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, 3. Erhaltung eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils; Erhaltung der Höhlen- und sonstigen Biotopbäume und der lebensraumtypischen Habitatstrukturen, insbesondere für an Alt- und Totholz gebundene Artengemeinschaften, 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Entwicklung der Wälder (Bestandsund Standortsdynamik). Der Entwurf der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“ und die dazugehörigen Schutzgebietskarten im Maßstab M 1 : 25.000 und M 1 : 5.000, aus denen sich die Grenzen des Naturschutzgebietes ergeben, liegen bei der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, Zimmer 13, 91088 Bubenreuth und bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth für die Gemeinde Marloffstein, Erlanger Str. 40, Flur im 1.OG beim Bauamt in 91080 Uttenreuth sowie beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Dienststelle Höchstadt), Schloßberg 10, Zimmer 205 (2. Stock - Neubau) in 91315 Höchstadt a. d. Aisch in der Zeit vom 04.01.2016 bis einschließlich 05.02.2016 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Die Schutzgebietsunterlagen (Verordnungsentwurf und Karten) können außerdem beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Dienststelle Höchstadt), Schloßberg 10, Zimmer 205 (2. Stock - Neubau) in 91315 Höchstadt a. d. Aisch eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist, d.h. vom 04.01.2016 bis einschließlich 05.02.2016 können bei der Gemeinde Bubenreuth, im Rathaus Birkenallee 51, Zimmer 13, 91088 Bubenreuth und bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth für die Gemeinde Marloffstein, im Rathaus Erlanger Str. 40, Zimmer 05 1.OG in 91080 Uttenreuth sowie beim Landratsamt ErlangenHöchstadt (Dienststelle Höchstadt), Schloßberg 10, Zimmer 205 (2. Stock - Neubau) in 91315 Höchstadt a. d. Aisch oder bei der Regierung von Mittelfranken, Bischof-Meiser-Str. 2/4, Zimmer 1.16 in 91522 Ansbach Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Höchstadt a.d. Aisch, den 03.12.2015 Landratsamt Erlangen-Höchstadt Müller Abteilungsleiterin
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